Liquiditätsmanagement

Ratenstundung bei Consors Finanz: Was tun, wenn die Rate nicht mehr bezahlt werden kann?

Wer Raten bei Consors Finanz nicht mehr bedienen kann, hat eine konkrete Option: Die Hilfeseite des Unternehmens bestätigt ausdrücklich, dass Ratenaussetzungen und Stundungen möglich sind. Was das zivilrechtlich bedeutet und wann eine Stundung nicht mehr ausreicht, erklärt dieser Beitrag.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|10. August 2026|10 Min Lesezeit

Eine Rate läuft durch, das Konto ist leer, und die nächste Abbuchung steht in wenigen Tagen an. Für Geschäftsführer, die privat einen Ratenkredit bei Consors Finanz aufgenommen haben, oder für Unternehmen mit Händlerfinanzierungen über diese Marke ist das kein theoretisches Szenario. Es ist der Moment, in dem die Frage nach einem Zahlungsaufschub konkret wird.

Consors Finanz beantwortet diese Frage auf seiner Hilfeseite „Ich kann meine Rate nicht zahlen“ mit einem klaren Ja: Eine Ratenaussetzung oder Stundung ist möglich. Welcher Weg dorthin führt, welche rechtlichen Konsequenzen ohne Stundungsvereinbarung drohen und wann das Instrument an seine Grenzen stößt, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Informationen und dem geltenden Recht herleiten.

Wer steht rechtlich hinter Consors Finanz?

Consors Finanz ist keine eigenständige juristische Person. Es handelt sich um eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, einer Aktiengesellschaft nach französischem Recht. Die Muttergesellschaft BNP Paribas S.A. hat ihren Hauptsitz in Paris (16, boulevard des Italiens, 75009 Paris) und ist im Handelsregister Paris unter R.C.S. Paris 662 042 449 eingetragen. Die deutsche Niederlassung sitzt in München (Rüdesheimer Straße 1, 80686 München) und ist beim Amtsgericht München unter HRB 240860 registriert.

Vertragspartner bei jedem Consors-Finanz-Produkt ist stets die BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland. BNP Paribas S.A. wird als bedeutendes Kreditinstitut mit einem Bilanzvermögen von über 1.000 Milliarden Euro direkt durch die Europäische Zentralbank im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) beaufsichtigt. Für die deutschen Aktivitäten ist daneben die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde zuständig.

Welche Kreditprodukte sind für Unternehmen und Geschäftsführer relevant?

Ratenkredite und Kreditkarte

Das Standardsortiment richtet sich an Privatkunden. Der Online-Kredit umfasst Darlehenssummen zwischen 1.500 Euro und 80.000 Euro bei Laufzeiten bis zu 120 Monaten. Als repräsentatives Beispiel nennt Consors Finanz einen Nettodarlehensbetrag von 10.000 Euro mit einem festen Sollzinssatz von 8,55 Prozent, einem effektiven Jahreszins von 8,89 Prozent und einer monatlichen Rate von 315,89 Euro über 36 Monate, was einen Gesamtbetrag von 11.372,04 Euro ergibt.

Die Consors Finanz Mastercard bietet einen bonitätsabhängigen revolvierenden Kreditrahmen bis 5.000 Euro, dauerhaft ohne Jahresgebühr. Bei der voreingestellten Zahlart Ratenzahlung gilt ein veränderlicher Sollzinssatz von 19,13 Prozent jährlich und ein effektiver Jahreszins von 20,90 Prozent. Die Mindestzahlung beträgt 2,8 Prozent der höchsten Inanspruchnahme, mindestens 9,10 Euro pro Monat.

Händlerfinanzierungen im B2B-Bereich

Daneben existiert im Bereich „Commercial Partner Business“ ein Segment mit besicherten Finanzierungen für Handelspartner sowie Händlerfinanzierungen im Retail- und E-Commerce-Bereich. Für Unternehmen, die über diesen Kanal finanzieren, gelten andere vertragliche Rahmenbedingungen als im Privatkundengeschäft.

Bietet Consors Finanz bei Zahlungsschwierigkeiten eine Ratenstundung an?

Ja. Die offizielle Hilfeseite „Ich kann meine Rate nicht zahlen“ bestätigt ausdrücklich, dass eine Ratenaussetzung oder Stundung möglich ist, und verweist auf die spezialisierte Hotline 0203/3469 5402, erreichbar Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr. Das ist der einzige belegte Weg. Konditionen, etwaige Gebühren, die maximale Dauer einer Stundung und mögliche Auswirkungen auf die interne Bonitätsbewertung sind öffentlich nicht dokumentiert.

Das Hilfe-Center dient parallel als digitale Plattform zur Einreichung von Dokumenten und zur Antragstellung. Allgemeine Serviceanliegen werden dort ausschließlich über das Kontaktformular bearbeitet. Die Hotline ist ausdrücklich für Zahlungsschwierigkeiten reserviert und soll nicht für allgemeine Servicefragen genutzt werden.

Worin unterscheiden sich Ratenaussetzung und Stundung?

Eine Stundung ist zivilrechtlich eine vertragliche Fälligkeitsverschiebung. Sie beruht nicht auf einer eigenen gesetzlichen Norm, sondern auf einer Abrede zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit der Forderung auf einen späteren Termin verlegt. Solange die neuen Fälligkeiten eingehalten werden, tritt kein Verzug nach § 286 BGB ein.

Consors Finanz verwendet auf der Hilfeseite beide Begriffe, „Ratenaussetzung“ und „Stundung“, ohne sie definitorisch zu trennen. Ob intern zwischen einer vollständigen Aussetzung einzelner Raten und einer bloßen Fälligkeitsverschiebung unterschieden wird, ist öffentlich nicht belegt. Wer eine solche Vereinbarung anstrebt, muss das Gespräch mit Consors Finanz suchen und die individuelle Ausgestaltung telefonisch klären.

Gilt die Stundungsoption auch für Kreditkartenverbindlichkeiten?

Die Hilfeseite differenziert nicht zwischen dem klassischen Ratenkredit und dem revolvierenden Kreditrahmen der Mastercard. Die Stundungsoption wird allgemein für „Raten“ bestätigt, ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Produkt.

Ob eine Stundung bei der Mastercard automatisch mit einer Einschränkung des Verfügungsrahmens verbunden ist, ist öffentlich nicht dokumentiert. Gleiches gilt für die Frage, ob bei der quartalsweisen Einmalzahlungsoption, die bei vollständiger Rückzahlung innerhalb eines Quartals sollzinsfrei bleibt, ebenfalls Stundungsregelungen greifen können.

Wie läuft die Kontaktaufnahme bei Zahlungsschwierigkeiten ab?

Der erste Schritt ist der Anruf bei der spezialisierten Hotline 0203/3469 5402, Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr. Diese Nummer ist ausschließlich für Zahlungsschwierigkeiten vorgesehen. Wer sich stattdessen an den allgemeinen Kundenservice wendet, landet im falschen Kanal.

Parallel steht das Hilfe-Center als digitale Anlaufstelle zur Verfügung, über die Dokumente eingereicht und Anträge gestellt werden können. Für den Notfall bei Verlust oder Missbrauch der Karte ist der Sperr-Notruf 116 116 zuständig.

Welche Unterlagen sollten Geschäftsführer vor dem Anruf vorbereiten?

Die 14-stellige Vertragsnummer ist die wichtigste Information. Sie ist auch bei Sonderzahlungen zwingend im Verwendungszweck anzugeben. Die Bankverbindung für Sonderzahlungen auf Ratenkredite lautet: IBAN DE23 5121 0600 0110 5920 52, BIC BNPADEFFXXX. Ohne korrekte Vertragsnummer im Verwendungszweck kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Zahlungsengpass klar zu beschreiben: Ursache, voraussichtlicher Zeitraum und eine realistische Einschätzung, ab wann die regulären Raten wieder bedient werden können. Welche Unterlagen Consors Finanz intern verlangt, ist öffentlich nicht belegt. Wer gut vorbereitet in das Gespräch geht, erhöht die Chance auf eine schnelle Einigung. Folgende Informationen sollten bereitliegen:

  • 14-stellige Vertragsnummer
  • Höhe der monatlichen Rate und nächster Fälligkeitstermin
  • Grund und voraussichtliche Dauer des Zahlungsengpasses
  • Kontonummer oder IBAN des für den Kredit hinterlegten Kontos
  • Einschätzung, ab wann reguläre Zahlungen wieder möglich sind

Welche rechtlichen Folgen drohen ohne Stundungsvereinbarung?

Wer eine fällige Rate nicht zahlt und keine Stundungsvereinbarung trifft, riskiert den Eintritt von Verzug nach § 286 BGB. Bei Ratenkrediten sind die Fälligkeitstermine kalendarisch bestimmt. Der Verzug tritt automatisch ein, sobald der Termin überschritten ist, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Die Folgen eskalieren mit der Zeit. Bei anhaltenden Zahlungsausfällen kann der Darlehensgeber das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 490 BGB geltend machen, wenn sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse abzeichnet und die Rückzahlung gefährdet erscheint. Das führt zur sofortigen Fälligkeit des gesamten Restbetrags.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Verbraucher und Unternehmer entscheidend?

Bei Verbraucherdarlehensverträgen greift zusätzlich § 498 BGB. Danach kann der Darlehensgeber den gesamten Restbetrag fällig stellen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten ausbleiben und der Rückstand mindestens zehn Prozent des Nennbetrags erreicht, bei Laufzeiten über drei Jahren mindestens fünf Prozent. Voraussetzung ist eine erfolglose zweiwöchige Nachfrist mit Androhung der Gesamtfälligstellung.

Ob diese Schutzvorschriften greifen, hängt von der Einstufung des Vertrags ab. § 13 BGB definiert den Verbraucher als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt. § 14 BGB definiert den Unternehmer als Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Geschäftsführer, der einen Kredit für private Zwecke aufgenommen hat, ist Verbraucher und genießt den Schutz der §§ 491 ff. BGB. Hat er den Kredit hingegen für betriebliche Zwecke genutzt, entfallen diese Schutzvorschriften. Die Einstufung hängt vom Zweck des einzelnen Vertrags ab, nicht von der beruflichen Stellung der Person.

Welche weiteren Optionen gibt es neben der Stundung?

Eine Stundung ist nicht die einzige Stellschraube. Wer seinen finanziellen Spielraum erweitern will, kann auch über eine Sonderzahlung nachdenken, die die Restlaufzeit verkürzt und damit die Gesamtzinsbelastung senkt. Sonderzahlungen sind über die oben genannte IBAN möglich, zwingend mit Vertragsnummer im Verwendungszweck.

Wer den Fälligkeitstermin der Rate verschieben möchte, kann eine Ratenterminänderung beantragen. Diese Leistung kostet laut den Angaben von Consors Finanz eine Gebühr von 15 Euro. Eine vorzeitige vollständige Ablösung des Kredits ist ebenfalls möglich. Die gesetzlich geregelte Vorfälligkeitsentschädigung beträgt maximal 1,0 Prozent der verbleibenden Restschuld, bei einer Restlaufzeit von unter zwölf Monaten maximal 0,5 Prozent, entsprechend den Vorgaben des § 502 BGB.

Für präventive Zwecke bietet Consors Finanz den „Mein Raten-Wecker“ an. Wer dieses Tool aktiviert, erhält fünf Tage vor der nächsten Abbuchung eine Erinnerung per E-Mail. Das verhindert unbeabsichtigte Zahlungsausfälle, die durch fehlende Kontodeckung entstehen, ohne dass ein echter Liquiditätsengpass vorliegt. Im Überblick stehen folgende Gestaltungsoptionen zur Verfügung:

  • Ratenaussetzung oder Stundung (telefonisch über die Hotline 0203/3469 5402)
  • Ratenterminänderung gegen eine Gebühr von 15 Euro
  • Sonderzahlung zur Laufzeitverkürzung (IBAN DE23 5121 0600 0110 5920 52, BIC BNPADEFFXXX)
  • Vorzeitige Ablösung mit Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 1,0 Prozent der Restschuld
  • „Mein Raten-Wecker“ als Erinnerungstool fünf Tage vor Abbuchung

Wann reicht eine Stundung nicht mehr aus?

Eine Ratenstundung löst ein akutes Liquiditätsproblem. Sie verschiebt eine Fälligkeit, heilt aber keine strukturellen Finanzierungsschwächen. Wer feststellt, dass der Engpass nicht vorübergehend ist, sondern auf einem dauerhaften Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Verbindlichkeiten beruht, braucht mehr als einen Zahlungsaufschub.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder einer sich abzeichnenden Überschuldung sind umfassendere Maßnahmen erforderlich: Restrukturierung der Verbindlichkeiten, Verhandlungen mit mehreren Gläubigern gleichzeitig oder, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ein Insolvenzverfahren mit Sanierungsoption.

Der entscheidende Faktor ist der Zeitpunkt. Je früher rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung eingebunden wird, desto mehr Handlungsoptionen bleiben offen. Wer wartet, bis der Verzug eingetreten und die Kündigung ausgesprochen ist, hat die meisten dieser Optionen bereits verloren. Eine strukturierte Begleitung beim Abbau und der Neuordnung von Verbindlichkeiten setzt genau dort an, wo ein einzelner Zahlungsaufschub nicht mehr ausreicht. Eine Stundung bei Consors Finanz kann ein sinnvoller erster Schritt sein. Sie ersetzt keine strategische Einschätzung der Gesamtlage.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zur Ratenstundung bei Consors Finanz

Wie funktioniert die Ratenzahlung bei Consors Finanz?

Bei Ratenkrediten zahlen Kunden monatliche Raten zu einem vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin. Bei der Consors Finanz Mastercard ist die Zahlart Ratenzahlung standardmäßig voreingestellt; die Mindestrate beträgt 2,8 Prozent der höchsten Inanspruchnahme des Kreditrahmens, mindestens 9,10 Euro pro Monat. Der veränderliche Sollzinssatz liegt bei 19,13 Prozent jährlich, der effektive Jahreszins bei 20,90 Prozent. Alternativ kann auf Sofortzahlung oder quartalsweise Einmalzahlung umgestellt werden.

Wie kann ich die Ratenzahlung bei Consors Finanz aussetzen?

Consors Finanz bestätigt auf seiner Hilfeseite ausdrücklich, dass eine Ratenaussetzung oder Stundung möglich ist. Der einzige belegte Weg ist die telefonische Kontaktaufnahme über die Hotline 0203/3469 5402, erreichbar Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr. Die Konditionen, etwaige Gebühren und die maximale Dauer einer Aussetzung sind öffentlich nicht dokumentiert und müssen individuell besprochen werden.

Welche Erfahrungen haben Kunden mit Consors Finanz bei der Ratenzahlung gemacht?

Individuelle Kundenerfahrungen liegen außerhalb der belegbaren Faktengrundlage dieses Beitrags. Öffentlich dokumentiert ist, dass Consors Finanz bei Zahlungsschwierigkeiten eine spezialisierte Hotline bereithält und Stundungsoptionen grundsätzlich anbietet. Wie schnell und unter welchen Bedingungen Vereinbarungen getroffen werden, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht öffentlich zugänglich.

Wie kann ich meinen Ratenkredit bei Consors Finanz einsehen?

Vertragsdetails, Kontostand und Zahlungshistorie sind über das digitale Hilfe-Center von Consors Finanz zugänglich. Für Sonderzahlungen ist die 14-stellige Vertragsnummer zwingend erforderlich; sie muss bei Überweisungen auf die IBAN DE23 5121 0600 0110 5920 52 (BIC BNPADEFFXXX) im Verwendungszweck angegeben werden. Für Fragen zur Kontoübersicht steht das Kontaktformular im Hilfe-Center zur Verfügung.

Welche Kontaktmöglichkeiten bietet Consors Finanz bei Zahlungsschwierigkeiten?

Für Zahlungsschwierigkeiten ist die Hotline 0203/3469 5402 zuständig, erreichbar Montag bis Freitag von 8:30 bis 20:00 Uhr. Allgemeine Serviceanliegen werden ausschließlich über das Kontaktformular im Hilfe-Center bearbeitet; die Hotline ist ausdrücklich nicht für allgemeine Anfragen vorgesehen. Bei Verlust oder Missbrauch der Karte ist der Sperr-Notruf 116 116 rund um die Uhr erreichbar.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Consors-Finanz-Kredits?

Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung eines Ratenkredits fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese beträgt maximal 1,0 Prozent der verbleibenden Restschuld. Bei einer Restlaufzeit von unter zwölf Monaten sinkt die Obergrenze auf 0,5 Prozent. Diese Regelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des § 502 BGB für Verbraucherdarlehen.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.