Unternehmenssanierung München

Unternehmenssanierung in München

Wenn ein Unternehmen im Großraum München in eine Liquiditätskrise gerät, entscheiden oft wenige Wochen über den weiteren Verlauf. Von unserem Standort München aus begleiten wir Geschäftsführer und Gesellschafter des regionalen Mittelstands, von der Automobilzulieferung bis zur Versicherungswirtschaft, sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. Wir verschaffen Ihnen zunächst Klarheit über die tatsächliche Lage und sichern die kurzfristige Zahlungsfähigkeit, bevor wir daraus ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln. Je früher Sie diesen Weg einschlagen, desto größer bleibt Ihr Spielraum, das Unternehmen aus eigener Kraft zu stabilisieren.

Unternehmenssanierung in München
Zuständigkeit

Welches Gericht ist für eine Sanierung aus München zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in München ist bei einer Insolvenz das Amtsgericht München als Insolvenzgericht zuständig, das seine Insolvenzabteilung in der Infanteriestraße 5, 80797 München, führt. Sollte statt eines Insolvenzverfahrens eine vorinsolvenzliche Sanierung nach dem StaRUG in Betracht kommen, liegt auch diese Zuständigkeit beim Amtsgericht München unter derselben Anschrift. Insolvenz- und Restrukturierungssachen werden für den Großraum München somit am selben Gericht geführt, was die Abstimmung im Verfahren vereinfacht. Da unsere Kanzlei ebenfalls in München ansässig ist, kennen wir die örtliche Spruchpraxis aus der täglichen Arbeit und können Anträge und Konzepte passgenau darauf ausrichten.

Zuständiges Gericht für Sanierungsverfahren aus München
Sanierungsinstrumente

Wege der Unternehmenssanierung im Großraum München

München zählt zu den stärksten Wirtschaftsräumen Europas. Große Konzerne aus Automobilbau und Versicherung prägen das Bild ebenso wie ein dichtes Netz aus Zulieferern und familiengeführten Technologieunternehmen. Gerade diese enge Verzahnung führt dazu, dass sich Zahlungsausfälle entlang der Lieferkette rasch fortsetzen. Welcher Sanierungsweg für Ihr Unternehmen trägt, hängt von Ihrer Branche und vom Stadium der Krise ab. Der folgende Überblick ordnet die wichtigsten Möglichkeiten für Sie ein.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist die Grundlage jeder Sanierung und zugleich das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus und berücksichtigen dabei auch Covenant- und Währungseffekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht München.

Eigenverwaltung am Amtsgericht München+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht München ist dieser Weg etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg, deshalb prüfen wir früh, ob er noch erreichbar ist.

Übertragende Sanierung+

Wenn der Rechtsträger nicht zu retten ist, kann der lebensfähige Kern über eine übertragende Sanierung fortgeführt werden. Wir strukturieren den Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft so, dass Arbeitsplätze und Substanz erhalten bleiben.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Antrag verspätet stellen oder nach Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag ab.

Wirtschaftsstandort München, Unternehmenssanierung
Kosten

Was kostet eine Sanierungsberatung in München?

Das erste Orientierungsgespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, wie dringlich Ihre Lage ist und welche Sanierungswege überhaupt in Frage kommen. Die Kosten einer anschließenden Begleitung richten sich nach dem Umfang des Mandats und danach, wie schnell gehandelt werden muss, denn eine akute Krise bindet mehr Ressourcen als eine frühzeitige Beratung. Wir legen den zu erwartenden Aufwand vor Beginn transparent dar. Von der öffentlichen Schuldnerberatung unterscheidet sich unsere Arbeit deutlich: Jene richtet sich an überschuldete Privatpersonen, während wir ausschließlich Unternehmen und ihre Verantwortlichen in der Sanierung begleiten.

Sanierungsberatung München, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Sanierungsberatung in München gedacht?

Wir arbeiten für Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum München, die eine Schieflage frühzeitig angehen wollen. Gerade wenn erste Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sichtbar werden, kommt es auf rechtzeitiges Handeln an. Ein früher Beginn eröffnet mehr Sanierungsoptionen und schützt Sie zugleich vor persönlicher Haftung, die aus einer verspäteten Insolvenzantragstellung nach § 15a InsO oder aus verbotenen Zahlungen nach § 15b InsO entstehen kann. Ob inhabergeführter Betrieb oder Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern, wir richten das Vorgehen auf Ihre Verantwortung und Ihre Ziele aus.

Geschäftsführer in München, Sanierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus München zu uns kommen

01

Zulieferer unter dem Preisdruck der Autohersteller

Viele Betriebe im Münchner Umland liefern an große Automobilhersteller und deren Systempartner. Wenn Abrufmengen sinken oder ein Modellwechsel hohe Investitionen erzwingt, geraten Vorfinanzierung und Marge zugleich unter Druck. Wir prüfen mit Ihnen, ob sich über Nachverhandlungen mit den Abnehmern und eine straffere Kostenstruktur eine Trendwende erreichen lässt, bevor die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.

02

Wenn Wachstumsfinanzierung im Techsektor stockt

Münchens Technologieszene lebt von Kapital für Forschung und Skalierung. Bleibt eine Finanzierungsrunde aus oder ziehen sich Investoren zurück, reicht die Liquidität oft nur wenige Monate. Wir helfen Ihnen, den Kapitalbedarf realistisch zu planen und mit Kapitalgebern über eine Brückenlösung zu sprechen, solange das Unternehmen operativ noch handlungsfähig ist.

03

Immobilien- und Bauprojekte in der Zinsklemme

Rund um München haben gestiegene Zinsen und Baukosten viele Projektentwickler und Bauunternehmen getroffen. Verzögert sich der Verkauf fertiger Einheiten, fehlt das Geld für laufende Vorhaben. Gemeinsam sortieren wir das Projektportfolio und trennen tragfähige von belastenden Vorhaben, um die Grundlage für Gespräche mit den finanzierenden Banken zu schaffen.

04

Steigende Kosten im gehobenen Handel und Gastgewerbe

Münchens Innenstadt und die Hotellerie leben von Kaufkraft und Tourismus, kämpfen aber mit hohen Mieten und Personalkosten. Bleiben Gäste oder Umsätze hinter der Planung zurück, wird die Fixkostenlast schnell erdrückend. Wir verschaffen Ihnen einen klaren Blick auf die Zahlen und zeigen, mit welchen Schritten sich der Betrieb wieder auf ein tragfähiges Niveau bringen lässt.

In der Region

Sanierungsberatung im Großraum München

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Sanierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Sanierungsfähigkeit vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Sanierungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Den Sanierungsweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder eine Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Verfahren aus München sind das Amtsgericht München zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten die Sanierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum München unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum München unter Druck

Ein mittelständischer Automobilzulieferer aus dem Münchner Umland mit rund 120 Beschäftigten geriet in Schieflage, als ein Großkunde seine Abrufmengen kurzfristig halbierte. Zeitgleich banden bereits bestellte Materialien und eine neue Fertigungslinie erhebliche Mittel. Innerhalb weniger Wochen reichte die Liquidität kaum noch für Löhne und Lieferanten. Der Geschäftsführer fürchtete, mit einer verspäteten Reaktion die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO zu verletzen und für Zahlungen nach § 15b InsO persönlich zu haften. In dieser Lage wandte er sich an uns.

Unser Ansatz

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellten wir eine wochengenaue Liquiditätsplanung, um den Handlungszeitraum verlässlich zu bestimmen. Parallel entstand ein Sanierungskonzept nach IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit belegte und die einzelnen Sanierungsschritte begründete. Da das Unternehmen operativ gesund war, bereiteten wir ein Verfahren in Eigenverwaltung vor, das beim Amtsgericht München beantragt wurde. Die Geschäftsführung blieb während des gesamten Verfahrens im Amt und steuerte die Sanierung selbst, begleitet von einem Sachwalter. So konnten Kundenbeziehungen und Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben.

Sanierung in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in München?

Von unserem Kanzleisitz in München aus betreuen wir Mandate in der Stadt und im gesamten Umland, von Freising bis zum Süden des Landkreises. Kurze Wege ermöglichen es, bei akutem Bedarf sehr rasch persönlich vor Ort zu sein und mit Ihnen und Ihren Gläubigern zu sprechen. Über die Region hinaus begleiten wir Unternehmen deutschlandweit sowie im gesamten deutschsprachigen Raum. Viele Abstimmungen führen wir zusätzlich digital, sodass Sie unabhängig vom Standort schnell Rückmeldung erhalten. Der feste Bezug nach München bleibt dabei die Basis unserer Arbeit.

Sanierungsberatung in München und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Unternehmenssanierung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus München

Welches Gericht ist bei einer Insolvenz oder Restrukturierung für mein Münchner Unternehmen zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in München ist das Amtsgericht München zuständig, sowohl als Insolvenzgericht als auch als Restrukturierungsgericht nach dem StaRUG. Die zuständige Abteilung finden Sie in der Infanteriestraße 5, 80797 München. Insolvenz- und Restrukturierungssachen liegen damit am selben Gericht, was die Abstimmung im Verfahren erleichtert.
Was kostet eine erste Beratung?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen mögliche Wege auf. Erst wenn Sie uns mit der weiteren Begleitung beauftragen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten. Den zu erwartenden Aufwand besprechen wir vorab offen mit Ihnen.
Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb von München?
Ja. Unser Sitz liegt in München, unsere Mandate erstrecken sich jedoch über ganz Deutschland und den gesamten deutschsprachigen Raum. Viele Abstimmungen erledigen wir digital, bei Bedarf reisen wir für Termine an. Für Unternehmen in der Region sind wir durch die kurzen Wege besonders schnell erreichbar.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein StaRUG-Verfahren?
Der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG setzt an, solange nur eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt und noch keine akute Insolvenzreife. Je früher Sie die Anzeichen ernst nehmen, desto eher lässt sich dieses Instrument nutzen, um Verbindlichkeiten außerhalb eines regulären Insolvenzverfahrens neu zu ordnen. Verstreicht zu viel Zeit, bleibt dieser Weg oft verschlossen.
Verliere ich in der Sanierung die Kontrolle über mein Unternehmen?
In einer Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO und beim Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO bleibt die Geschäftsführung im Amt und lenkt das Unternehmen weiter. Ein gerichtlich bestellter Sachwalter überwacht den Prozess, ohne die Leitung zu übernehmen. So behalten Sie die Steuerung, während wir Sie fachlich eng begleiten.
Wie schnell können Sie tätig werden?
Bei einer akuten Liquiditätskrise melden wir uns kurzfristig und beginnen mit der Analyse Ihrer Zahlen, oft schon innerhalb eines Tages. Da wir in München ansässig sind, lassen sich persönliche Termine in der Region rasch einrichten. Entscheidend ist, dass Sie den Kontakt früh suchen, denn jeder Tag erweitert oder verengt Ihren Handlungsspielraum.
Standorte

Sanierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Eine Krise ist ein Zeitfenster. Wer es früh nutzt, saniert aus eigener Kraft. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.