Unternehmenssanierung Berlin

Unternehmenssanierung in Berlin

Wenn ein Unternehmen in Berlin in Zahlungsschwierigkeiten gerät, verändert sich die Lage oft binnen Tagen, gerade in der schnelllebigen Start-up- und Kreativwirtschaft. Von München aus stehen wir Gründerinnen und Geschäftsführern in der Hauptstadt zur Seite, sobald eine Finanzierung wackelt oder die Umsätze einbrechen. Wir schaffen zuerst einen klaren Überblick über Ihre Zahlen und sichern die laufende Liquidität, bevor wir mit Ihnen ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeiten. Wer früh reagiert, hält sich die meisten Wege offen und kann das Unternehmen aus eigener Kraft wieder stabilisieren.

Unternehmenssanierung in Berlin
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Berlin zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zuständig, das seine Insolvenzabteilung am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, führt. Steht statt eines Insolvenzverfahrens eine Sanierung nach dem StaRUG im Raum, liegt auch diese Zuständigkeit bei diesem Gericht. In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentral sowohl für Regelinsolvenz- als auch für Restrukturierungssachen bestimmt, sodass beide Verfahrensarten an einem Ort zusammenlaufen. Das erleichtert die Abstimmung, weil Anträge und Konzepte nicht auf mehrere Gerichte verteilt werden. Wir richten die Unterlagen an der Praxis dieses Gerichts aus und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Berlin
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Berlin

Berlin verbindet als Hauptstadt eine dynamische Start-up- und Technologieszene mit einer starken Kreativwirtschaft und einer wachsenden Industrie. Viele junge Unternehmen wachsen schnell und hängen zugleich an externem Kapital. Fällt eine Finanzierung weg, kann sich die Lage innerhalb kurzer Zeit zuspitzen. Welcher Sanierungsweg zu Ihrem Unternehmen passt, hängt von Ihrer Branche und vom Stadium der Krise ab. Die folgende Übersicht ordnet die Möglichkeiten für Sie ein.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Charlottenburg.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Charlottenburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Charlottenburg ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Berlin, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Berlin?

Der erste Kontakt in Form eines Orientierungsgesprächs ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir gemeinsam, wie ernst die Lage bereits ist und welche Wege sich anbieten. Entscheiden Sie sich für eine weitere Zusammenarbeit, bemisst sich das Honorar nach dem Umfang des Mandats und nach der gebotenen Geschwindigkeit, weil eine akute Krise mehr Einsatz verlangt als eine vorausschauende Beratung. Diesen Rahmen legen wir vorab offen. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheiden wir uns grundlegend, denn diese ist für überschuldete Privatpersonen da, während wir ausschließlich Unternehmen begleiten.

Sanierungsberatung Berlin, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Berlin gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Berlin, die eine Krise früh und entschlossen angehen möchten. Zeigen sich erste Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, kommt es auf schnelles und überlegtes Handeln an. Ein früher Start erweitert die Sanierungsmöglichkeiten und schützt Sie vor persönlicher Haftung, die aus einer verspäteten Antragstellung nach § 15a InsO oder aus verbotenen Zahlungen nach § 15b InsO entstehen kann. Ob junges Technologieunternehmen oder etablierter Mittelständler, wir richten unser Vorgehen an Ihrer Verantwortung und Ihren Zielen aus.

Geschäftsführer in Berlin, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Berlin zu uns kommen

01

Ausbleibende Finanzierungsrunden bei Start-ups

Berlins Start-up-Szene lebt von frischem Wagniskapital. Zieht sich der Markt zurück oder verschiebt ein Leadinvestor seine Zusage, reicht die vorhandene Liquidität häufig nur wenige Monate. Wir helfen Ihnen, den Kapitalbedarf ehrlich zu planen und mit Bestandsinvestoren über eine Brückenfinanzierung zu sprechen, solange das Unternehmen noch handlungsfähig ist und Verhandlungsmasse besitzt.

02

Kreativagenturen mit schwankender Auftragslage

Werbe- und Digitalagenturen prägen die Berliner Wirtschaft, spüren Konjunkturdellen aber besonders früh. Kürzen Kunden ihre Budgets, brechen Projektumsätze weg, während Personal- und Bürokosten weiterlaufen. Gemeinsam durchleuchten wir Ihre Kostenstruktur und die Auftragspipeline und entwickeln Schritte, mit denen der Betrieb auch in einer Durststrecke zahlungsfähig bleibt.

03

E-Commerce zwischen Wachstum und Margendruck

Viele Berliner Onlinehändler und Plattformen sind schnell gewachsen und kämpfen nun mit hohen Logistik- und Marketingkosten. Bleibt das erwartete Wachstum aus, gerät die Finanzierung des Warenbestands ins Wanken. Wir schaffen Klarheit über Deckungsbeiträge und Lagerbindung und zeigen, wie sich das Geschäft auf eine tragfähige Basis zurückführen lässt.

04

Wenn öffentliche Förderung wegfällt

Ein Teil der Berliner Kultur- und Sozialwirtschaft hängt an öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln. Laufen Programme aus oder werden Mittel gekürzt, entsteht schnell eine Finanzierungslücke im laufenden Betrieb. Wir prüfen mit Ihnen, welche Strukturen ohne die Förderung tragfähig sind, und begleiten die Gespräche mit Geldgebern und Gläubigern über eine geordnete Neuaufstellung.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Berlin

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Berlin sind das Amtsgericht Charlottenburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Berlin unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Berlin unter Druck

Ein Berliner Software-Start-up mit rund 60 Beschäftigten hatte sein Wachstum vollständig auf die nächste Finanzierungsrunde ausgerichtet. Als der vorgesehene Leadinvestor kurzfristig absprang, fehlte das eingeplante Kapital, während Gehälter und Cloudkosten in voller Höhe weiterliefen. Innerhalb weniger Wochen reichten die Reserven kaum noch bis zum Monatsende. Die Geschäftsführung befürchtete, mit zu spätem Handeln die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zu verletzen und für weitere Zahlungen nach § 15b InsO persönlich zu haften. Sie wandte sich an uns.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zuerst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Zeitraum belastbar zu bestimmen. Darauf aufbauend entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit begründete und die einzelnen Sanierungsschritte festhielt. Da das Produkt am Markt trug, bereiteten wir eine Eigenverwaltung vor, die beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt wurde. Die Geschäftsführung blieb im Amt und steuerte den Prozess weiter, begleitet von einem Sachwalter. Mit einer schlankeren Kostenbasis und einer neuen Finanzierung ließ sich der Betrieb fortführen.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Berlin?

Unser Kanzleisitz ist in München, Berlin begleiten wir dennoch mit voller Aufmerksamkeit. Den Großteil der laufenden Abstimmung führen wir digital, sodass Sie schnell Rückmeldung erhalten und keine Zeit verlieren. Wenn ein persönliches Treffen weiterhilft, etwa mit Investoren oder dem Gericht, kommen wir kurzfristig nach Berlin. Über Deutschland hinaus sind wir im gesamten deutschsprachigen Raum und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für Sie tätig. So verbinden wir die Nähe zu Ihrem Standort mit der Routine aus bundesweiten Verfahren.

Sanierungsberatung in Berlin und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Berlin

Welches Gericht ist für die Insolvenz oder Restrukturierung meines Berliner Unternehmens zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg am Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig. Es ist zentral sowohl für Regelinsolvenz- als auch für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG bestimmt. Beide Verfahrensarten laufen damit an einem einzigen Gericht zusammen, was die Abstimmung im Verlauf spürbar vereinfacht.
Kostet mich das erste Gespräch etwas?
Nein, das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns mit der weiteren Begleitung beauftragen. Ihre Höhe richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit, und wir besprechen den erwartbaren Aufwand offen mit Ihnen, bevor Sie sich festlegen.
Betreuen Sie nur Berliner Unternehmen?
Nein. Unser Sitz liegt in München, unsere Mandate erstrecken sich über ganz Deutschland und den deutschsprachigen Raum. Berlin begleiten wir als festen Schwerpunkt, überwiegend digital und für Termine auch persönlich vor Ort, wenn die Situation es erfordert.
Zu welchem Zeitpunkt ist ein StaRUG-Verfahren sinnvoll?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG kommt in Betracht, solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und noch keine Insolvenzreife. In dieser Phase lassen sich Verbindlichkeiten außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens neu ordnen. Wird der Zeitpunkt verpasst, steht dieser Weg meist nicht mehr offen.
Behalte ich als Gründer die Kontrolle über mein Unternehmen?
In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und lenkt das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter überwacht das Verfahren, ohne die Leitung zu übernehmen. Sie treffen weiterhin die unternehmerischen Entscheidungen, während wir Sie eng begleiten.
Wie schnell sind Sie erreichbar?
Bei einer akuten Liquiditätskrise steigen wir sofort in die Analyse Ihrer Zahlen ein, in dringenden Fällen bereits am selben Tag. Termine in Berlin richten wir zeitnah ein. Entscheidend ist, dass Sie sich früh melden, denn jeder Tag verändert Ihren Handlungsspielraum.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.