Regelinsolvenz für Selbstständige: Worauf müssen Sie achten?
Wer selbstständig ist und in die Insolvenz gerät, durchläuft kein vereinfachtes Verfahren, sondern das volle Regelinsolvenzverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung. Was das konkret bedeutet, welche Weichen früh gestellt werden müssen und wo die Chancen liegen.

Ein Handwerksmeister mit zwölf Mitarbeitern, ein Freiberufler mit einem einzigen Großgläubiger, ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit 60-Prozent-Beteiligung an seiner GmbH: Alle drei landen im Insolvenzfall im Regelinsolvenzverfahren nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Das Verfahren ist komplexer, die Pflichten sind umfangreicher. Und die Weichen für den wirtschaftlichen Neustart werden früher gestellt, als viele vermuten.
Wer fällt unter die Regelinsolvenz und wer nicht?
Die Insolvenzordnung kennt keinen eigenen Abschnitt namens „Regelinsolvenz“. Was gemeint ist, ergibt sich aus dem Umkehrschluss: Wer nicht unter das Verbraucherinsolvenzverfahren der §§ 304 ff. InsO fällt, durchläuft das Standardverfahren nach den allgemeinen Vorschriften der InsO. Für aktiv Selbstständige gilt das ausnahmslos. § 304 InsO schließt sie von der Verbraucherinsolvenz aus.
Etwas differenzierter ist die Lage bei ehemals Selbstständigen. Sie können das vereinfachte Verbraucherverfahren nutzen, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: weniger als 20 Gläubiger zum Zeitpunkt der Antragstellung und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, greift die Regelinsolvenz. In Ausnahmefällen kann das Gericht auch bei weniger als 20 Gläubigern ein Regelverfahren anordnen, wenn die Vermögensverhältnisse unüberschaubar sind.
Wer landet in welchem Verfahren?
Die Abgrenzung folgt aus § 304 InsO sowie den Merkblättern des Amtsgerichts Bremen und der IHK München. Entscheidend sind zwei Kriterien: die Art der Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Zusammensetzung der Gläubigerstruktur. Die folgende Übersicht zeigt, welche Schuldnergruppe in welches Verfahren fällt.
Aktiv Selbstständige und Freiberufler landen stets in der Regelinsolvenz, unabhängig von der Gläubigerzahl. Bei ehemals Selbstständigen kommt es auf die Schwellenwerte an:
| Schuldnergruppe | Verfahren |
|---|---|
| Aktiv Selbstständige und Freiberufler | Regelinsolvenz |
| Ehemals Selbstständige mit 20 oder mehr Gläubigern | Regelinsolvenz |
| Ehemals Selbstständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen | Regelinsolvenz |
| Ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern, ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen | Verbraucherinsolvenz |
| Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit | Verbraucherinsolvenz |
Welche Forderungen aus Arbeitsverhältnissen lösen die Regelinsolvenz aus?
Der Begriff „Forderungen aus Arbeitsverhältnissen“ ist weiter gefasst, als viele annehmen. Das Merkblatt des Amtsgerichts Bremen zählt ausdrücklich Forderungsarten auf, die zur Regelinsolvenz führen. Auch eine quasi-deliktische Haftung eines Geschäftsführers für solche Forderungen schließt das Verbraucherverfahren aus. Der Bundesgerichtshof hat das mit Beschluss vom 22. September 2005 (ZB 55/04) klargestellt.
Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von 51 Prozent oder mehr gelten dabei als ehemals Selbstständige. Zur Regelinsolvenz führen im Einzelnen:
- Forderungen früherer Arbeitnehmer
- Forderungen der Bundesagentur für Arbeit aus übergegangenen Insolvenzgeldansprüchen
- Forderungen des Finanzamts wegen nicht abgeführter Lohnsteuer
- Forderungen der Sozialversicherungsträger wegen nicht gezahlter Arbeitgeberanteile
Welche Eröffnungsgründe führen zur Regelinsolvenz?
Die Insolvenzordnung kennt drei Eröffnungsgründe. Für Selbstständige als natürliche Personen sind zwei davon praxisrelevant: Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO. Überschuldung nach § 19 InsO ist als Eröffnungsgrund auf juristische Personen und bestimmte rechtsfähige Personengesellschaften beschränkt.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann. Als Richtwert gilt nach der Darstellung der IHK Regensburg: Kann die Deckungslücke nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen geschlossen werden, ist Zahlungsunfähigkeit anzunehmen. Liegt der Umfang der offenen Verbindlichkeiten unter zehn Prozent der fälligen Gesamtverbindlichkeiten, kann Zahlungsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen verneint werden.
Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit für Selbstständige?
§ 18 InsO eröffnet Selbstständigen die Möglichkeit, früher zu handeln. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Der Prognosezeitraum beträgt 24 Monate.
Wer diesen Eröffnungsgrund nutzt, gewinnt Zeit und Optionen. Ein frühzeitiger Antrag öffnet den Zugang zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO, das unter Eigenverwaltung eine Sanierung unter gerichtlichem Schutz ermöglicht. Eine frühzeitige Insolvenzberatung klärt, ob dieser Weg offensteht und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Wer wartet, bis die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, verliert diese Alternative.
Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren in der Praxis ab?
Das Verfahren gliedert sich in vier Phasen: Vorbereitungsphase, Eröffnungsverfahren, eröffnetes Verfahren mit Insolvenzverwalter und Wohlverhaltensphase. Das Eröffnungsverfahren dauert nach der Darstellung von instart.de meist vier bis zwölf Wochen. Mit dem Eröffnungsbeschluss verliert der Schuldner die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse; der Insolvenzverwalter übernimmt Verwaltung und Verwertung.
Für Verfahren, die nach dem 30. September 2020 beantragt wurden, beträgt die Wohlverhaltensphase drei Jahre ab Eröffnung. Für ältere Verfahren galten Übergangsregelungen mit längeren Laufzeiten, historisch bis zu sechs Jahren.
Was muss der Antrag auf Regelinsolvenz enthalten?
§ 13 InsO schreibt vor, dass der Antrag schriftlich zu stellen ist. Schuldner und Gläubiger sind gleichermaßen antragsberechtigt. Stellt der Schuldner selbst den Antrag, sind bestimmte Unterlagen zwingend beizufügen.
Das Amtsgericht Bremen listet in seinem Merkblatt die Bestandteile auf, die der Antrag eines Schuldners mit laufendem Betrieb enthalten muss:
- Vollständiges Gläubigerverzeichnis mit Anschriften, Forderungsbeträgen und Rechtsgrund (z. B. Kaufvertrag, Darlehen)
- Vermögensverzeichnis mit Zeitwerten und Fremdrechten wie Eigentumsvorbehalten, Sicherungsübereignungen und Pfandrechten
- Angaben zu Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl des vorangegangenen Geschäftsjahres
- Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit
Gleichzeitig mit dem Insolvenzantrag oder innerhalb von zwei Wochen nach gerichtlichem Hinweis ist der Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Ihm ist nach § 287 Abs. 2 InsO eine Abtretungserklärung beizufügen, mit der der Schuldner seine pfändbaren Bezüge aus einem Dienstverhältnis für sechs Jahre nach Eröffnung an einen Treuhänder abtritt.
Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren?
Der Insolvenzverwalter sichert, verwaltet und verwertet die Masse. Er prüft, ob eine Sanierung des Betriebs möglich ist, oder leitet eine geordnete Liquidation ein. Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an; er prüft deren Berechtigung und verteilt die Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten.
Reicht das Vermögen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, weist das Gericht den Antrag nach § 26 InsO mangels Masse ab. Die Abweisung unterbleibt, wenn ein Geldbetrag vorgeschossen wird oder die Kosten nach § 4a InsO gestundet werden. Natürliche Personen, die Restschuldbefreiung beantragen, können diese Stundung beantragen. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung werden gestundete Verfahrenskosten nach der Praxisdarstellung von instart.de in der Regel vom Staat niedergeschlagen.
Können Selbstständige ihre Tätigkeit während der Regelinsolvenz fortführen?
Ja, und das ist für viele Selbstständige der entscheidende Punkt. Der Insolvenzverwalter kann den bestehenden Geschäftsbetrieb nach § 35 Abs. 2 InsO freigeben. Mit der Freigabe gehört das Vermögen aus dieser Tätigkeit nicht mehr zur Insolvenzmasse; der Schuldner führt den Betrieb im eigenen Namen fort.
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Juni 2013 (IX ZB 38/10) klargestellt, dass den Schuldner keine Pflicht trifft, in ein abhängiges Dienstverhältnis zu wechseln, selbst wenn die selbstständige Tätigkeit wirtschaftlich erfolglos ist. Die Arbeitskraft gehört nicht zur Insolvenzmasse.
Was müssen selbstständig tätige Schuldner an den Insolvenzverwalter abführen?
Die Abführungspflicht richtet sich nach einem fiktiven Maßstab, nicht nach dem tatsächlichen Gewinn. Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen, das der Schuldner aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, unter Berücksichtigung seines Ausbildungsstands und seiner Erwerbschancen. Aus diesem fiktiven Einkommen wird der pfändbare Betrag nach § 850c ZPO ermittelt.
Liegt der tatsächliche Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unterhalb dieses pfändbaren Betrags, entfällt die Abführungspflicht. Die Auskunftspflicht über Einnahmen bleibt jedoch bestehen. Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter überprüfbare Angaben zur Gewinnermittlung machen.
Ist eine Neugründung während der laufenden Regelinsolvenz möglich?
Mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ist eine Neugründung grundsätzlich möglich. Vermögen aus einer neu aufgenommenen Tätigkeit gehört bei entsprechender Freigabe nicht zur Insolvenzmasse. Die Mitteilungspflicht bei jeder Änderung der Lebensumstände bleibt in jedem Fall bestehen.
Was bedeutet die Restschuldbefreiung für Selbstständige?
Die Restschuldbefreiung befreit natürliche Personen nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern. Voraussetzung ist ein Eigenantrag, die Einhaltung der Obliegenheiten nach § 295 InsO und das Fehlen von Versagungsgründen nach §§ 290, 297–298 InsO.
Der Treuhänder erhält während der Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil der Einkünfte des Schuldners aufgrund der Abtretungserklärung und verteilt dieses Geld nach Begleichung der Kosten einmal jährlich an die Gläubiger.
Welche Schulden bleiben nach der Restschuldbefreiung bestehen?
Nicht alle Schulden verschwinden mit der Restschuldbefreiung. Selbstständige mit steuerlichen Altlasten sollten diesen Punkt besonders ernst nehmen.
§ 302 InsO, gültig für Anträge ab dem 1. Juli 2014, bestimmt ausdrücklich, dass Forderungen aus einem Steuerschuldverhältnis von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, wenn der Schuldner wegen einer Straftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO (Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde. Nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO kann die Restschuldbefreiung insgesamt versagt werden, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.
Welche Pflichten gelten während der Wohlverhaltensphase?
Die Obliegenheiten nach § 295 InsO sind verbindlich. Wer sie verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen aktiven Handlungspflichten und passiven Duldungspflichten. Beide Kategorien greifen vom ersten Tag der Wohlverhaltensphase an.
Besonders folgenreich ist die Abführungspflicht: Der pfändbare Teil der Einkünfte fließt direkt an den Treuhänder. Wer hier eigenmächtig zurückbehält oder Einnahmen verschweigt, gefährdet die Restschuldbefreiung. Im Einzelnen gelten folgende Pflichten:
- Pfändbare Bezüge an den Treuhänder abtreten
- Jede Änderung der Lebensumstände melden, etwa Umzug, neue Tätigkeit oder Erbschaft
- Auskunftspflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Treuhänder erfüllen
- Wirtschaftlich redlich handeln
Was sind die Nachteile der Regelinsolvenz für Selbstständige?
Das Verfahren hat seinen Preis. Mit der Eröffnung verliert der Schuldner die Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse. Das Verfahren wird öffentlich bekannt gemacht. Bei Abweisung mangels Masse ordnet das Gericht nach § 26 Abs. 2 InsO die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO an.
Das Verfahren dauert mindestens drei Jahre. Obliegenheitsverstöße können die Restschuldbefreiung gefährden. Bestimmte Schulden bleiben trotz Restschuldbefreiung bestehen, insbesondere solche aus Steuerstraftaten und Geldstrafen.
Was gilt für Selbstständige mit Mitarbeitern in der Regelinsolvenz?
Arbeitnehmer sind durch das Insolvenzgeld abgesichert, das die Bundesagentur für Arbeit zahlt. Es ersetzt das Nettoarbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor Eintritt der Insolvenz, einschließlich Provisionen, Überstundenvergütungen und Weihnachtsgeld. Arbeitnehmer müssen das Insolvenzgeld aktiv beantragen, und zwar innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Wer diese Frist versäumt, geht leer aus.
Für Arbeitgeber ist die Insolvenzgeldumlage (U3) relevant. Sie wird aus den rentenversicherungspflichtigen Entgelten aller Mitarbeiter berechnet, auch geringfügig Beschäftigter, Aushilfen und Auszubildender. Die Umlage wird jährlich neu festgesetzt und vom Arbeitgeber allein getragen.
Forderungen aus Arbeitsverhältnissen spielen zudem bei der Verfahrenszuordnung eine Rolle: Bestehen sie gegen einen ehemals Selbstständigen, ist das Regelinsolvenzverfahren zwingend anzuwenden, unabhängig von der Zahl der Gläubiger.

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Häufige Fragen zur Regelinsolvenz für Selbstständige
Ab wann gilt ein ehemaliger Selbstständiger als Verbraucher im Insolvenzrecht?
Ein ehemals Selbstständiger gilt als Verbraucher im Sinne von § 304 InsO, wenn er zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 20 Gläubiger hat und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen ihn bestehen. Sind beide Bedingungen erfüllt, steht ihm das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren offen. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, greift die Regelinsolvenz.
Muss ein selbstständiger Einzelunternehmer einen Insolvenzantrag stellen?
Für selbstständige natürliche Personen und Freiberufler besteht keine strafbewehrte Antragspflicht, wie sie § 15a InsO für Geschäftsführer und Organmitglieder juristischer Personen vorsieht. Geschäftsführer einer GmbH müssen bei Zahlungsunfähigkeit spätestens drei Wochen und bei Überschuldung spätestens sechs Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrundes einen Antrag stellen; Verstöße sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bewehrt.
Wie lange dauert die Regelinsolvenz für Selbstständige heute?
Für Verfahren, die nach dem 30. September 2020 beantragt wurden, beträgt die Wohlverhaltensphase drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Für ältere Verfahren galten Übergangsregelungen mit längeren Laufzeiten, historisch bis zu sechs Jahren. Nach Ablauf der drei Jahre und bei Erfüllung der Obliegenheiten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.
Kann ein Selbstständiger seine Tätigkeit während der Regelinsolvenz weiterführen?
Ja. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsbetrieb nach § 35 Abs. 2 InsO freigeben. Nach der Freigabe gehört das Vermögen aus dieser Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse, und der Schuldner führt den Betrieb im eigenen Namen fort. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Juni 2013 (IX ZB 38/10) klargestellt, dass kein Zwang besteht, in ein abhängiges Arbeitsverhältnis zu wechseln.
Welche Schulden bleiben nach der Restschuldbefreiung bestehen?
§ 302 InsO nimmt bestimmte Forderungen von der Restschuldbefreiung aus. Dazu gehören Steuerforderungen, wenn der Schuldner wegen Steuerhinterziehung, Bannbruch oder Steuerhehlerei nach §§ 370, 373 oder 374 AO rechtskräftig verurteilt wurde. Diese Regelung gilt für alle Anträge ab dem 1. Juli 2014. Auch Geldstrafen und bestimmte Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen können von der Restschuldbefreiung ausgenommen sein.
Was zahlen selbstständig tätige Schuldner während der Insolvenz an den Verwalter?
Maßstab ist ein fiktives Nettoeinkommen aus einem angemessenen Dienstverhältnis, nicht der tatsächliche Gewinn. Aus diesem wird der pfändbare Betrag nach § 850c ZPO ermittelt. Liegt der tatsächliche Gewinn darunter, entfällt die Abführungspflicht; die Auskunftspflicht über Einnahmen bleibt aber bestehen.
