Restrukturierungsberatung Essen

Restrukturierungsberatung in Essen

Im Großraum Essen prägt der Wandel von der Schwerindustrie zur Energie- und Dienstleistungswirtschaft das tägliche Geschäft vieler Unternehmen. Steigende Energiepreise, die Transformation der Stahlwertschöpfung und der Umbau ganzer Lieferketten setzen mittelständische Betriebe unter Druck. Wenn Aufträge zurückgehen und Finanzierungen ins Wanken geraten, kündigt sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit meist mit Vorlauf an. In dieser Phase bietet das StaRUG einen geordneten Rahmen zur Sanierung, in dem die Geschäftsführung im Amt bleibt. Wir unterstützen Unternehmen aus dem Ruhrgebiet dabei, rechtzeitig zu handeln und den Betrieb aus eigener Kraft zu festigen.

Restrukturierungsberatung in Essen für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Essen zuständig?

Ein Verfahren nach dem StaRUG wird über ein staatliches Restrukturierungsgericht geführt, das den Restrukturierungsplan bestätigen und eine Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG anordnen kann. Das Amtsgericht Essen ist zugleich zentrales Restrukturierungsgericht für den gesamten OLG-Bezirk Hamm, sodass Insolvenz- und Restrukturierungssachen hier am selben Gericht liegen. Diese Bündelung schafft Klarheit für Unternehmen aus der Region über die richtige Anlaufstelle. Unser Ziel bleibt eine außergerichtliche Verständigung mit den Gläubigern, damit ein förmliches Verfahren möglichst entfällt. Ist eine gerichtliche Bestätigung dennoch nötig, entscheidet das Restrukturierungsgericht am Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Essen
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Essen

Essen hat den Weg von der Kohle- und Stahlmetropole zu einem Standort großer Energie- und Dienstleistungskonzerne wie RWE und E.ON zurückgelegt. Mit Thyssenkrupp bleibt zugleich die industrielle Tradition präsent, während der Dienstleistungssektor stetig an Gewicht gewinnt. Aus diesem Nebeneinander von Transformation und Bestandsindustrie erwachsen besondere Krisenlagen, an denen unsere Beratung im Ruhrgebiet ansetzt.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Essen.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Essen Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Essen, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Essen?

Ein erstes Gespräch über Ihre Lage ist kostenlos und unverbindlich. Darin schätzen wir ein, wie dringlich die Situation ist und welche Werkzeuge des StaRUG greifen. Die Kosten der weiteren Begleitung bemessen sich nach dem Umfang der Aufgabe und der Dringlichkeit, weil eine akute Krise unter Zeitdruck mehr Kapazität bindet als eine vorausschauende Planung. Wer im Ruhrgebiet früh reagiert, hält die Beratungskosten niedriger und bewahrt mehr Werte im Betrieb, solange noch Spielräume bestehen. Verzögert sich die Sanierung, steigen Aufwand und Risiko, da im laufenden Geschäft bereits Substanz verloren geht.

Restrukturierungsberatung Essen, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Essen gedacht?

Wir sprechen Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen im Großraum Essen an, die eine Fehlentwicklung früh erkennen und entschlossen gegensteuern wollen. Ebenso richten wir uns an Gesellschafter, denen am Erhalt ihrer Beteiligung liegt. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt von der Leitung, bestandsgefährdende Entwicklungen laufend im Blick zu behalten. Mit dem StaRUG steht ein Sanierungsinstrument bereit, das den Betrieb ordnet, bevor eine Insolvenz unvermeidlich wird. Im Zentrum steht der Erhalt des Unternehmens samt Arbeitsplätzen, was für die industriell geprägte Region von hoher Bedeutung ist.

Geschäftsführer in Essen, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Essen zu uns kommen

01

Kostendruck durch hohe Energiepreise

Energieintensive Betriebe im Ruhrgebiet spüren gestiegene Strom- und Gaskosten unmittelbar in ihrer Kalkulation. Lassen sich diese Belastungen nicht an Kunden weitergeben, schrumpft der Deckungsbeitrag und die Ertragskraft sinkt. Halten die höheren Kosten über mehrere Quartale an, kann aus einer angespannten Marge eine handfeste Liquiditätskrise werden, die eine frühzeitige Sanierung erforderlich macht.

02

Strukturwandel in der Stahl- und Zulieferkette

Der Umbau der Stahlerzeugung hin zu klimafreundlichen Verfahren verändert Abnahmemengen und Anforderungen entlang der gesamten Kette. Zulieferer und Dienstleister, die auf klassische Prozesse ausgerichtet sind, verlieren planbar Aufträge. Notwendige Investitionen in neue Technik treffen auf sinkende Erlöse aus dem Altgeschäft, was die Finanzierung vieler Betriebe im Revier an ihre Grenzen bringt.

03

Angespannte Finanzierung im industriellen Mittelstand

Viele Unternehmen der Region tragen langfristige Verbindlichkeiten aus früheren Investitionen. Werden Banken zurückhaltender und ziehen Covenants strenger an, geraten bestehende Kreditlinien unter Vorbehalt. Reißt eine vereinbarte Kennzahl, drohen Kündigungen von Darlehen, wodurch die Liquidität eines im Kern tragfähigen Betriebs binnen kurzer Zeit in Schieflage geraten kann.

04

Flächenlasten und Altstandorte im Revier

Ehemalige Industrieareale bringen Verpflichtungen aus Instandhaltung, Sanierung und Rückbau mit sich, die auf der Bilanz lasten. Wenn die Erträge aus dem laufenden Geschäft diese Lasten nicht mehr decken, entsteht eine schleichende Unterdeckung. Gerade Betriebe mit großem Anlagevermögen im Ruhrgebiet unterschätzen häufig, wie schnell gebundenes Kapital die Handlungsfähigkeit einschränkt.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Essen

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Essen ist das Amtsgericht Essen zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Essen unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Essen unter Druck

Ein mittelständischer Stahlverarbeiter aus dem Essener Umland beliefert Kunden aus dem Maschinen- und Anlagenbau und kämpft seit mehreren Quartalen mit gestiegenen Energiekosten und schwächeren Abrufen. Investitionen in effizientere Anlagen wurden über Bankdarlehen finanziert, deren Covenants inzwischen unter Druck stehen. Die Hausbank signalisiert Zurückhaltung bei der Verlängerung der Betriebsmittellinie. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigt für die kommenden Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 InsO, sodass die Geschäftsleitung zeitnah reagieren muss, um den Betrieb zu sichern.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Im ersten Schritt entwickeln wir eine prüffähige integrierte Planung, die Liquidität und Ertrag über den Sanierungshorizont sichtbar macht. Darauf aufbauend entsteht ein Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S 6, das die Fortführungsfähigkeit nachweist. Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG binden wir betroffene Gläubigergruppen ein, ohne dass Einstimmigkeit erforderlich ist. Der Restrukturierungsplan kann bei Bedarf durch das Amtsgericht Essen bestätigt werden. Die Geschäftsführung bleibt während des gesamten Prozesses im Amt und führt die Sanierung in eigener Verantwortung fort.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Essen?

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in München und betreut Mandate im Großraum Essen überregional. Weite Teile der Zusammenarbeit lassen sich digital gestalten, von der ersten Analyse bis zur Verhandlung mit Gläubigern und Finanzierungspartnern. Ist ein Termin vor Ort angezeigt, etwa für Gespräche mit der Belegschaft oder den Banken, sind wir im Ruhrgebiet präsent. Darüber hinaus begleiten wir Sanierungen im gesamten deutschsprachigen Raum und beziehen grenzüberschreitende Verbindungen nach Österreich und in die Schweiz ein. Unternehmen aus Essen erhalten so eine Beratung, die räumliche Entfernung ohne Reibungsverluste überbrückt.

Restrukturierungsberatung in Essen und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Essen

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Essen zuständig?
Für Unternehmen aus Essen ist das Amtsgericht Essen unter der Anschrift Zweigertstraße 52, 45130 Essen zuständig. Es fungiert zugleich als zentrales Restrukturierungsgericht für den gesamten OLG-Bezirk Hamm, sodass Insolvenz- und Restrukturierungssachen am selben Gericht liegen. Dort zeigen Sie ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG an, und das Gericht kann den Plan bestätigen. In der Regel streben wir eine außergerichtliche Lösung an, damit ein förmliches Verfahren entbehrlich bleibt.
Mit welchen Kosten muss ich für die Beratung rechnen?
Der erste Austausch über Ihre Situation ist kostenlos und unverbindlich. Wie hoch die anschließenden Kosten ausfallen, richtet sich nach dem Umfang des Mandats und danach, wie akut die Krise bereits ist. Eine kurzfristige Stabilisierung erfordert mehr Einsatz als eine vorausschauende Planung. Frühes Handeln senkt daher den Aufwand und erhält zugleich mehr Substanz im Unternehmen.
Was unterscheidet die Restrukturierung von einem Insolvenzverfahren?
Die Restrukturierung nach dem StaRUG greift bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit und läuft außerhalb einer Insolvenz. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und steuert die Sanierung selbst. Ein Insolvenzverfahren setzt dagegen erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung an und verlagert die Kontrolle stärker auf einen Verwalter. Der frühe Ansatz schont Kundenbeziehungen und bewahrt die Werte des Betriebs.
Wann sollte ich über eine Restrukturierung nachdenken?
Der richtige Zeitpunkt liegt vor, sobald sich eine Krise abzeichnet und noch Spielraum zum Handeln besteht. Nach § 1 StaRUG ist die Geschäftsleitung ohnehin verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zeigt die Liquiditätsplanung für die nächsten Monate eine drohende Zahlungsunfähigkeit, sollten Sie die Möglichkeiten des StaRUG prüfen, denn je früher Sie starten, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
Behalte ich als Geschäftsführer die Kontrolle über mein Unternehmen?
Ja, im Restrukturierungsrahmen des StaRUG führen Sie das Unternehmen eigenverantwortlich weiter. Anders als in einer Regelinsolvenz übernimmt kein Verwalter die Leitung. Das Restrukturierungsgericht wird nur bei einzelnen Schritten tätig, etwa bei der Bestätigung des Plans oder einer Stabilisierungsanordnung. So bleibt Ihr Wissen über den Betrieb erhalten und die Sanierung entsteht aus dem Unternehmen heraus.
Beraten Sie auch Betriebe außerhalb von Essen?
Ja, unsere Kanzlei ist in München ansässig und betreut Mandanten im gesamten Ruhrgebiet sowie überregional. Der überwiegende Teil der Arbeit erfolgt digital, sodass Entfernung keine Rolle spielt. Für Gespräche mit Banken oder der Belegschaft kommen wir bei Bedarf zu Ihnen. Auch grenzüberschreitende Sanierungen im deutschsprachigen Raum betreuen wir mit voller Sorgfalt.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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