Restrukturierungsberatung Düsseldorf

Restrukturierungsberatung in Düsseldorf

Im Großraum Düsseldorf stehen Unternehmen unter wachsendem Ergebnisdruck, wenn Konsumzurückhaltung und höhere Finanzierungskosten aufeinandertreffen. Handelskonzerne strukturieren um, die Mode- und Textilbranche kämpft mit verändertem Kaufverhalten, und viele Dienstleister spüren zurückhaltende Budgets ihrer Auftraggeber. Sobald sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO abzeichnet, zählt jede Woche. Wir unterstützen Geschäftsführungen in der Landeshauptstadt und im Umland dabei, ihr Unternehmen frühzeitig über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG zu stabilisieren, solange noch Spielraum für eine geordnete und vorinsolvenzliche Sanierung besteht.

Restrukturierungsberatung in Düsseldorf für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Düsseldorf zuständig?

Eine Sanierung nach dem StaRUG verläuft grundsätzlich eigenverantwortlich und ohne breite Öffentlichkeit, sodass ein Gericht erst dann eingebunden wird, wenn Instrumente wie eine Stabilisierungsanordnung oder die Bestätigung des Restrukturierungsplans nötig werden. Für Restrukturierungssachen im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist zentral das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, das zugleich das Insolvenzgericht für Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf ist. Sie erreichen es in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Wir richten unsere Arbeit darauf aus, Ihre Restrukturierung möglichst außergerichtlich zu lösen und das Amtsgericht Düsseldorf nur dort einzuschalten, wo gerichtliche Wirkung wirklich erforderlich ist.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Düsseldorf
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Düsseldorf

Die Düsseldorfer Wirtschaft verbindet Konzernzentralen mit einem breiten Mittelstand. Telekommunikation und Konsumgüter prägen die Stadt über Namen wie Vodafone und Henkel, während die Metro für den internationalen Handel steht. Als Messe- und Modestandort ziehen zudem Textilwirtschaft und Finanzdienstleistung viel Wertschöpfung an. Weil jede dieser Branchen eigene Krisenmuster mitbringt, legen wir den Schwerpunkt jeder Restrukturierung auf Ihre konkrete Situation.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Düsseldorf.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Düsseldorf Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Düsseldorf, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Düsseldorf?

Das erste Gespräch führen wir kostenlos und unverbindlich. Wir erfassen darin Ihre Ausgangslage und schätzen ein, ob eine Restrukturierung nach dem StaRUG der passende Weg für Ihr Unternehmen ist. Die weiteren Kosten bemessen sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit der Lage. Ein früh gestartetes Verfahren bleibt meist überschaubar, weil genügend Zeit für durchdachte Schritte besteht. Wer erst dicht an der Zahlungsunfähigkeit reagiert, verliert Optionen und oft auch Werte. Eine frühzeitige Restrukturierung sichert deshalb in der Regel mehr Substanz für Gläubiger und Eigentümer.

Restrukturierungsberatung Düsseldorf, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Düsseldorf gedacht?

Wir sprechen Geschäftsführer und Vorstände ebenso wie Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Düsseldorf an, die eine finanzielle Schieflage frühzeitig erkennen und gegensteuern möchten. Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG richtet sich unmittelbar an die Leitungsebene, sobald sich bestandsgefährdende Entwicklungen abzeichnen. Das StaRUG bietet dafür ein Sanierungsinstrument, mit dem sich das Unternehmen ordnen lässt, bevor eine Insolvenzantragspflicht greift. Im Zentrum steht der Erhalt des Betriebs mit seinen Arbeitsplätzen und Kundenbeziehungen, während die Verantwortlichen die Steuerung behalten.

Geschäftsführer in Düsseldorf, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Düsseldorf zu uns kommen

01

Modehandel im Griff des Onlinewettbewerbs

Düsseldorf gilt als bedeutender Standort der Mode- und Textilbranche, deren stationäre Anbieter gegen Onlineplattformen und verändertes Kaufverhalten bestehen müssen. Bleiben Kollektionen liegen, binden hohe Lagerbestände Kapital und drücken auf die Liquidität. Ein Restrukturierungsplan hilft, Verbindlichkeiten zu ordnen und die Kostenstruktur an tatsächliche Absatzmengen anzupassen, bevor eine Zahlungsstockung eintritt.

02

Agenturen und Berater ohne Planungssicherheit

Rund um die Konzernzentralen haben sich viele Agenturen und Beratungshäuser angesiedelt, deren Umsatz an wenigen Rahmenverträgen hängt. Kürzt ein Großkunde sein Budget oder vergibt Leistungen neu, entsteht kurzfristig eine spürbare Lücke. Über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG lässt sich das Unternehmen verschlanken und die Finanzierung neu ausrichten, während die Geschäftsführung im Amt bleibt.

03

Handelsunternehmen im Strukturwandel

Der großflächige Handel rund um die Metro und ihr Umfeld steht unter dem Druck sinkender Margen und wachsender Investitionen in Digitalisierung. Verändern sich Lieferketten oder Finanzierungsbedingungen, gerät die Kapitaldecke rasch unter Spannung. Eine frühzeitige Restrukturierung nach dem StaRUG schafft Raum, Standorte und Verträge geordnet neu aufzustellen, ehe die Zahlungsfähigkeit in Gefahr gerät.

04

Industrie zwischen Zinswende und Energiepreisen

Zahlreiche Industrie- und Zulieferbetriebe im Düsseldorfer Umland tragen gestiegene Energiekosten und teurere Kredite gleichzeitig. Läuft eine Anschlussfinanzierung aus, verschärft die höhere Zinslast die Situation erheblich. Wer die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG ernst nimmt und rechtzeitig reagiert, kann über den Restrukturierungsrahmen Verbindlichkeiten strecken und den Betrieb sichern.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Düsseldorf

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Düsseldorf ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Düsseldorf unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Düsseldorf unter Druck

Ein etabliertes Modehandelsunternehmen mit mehreren Filialen im Düsseldorfer Raum verzeichnet über zwei Saisons rückläufige Umsätze, während der Onlinehandel Marktanteile gewinnt. Hohe Warenbestände aus der Vorsaison binden Kapital, und die Mietverträge für zentrale Innenstadtlagen belasten die Ergebnisse zusätzlich. Die Hausbank knüpft die Verlängerung der Kontokorrentlinie an ein belastbares Konzept. Für die nächsten Monate zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ab, sobald Lieferantenrechnungen und Mieten zusammentreffen.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Wir beginnen mit einer prüffähigen integrierten Planung, die die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung mit der Bilanz über den Sanierungszeitraum verknüpft. Darauf aufbauend erstellen wir ein Sanierungskonzept in Anlehnung an den Standard IDW S 6 und wählen den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Der Restrukturierungsplan fasst die Anpassungen bei den Mietverträgen und bei der Warenfinanzierung zusammen und lässt sich bei Bedarf durch das Amtsgericht Düsseldorf bestätigen. Die Geschäftsführung bleibt über das gesamte Verfahren hinweg im Amt und führt das Unternehmen eigenverantwortlich weiter.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Düsseldorf?

Unsere Kanzlei sitzt in München und betreut Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum. Für Unternehmen im Düsseldorfer Raum arbeiten wir überwiegend digital, sodass Analyse und Abstimmung zügig vorankommen. Verlangt die Lage persönliche Präsenz, etwa bei Verhandlungen mit Banken oder Gesellschaftern, reisen wir für Termine vor Ort nach Düsseldorf. Ebenso begleiten wir grenzüberschreitende Konstellationen innerhalb der DACH-Region, wenn Tochtergesellschaften oder Kapitalgeber in Österreich oder der Schweiz beteiligt sind. Sie haben dabei durchgehend einen festen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Restrukturierungsberatung in Düsseldorf und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Düsseldorf

Welches Restrukturierungsgericht ist für Unternehmen aus Düsseldorf zuständig?
Für Restrukturierungssachen im gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist zentral das Amtsgericht Düsseldorf zuständig, das zugleich das Insolvenzgericht für Düsseldorfer Unternehmen ist. Sie erreichen es in der Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf. Eingeschaltet wird es nur, wenn gerichtliche Instrumente wie eine Stabilisierungsanordnung oder die Planbestätigung tatsächlich benötigt werden.
Mit welchen Kosten muss ich für die Beratung rechnen?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir Ihre Lage und die möglichen Wege. Die weiteren Kosten richten sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats. Je früher Sie sich melden, desto planbarer bleibt der Aufwand, weil sich die Restrukturierung ohne Zeitdruck aufsetzen lässt.
Wodurch unterscheidet sich die Restrukturierung von einer Insolvenz?
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG greift schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit und kommt ohne Insolvenzverwalter aus. Sie dient der vorinsolvenzlichen Sanierung, bei der die Leitung im Amt bleibt. Eine Insolvenz setzt dagegen erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein und bringt deutlich tiefere Eingriffe in das Unternehmen mit sich.
Ab wann lohnt sich eine Restrukturierung?
Sie lohnt sich, sobald die Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG erste bestandsgefährdende Signale liefert. Oft kündigt sich das über sinkende Umsätze oder über eine angespannte Liquidität an, die neue Kredite erschwert. Wer in diesem Stadium handelt, hat den größten Spielraum und die besten Chancen, den Betrieb ungeschmälert zu bewahren.
Behält die Geschäftsführung während des Verfahrens die Kontrolle?
Ja. Das StaRUG lässt die Geschäftsführung eigenverantwortlich weiterarbeiten. Ein Insolvenzverwalter, der das Ruder übernimmt, wird nicht bestellt. Die Leitung steuert die Sanierung selbst und entscheidet über die wesentlichen Schritte, unterstützt durch unsere fachliche Begleitung.
Beraten Sie auch Unternehmen außerhalb von Düsseldorf?
Ja. Von München aus betreuen wir Düsseldorfer Mandanten überwiegend digital, was Analysen und Abstimmungen beschleunigt. Für Verhandlungen mit Banken oder Gesellschaftern kommen wir bei Bedarf nach Düsseldorf. Auch grenzüberschreitende Fälle innerhalb der DACH-Region übernehmen wir, ohne dass die Distanz zum zuständigen Gericht die Sanierung erschwert.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.