Restrukturierungsberatung Hamburg

Restrukturierungsberatung in Hamburg

Unternehmen im Großraum Hamburg stehen mit dem Takt des Welthandels in Verbindung, und dieser Takt kann sich rasch ändern. Stocken Warenströme oder brechen Aufträge weg, geraten auch gesunde Betriebe schnell unter Druck. Zeichnet sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit ab, entscheidet der richtige Zeitpunkt darüber, wie viel Handlungsspielraum Ihnen bleibt. Wir begleiten Sie durch eine vorinsolvenzliche Restrukturierung nach dem StaRUG, während Banken und Handelspartner an der Elbe einen klaren Kurs von Ihnen erwarten. Je früher Sie handeln, desto mehr Substanz können Sie für Ihr Unternehmen bewahren und desto größer bleibt Ihr Gestaltungsspielraum.

Restrukturierungsberatung in Hamburg für Geschäftsführer und Unternehmen in der Krise
Zuständigkeit

Welches Restrukturierungsgericht ist für Hamburg zuständig?

Zuständig für Ihr Restrukturierungsvorhaben ist das Amtsgericht Hamburg in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg. Als Stadtstaat bündelt Hamburg die Zuständigkeit für Restrukturierungssachen an diesem Gericht, das zugleich Insolvenzgericht für Unternehmen mit Sitz in der Hansestadt ist. In der Praxis steht dieses Gericht am Ende des Weges, denn unser Ziel ist eine außergerichtliche Lösung mit Ihren Gläubigern. Erst wenn eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans erforderlich wird, treten wir an das Amtsgericht Hamburg heran. Diese Bestätigung bereiten wir tragfähig vor, damit Ihr Sanierungskonzept die nötige rechtliche Sicherheit erhält und das Verfahren für Sie planbar und berechenbar bleibt.

Zuständiges Restrukturierungsgericht für Hamburg
Restrukturierungsinstrumente

Wege der Restrukturierungsberatung im Großraum Hamburg

Hamburg ist als Hafen- und Handelsmetropole von Logistik und Außenhandel geprägt, ergänzt um eine starke Konsumgüter- und Medienwirtschaft sowie die Luftfahrt. Diese enge Verzahnung mit internationalen Lieferketten macht die lokale Wirtschaft anfällig für Störungen von außen. Damit Ihre Restrukturierung greift, kommt es auf den passenden Schwerpunkt an, der zu Ihrer Branche und zur Struktur Ihres Unternehmens passt.

Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+

Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält.

Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen. Wir begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Amtsgericht Hamburg.

Finanzielle Restrukturierung+

Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.

Operative Restrukturierung+

Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.

Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+

Auf Antrag kann das Amtsgericht Hamburg Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.

Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+

Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Wirtschaftsstandort Hamburg, Restrukturierungsberatung
Kosten

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Hamburg?

Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir verschaffen uns darin einen Überblick über Ihre Lage und zeigen Ihnen, ob eine Restrukturierung nach dem StaRUG in Ihrem Fall trägt. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Umfang und der Dringlichkeit Ihres Vorhabens und werden vorab transparent mit Ihnen vereinbart. Gerade im kapitalintensiven Hamburger Handel zahlt sich ein früher Start aus, denn eine rechtzeitige Restrukturierung erhält in aller Regel deutlich mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren. Je eher Sie das Gespräch suchen, desto mehr Substanz bleibt Ihrem Unternehmen erhalten.

Restrukturierungsberatung Hamburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Hamburg gedacht?

Wir richten uns an Geschäftsführer und Vorstände sowie an Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Hamburg, die in einer angespannten Lage Verantwortung tragen. Ihre Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG verlangt, bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und gegenzusteuern. Wir begleiten Sie bei der Wahl des passenden Sanierungsinstruments und beim Erhalt Ihres laufenden Betriebs, solange Ihr Unternehmen noch handlungsfähig ist. Im hanseatischen Handel, der von Vertrauen und Verlässlichkeit lebt, sichern Sie sich mit jedem Tag Vorsprung, an dem Sie den Kurs Ihres Unternehmens aus eigener Kraft bestimmen.

Geschäftsführer in Hamburg, Restrukturierungsberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Hamburg zu uns kommen

01

Wenn Lieferketten ins Stocken geraten

Hamburger Handels- und Logistikunternehmen hängen unmittelbar an funktionierenden Lieferketten. Verzögern sich Warenströme oder steigen die Frachtkosten sprunghaft, bindet das Kapital und belastet die Liquidität. Mit einer frühzeitigen Restrukturierung ordnen wir Ihre Verbindlichkeiten neu und schaffen den finanziellen Puffer, den Ihr Betrieb braucht, um schwankende Warenströme zu überbrücken.

02

Wenn ein Großkunde im Handel wegbricht

Viele Importeure und Großhändler in Hamburg tragen einen erheblichen Teil ihres Umsatzes über wenige Schlüsselkunden. Springt einer davon ab, entsteht eine Lücke, die bestehende Verpflichtungen nicht mehr deckt. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Kostenbasis anzupassen und mit Ihren Gläubigern eine tragfähige Regelung zu finden, damit Ihr Unternehmen den Ausfall verkraftet.

03

Wenn die Bank ein IDW-S6-Konzept verlangt

Sobald sich die Kennzahlen eines Hamburger Mittelständlers verschlechtern, fordern finanzierende Banken häufig ein Sanierungskonzept nach IDW S 6. Ohne ein solches Konzept droht die Kreditlinie zu kippen. Wir erstellen für Sie ein prüffähiges Konzept und führen die Gespräche mit Ihren Kreditinstituten, damit Ihre Finanzierung auf einer belastbaren Grundlage weiterläuft.

04

Werften und Luftfahrt unter Kostendruck

Zulieferer der maritimen Wirtschaft und der Luftfahrt an der Elbe arbeiten in langen Zyklen mit hohem Kapitaleinsatz. Verschiebt ein Auftraggeber ein Projekt, entsteht schnell eine finanzielle Schieflage. Mit dem Restrukturierungsrahmen des StaRUG verschaffen wir Ihnen den zeitlichen Spielraum, um Aufträge neu zu takten und Ihre Finanzierung zu sichern.

In der Region

Restrukturierungsberatung im Großraum Hamburg

Bundesweit Mandate begleitet
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zum Handlungsspielraum und zum passenden Sanierungsweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Krisenlage und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 und, wo tragfähig, das Sanierungskonzept nach IDW S 6.

03

Das Sanierungsinstrument wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg zuständig.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Hamburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Hamburg unter Druck

Ein Hamburger Großhandelsunternehmen für Konsumgüter verlor durch die Insolvenz eines langjährigen Abnehmers einen wesentlichen Teil seines Umsatzes. Zugleich lagen hohe Warenbestände im Lager, die Kapital banden. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigte, dass die Gesellschaft ihre Zahlungen im kommenden Jahr nicht mehr vollständig würde leisten können. Damit lag eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO vor. Die Hausbank hatte bereits signalisiert, ihre Linie nur gegen ein tragfähiges Sanierungskonzept zu verlängern.

Unser Ansatz

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen

Gemeinsam mit der Geschäftsführung entwickelten wir zunächst eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept nach IDW S 6. Auf dieser Basis nutzten wir den Restrukturierungsrahmen des StaRUG und stellten einen Restrukturierungsplan auf, der die Warenfinanzierung neu ordnete und die Bank einband. Wo einzelne Gläubiger zunächst zögerten, bereiteten wir die Bestätigung durch das Amtsgericht Hamburg vor. Das Unternehmen blieb durchgehend lieferfähig, hielt seine wichtigsten Kunden und die Geschäftsführung behielt die Kontrolle über das operative Geschäft.

Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Reichweite

Wie begleiten Sie Unternehmen in Hamburg?

Unsere Kanzlei ist in München ansässig und begleitet Unternehmen in Hamburg überregional und digital. Ein großer Teil der Abstimmung läuft über gesicherte Videokonferenzen und einen strukturierten Datenraum, sodass Ihr Vorhaben zügig vorankommt. Wenn die Lage es erfordert, etwa bei Bankgesprächen oder Gesellschafterversammlungen, sind wir mit persönlichen Terminen an der Elbe vor Ort. Ein fester Ansprechpartner koordiniert Ihr gesamtes Vorhaben und behält auch grenzüberschreitende Restrukturierungen in der DACH-Region im Blick, die im Außenhandel Hamburgs eine besondere Rolle spielen. So verbinden Sie spezialisierte Erfahrung mit kurzen Wegen und verlässlicher Betreuung an Ihrem Standort.

Restrukturierungsberatung in Hamburg und überregional
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Restrukturierungsberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Hamburg

Welches Restrukturierungsgericht ist für mein Unternehmen in Hamburg zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg in der Caffamacherreihe 20, 20355 Hamburg zuständig. Als Stadtstaat bündelt Hamburg die Zuständigkeit für Restrukturierungssachen an diesem Gericht, das zugleich das Insolvenzgericht für Hamburger Unternehmen ist. In vielen Fällen bleibt eine gerichtliche Beteiligung entbehrlich, weil wir zunächst eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern anstreben.
Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Hamburg?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang und von der Dringlichkeit Ihres Vorhabens ab und werden vorab offen vereinbart. Da eine frühzeitige Restrukturierung meist mehr Werte erhält als ein spätes Insolvenzverfahren, amortisiert sich die Beratung in der Regel über die gesicherte Substanz Ihres Unternehmens.
Wie unterscheidet sich eine Restrukturierung von einer Insolvenz?
Eine Restrukturierung nach dem StaRUG setzt bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit an, also bevor eine Antragspflicht nach § 15a InsO entsteht. Ihr Unternehmen bleibt handlungsfähig und die Geschäftsführung im Amt. Ein Insolvenzverfahren beginnt erst bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und greift deutlich tiefer ein. Der vorinsolvenzliche Weg schont Ihre Handelsbeziehungen und erhält mehr Werte.
Ab wann ist eine Restrukturierung für mein Hamburger Unternehmen sinnvoll?
Sinnvoll ist sie, sobald sich eine Krise andeutet. § 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung ohnehin dazu, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Bricht ein Großkunde weg oder verlangt Ihre Bank ein Sanierungskonzept, sollten Sie handeln. Je früher Sie ansetzen, desto mehr Instrumente stehen Ihnen offen und desto größer bleibt Ihr Spielraum.
Bleibt die Geschäftsführung im Amt?
Ja. Im Restrukturierungsrahmen des StaRUG behalten Sie die Kontrolle über Ihr Unternehmen, denn es wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Sie führen den Betrieb eigenverantwortlich weiter, während wir Sie fachlich begleiten und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern strukturieren. Diese Handlungsfähigkeit zählt zu den größten Vorteilen des vorinsolvenzlichen Weges und schafft bei Ihren Geschäftspartnern Vertrauen.
Beraten Sie auch, obwohl Ihre Kanzlei in München sitzt?
Ja. Wir sind in München ansässig und begleiten Hamburger Unternehmen regelmäßig überregional. Der Großteil der Zusammenarbeit läuft digital über gesicherte Kanäle, ergänzt um persönliche Termine an der Elbe, wenn Bankgespräche oder Gesellschafterversammlungen dies erfordern. Ein fester Ansprechpartner steuert Ihr Vorhaben durchgehend, sodass die räumliche Entfernung für Sie keinen Nachteil darstellt.
Standorte

Restrukturierungsberatung an weiteren Standorten

Von München aus begleiten wir Unternehmen in ganz Deutschland und in der DACH-Region. Wählen Sie einen weiteren Standort für Details zum zuständigen Restrukturierungs- und Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

„Restrukturierung ist eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, behält die Gestaltung in der eigenen Hand. Wer zu lange wartet, überlässt sie dem Verfahren.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.