Liquiditätsmanagement

Stundung Kredit Vorlage: Rechtssicheren Stundungsantrag stellen

Wer als Geschäftsführer Liquiditätsengpässe mit Stundungen überbrücken will, muss mehr beachten als ein gut formuliertes Anschreiben. Rechtliche Fallstricke lauern im Insolvenzrecht, im Steuerrecht und im Haftungsrecht.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|25. August 2026|14 Min Lesezeit

Ein Unternehmen gerät unter Druck, die nächste Kreditrate steht an, die Liquidität reicht nicht. Der erste Impuls vieler Geschäftsführer: bei der Bank anrufen und um Aufschub bitten. Das ist richtig. Wer aber glaubt, mit einem formlosen Telefonat und einer gestundeten Rate die Krise überbrückt zu haben, unterschätzt die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Stundungen verschieben Fälligkeiten. Sie beseitigen keine wirtschaftliche Krise und heben insolvenzrechtliche Prüfpflichten nicht auf.

Was bedeutet Stundung bei einem Kredit rechtlich?

Der Begriff der Stundung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht eigenständig definiert. Der Bundesgerichtshof hat ihn in seiner Entscheidung BGH NJW 1998, 2060 jedoch klar umrissen: Stundung bedeutet das Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung, wobei die Erfüllbarkeit weiter fortbesteht. Der Schuldner darf also auch vor dem neuen Fälligkeitstermin leisten. Der Gläubiger kann die Leistung in der Stundungsphase nicht verlangen.

Ausgangspunkt ist § 271 BGB, der die Leistungszeit regelt. Fehlt eine vertragliche Regelung, ist die Leistung sofort zu erbringen; Fälligkeit und Erfüllbarkeit fallen dann zeitlich zusammen. Eine Stundungsvereinbarung schiebt genau diesen Fälligkeitszeitpunkt hinaus. Solange die Forderung nicht fällig ist, kann der Schuldner nicht in Verzug geraten. Das schließt Verzugszinsen und Kündigungsrechte des Gläubigers aus, die nach § 286 BGB an den Verzugseintritt geknüpft sind.

Von einem Erlass unterscheidet sich die Stundung grundlegend: Die Forderung bleibt vollständig bestehen und ist nach Ablauf der Stundungsfrist in voller Höhe zu erfüllen. Ein Zahlungsaufschub, wie ihn etwa die Sparkasse in ihren Informationsmaterialien beschreibt, ist inhaltlich deckungsgleich mit der zivilrechtlichen Stundung.

Wann ist eine Stundung für Unternehmen möglich?

Eine gesetzliche Pflicht des Gläubigers, eine Stundung zu gewähren, besteht im Zivilrecht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung liegt beim Gläubiger und hängt von seinen wirtschaftlichen Interessen ab. Ausnahmen gab es etwa während der Corona-Pandemie: Für Verbraucherdarlehen, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden waren, sah der Gesetzgeber eine gesetzliche Ratenpause vor. Die von April bis Juni 2020 fälligen Raten wurden um drei Monate nach hinten verschoben, ohne dass die Bank kündigen durfte. Für gewerbliche Kredite galt diese Regelung nicht.

Unabhängig von Sonderregelungen gilt: Je transparenter und frühzeitiger ein Unternehmen seine Lage offenlegt, desto größer ist die Bereitschaft von Gläubigern, eine Stundung zu gewähren. Drei Voraussetzungen sind dabei regelmäßig entscheidend:

  • Die wirtschaftliche Härte ist vorübergehend und nachvollziehbar begründet.
  • Der Anspruch des Gläubigers wird durch die Stundung nicht gefährdet.
  • Ein realistischer Tilgungsplan zeigt, wie die gestundeten Beträge später zurückgeführt werden.

Stundung bei der Bank

Bei Unternehmenskrediten entscheidet die Bank nach eigenem Ermessen. Gesetzliche Stundungspflichten gibt es nicht. Banken orientieren sich an Bonität, vorhandenen Sicherheiten und der Sanierungsperspektive des Unternehmens. Wer erst dann anruft, wenn die Rate bereits offen ist, hat Verhandlungspotenzial verschenkt.

Frühzeitige Kontaktaufnahme und vollständige Offenlegung der Liquiditätslage sind die entscheidenden Voraussetzungen. Die Sparkasse empfiehlt, im Antrag nachzuweisen, dass die Zahlung zum ursprünglichen Termin schlicht nicht möglich ist und dass sich die Situation voraussichtlich verbessern wird. Wer das mit konkreten Zahlen belegt, erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung erheblich.

Stundung beim Finanzamt und anderen öffentlichen Stellen

Im Steuerrecht regelt § 222 AO die Stundung. Die Finanzbehörde kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, kein Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen.

Die Industrie- und Handelskammern stellen Musterschreiben bereit, mit denen Unternehmen bei mehreren öffentlichen Stellen gleichzeitig Stundungen beantragen können. Ein solches Schreiben kann folgende Forderungen erfassen:

  • Einkommensteuervorauszahlungen, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer beim Finanzamt
  • Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge
  • Rundfunkbeiträge beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Wie läuft eine Stundung ab?

Der Ablauf beginnt mit der Kontaktaufnahme beim Gläubiger, bevor die Forderung fällig wird. Wer erst nach Fälligkeit reagiert, hat in der Regel bereits eine schlechtere Ausgangsposition. Nach dem ersten Gespräch folgt der schriftliche Antrag, der die wirtschaftliche Lage dokumentiert und den gewünschten Stundungszeitraum benennt.

Parallel dazu sind praktische Maßnahmen zu ergreifen. Stiftung Warentest weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen und Daueraufträge gestoppt werden müssen. Bereits geleistete Zahlungen können nicht rückwirkend gestundet werden. Wer das versäumt, verschlechtert seine Liquidität, ohne einen Stundungseffekt zu erzielen.

Nach Einigung folgt die schriftliche Stundungsvereinbarung. Sie dokumentiert den neuen Fälligkeitstermin, die Bedingungen und gegebenenfalls einen Tilgungsplan für die gestundeten Beträge.

Was gehört in einen Stundungsantrag?

Ein Stundungsantrag ist kein formloses Bittschreiben. Er muss alle Informationen enthalten, die der Gläubiger für seine Entscheidung benötigt. Zur vollständigen Bezeichnung gehören die genaue Forderung, der ursprüngliche Fälligkeitstermin, der beantragte Stundungszeitraum sowie die Vertrags- oder Steuernummer.

Hinzu kommt der Begründungsteil, der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sachlich und nachvollziehbar schildert. Folgende Belege sind zwingend beizufügen:

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Vermögensaufstellung mit Bankguthaben, Wertpapieren und sonstigen Vermögenspositionen
  • Aufstellung laufender Ausgaben wie Miete, Kredite und Versicherungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung oder kurzfristige Erfolgsrechnung
  • Liquiditätsplan, der die Rückführung der gestundeten Beträge zeigt

Stundungsantrag an die Bank formulieren

Das Anschreiben an die Bank beginnt mit den vollständigen Kopfdaten des Unternehmens und der Bank sowie der Kreditkontonummer. Der Betreff benennt den Antrag auf Stundung und verweist auf den konkreten Kreditvertrag. Im Textteil werden die betroffenen Raten mit Datum und Betrag genau bezeichnet und der Zeitraum der gewünschten Stundung angegeben.

Im Begründungsteil schildert das Unternehmen seine wirtschaftliche Situation sachlich: Umsatzrückgänge, Auftragsstornierungen oder andere konkrete Ursachen des Liquiditätsengpasses. Am Ende steht ein Tilgungsplan, der zeigt, wie die gestundeten Beträge nach Ende der Stundungsphase zurückgeführt werden. Das kann durch erhöhte Raten oder eine Verlängerung der Kreditlaufzeit geschehen. Wer diesen Plan plausibel belegt, signalisiert der Bank, dass es sich um einen vorübergehenden Engpass handelt.

Das folgende Muster können Sie als Ausgangspunkt verwenden und an Ihre Situation anpassen. Die Angaben in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre konkreten Werte.

Muster-Stundungsantrag an die Bank zum Kopieren

[Firmenname GmbH]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Name der Bank]
Firmenkundenbetreuung
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Antrag auf Stundung der Kreditraten zum Darlehen Nr. [Kreditkontonummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das oben genannte Darlehen beantragen wir die Stundung der monatlichen Raten für den Zeitraum von [Startdatum] bis [Enddatum]. Betroffen sind die Raten in Höhe von jeweils [Betrag] Euro, fällig am [Fälligkeitstag] eines jeden Monats.

Hintergrund ist ein vorübergehender Liquiditätsengpass. [Sachliche Begründung, zum Beispiel: Ein wesentlicher Auftraggeber hat seine Bestellungen storniert, wodurch der Umsatz im laufenden Quartal um [Prozent] Prozent zurückgegangen ist.] Die Auftragslage für das kommende Quartal ist bereits gesichert, sodass wir die Zahlungen ab [Datum] wieder vollständig aufnehmen.

Wir schlagen vor, die gestundeten Beträge ab [Datum] in [Anzahl] zusätzlichen Monatsraten von je [Betrag] Euro auszugleichen. Einen detaillierten Tilgungsplan sowie die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung fügen wir bei.

Für ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung und bitten um Ihre Rückmeldung bis zum [Datum].

Mit freundlichen Grüßen

[Name]
[Funktion, zum Beispiel Geschäftsführer]
[Firmenname GmbH]

Anlagen
Tilgungsplan
Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
Liquiditätsplanung

Stundungsantrag an das Finanzamt formulieren

Der Antrag an das Finanzamt trägt den Betreff „Antrag auf Steuerstundung“. Er benennt Steuerart, Steuerbetrag, Fälligkeitstermin und die vollständigen Unternehmensdaten einschließlich Steuernummer und Steueridentifikationsnummer. Im Begründungsteil ist darzulegen, warum die Einziehung zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte im Sinne des § 222 AO bedeuten würde.

Zusätzlich kann beantragt werden, auf Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen zu verzichten. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde. Der IHK-Musterbrief sieht zudem vor, die Aussetzung der Zahlung bis zur Entscheidung über den Stundungsantrag zu beantragen. Das verhindert, dass in der Zwischenzeit Säumniszuschläge entstehen.

Welche Mustervorlage eignet sich für einen Stundungsantrag?

Eine praxiserprobte Stundungsvorlage folgt einem klaren Aufbau, der unabhängig vom Gläubiger funktioniert. Der Kopf enthält die vollständigen Unternehmensdaten, den Adressaten und alle relevanten Referenznummern. Der Betreff benennt präzise den Gegenstand: „Antrag auf Stundung der Kreditraten“ oder „Antrag auf Steuerstundung“, jeweils mit Bezug auf den konkreten Vertrag oder die Steuerart.

Der Hauptteil gliedert sich in drei Abschnitte: die genaue Bezeichnung der gestundeten Forderung mit Betrag und ursprünglichem Fälligkeitstermin, die Begründung der wirtschaftlichen Lage mit Belegen sowie der Tilgungsplan für die Zeit nach der Stundung. Am Ende steht die Bitte um Verzicht auf Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen sowie das Angebot, weitere Unterlagen nachzureichen. Die Unterschiede zwischen den Vorlagen für verschiedene Gläubiger liegen vor allem in der Begründung und den beizufügenden Nachweisen:

  • Bank: Betriebswirtschaftliche Auswertung, Liquiditätsplan, Tilgungsplan mit konkreten Rückführungsbeträgen
  • Finanzamt: Einkommensnachweise, Vermögensaufstellung, Belege über laufende Kosten, Verweis auf § 222 AO und erhebliche Härte
  • Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft: Angabe der Versicherungs- oder Mitgliedsnummer, Schilderung der wirtschaftlichen Ausfälle, Bitte um Erlass von Säumniszuschlägen
  • Rundfunkbeitragsservice: Beitragsnummer, Darstellung der Krisenlage, Bitte um Stundung für einen definierten Zeitraum

Was sind die rechtlichen Folgen einer Stundung für Geschäftsführer?

Stundungen verschieben Fälligkeiten und verhindern Verzug. Sie heben aber die insolvenzrechtlichen Prüfpflichten der Geschäftsführer nicht auf. Viele Geschäftsführer machen an genau diesem Punkt einen folgenreichen Fehler: Sie behandeln die Stundung als Lösung, obwohl sie allenfalls Zeit kauft.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 (Az. IX ZR 95/13) klargestellt, dass gestundete Forderungen bei der Prognose drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO weiterhin zu berücksichtigen sind. Die Stundung nach § 222 AO könne allenfalls zu einem kurzfristigen Aufschub des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit führen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit wird dadurch nicht beseitigt.

Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO

§ 15a Absatz 1 InsO verpflichtet Geschäftsführer und andere Vertretungsorgane, den Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Stundungen verlängern diese Fristen nicht. Sie verschieben lediglich die Fälligkeit einzelner Forderungen, ändern aber nichts daran, ob das Unternehmen insgesamt zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Wer in dieser Lage Klarheit über seine Pflichten braucht, findet in einer rechtlichen Insolvenzberatung eine verlässliche Grundlage für die nächsten Schritte.

Die strafrechtlichen Folgen einer verspäteten Antragstellung sind erheblich. § 15a Absatz 4 InsO sieht bei vorsätzlicher Verletzung Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Bei fahrlässiger Verletzung beträgt der Strafrahmen nach § 15a Absatz 5 InsO Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Haftung nach § 15b InsO

§ 15b InsO hat die frühere Haftungsnorm des § 64 GmbHG a.F. abgelöst und gilt einheitlich für alle juristischen Personen. Nach § 15b Absatz 1 InsO dürfen Geschäftsleiter nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keine Zahlungen mehr leisten, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Stundungsvereinbarungen können in dieser Phase ein zulässiges Instrument sein, weil sie Fälligkeiten verschieben, anstatt Zahlungen zu leisten, die möglicherweise gläubigerbenachteiligend wären.

Werden trotzdem unzulässige Zahlungen geleistet, sind diese nach § 15b Absatz 4 InsO von den Geschäftsleitern persönlich zu erstatten. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, bei börsennotierten Gesellschaften zehn Jahre. Ein Verzicht der Gesellschaft auf diese Ansprüche ist nach § 15b Absatz 4 InsO grundsätzlich unwirksam.

Wie hilft das StaRUG bei umfassenderen Stundungslösungen?

Einzelne Stundungsvereinbarungen stoßen schnell an Grenzen, wenn mehrere Gläubigergruppen betroffen sind und ein Gläubiger die Vereinbarung verweigert. Das StaRUG schafft hier einen anderen Rahmen. Im Restrukturierungsplan nach § 7 StaRUG lässt sich verbindlich festlegen, um welchen Bruchteil Forderungen gekürzt, für welchen Zeitraum sie gestundet und wie sie gesichert werden.

Der Cram-down-Mechanismus macht dieses Instrument besonders wirksam: Stimmen in jeder Gläubigergruppe mindestens 75 Prozent der Gläubiger zu und wird der Plan gerichtlich bestätigt, ist die ablehnende Minderheit gleichwohl gebunden. Ein einzelner Gläubiger kann eine tragfähige Stundungslösung damit nicht mehr blockieren.

Stundung als Baustein im Restrukturierungsplan

Im Restrukturierungsplan werden Stundungen regelmäßig mit Teilerlässen und Zinsanpassungen kombiniert. Ziel ist es, Cashflows und Fälligkeiten so in Einklang zu bringen, dass das Unternehmen den Kapitaldienst wieder erbringen kann. Stundungen allein reichen dafür häufig nicht aus. Erst in Kombination mit einer Reduktion der Gesamtverschuldung entfalten sie die notwendige Wirkung.

§ 2 StaRUG verpflichtet dazu, dem Restrukturierungsplan eine Vermögensübersicht und eine Darstellung der erwarteten Zahlungsströme beizufügen. Alle gestundeten Fälligkeiten müssen darin abgebildet sein. Das ist keine Formalität. Es zwingt Unternehmen und Berater dazu, eine integrierte Liquiditäts- und Ertragsplanung zu erstellen, die zeigt, ob die Stundungen tatsächlich ausreichen, um die Zahlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern.

Wann reicht eine Stundung nicht mehr aus?

Eine Stundung ist kein Sanierungskonzept. Sie ist ein Werkzeug, das Zeit schafft. Fehlt ein tragfähiges Konzept, das zeigt, wie das Unternehmen nach Ablauf der Stundung wieder regulär zahlen kann, ist die Stundung bestenfalls eine Verzögerung und schlimmstenfalls eine Insolvenzverschleppung.

Der BGH hat in der Entscheidung Az. IX ZR 95/13 deutlich gemacht, dass gestundete Forderungen bei der Prognose drohender Zahlungsunfähigkeit weiterhin zu berücksichtigen sind. Wer Stundungen nutzt, um die Insolvenzreife zu kaschieren, riskiert strafrechtliche Verfolgung nach § 15a InsO und persönliche Haftung nach § 15b InsO. Die Haftungsrisiken entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern bereits ab dem Moment, in dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist.

Dr. Furch empfiehlt: Wer feststellt, dass Stundungen die Liquiditätslücke nicht schließen, sondern nur verschieben, sollte frühzeitig prüfen, ob ein StaRUG-Verfahren oder ein Insolvenzantrag in Betracht kommt. Frühzeitiges Handeln erhält Gestaltungsspielräume. Abwarten koskt sie.

Wie formuliert man einen Stundungsantrag?

Ein Stundungsantrag beginnt mit vollständigen Kopfdaten des Unternehmens und des Gläubigers sowie der Vertrags- oder Steuernummer. Der Betreff benennt den Antrag präzise, zum Beispiel „Antrag auf Stundung der Kreditrate vom [Datum]“ oder „Antrag auf Steuerstundung“. Im Hauptteil werden die betroffene Forderung mit Betrag und Fälligkeitstermin, der gewünschte Stundungszeitraum und die Begründung der wirtschaftlichen Lage dargestellt. Belege wie Einkommensnachweise, betriebswirtschaftliche Auswertungen und ein Liquiditätsplan sind beizufügen. Am Ende steht ein Tilgungsplan, der zeigt, wie die gestundeten Beträge nach Ablauf der Stundung zurückgeführt werden.

Wann ist eine Stundung möglich?

Eine Stundung ist möglich, wenn der Gläubiger zustimmt. Eine gesetzliche Pflicht zur Stundung besteht im Zivilrecht grundsätzlich nicht. Im Steuerrecht setzt § 222 AO voraus, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Bei Banken hängt die Bereitschaft zur Stundung von Bonität, Sicherheiten und der Sanierungsperspektive ab. Entscheidend ist in allen Fällen, dass der Liquiditätsengpass vorübergehend ist und ein realistischer Tilgungsplan vorgelegt wird.

Wie läuft eine Stundung ab?

Der Ablauf beginnt mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme beim Gläubiger, bevor die Forderung fällig wird. Danach folgt der schriftliche Stundungsantrag mit Begründung und Belegen. Parallel dazu müssen erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen und Daueraufträge gestoppt werden, da bereits geleistete Zahlungen nicht rückwirkend gestundet werden können. Nach Einigung wird die Stundungsvereinbarung schriftlich dokumentiert. Sie legt den neuen Fälligkeitstermin, die Bedingungen und den Tilgungsplan fest.

Was muss ein Stundungsantrag an das Finanzamt enthalten?

Der Antrag trägt den Betreff „Antrag auf Steuerstundung“ und benennt Steuerart, Steuerbetrag, Fälligkeitstermin sowie vollständige Unternehmensdaten einschließlich Steuernummer und Steueridentifikationsnummer. Im Begründungsteil ist darzulegen, warum die Einziehung zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte im Sinne des § 222 AO bedeutet. Beizufügen sind Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Vermögensaufstellung und Belege über laufende Kosten. Zusätzlich kann beantragt werden, auf Stundungszinsen und Sicherheitsleistungen zu verzichten. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Finanzbehörde.

Welche Folgen hat eine Stundung für die Insolvenzantragspflicht?

Eine Stundung verschiebt die Fälligkeit einzelner Forderungen, hebt aber die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO nicht auf. Geschäftsführer müssen spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung den Insolvenzantrag stellen. Der BGH hat in der Entscheidung Az. IX ZR 95/13 klargestellt, dass gestundete Forderungen bei der Prognose drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO weiterhin zu berücksichtigen sind. Wer Stundungen nutzt, um die Insolvenzreife zu verdecken, riskiert strafrechtliche Konsequenzen nach § 15a Absatz 4 und 5 InsO sowie persönliche Haftung nach § 15b Absatz 4 InsO.

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