Liquiditätsmanagement

Liquiditätskredit für Unternehmen aus der Landwirtschaft

Dürre, Tierseuchen, Energiekostenschocks: Wenn externe Ereignisse die Liquidität eines landwirtschaftlichen Betriebs bedrohen, entscheiden Förderkredite oft darüber, ob der Betrieb die Krise übersteht. Die Landwirtschaftliche Rentenbank und ergänzende Landesprogramme halten dafür klare Instrumente bereit.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|8. September 2026|14 Min Lesezeit

Im Wirtschaftsjahr 2022/23 lagen die durchschnittlichen Verbindlichkeiten der Haupterwerbsbetriebe bei 275.106 Euro je Unternehmen (Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2023). Im September 2022 gaben gleichzeitig fünfzehn Prozent der Betriebe an, ihre Liquiditätslage sei angespannt oder sehr angespannt. Das ist kein Ausnahmefall. Es ist strukturelles Merkmal eines Sektors, dessen Ertragslage von Wetter, Märkten und Geopolitik abhängt. Wenn Dürre, Tierseuchen oder Energiekostenschocks die Zahlungsfähigkeit bedrohen, entscheiden Förderkredite oft darüber, ob ein Betrieb die Krise übersteht.

Was ist ein Liquiditätskredit und wann braucht ein landwirtschaftlicher Betrieb ihn?

Ein Liquiditätskredit dient der kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsengpässen. Er finanziert keine neuen Investitionen, sondern sichert die Fähigkeit eines Betriebs, fällige Verpflichtungen zu bedienen: Pacht, Löhne, Futtermittelrechnungen, Versicherungsprämien und den Kapitaldienst für bereits laufende Darlehen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank verwendet dafür den Begriff „Liquiditätssicherung“ und beschreibt die Funktion präzise: Der Kredit soll kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken, die aus extern bedingten Ertragsausfällen oder Kostensteigerungen resultieren.

Typische Auslöser in der Landwirtschaft sind Extremwetterereignisse wie Dürre, Frost, Hagel und Starkregen sowie Tierseuchen. Die Rentenbank nennt in ihren aktuellen Programmbedingungen ausdrücklich die Afrikanische Schweinepest, die Blauzungenkrankheit, die Maul- und Klauenseuche und die Geflügelpest. Hinzu kommen geopolitisch bedingte Kostensteigerungen, etwa durch den Krieg in der Ukraine oder den Konflikt im Nahen Osten, die über Energie- und Betriebsmittelpreise auf die Liquidität der Betriebe wirken.

Abgrenzung zu Investitions- und Betriebsmittelkrediten

Investitionskredite der Rentenbank finanzieren langfristige Vermögenswerte: Flächenerwerb, Unternehmenskäufe, bauliche Anlagen. Sie dienen der strukturellen Entwicklung eines Betriebs und sind nicht dafür gedacht, laufende Kosten zu decken. Reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen schließt die Rentenbank aus dem Fördergeschäft ausdrücklich aus.

Betriebsmittelkredite, wie das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ der L-Bank Baden-Württemberg, adressieren den allgemeinen Betriebsmittelbedarf eines Unternehmens ohne spezifischen Krisenauslöser. Liquiditätssicherungskredite der Rentenbank hingegen sind stets an definierte externe Schadensauslöser und den Nachweis eines messbaren Ertragsrückgangs geknüpft. Diese Bindung ist kein bürokratisches Detail, sondern beihilferechtliche Notwendigkeit.

Insolvenzrechtlicher Rahmen für landwirtschaftliche Unternehmen

Liquiditätskredite sind Instrumente für das Stadium vor der Insolvenzreife. Wer die Grenzlinie kennt, handelt rechtssicher. Nach § 17 Abs. 2 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen; Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen; als Prognosezeitraum legt die Norm in aller Regel 24 Monate zugrunde.

Für juristische Personen und bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften gilt § 15a InsO. Die Mitglieder des Vertretungsorgans müssen bei Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen, bei Überschuldung spätestens sechs Wochen nach Eintritt des jeweiligen Tatbestands einen Insolvenzantrag stellen. Verstöße sind nach § 15a Abs. 4 InsO mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe strafbewehrt. Liquiditätskredite zielen auf das Stadium, in dem Engpässe bestehen oder absehbar sind, eine formale Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO aber noch vermieden werden kann.

Welche Rolle spielt die Landwirtschaftliche Rentenbank als Förderinstitut?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die zentrale Förderbank für den deutschen Agrarsektor. Ihre Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank (LwRentBkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4120), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411). Als Anstalt des öffentlichen Rechts mit bundesunmittelbarem Förderauftrag ist sie eng in die Agrarpolitik des Bundes eingebunden.

Der Agrarpolitische Bericht 2023 belegt diese Einbindung konkret: Die Rentenbank legte im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges zwei Liquiditätssicherungsprogramme auf und gewährte auf Antrag Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen. Die Zielgruppe umfasste neben klassischen Landwirtschaftsbetrieben auch Garten- und Weinbau, Forstwirtschaft sowie Aquakultur- und Teichwirtschaft.

Förderauftrag und agrarpolitische Einbettung

Die Rentenbank reagiert auf Krisen als Förderinstitut mit politischem Auftrag, nicht als Geschäftsbank. Das zeigt sich daran, dass sie Programme bedarfsabhängig öffnet und schließt: erst Dürre, dann Ukrainekrieg, aktuell der Konflikt im Nahen Osten. Im Rahmen der Dürrehilfe stellte der Bund gemeinsam mit der Rentenbank ein Liquiditätshilfeprogramm mit einem Volumen von 200 Millionen Euro bereit (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Ergänzend kamen Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Pacht- und Tilgungsstundungen sowie steuerliche Erleichterungen hinzu.

Wie läuft die Antragstellung über die Hausbank ab?

Die Rentenbank vergibt keine Direktkredite. Sie arbeitet ausschließlich nach dem Durchleitungsprinzip: Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt, die ihn an die Rentenbank weiterleitet. Dieses Verfahren gilt für alle Programme, einschließlich der Sonderprogramme.

Für die Kreditnehmer entstehen dabei keine Bearbeitungsgebühren der Rentenbank. Sofern die Hausbank eine eigene Gebühr erhebt, ist diese auf ein Prozent der Darlehenssumme, höchstens 1.250 Euro, begrenzt. Die Darlehen werden zu einhundert Prozent ausgezahlt. Zusätzlich ist eine Beihilfeerklärung über alle erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen der vergangenen zwei Kalenderjahre und des laufenden Jahres einzureichen, ebenfalls über die Hausbank.

Was leistet das Programm „Landwirtschaft Liquiditätssicherung“ der Rentenbank?

Das Kernprogramm trägt die Bezeichnung „Landwirtschaft – Liquiditätssicherung“ und die Programmnummer 246. Es ist befristet bis längstens 30. Juni 2028 und wird bedarfsabhängig für definierte Krisenauslöser geöffnet. Aktuell ist das Programm zur Antragstellung geöffnet für Betriebe, die von Extremwetterereignissen oder bestimmten Tierseuchen betroffen sind.

Förderfähig sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau, unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart. Grundsätzlich müssen Antragsteller die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Welche Betriebe sind antragsberechtigt und was müssen sie nachweisen?

Die Antragsberechtigung hängt vom Förderanlass ab. Gegenüber der Hausbank ist ein Umsatz- oder Ergebnisrückgang von mindestens dreißig Prozent im betroffenen Betriebszweig nachzuweisen. Dieser Schwellenwert ist nicht verhandelbar; er stellt sicher, dass die Förderung auf tatsächlich wirtschaftlich betroffene Betriebe konzentriert bleibt.

Anerkannte Förderanlässe sind auf externe Schadensereignisse beschränkt, die sich klar vom normalen Betriebsrisiko abgrenzen lassen. Die Rentenbank hat diese Ereignisse in den Programmbedingungen abschließend definiert. Aktuell anerkannt sind folgende Ereignisse:

  • Extremwetterereignisse: Frost, Starkregen, Hagel, Dürre
  • Afrikanische Schweinepest und damit verbundene Einschränkungen durch Sperrzonen
  • Blauzungenkrankheit
  • Maul- und Klauenseuche
  • Geflügelpest und damit verbundene behördliche Anordnungen

Förderfähige Verwendungszwecke im Überblick

Das Programm finanziert laufende betriebliche Ausgaben, keine Investitionen. Die Rentenbank benennt die förderfähigen Verwendungszwecke klar: Betriebsmittel wie Futtermittel, laufende betriebliche Ausgaben wie Pacht, Löhne und Versicherungen sowie der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen. Reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Kreditvolumen, Laufzeiten und Tilgungsstruktur

Das Programm finanziert bis zu einhundert Prozent der förderfähigen Kosten. Die Regelobergrenze liegt bei zehn Millionen Euro pro Kreditnehmer und Jahr. Im Einzelfall sind höhere Beträge möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Angeboten werden ausschließlich Ratendarlehen. Die Laufzeit- und Tilgungsoptionen sind gestaffelt und lassen sich an die betriebliche Situation anpassen. Folgende Varianten stehen zur Verfügung:

  • Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren
  • Ein tilgungsfreies Anfangsjahr in allen Varianten
  • Optional zwei tilgungsfreie Anfangsjahre gegen Zinsaufschlag
  • Keine außerplanmäßigen Rückzahlungen während der Sollzinsbindung
  • Auszahlung zu einhundert Prozent

Beihilferechtliche Einordnung und De-minimis-Pflichten

Darlehen aus dem Programm 246 können De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthalten. Diese EU-Verordnung erlaubt Beihilfen im Agrarsektor unterhalb bestimmter Schwellenwerte ohne vorherige Notifizierung bei der Europäischen Kommission. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch diese beihilferechtlichen Vorgaben begrenzt.

Pflicht für jeden Antragsteller ist eine Beihilfeerklärung, in der alle im laufenden Kalenderjahr sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren erhaltenen oder beantragten De-minimis-Beihilfen angegeben werden. Diese Erklärung ist über die Hausbank an die Rentenbank zu richten. Je nach Marktzinsniveau kann das Darlehen ergänzend durch einen Zuschuss erhöht werden.

Was bietet das Sonderprogramm „LR-Soforthilfe“ der Rentenbank?

Anlass für das Sonderprogramm „LR-Soforthilfe“ sind gestiegene Energie- und Betriebsmittelkosten infolge des Konflikts im Nahen Osten. Die Rentenbank legte das Programm in Abstimmung mit Bundesminister Alois Rainer auf. Das Programmvolumen beträgt bis zu 200 Millionen Euro aus eigenen Mitteln der Rentenbank; Haushaltsmittel des Bundes werden nicht eingesetzt.

Die Antragstellung beginnt am 1. Juni 2026 und ist befristet bis zum 30. Dezember 2026. Die Abwicklung erfolgt wie bei allen Rentenbank-Darlehen über die Hausbank nach dem Durchleitungsprinzip.

Kreditbeträge, Laufzeit und vereinfachter Zugang

Das Sonderprogramm setzt auf einen vereinfachten Zugang. Bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro pro Betrieb ist gegenüber der Rentenbank kein Nachweis eines konkreten Liquiditätsbedarfs erforderlich. Für höhere Beträge wird die Darlehenssumme nach der bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme beträgt 500.000 Euro pro Betrieb.

Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Die Zinsvergünstigung wird aus eigenen Mitteln der Rentenbank finanziert; konkrete Zinssätze sind nicht veröffentlicht. Der Bayerische Bauernverband hebt hervor, dass die Finanzierungskosten für betroffene Betriebe durch das Programm spürbar gesenkt werden können.

Welche ergänzenden Förderprogramme der Länder gibt es für landwirtschaftliche Betriebe?

Neben der Rentenbank bieten Landesförderinstitute eigene Programme an. Ein Beispiel aus Baden-Württemberg ist das Programm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ der L-Bank. Es richtet sich an agrar- oder ernährungswirtschaftliche Unternehmen mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf und setzt keinen spezifischen Krisenauslöser voraus.

Das Darlehen ist zinsverbilligt und kann bis zu einhundert Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Die Obergrenze liegt bei zehn Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Förderfähig sind der Erwerb von Betriebsmitteln sowie Unternehmenskäufe und -übernahmen kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß EU-KMU-Definition. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank, die den Förderantrag an die L-Bank weiterleitet.

Bundesseitige Sonderprogramme im Krisenkontext

Auf Bundesebene wurden in den vergangenen Jahren mehrfach krisenbezogene Liquiditätsprogramme aufgelegt. Im Dürrekontext stellte der Bund gemeinsam mit der Rentenbank ein Liquiditätshilfeprogramm mit einem Volumen von 200 Millionen Euro bereit. Ergänzend wurden Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Pacht- und Tilgungsstundungen sowie steuerliche Erleichterungen gewährt.

Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg legte die Rentenbank zwei Liquiditätssicherungsprogramme auf und gewährte Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen. Die Zielgruppe umfasste neben der Landwirtschaft auch Forstwirtschaft sowie Aquakultur- und Teichwirtschaft. Dieses Muster zeigt das Grundprinzip: Die Rentenbank passt ihre Programme dem jeweiligen Krisenkontext an, ohne jedes Mal neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Wann sollten Betriebsleiter rechtliche Beratung hinzuziehen?

Förderkredite überbrücken Liquiditätsengpässe. Sie lösen keine strukturellen Probleme und ersetzen keine rechtliche Beratung, wenn sich die Lage zuspitzt. Wer erkennt, dass trotz Förderkredit die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, steht vor einer anderen Frage als der Frage nach dem richtigen Programm.

Für juristische Personen und bestimmte Personengesellschaften gilt § 15a InsO: Bei Zahlungsunfähigkeit beträgt die Frist zur Antragstellung drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen. Ein Verstoß ist strafbewehrt. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO mit dem Prognosezeitraum von 24 Monaten eröffnet hingegen die Möglichkeit, einen Eigenantrag zu stellen und damit vorinsolvenzliche Optionen zu nutzen, bevor der Handlungsspielraum enger wird.

Frühzeitige Einbindung von Restrukturierungsberatern ermöglicht die Prüfung dieser vorinsolvenzlichen Optionen. Ob ein Liquiditätskredit im Einzelfall geeignet ist, die Insolvenzreife zu verhindern, ob eine Sanierungsfinanzierung in Betracht kommt oder ob bereits Antragspflichten bestehen, lässt sich nur auf Basis einer vollständigen Analyse der betrieblichen Situation beurteilen. Eine strukturierte Liquiditätsplanung und professionelle Liquiditätssteuerung schafft dabei die Grundlage, um den tatsächlichen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

Liquiditätskredit-Anbieter in Deutschland im Vergleich

Die folgende Übersicht bündelt die wichtigsten Anbieter von Liquiditätskrediten in Deutschland mit ihren Konditionen, Stand September 2026. Bei Sparkassen, Volksbanken und privaten Banken ist der Liquiditätskredit meist ein Kontokorrentkredit mit individuellen, bonitätsabhängigen Konditionen, öffentliche Förderbanken vergeben im Hausbankverfahren.

Anbieter Typ Max. Kredit Zins (Stand 09/2026) Laufzeit
KfW
ERP-Förderkredit KMU (365/366)
Förderbank bis 25 Mio. Euro je Vorhaben; für Betriebsmittel/Warenlager max. 7,5 Mio. Euro (Variante 366 mit Risikoübernahme) bonitätsabhängig (risikogerechtes Zinssystem der KfW, festgelegt durch die Hausbank; Stand 09/2026) bis 20 Jahre
KfW
ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Förderbank bis 200.000 Euro Gesamtfremdfinanzierung; davon bis 80.000 Euro für Betriebsmittel (Anhebung von 50.000 auf 80.000 Euro zum 01.12.2025) bonitätsabhängig, am Zusagetag festgelegt und über die Laufzeit fest (Konditionenübersicht der KfW; Stand 09/2026) bis 5 Jahre (1 tilgungsfreies Jahr) oder bis 10 Jahre (bis 2 tilgungsfreie Jahre)
Landwirtschaftliche Rentenbank
Liquiditätssicherung
Förderbank bis 25 Mio. Euro Kreditnehmerobligo je Jahr (Standardgrenze) bonitätsabhängig nach Preisklasse (LR-Top-Konditionen der Rentenbank; Stand 09/2026) 4, 6 oder 10 Jahre
L-Bank (Baden-Württemberg)
Liquiditätskredit
Förderbank 10.000 bis 5 Mio. Euro (höhere Beträge möglich), bis 100 % der förderfähigen Kosten bonitätsabhängig (Konditionenübersicht der L-Bank; Stand 09/2026) 4, 5, 6, 8, 10 oder 20 Jahre; 0 bis 3 tilgungsfreie Jahre
LfA Förderbank Bayern
Universalkredit (UK5/UK7)
Förderbank bis 25 Mio. Euro je Vorhaben ab 4,55 % p.a. Sollzins (Preisklasse A, 10 Jahre), sonst bonitätsabhängig nach RGZS (Stand 09/2026) 2 bis 20 Jahre; reine Betriebsmittelfinanzierung max. 10 Jahre; 0 bis 3 tilgungsfreie Jahre
NRW.BANK
NRW.BANK.Universalkredit
Förderbank keine feste Obergrenze; bis 100 % der Investitions- und Betriebsmittelkosten ab 4,24 % p.a. Sollzins (Preisklasse A), bonitätsabhängig bis 10,64 % (9 Preisklassen; Stand 09/2026) Betriebsmitteldarlehen max. 10 Jahre; 0 bis 2 tilgungsfreie Jahre
Investitionsbank Berlin (IBB)
Liquiditätshilfen BERLIN
Förderbank bis 1,0 Mio. Euro (in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. Euro) bonitätsabhängig (Refinanzierungszins zzgl. Marge; Stand 09/2026) i. d. R. 5 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
ISB (Rheinland-Pfalz)
Betriebsmittelkredit RLP (605)
Förderbank bis 5 Mio. Euro bonitätsabhängig (Hausbank nach risikogerechtem Zinssystem der KfW; Stand 09/2026) bis 10 Jahre; bis zu 1 tilgungsfreies Jahr
Sächsische Aufbaubank (SAB)
SAB-Sachsenkredit Universal
Förderbank bis 20 Mio. Euro (Investitions- und Betriebsmitteldarlehen) bonitätsabhängig, kombiniert mit Tilgungszuschuss bis 10 % der Darlehenssumme (Stand 09/2026) programmabhängig (siehe SAB-Merkblatt)
WIBank (Hessen)
Kapital für Kleinunternehmen
Förderbank 25.000 bis 150.000 Euro 7,81 % p.a. nominal (Stand 01.09.2026; zuvor 7,62 % zum 01.08.2026) 7 Jahre mit verbindlichem 1. Tilgungsfreijahr, danach 6 Jahre Ratentilgung
IFB Hamburg
Hamburg-Kredit Wachstum
Förderbank bis 750.000 Euro je Vorhaben (bzw. 1,5 Mio. Euro in drei Kalenderjahren) bonitätsabhängig, durch Landesmittel zusätzlich verbilligte KfW-Refinanzierung (Stand 09/2026) Betriebsmittelfinanzierung bis 5 Jahre (Investitionen bis 10 Jahre)
Bürgschaftsbanken der Länder
Ausfallbürgschaft für Betriebsmittelkredite (auch Bürgschaft ohne Bank)
Förderbank Bürgschaft bis 2,0 Mio. Euro (in einzelnen Ländern bis 2,5 Mio. Euro), i. d. R. bis 80 % des Kreditbetrags kein eigener Zins; Zins des besicherten Hausbankkredits ist bonitätsabhängig; zzgl. Bürgschaftsprovision und ca. 1,5 % Bearbeitungsgebühr (Stand 09/2026) für Betriebsmittelkredite meist bis 8 Jahre
Sparkassen (regional)
Kontokorrent-/Betriebsmittelkredit
Hausbank individuell vereinbarte Kreditlinie (kein öffentlicher Höchstbetrag) individuell/bonitätsabhängig (kein öffentlicher Festzins; Kontokorrentzinsen liegen deutlich über klassischen Investitionskrediten) revolvierende Kreditlinie ohne feste Rückzahlungstermine
Volksbanken Raiffeisenbanken (regional)
Betriebsmittelkredit / Kontokorrentkredit
Hausbank individuell vereinbarte Kreditlinie (kein öffentlicher Höchstbetrag) individuell/bonitätsabhängig (kein öffentlicher Festzins) revolvierende Kreditlinie, flexibel in Höhe und Laufzeit
Commerzbank
Gewerbekredit / Kontokorrentkredit
Hausbank individuelle Kreditlinie; bis 100.000 Euro Kontokorrent teils direkt im Beratungsgespräch individuell/bonitätsabhängig (kein öffentlicher Festzins; abhängig von Bonität und Geschäftsentwicklung) revolvierende Kreditlinie ohne feste Rückzahlungstermine
Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zu Liquiditätskrediten in der Landwirtschaft

Wer kann einen Liquiditätskredit bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion einschließlich Garten- und Weinbau, unabhängig von Rechtsform und steuerlicher Einkunftsart. Grundsätzlich müssen die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt sein. Größere Unternehmen können das Programm zu beihilfefreien Konditionen nutzen. Voraussetzung ist stets ein Liquiditätsbedarf infolge eines anerkannten externen Auslösers sowie der Nachweis eines Umsatz- oder Ergebnisrückgangs von mindestens dreißig Prozent im betroffenen Betriebszweig.

Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag im Programm „Landwirtschaft Liquiditätssicherung“?

Die Regelobergrenze liegt bei zehn Millionen Euro pro Kreditnehmer und Jahr bei einer Finanzierung von bis zu einhundert Prozent der förderfähigen Kosten. Im Einzelfall sind höhere Beträge möglich, sofern beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden. Der konkrete Darlehenshöchstbetrag wird durch die De-minimis-Obergrenzen nach der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 begrenzt.

Kann ein landwirtschaftlicher Betrieb den Kredit direkt bei der Rentenbank beantragen?

Nein. Die Rentenbank arbeitet ausschließlich nach dem Durchleitungsprinzip und vergibt keine Direktkredite an Endkreditnehmer. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen, die ihn an die Rentenbank weiterleitet. Eine Bearbeitungsgebühr der Rentenbank fällt nicht an; die Hausbank darf höchstens ein Prozent der Darlehenssumme, maximal 1.250 Euro, berechnen.

Was unterscheidet das Sonderprogramm „LR-Soforthilfe“ vom Standardprogramm?

Das Sonderprogramm „LR-Soforthilfe“ ist auf die wirtschaftlichen Folgen des Konflikts im Nahen Osten ausgerichtet und hat eine kürzere Laufzeit von drei Jahren statt vier, sechs oder zehn Jahren. Bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro ist kein Nachweis eines konkreten Liquiditätsbedarfs erforderlich. Die maximale Darlehenssumme beträgt 500.000 Euro pro Betrieb. Das Programm läuft von Juni bis Dezember 2026 und wird aus eigenen Mitteln der Rentenbank finanziert.

Ab wann gilt die Insolvenzantragspflicht für einen landwirtschaftlichen Betrieb?

Für juristische Personen und bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften gilt § 15a InsO. Bei Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO beträgt die Antragsfrist drei Wochen, bei Überschuldung sechs Wochen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe strafbewehrt. Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne juristische Person als Gesellschafter unterliegen dieser Antragspflicht nicht, können aber bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO einen Eigenantrag stellen.

Wann ist rechtliche Beratung bei Liquiditätsproblemen zwingend?

Spätestens dann, wenn Liquiditätskredite die Zahlungsunfähigkeit nicht mehr abwenden können oder wenn sich ein Umsatz- oder Ergebnisrückgang abzeichnet, der innerhalb des 24-monatigen Prognosezeitraums nach § 18 InsO zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. In diesem Stadium lassen sich vorinsolvenzliche Optionen noch prüfen und nutzen. Wer zu lange wartet, verliert Handlungsspielraum und riskiert strafbewehrte Pflichtverstöße nach § 15a InsO.

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