Kontokorrentkredit und Überziehungskredit: Unterschied und Folgen für Geschäftsführer
Im Unternehmensalltag werden Kontokorrentkredit und Überziehungskredit oft als Synonyme behandelt. Rechtlich und praktisch beschreiben sie jedoch unterschiedliche Strukturen mit spürbaren Folgen für Zinslast, Liquiditätsplanung und Bankgespräche.

Wer mit seiner Hausbank über die Kreditlinie auf dem Geschäftskonto spricht, hört häufig beide Begriffe im selben Atemzug: Kontokorrentkredit hier, Überziehungskredit dort. Im Ergebnis scheint es ums Gleiche zu gehen. Tatsächlich stecken dahinter unterschiedliche Rechtsstrukturen, die sich auf Sicherheiten, Zinsberechnung und im Krisenfall auch auf Pfändungsschutz auswirken. Für Geschäftsführer, die Liquiditätsengpässe professionell managen wollen, lohnt sich die Unterscheidung.
Warum kann die Verwechslung dieser Kreditformen teuer werden?
Die Verwechslung der Begriffe kostet selten sofort Geld, kann aber in kritischen Situationen erheblich werden. Wer nicht weiß, dass Einzelforderungen im Kontokorrent rechtlich „gelähmt“ sind und nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können, verliert in der Restrukturierung möglicherweise Spielraum, den er dringend bräuchte.
Hinzu kommt die Frage der Zinskosten. Die IHK beschreibt den Kontokorrentkredit ausdrücklich als kurzfristigen Überziehungskredit mit oft sehr hohem Zinssatz im Vergleich zu langfristigen Finanzierungen. Wer den Kontokorrentkredit dauerhaft ausreizt, statt ihn für saisonale Liquiditätsspitzen zu nutzen, zahlt einen strukturellen Zinsaufschlag, den ein Darlehen mit festem Tilgungsplan vermeiden würde.
Wie funktioniert der Kontokorrentkredit im Unternehmensalltag?
Der Kontokorrentkredit ist eine flexible Kreditlinie auf dem Geschäftskonto, mit der ein Unternehmen sein Konto bis zu einem vereinbarten Limit überziehen kann, ohne für jede einzelne Verfügung einen neuen Antrag stellen zu müssen. So beschreibt es die Sparkasse in ihrer Produktinformation. Die Rückzahlung erfolgt nach keinem festen Tilgungsplan. Das Konto wird laufend wieder ausgeglichen. Zinsen fallen an, solange das Konto im Minus ist.
Die handelsrechtliche Grundlage liegt in den §§ 355 bis 357 HGB. § 355 Abs. 1 HGB regelt das Kontokorrent als laufende Rechnung, bei der beiderseitige Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des Überschusses ausgeglichen werden. Eine rechtliche Besonderheit: Nach § 355 Abs. 1 HGB können Zinseszinsen vom Tag des Saldoabschlusses an verlangt werden. Das ist eine ausdrückliche Ausnahme vom allgemeinen Zinseszinsverbot des § 248 Abs. 1 BGB.
Wofür setzen Unternehmen den Kontokorrentkredit ein?
Laut IHK-Leitfaden „Finanzierung“ ist der Kontokorrentkredit für bestimmte betriebliche Situationen gedacht: Er gleicht kurzfristige Liquiditätsspitzen flexibel aus, etwa bei der Vorfinanzierung von Vorratseinkäufen oder bei langen Zahlungszielen auf Kundenseite. Als dauerhaftes Finanzierungsinstrument ist er nicht gedacht.
Die IHK warnt dabei ausdrücklich: Wer den Kontokorrentkredit als dauerhaftes Finanzierungsinstrument nutzt, betreibt Missbrauch. Das ist ein praktischer Hinweis auf die Kostenstruktur, keine moralische Kategorie. Ein dauerhaft ausgereizter Kontokorrentkredit ist teurer als eine strukturell passende Langfristfinanzierung.
Was bedeutet die „Lähmung“ der Einzelforderungen im Kontokorrent?
Das rechtliche Kernmerkmal des Kontokorrentverhältnisses ist, was die Lehrmaterialien der Universität Trier als „Lähmung“ der kontokorrentgebundenen Forderungen bezeichnen. Einzelforderungen werden nicht mehr selbständig geltend gemacht. Sie gehen im Saldo auf und sind danach weder abtretbar noch auf andere Weise einzeln durchsetzbar.
Erst der Saldo am Ende des Abrechnungszeitraums ist einforderbar, abtretbar und pfändbar. Der BGH hat dieses Prinzip in seinem Urteil vom 28. Juni 1968 (I ZR 156/66) bestätigt: Die in die laufende Rechnung aufgenommenen Ansprüche untergehen durch Anerkennung des Saldos als Einzelforderungen. An ihre Stelle tritt eine neue Forderung aus dem Saldoanerkenntnis. Für Sicherheiten und Pfändungsschutz nach § 357 HGB hat das unmittelbare praktische Konsequenzen, etwa wenn ein Gläubiger Ansprüche aus der laufenden Rechnung pfändet.
Was versteht die BaFin unter dem Begriff Überziehungskredit?
Die BaFin ordnet den Begriff in einem Fachartikel aus dem Jahr 2024 klar ein: „Überziehungskredit“ ist der Oberbegriff für Dispositionskredite und geduldete Überziehungen. Er bezeichnet also nicht eine einzelne Kreditform, sondern eine Kategorie, unter der zwei unterschiedliche Konstrukte zusammengefasst werden.
Der entscheidende Unterschied zwischen beiden liegt darin, ob die Bank die Überziehung ausdrücklich einräumt oder lediglich duldet. Das ist keine Formalität. Es entscheidet darüber, welche Rechte und Pflichten entstehen und welcher Verbraucherschutz greift.
Was unterscheidet den Dispositionskredit vom Kontokorrentkredit?
Funktional sind Dispositionskredit und Kontokorrentkredit eng verwandt. Das Schulbanker-Glossar des Bundesverbands deutscher Banken bringt es auf den Punkt: Der Dispositionskredit ist das Pendant zum betrieblichen Kontokorrentkredit, jedoch für Privatkundschaft auf dem Girokonto. Beide ermöglichen die Überziehung eines laufenden Kontos bis zu einer vereinbarten Grenze, ohne für jede Verfügung neu verhandeln zu müssen.
Die Deutsche Bundesbank definiert den Dispositionskredit in ihrem Glossar als Überziehungskredit, bei dem die Bank dem Kunden das Recht einräumt, sein Konto jederzeit bis zu einer bestimmten Höhe zu überziehen, und bei dem der Kunde den Kredit nach freiem Ermessen jederzeit ganz oder teilweise tilgen kann. Für in Anspruch genommene Dispositionskredite fallen vergleichsweise hohe Zinsen an. Der Unterschied zum Kontokorrentkredit liegt damit vor allem in der Zielgruppe: Privatpersonen auf dem Girokonto, nicht Unternehmen auf dem Geschäftskonto.
Was ist eine geduldete Überziehung und welche Rechtsfolgen hat sie?
Die geduldete Überziehung geht über einen bestehenden Dispositionskredit hinaus, ohne dass die Bank sie ausdrücklich einräumt. Laut BaFin setzt die Bank intern eine Grenze, auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde keinen Anspruch hat. Die Überziehung wird schlicht geduldet.
§ 505 BGB regelt diese Situation im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher. Kommt es zu einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat, muss der Darlehensgeber den Darlehensnehmer unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über wesentliche Einzelheiten unterrichten. Die Rechtsfolge bei Verstößen gegen diese Informationspflicht ist eindeutig: Gemäß § 505 Abs. 3 BGB kann der Darlehensgeber über die Rückzahlung des Darlehens hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen.
Wie unterscheiden sich Kontokorrentkredit und klassisches Darlehen?
§ 488 Abs. 1 BGB beschreibt den Darlehensvertrag als Verpflichtung des Darlehensgebers, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer schuldet Zinsen und die Rückzahlung bei Fälligkeit. Die Zinsen sind grundsätzlich jährlich fällig. Ist keine Rückzahlungsfrist vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Der Kontokorrentkredit stellt einen Rahmen bereit, den das Unternehmen wiederholt und variabel nutzen kann. Es gibt keinen festen Tilgungsplan. Die Rückzahlung erfolgt durch den laufenden Kontoausgleich. Zinsen entstehen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag und Zeitraum. Das ist der strukturelle Kernunterschied zum klassischen Darlehen.
Wann ist ein Darlehen die bessere Wahl?
Die Faustregel ist einfach: Wer langfristigen, planbaren Kapitalbedarf hat, etwa für eine Investition in Maschinen oder Immobilien, ist mit einem Darlehen nach § 488 BGB besser bedient. Der feste Tilgungsplan macht die Kosten kalkulierbar, und der Zinssatz ist bei langfristigen Finanzierungen nach IHK-Einschätzung deutlich niedriger als beim Kontokorrentkredit.
Kurzfristige Liquiditätsschwankungen hingegen, etwa das Vorfinanzieren eines Großeinkaufs vor Saisonbeginn oder die Überbrückung langer Zahlungsziele, sind der eigentliche Anwendungsfall des Kontokorrentkredits. Wer die beiden Funktionen vermischt, zahlt zu viel oder finanziert sich strukturell falsch.
Welche Zinskosten fallen beim Kontokorrentkredit an?
Der IHK-Leitfaden „Finanzierung“ beschreibt den Zinssatz des Kontokorrentkredits als häufig sehr hoch, insbesondere im Vergleich zu langfristigen Finanzierungen. Zinsen fallen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag und den entsprechenden Zeitraum an. Das klingt nach einem fairen Kompromiss, relativiert sich aber, wenn der Kontokorrentkredit dauerhaft ausgeschöpft ist. Wer an diesem Punkt merkt, dass der Kontokorrentrahmen strukturell nicht mehr ausreicht, sollte die gesamte Liquiditätssteuerung des Unternehmens überprüfen lassen. Ein professionelles Liquiditätsmanagement deckt auf, ob der Engpass durch bessere Planung oder eine andere Finanzierungsstruktur dauerhaft geschlossen werden kann.
Für Dispositionskredite und geduldete Überziehungen liefert ein BaFin-Fachartikel aus dem Jahr 2024 Anhaltspunkte. Rund 70 Prozent der befragten 1.002 Personen konnten die Zinssätze für Dispo und geduldete Überziehung nicht benennen. Die rund 30 Prozent, die konkrete Werte nannten, schätzten den Dispozins durchschnittlich auf 13,4 Prozent und den Zins für die geduldete Überziehung auf 12 Prozent. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der starken Variation von Bank zu Bank nicht überprüft werden konnte, wer mit seiner Schätzung richtig lag. Es handelt sich um Schätzwerte der Befragten, keine normativen Vorgaben.
Welche weiteren Kostenbestandteile sollten Geschäftsführer kennen?
Neben den laufenden Zinsen auf den Negativsaldo können je nach Vereinbarung mit der Bank weitere Kostenbestandteile anfallen. Ob und in welcher Höhe Bereitstellungsprovisionen oder andere Gebühren erhoben werden, hängt vom individuellen Kreditvertrag ab und ist nicht einheitlich geregelt.
Die IHK empfiehlt, den Kreditrahmen von Anfang an so zu bemessen, dass Liquiditätsschwankungen vollständig abgedeckt sind und zusätzlich ein Puffer verbleibt. Wer den Rahmen zu knapp wählt, riskiert, in die geduldete Überziehung zu rutschen. Das ist nach der BaFin-Darstellung mit variablen, anpassbaren Zinsen verbunden und begründet keinen vertraglich gesicherten Anspruch auf weitere Überziehung.
Welche Kreditform passt zu welcher Situation?
Kontokorrentkredit, Dispositionskredit und klassisches Darlehen unterscheiden sich in Zielgruppe, Laufzeit, Tilgungsstruktur, Zinshöhe und Flexibilität erheblich. Wer die falsche Form wählt, zahlt entweder zu viel oder schränkt sich in der Handlungsfähigkeit unnötig ein.
Auf Basis der belegten Quellen lässt sich der Vergleich in einer Übersicht zusammenfassen. Entscheidend für die Wahl ist vor allem, ob der Kapitalbedarf kurzfristig und wiederkehrend oder langfristig und planbar ist:
| Konditionen | Kontokorrentkredit | Dispositionskredit | Darlehen (§ 488 BGB) |
|---|---|---|---|
| Zielgruppe | Unternehmen (Geschäftskonto) | Privatpersonen (Girokonto) | Unternehmen und Privatpersonen |
| Laufzeit | Kurzfristig, revolvierend | Kurzfristig, revolvierend | Fest vereinbart |
| Tilgung | Kein fester Plan, durch Kontoausgleich | Jederzeit ganz oder teilweise, frei | Fest vereinbarter Tilgungsplan |
| Zinshöhe | Oft sehr hoch (IHK) | Vergleichsweise hoch (Bundesbank) | Deutlich niedriger bei Langfristfinanzierung |
| Flexibilität | Hoch: jederzeit nutzbar bis zum Limit | Hoch: jederzeit nutzbar bis zum Limit | Gering: einmalige Auszahlung, feste Modalitäten |
Für die Praxis lassen sich daraus klare Situationen ableiten, in denen der Kontokorrentkredit sinnvoll eingesetzt werden kann. Entscheidend ist, ob der Liquiditätsbedarf kurzfristig und absehbar wieder schließt oder ob er struktureller Natur ist.
Der Kontokorrentkredit passt in diese Situationen:
- Vorfinanzierung von Vorratseinkäufen vor dem Saisonbeginn
- Überbrückung unterschiedlicher Zahlungsziele zwischen Kunden- und Lieferantenseite
- Deckung laufender Betriebsausgaben bei verzögertem Zahlungseingang
- Ausgleich kurzfristiger Liquiditätsspitzen, die sich innerhalb weniger Wochen wieder schließen
Ein Darlehen oder eine andere strukturierte Finanzierungsform ist vorzuziehen, wenn der Kapitalbedarf langfristig und planbar ist, wenn Investitionsvorhaben finanziert werden sollen oder wenn der Kontokorrentrahmen dauerhaft ausgeschöpft ist. Letzteres ist ein deutliches Signal, dass die Unternehmensfinanzierung strukturell überprüft werden sollte.
Ein Fallbeispiel aus der Praxis
Fallbeispiel: Ein Unternehmen nutzt monatlich rund 20.000 Euro über dem Guthaben. Auf dem geduldeten Girokonto fallen dafür Überziehungszinsen von rund 14 Prozent an, auf einer vereinbarten Kontokorrentlinie nur etwa 9 Prozent.
Allein durch den Wechsel von der geduldeten Überziehung zur vereinbarten Kreditlinie spart das Unternehmen im Beispiel mehrere Tausend Euro Zinsen im Jahr, bei gleicher Flexibilität.

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien
Häufige Fragen zum Kontokorrentkredit und Überziehungskredit
Was ist der Unterschied zwischen Dispokredit und Kontokorrentkredit?
Funktional sind beide Kreditformen eng verwandt: Sie ermöglichen die Überziehung eines laufenden Kontos bis zu einem vereinbarten Limit, ohne dass jede Nutzung neu beantragt werden muss. Der entscheidende Unterschied liegt in der Zielgruppe. Der Kontokorrentkredit richtet sich an Unternehmen und wird auf dem Geschäftskonto eingeräumt. Der Dispositionskredit ist das Pendant für Privatkundinnen und Privatkunden auf dem Girokonto. Das Schulbanker-Glossar des Bundesverbands deutscher Banken beschreibt diese Zuordnung ausdrücklich als funktionale Parallelität für unterschiedliche Kundengruppen.
Was ist der Unterschied zwischen Kontokorrentkredit und Darlehen?
Ein Darlehen nach § 488 BGB stellt dem Darlehensnehmer einmalig einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung, der zu einem festen Termin zurückgezahlt werden muss. Der Kontokorrentkredit funktioniert als wiederholt nutzbarer Rahmen auf dem Geschäftskonto ohne festen Tilgungsplan. Zinsen fallen beim Kontokorrentkredit nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag und Zeitraum an. Langfristige Finanzierungen sind nach IHK-Einschätzung deutlich günstiger als der Kontokorrentkredit.
Was ist ein Kontokorrentkredit?
Der Kontokorrentkredit ist eine flexible Kreditlinie auf dem Geschäftskonto, mit der ein Unternehmen sein Konto bis zu einem vereinbarten Limit überziehen kann, ohne für jede Verfügung einen neuen Antrag stellen zu müssen. Die handelsrechtliche Grundlage liegt in den §§ 355 bis 357 HGB. Laut IHK eignet er sich für kurzfristige Liquiditätsspitzen, etwa die Vorfinanzierung von Vorratseinkäufen oder die Überbrückung langer Zahlungsziele auf Kundenseite. Als dauerhaftes Finanzierungsinstrument ist er nach IHK-Einschätzung nicht geeignet.
Was sind die Nachteile eines Kontokorrentkredits?
Der wichtigste Nachteil ist der Zinssatz. Die IHK beschreibt ihn als häufig sehr hoch im Vergleich zu langfristigen Finanzierungen. Wer den Kontokorrentkredit dauerhaft ausschöpft, zahlt dauerhaft einen strukturellen Zinsaufschlag. Hinzu kommt die rechtliche Besonderheit der §§ 355 ff. HGB: Einzelforderungen im Kontokorrent sind gelähmt, also nicht mehr selbständig durchsetzbar, was in Restrukturierungssituationen den Handlungsspielraum einschränken kann. Ein dauerhaft ausgereizter Kontokorrentkredit ist zudem ein Warnsignal für die Hausbank, das Bankgespräche erschwert.
