Unternehmenssanierung Frankfurt am Main

Unternehmenssanierung in Frankfurt am Main

Gerät ein Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet in eine finanzielle Schieflage, zählt jeder Tag, an dem die Zahlungsfähigkeit noch steuerbar ist. Von München aus begleiten wir Verantwortliche am Finanzplatz Frankfurt, wenn Banken ihre Kreditlinien enger ziehen oder ein Geschäftsmodell spürbar unter Druck gerät. Wir verschaffen Ihnen zunächst ein klares Bild der Lage und sichern die kurzfristige Liquidität, bevor wir ein belastbares Sanierungskonzept aufsetzen. Wer die Krise früh angeht, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position und bewahrt sich die Möglichkeit, das Unternehmen eigenständig zu ordnen.

Unternehmenssanierung in Frankfurt am Main
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus Frankfurt am Main zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main übernimmt das Amtsgericht Frankfurt am Main die Aufgaben des Insolvenzgerichts, ansässig in der Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main. Kommt eine vorinsolvenzliche Sanierung nach dem StaRUG in Betracht, ist dasselbe Gericht auch als Restrukturierungsgericht zuständig. Für ganz Hessen ist das Amtsgericht Frankfurt am Main als einziges Restrukturierungsgericht bestimmt, sodass Unternehmen aus dem gesamten Land ihre StaRUG-Verfahren dort führen. Für Frankfurter Unternehmen fallen Insolvenz- und Restrukturierungszuständigkeit somit an einem Ort zusammen. Wir bereiten Anträge und Konzepte so vor, dass sie zur Praxis dieses Gerichts passen.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus Frankfurt am Main
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist das Finanzzentrum Kontinentaleuropas. Banken und Fintechs bestimmen das Bild ebenso wie professionelle Dienstleister und ein breiter Mittelstand rund um den Flughafen. In einem so kreditgetriebenen Umfeld wirken sich veränderte Finanzierungsbedingungen unmittelbar auf Unternehmen aus. Welches Sanierungsinstrument zu Ihrer Lage passt, hängt von Ihrer Branche und von der Nähe zur Zahlungsunfähigkeit ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Einordnung.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Frankfurt am Main+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Frankfurt am Main ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in Frankfurt am Main?

Ihr erstes Orientierungsgespräch führen wir kostenlos und ohne jede Verpflichtung. Wir nutzen es, um die Dringlichkeit Ihrer Lage einzuschätzen und die realistischen Handlungsoptionen zu benennen. Beauftragen Sie uns danach, richtet sich das Honorar nach dem Umfang der Aufgabe und nach der Geschwindigkeit, mit der reagiert werden muss. Diese Größen legen wir vor Mandatsbeginn offen, damit Sie Planungssicherheit haben. Von der öffentlichen Schuldnerberatung grenzt sich unsere Tätigkeit klar ab, denn jene unterstützt überschuldete Privatpersonen, während wir Unternehmen und ihre Organe durch die Sanierung führen.

Sanierungsberatung Frankfurt am Main, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in Frankfurt am Main gedacht?

Unsere Mandantinnen und Mandanten sind Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet, die eine drohende Krise nicht aussitzen wollen. Sobald sich eine Finanzierungslücke oder ein Ertragseinbruch abzeichnet, lohnt sich der frühe Blick von außen. Rechtzeitiges Handeln erweitert die Sanierungsoptionen und bewahrt Sie vor persönlicher Haftung, die aus einer verspäteten Antragstellung nach § 15a InsO oder aus verbotenen Zahlungen nach § 15b InsO folgen kann. Ob börsennahe Gesellschaft oder inhabergeführter Dienstleister, wir richten das Vorgehen an Ihrer Verantwortung aus.

Geschäftsführer in Frankfurt am Main, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Frankfurt am Main zu uns kommen

01

Engere Kreditlinien treffen Wachstumspläne

Am Bankenplatz Frankfurt hängen viele Unternehmen an kurzfristig kündbaren Kreditlinien. Verschärfen Institute ihre Auflagen oder verlangen zusätzliche Sicherheiten, kann eine an sich gesunde Firma rasch in Bedrängnis geraten. Wir bereiten mit Ihnen belastbare Zahlen auf und führen die Gespräche mit den Banken so, dass Finanzierungen tragfähig bleiben und Ihr Handlungsspielraum erhalten bleibt.

02

Fintechs zwischen Skalierung und Kapitalmangel

Frankfurts Fintech-Szene wächst schnell, verbrennt in frühen Phasen aber viel Kapital. Bleibt eine Finanzierungsrunde aus, wird aus einer ambitionierten Planung binnen Wochen ein Liquiditätsproblem. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen Kapitalbedarf offenzulegen und mit Investoren oder Kreditgebern über eine tragfähige Anschlussfinanzierung zu verhandeln, solange noch Spielraum besteht.

03

Gewerbeimmobilien und leere Büroflächen

Rund um die Frankfurter Skyline haben veränderte Arbeitsmodelle und gestiegene Zinsen den Markt für Büroimmobilien verändert. Steigende Leerstände und sinkende Bewertungen setzen Eigentümer und Projektentwickler unter Druck. Gemeinsam prüfen wir die Tragfähigkeit einzelner Objekte und schaffen die Grundlage, um mit finanzierenden Banken über eine Neuordnung der Verbindlichkeiten zu sprechen.

04

Luftfracht und Logistik im Konjunkturtief

Der Flughafen macht Frankfurt zu einem Zentrum für Luftfracht und Logistik. Schwächt sich der Welthandel ab, spüren Speditionen und Dienstleister das sofort in ihren Auslastungszahlen. Wir verschaffen Ihnen einen klaren Blick auf Kostenstruktur und Auftragslage und zeigen, mit welchen Schritten sich der Betrieb wieder ins Gleichgewicht bringen lässt.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum Frankfurt am Main

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Frankfurt am Main sind das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Frankfurt am Main unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Frankfurt am Main unter Druck

Ein Frankfurter Zahlungsdienstleister mit rund 80 Mitarbeitenden hatte sein Wachstum stark über Eigenkapital finanziert. Als eine geplante Finanzierungsrunde platzte und zugleich zwei Großkunden absprangen, brach ein erheblicher Teil der erwarteten Einnahmen weg. Die Reserven schmolzen innerhalb weniger Wochen, während Gehälter und Serverkosten unverändert weiterliefen. Der Vorstand sorgte sich, mit einer verspäteten Reaktion die Antragspflicht nach § 15a InsO zu verletzen und für weitere Zahlungen nach § 15b InsO persönlich einzustehen. Er suchte kurzfristig unseren Rat.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir begannen mit einer wochengenauen Liquiditätsplanung, um den verbleibenden Handlungszeitraum genau zu kennen. Auf dieser Basis entwickelten wir ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit belegte und die notwendigen Schritte begründete. Da der Geschäftsbetrieb im Kern tragfähig war, bereiteten wir eine Eigenverwaltung vor, die beim Amtsgericht Frankfurt am Main beantragt wurde. Der Vorstand blieb im Amt und steuerte die Sanierung eigenverantwortlich, überwacht durch einen Sachwalter. Mit einer neu geordneten Finanzierung ließ sich der Betrieb stabilisieren.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Frankfurt am Main?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München, betreut das Rhein-Main-Gebiet jedoch als festen Schwerpunkt. Einen großen Teil der Abstimmung mit Ihnen und Ihren finanzierenden Banken erledigen wir digital und damit ohne Zeitverlust. Wenn ein persönliches Gespräch die Sache voranbringt, sind wir kurzfristig in Frankfurt vor Ort. Über Deutschland hinaus begleiten wir Unternehmen im gesamten deutschsprachigen Raum und bei internationalen Bezügen. So verbinden wir die Erreichbarkeit vor Ort mit der Erfahrung aus bundesweiten Sanierungsmandaten.

Sanierungsberatung in Frankfurt am Main und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Frankfurt am Main

Welches Gericht ist für ein Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren meines Frankfurter Unternehmens zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main ist das Amtsgericht Frankfurt am Main in der Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, sowohl Insolvenz- als auch Restrukturierungsgericht. Als Restrukturierungsgericht ist es zugleich für ganz Hessen zuständig, weil das Land alle StaRUG-Verfahren an diesem Standort bündelt. Insolvenz- und Restrukturierungssachen liegen für Sie damit an einem Gericht.
Fallen für ein erstes Gespräch Kosten an?
Nein. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst mit einem konkreten Auftrag entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit richten. Den erwartbaren Aufwand besprechen wir vorab, sodass Sie vor jeder Entscheidung wissen, worauf Sie sich einlassen.
Arbeiten Sie auch mit Unternehmen außerhalb von Frankfurt?
Ja. Unser Sitz liegt in München, unsere Mandate reichen aber über das gesamte Bundesgebiet und den deutschsprachigen Raum. Für das Rhein-Main-Gebiet sind wir ein fester Ansprechpartner und kommen für Termine kurzfristig nach Frankfurt, während wir laufende Abstimmungen meist digital erledigen.
Wann eignet sich der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG?
Das StaRUG greift, solange lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit besteht und noch keine Insolvenzreife eingetreten ist. In dieser Phase lässt sich das Verfahren nutzen, um einzelne Verbindlichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens neu zu ordnen. Warten Sie zu lange, ist dieser Weg regelmäßig nicht mehr zugänglich.
Bleibt die Geschäftsführung während der Sanierung handlungsfähig?
In der Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und im Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO führt die Geschäftsleitung das Unternehmen weiter. Ein Sachwalter begleitet und überwacht den Prozess, ohne die Leitung an sich zu ziehen. Sie behalten die unternehmerische Steuerung, während wir die fachliche Umsetzung sicherstellen.
Wie kurzfristig können Sie einsteigen?
Bei einer akuten Krise nehmen wir sofort die Analyse Ihrer Liquidität auf, in dringenden Fällen noch am selben Tag. Persönliche Termine in Frankfurt lassen sich zeitnah organisieren. Wichtig ist ein früher Kontakt, weil sich Ihr Handlungsspielraum mit jedem Tag verändert.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.