Restrukturierungsberatung Duisburg

Restrukturierungsberatung in Duisburg

Im Großraum Duisburg geraten Unternehmen unter Druck, wenn die Stahlkonjunktur schwächelt und die Logistik mit dünnen Margen arbeitet. Der Umbau der Schwerindustrie trifft dabei auf gestiegene Energiekosten und einen härteren internationalen Wettbewerb. Zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ab, bleibt oft nur ein kurzes Zeitfenster für eine geordnete Lösung. Wir begleiten Geschäftsführungen am Standort Duisburg dabei, ihr Unternehmen frühzeitig über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG zu stabilisieren, solange sich die Sanierung noch vorinsolvenzlich und aus eigener Kraft gestalten lässt.

Restrukturierungsberatung in Duisburg für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Duisburg zuständig?

Eine Restrukturierung nach dem StaRUG verläuft eigenverantwortlich und ohne breite Öffentlichkeit, weshalb ein Gericht erst dann ins Spiel kommt, wenn Instrumente wie eine Stabilisierungsanordnung oder die Bestätigung des Restrukturierungsplans erforderlich werden. Für Duisburg gilt dabei eine wichtige Besonderheit. Für Restrukturierungssachen im OLG-Bezirk Düsseldorf ist zentral das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, während eine spätere Insolvenz beim Amtsgericht Duisburg verbleibt. Restrukturierungssachen Duisburger Unternehmen laufen daher über das Amtsgericht Düsseldorf in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Unser Ziel bleibt, Ihre Sanierung möglichst außergerichtlich zu lösen und das Amtsgericht Düsseldorf nur dort einzuschalten, wo es echten Nutzen bringt.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Duisburg
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Duisburg

Die Duisburger Wirtschaft ruht auf zwei tragenden Pfeilern. Über Jahrzehnte prägte die Stahlindustrie mit Thyssenkrupp den Standort und die dazugehörige Beschäftigung. Zugleich hat sich rund um den größten Binnenhafen Europas eine leistungsstarke Logistikbranche entwickelt, die stetig an Gewicht gewinnt. Weil beide Bereiche unterschiedlich auf Konjunktur und Finanzierung reagieren, richten wir den Schwerpunkt jeder Restrukturierung an Ihrer konkreten Ausgangslage aus.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Düsseldorf.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Düsseldorf Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Duisburg, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Duisburg?

Das erste Gespräch ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Ausgangslage und ordnen ein, ob eine Restrukturierung nach dem StaRUG für Ihren Betrieb infrage kommt. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit, mit der gehandelt werden muss. Ein früh eingeleitetes Verfahren bleibt meist überschaubar, weil noch Zeit für abgewogene Entscheidungen besteht. Wer erst kurz vor der Zahlungsunfähigkeit reagiert, verliert Handlungsspielraum und häufig auch Werte. Eine frühzeitige Restrukturierung erhält daher in aller Regel mehr Substanz für Gläubiger und Eigentümer.

Restrukturierungsberatung Duisburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Duisburg gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie an Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Duisburg, die eine finanzielle Schieflage frühzeitig erkennen und gegensteuern wollen. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG trifft die Leitungsebene unmittelbar, sobald sich bestandsgefährdende Entwicklungen zeigen. Das StaRUG stellt dafür ein Sanierungsinstrument bereit, mit dem sich das Unternehmen ordnen lässt, ehe eine Insolvenzantragspflicht entsteht. Im Mittelpunkt steht der Erhalt des Betriebs samt Arbeitsplätzen und Kundenbeziehungen, während die Verantwortlichen die Steuerung des Prozesses behalten.

Geschäftsführer in Duisburg, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Duisburg zu uns kommen

01

Stahlbetriebe im Sog von Energiepreisen

Als traditioneller Standort der Stahlindustrie spürt Duisburg jede Schwankung bei Energiekosten und Rohstoffpreisen besonders deutlich. Verteuert sich die Produktion, während Abnehmer aus dem Ausland günstiger anbieten, schmelzen die Margen der Werke und ihrer Dienstleister. Eine frühzeitige Restrukturierung nach dem StaRUG eröffnet die Möglichkeit, Kostenstrukturen und Finanzierung anzupassen, bevor eine drohende Zahlungsunfähigkeit eintritt.

02

Hafenlogistik unter Margendruck

Rund um den größten Binnenhafen Europas arbeiten zahlreiche Speditions- und Umschlagbetriebe mit knappen Erträgen und hohem Investitionsbedarf in Flächen und Technik. Brechen Frachtvolumina weg oder steigen die Finanzierungskosten, gerät die Kapitaldecke rasch unter Spannung. Ein Restrukturierungsplan schafft den Rahmen, Verbindlichkeiten zu ordnen und den Betrieb an veränderte Warenströme anzupassen.

03

Zulieferer der Schwerindustrie im Wandel

Viele mittelständische Zulieferer in Duisburg hängen an wenigen großen Abnehmern der Stahl- und Metallbranche. Fährt ein Hauptkunde seine Produktion zurück oder verlagert Aufträge, entfällt kurzfristig ein erheblicher Umsatzanteil. Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG lässt sich das Unternehmen neu ausrichten und die Finanzierung stabilisieren, während die Geschäftsführung im Amt bleibt.

04

Anschlussfinanzierung als Belastungsprobe

Kapitalintensive Betriebe in Industrie und Logistik trifft die Zinswende unmittelbar, sobald langfristige Darlehen auslaufen. Höhere Konditionen bei der Anschlussfinanzierung können ein tragfähiges Geschäftsmodell kurzfristig in Schieflage bringen. Wer die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ernst nimmt und rechtzeitig handelt, kann über den Restrukturierungsrahmen Verbindlichkeiten strecken und den Betrieb erhalten.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Duisburg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Duisburg ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Duisburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Duisburg unter Druck

Ein mittelständischer Zulieferer der Stahlindustrie am Standort Duisburg fertigt Komponenten überwiegend für einen großen Abnehmer. Als dieser seine Produktion drosselt, sinkt die Auslastung deutlich, während hohe Fixkosten für Anlagen und Personal weiterlaufen. Eine auslaufende Kreditlinie soll zu spürbar höheren Zinsen verlängert werden, und die Bank verlangt ein tragfähiges Konzept. Für die kommenden Monate zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ab, sobald größere Tilgungen und Lieferantenrechnungen zusammenfallen.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Zunächst erstellen wir eine prüffähige integrierte Planung, die die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung mit der Bilanz über den Sanierungszeitraum zusammenführt. Auf dieser Basis entwickeln wir ein Sanierungskonzept in Anlehnung an den Standard IDW S 6 und wählen den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Der Restrukturierungsplan bündelt die Anpassungen bei Finanzierung und Verträgen und kann bei Bedarf durch das für Duisburg zuständige Amtsgericht Düsseldorf bestätigt werden. Die Geschäftsführung bleibt während des gesamten Verfahrens im Amt und führt das Unternehmen eigenverantwortlich weiter.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Duisburg?

Unsere Kanzlei ist in München ansässig und betreut Mandate im gesamten deutschsprachigen Raum. Für Unternehmen am Standort Duisburg arbeiten wir überwiegend digital, sodass Analyse und Abstimmung ohne Zeitverlust vorankommen. Erfordert die Lage persönliche Präsenz, etwa bei Gesprächen mit Banken oder mit dem für Restrukturierungssachen zuständigen Amtsgericht Düsseldorf, reisen wir für Termine an. Auch grenzüberschreitende Konstellationen innerhalb der DACH-Region begleiten wir, wenn Tochtergesellschaften oder Finanzierungspartner in Österreich oder der Schweiz eingebunden sind. Sie haben dabei jederzeit einen festen Ansprechpartner.

Restrukturierungsberatung in Duisburg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Duisburg

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Duisburg zuständig?
Hier gilt eine Besonderheit. Für Restrukturierungssachen im OLG-Bezirk Düsseldorf ist zentral das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, während eine spätere Insolvenz beim Amtsgericht Duisburg verbleibt. Restrukturierungssachen Duisburger Unternehmen laufen daher über das Amtsgericht Düsseldorf in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Angerufen wird es nur, wenn gerichtliche Instrumente wie eine Stabilisierungsanordnung tatsächlich gebraucht werden.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Lage und den möglichen Weg. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang und von der Dringlichkeit des Mandats ab. Je früher Sie sich melden, desto planbarer bleibt der Aufwand, weil sich die Sanierung ohne Zeitdruck aufsetzen lässt.
Worin unterscheidet sich eine Restrukturierung von einer Insolvenz?
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG setzt bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit an und kommt ohne Insolvenzverwalter aus. Sie zielt auf eine vorinsolvenzliche Sanierung, bei der die Leitung im Amt bleibt. Eine Insolvenz beginnt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und greift deutlich tiefer in das Unternehmen ein.
Ab wann ist eine Restrukturierung sinnvoll?
Sinnvoll wird sie, sobald die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG erste bestandsgefährdende Entwicklungen anzeigt. Häufig kündigt sich das über eine sinkende Auslastung oder über eine angespannte Liquidität an, die eine Anschlussfinanzierung erschwert. Wer in dieser Phase handelt, verfügt über den größten Spielraum und die besten Aussichten, den Betrieb vollständig zu erhalten.
Bleibt die Geschäftsführung im Amt?
Ja. Das StaRUG erlaubt es der Geschäftsführung, das Unternehmen eigenverantwortlich weiterzuführen. Ein Insolvenzverwalter, der die Kontrolle übernimmt, wird nicht eingesetzt. Die Leitung steuert den Sanierungsprozess selbst und trifft die zentralen Entscheidungen, begleitet von unserer fachlichen Beratung.
Beraten Sie auch, obwohl Ihre Kanzlei nicht in Duisburg sitzt?
Ja. Von München aus betreuen wir Duisburger Unternehmen überwiegend digital, was Analysen und Abstimmungen beschleunigt. Für Gespräche mit Banken oder mit dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf reisen wir bei Bedarf an. Auch grenzüberschreitende Fälle innerhalb der DACH-Region begleiten wir, ohne dass die Entfernung die Sanierung erschwert.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.