KfW-Unternehmerkredit: Was passiert wenn die Tilgung zum Problem wird
Wer seinen KfW-Unternehmerkredit nicht mehr planmäßig bedienen kann, steht vor einer Frage, die das Programm selbst nicht beantwortet: Gibt es eine Stundung? Die Antwort ist unbequem.

Wer seinen KfW-Unternehmerkredit nicht mehr planmäßig bedienen kann, stößt schnell auf eine unbequeme Wahrheit: Das Programm selbst kennt keinen Anspruch auf Tilgungsaussetzung. Das KfW-Merkblatt zum Unternehmerkredit (Programme 037/047, Bestellnummer 600 000 0188) sieht klare Tilgungspläne vor, optionale tilgungsfreie Anlaufjahre und eine Vorfälligkeitsentschädigung für jeden, der früher zahlen will. Wer später zahlen möchte, muss verhandeln.
Wen fördert der KfW-Unternehmerkredit?
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmen und Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt tätig sind. Das Programm läuft unter zwei Nummern: Programm 047 für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro, Programm 037 für große Unternehmen ohne Umsatzobergrenze. Die Abgrenzung folgt der EU-KMU-Definition, die die KfW in einem eigenen Merkblatt (Bestellnummer 600 000 0196) konkretisiert.
Einen Antrag stellt man nicht bei der KfW, sondern bei der Hausbank. Das sogenannte Durchleitungsprinzip bedeutet: Die KfW refinanziert die Hausbank, die ihrerseits den Kreditvertrag mit dem Endkreditnehmer schließt. Die Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite der KfW (AB-EKN) gehen den AGB der Hausbank vor, soweit sie denselben Regelungsgegenstand betreffen. Für den Kreditnehmer in der Krise ist das ein wichtiger Punkt: Sein direkter Vertragspartner ist die Hausbank, nicht die KfW.
Kreditbeträge und Laufzeiten im Überblick
Pro Unternehmensgruppe sind maximal 100 Millionen Euro möglich. Der Kreditbetrag ist zusätzlich gedeckelt: auf 25 Prozent des Jahresumsatzes im Jahr 2019, das Doppelte der Lohnkosten im Jahr 2019 oder den Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei KMU beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen. Bei Krediten über 25 Millionen Euro gelten weitere Grenzen: maximal 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe.
Die Laufzeiten unterscheiden sich je nach Verwendungszweck und Kreditbetrag. Für Investitionen und Betriebsmittel bis 2,3 Millionen Euro sind Laufzeiten von bis zu 10 Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren möglich. Bei Beträgen über dieser Grenze verkürzt sich die maximale Laufzeit auf 6 Jahre, ebenfalls mit bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Betriebsmittelkredite können auch endfällig mit einer Laufzeit von 2 Jahren strukturiert werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind laut Merkblatt und AB-EKN grundsätzlich möglich, erfordern aber eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie funktioniert das risikogerechte Zinssystem?
Die KfW betreibt ein risikogerechtes Zinssystem, das laut KfW-Merkblatt (Bestellnummer 600 000 0038) in den meisten gewerblichen Förderprodukten angewendet wird, ausdrücklich einschließlich des KfW-Unternehmerkredits. Die Hausbank legt den Zinssatz auf Basis zweier Faktoren fest: der Bonität des Unternehmens und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten. Aus der Kombination beider ergibt sich eine Preisklasse, die einen maximalen Zinssatz definiert. Die KfW veröffentlicht diese Zinsobergrenzen in ihrer Konditionenübersicht auf www.kfw.de.
Für Kreditnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist relevant: Eine Bonitätsverschlechterung verändert zwar nicht automatisch den laufenden Zinssatz, kann aber bei künftigen Finanzierungen zu einer ungünstigeren Preisklasse führen. Konkrete Aussagen der KfW zu Zinsanpassungen im laufenden Kreditverhältnis im Zusammenhang mit Stundungen enthalten die ausgewerteten Unterlagen nicht.
Was bedeutet Stundung beim KfW-Unternehmerkredit rechtlich?
Stundung ist zivilrechtlich die einvernehmliche Verschiebung der Fälligkeit einer bestehenden Geldforderung auf einen späteren Zeitpunkt. Die Forderung selbst bleibt bestehen, sie wird lediglich zeitlich nach hinten verschoben. Während des Stundungszeitraums ist die Forderung im gestundeten Umfang nicht fällig; ein bereits eingetretener Verzug wird suspendiert. Nach Ablauf der Stundung lebt die Fälligkeit wieder auf. Diese Einordnung findet sich in der juristischen Fachliteratur und in anwaltlichen Fachveröffentlichungen, etwa dem Beitrag „Zahlungsaufschub (Stundung)“ der Kanzlei MTR.
Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Instrumenten, die in der Praxis häufig verwechselt werden. Ein Erlass beseitigt die Forderung ganz oder teilweise. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kombiniert den Aufschub mit einer Staffelung in Teilbeträge. Ein Moratorium ist eine mehrseitige Vereinbarung, vorübergehend auf Durchsetzung zu verzichten, typischerweise im Mehrglaubigerkontext. Die Stundung hingegen ist konkreter: Sie ordnet die Fälligkeit einer einzelnen Forderung neu und legt einen neuen Fälligkeitszeitpunkt fest.
Kein programmatischer Anspruch auf Stundung
Das KfW-Merkblatt zum Unternehmerkredit und die AB-EKN enthalten keine Regelung, die dem Endkreditnehmer einen Anspruch auf Stundung seiner Zins- oder Tilgungsraten einräumt. Die AB-EKN setzen die Fälligkeit der Tilgungsraten gemäß Kreditvertrag voraus und regeln vor allem die Folgen von Verzug, die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung und die Kündigung.
Die im Programm vorgesehenen tilgungsfreien Anlaufjahre sind etwas anderes. Sie sind von vornherein vereinbarte Bestandteile des Tilgungsplans, keine nachträgliche Stundung. Wer diese Jahre nutzt, macht von einer programmseits vorgesehenen Option Gebrauch. Wer nach Ablauf dieser Jahre in Zahlungsschwierigkeiten gerät und eine Tilgungsaussetzung anstrebt, bewegt sich außerhalb des Standardrahmens.
Wie läuft eine Stundungsvereinbarung in der Praxis ab?
Eine Stundung ist beim KfW-Unternehmerkredit nur als individuelle Vertragsänderung zwischen Hausbank und Endkreditnehmer denkbar. Die KfW ist nicht direkter Vertragspartner des Unternehmens und tritt im laufenden Kreditverhältnis nicht unmittelbar in Erscheinung. Ob und zu welchen Bedingungen die Hausbank einer Stundung zustimmt, ist eine bankindividuelle Entscheidung, die die KfW-Unterlagen nicht regeln.
Die AB-EKN verpflichten den Endkreditnehmer, die Hausbank unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Vorhaben oder dessen Finanzierung ändert. Frühzeitige, transparente Kommunikation mit der Hausbank ist deshalb nicht nur taktisch klug, sondern vertraglich geboten. Wer wartet, bis Zahlungsrückstände entstehen, hat die Initiative bereits verloren.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Stundung erfüllt sein?
Eine Hausbank wird einer Tilgungsanpassung nur zustimmen, wenn sie davon ausgehen kann, dass das Unternehmen fortführungsfähig ist und die gestundeten Beträge zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich geleistet werden können. Eine positive Fortführungsprognose und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind faktische Mindestanforderungen.
Was die KfW unter geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen versteht, hat sie im Formular „Ergänzende Angaben Sondermaßnahmen Corona-Hilfe“ (Formularnummer 600 000 4517) konkretisiert. Dieses Formular gilt unter anderem für den KfW-Unternehmerkredit. Es verlangt die Bestätigung, dass zum Stichtag 31. Dezember 2019 keine der folgenden Merkmale vorlagen:
- Ungeregelte Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen
- Bestehende Stundungsvereinbarungen, die auf bonitätsbedingte Tilgungsaussetzungen zurückzuführen sind und deshalb dem Verlust der Kreditwürdigkeit gleichbedeutend sind
- Materielle Covenantverletzungen, die dem Verlust der Kreditwürdigkeit gleichbedeutend sind
Bonitätsbedingte Stundung als Kreditwürdigkeitsmerkmal
Die KfW zieht damit eine klare Linie: Bonitätsbedingte Tilgungsaussetzungen gelten ausdrücklich als Indikator für den Verlust der Kreditwürdigkeit. Wer eine solche Vereinbarung in der Vergangenheit hatte, trägt ein Merkmal mit sich, das die KfW bei der Beurteilung der Förderfähigkeit als schwerwiegend einstuft. Das unterscheidet sich von einer technisch bedingten oder organisatorisch veranlassten Verschiebung, die nicht auf eine strukturelle Zahlungsschwäche hindeutet.
Für Geschäftsführer bedeutet das: Die Art der Stundung zählt. Eine frühzeitig und einvernehmlich vereinbarte Laufzeitverlängerung auf Basis eines plausiblen Sanierungskonzepts ist etwas anderes als eine Tilgungsaussetzung, die entsteht, weil das Unternehmen schlicht nicht mehr zahlen kann.
Wann gilt ein Unternehmen als in Schwierigkeiten?
Das KfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Bestellnummer 600 000 4661) definiert den Begriff anhand der Kriterien des Artikels 2 Nummer 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, Verordnung EU Nr. 651/2014). Für eine GmbH liegt das Kriterium vor, wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist. Für Personengesellschaften gilt sinngemäß dasselbe bezogen auf die in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel.
Für große Unternehmen kommen zwei kumulative Kriterien hinzu: ein buchwertbasierter Verschuldungsgrad von mehr als 7,5 und ein anhand des EBITDA berechnetes Zinsdeckungsverhältnis von unter 1,0 in den letzten beiden aufeinanderfolgenden Jahren. Außerdem gilt ein Unternehmen als in Schwierigkeiten, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach §§ 17 ff. InsO erfüllt sind. Wer diesen Status hat, ist von beihilferechtlich flankierten KfW-Programmen ausgeschlossen.
Welche Konsequenzen hat eine bonitätsbedingte Stundung?
Bonitätsbedingte Stundungen sind in der Logik der KfW-Programme kein neutrales Instrument. Sie werden als schwerwiegendes Kreditrisikokriterium eingestuft, das dem Verlust der Kreditwürdigkeit gleichsteht. Wer heute eine bonitätsbedingte Tilgungsaussetzung vereinbart, trägt dieses Merkmal in künftigen Förderanträgen mit sich. Die Folgen reichen also weit über den Moment der Vereinbarung hinaus.
Parallel dazu greift das allgemeine Zivilrecht. Nach § 490 Absatz 1 BGB kann die Hausbank einen Darlehensvertrag fristlos kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird. Eine eingetretene Bonitätsverschlechterung, die eine Stundung erforderlich macht, kann genau diesen Tatbestand erfüllen.
Wo liegt die Grenze zwischen Stundung und Insolvenzrecht?
Stundungen können im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit Liquiditätsspielraum schaffen. Das Restrukturierungsschrifttum ordnet sie als Instrument des aktiven Stillhaltens ein, das eingesetzt wird, wenn Zahlungsunfähigkeit noch abgewendet werden kann. Die Insolvenzantragspflicht heben sie nicht auf.
Ob eine Stundung im konkreten Fall Zahlungsunfähigkeit tatsächlich abwendet oder lediglich verdeckt, hängt von der Gesamtliquiditätslage des Unternehmens ab. Diese Frage erfordert eine einzelfallbezogene rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfung. Eine Stundungsvereinbarung, die das Unternehmen scheinbar stabilisiert, aber die Insolvenzreife nicht beseitigt, schützt Geschäftsführer nicht vor persönlicher Haftung.
Auswirkungen auf Folgefinanzierungen
Bonitätsbedingte Stundungen in der Vergangenheit können bei späteren KfW-Anträgen als Ausschlusskriterium wirken, weil das Formular zu den Sondermaßnahmen ausdrücklich das Fehlen solcher Vereinbarungen verlangt. Das betrifft nicht nur Programme, die explizit auf dieses Formular abstellen, sondern wirkt sich auch auf die allgemeine Bonitätsbeurteilung durch die Hausbank aus.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Sicherheiten, die für den KfW-Kredit gestellt wurden, stehen für andere Finanzierungsformen nicht mehr frei zur Verfügung. Wer Forderungsabtretungen oder Sicherungsübereignungen für den KfW-Kredit eingesetzt hat, kann diese Vermögenswerte nicht mehr für Factoring oder Lagerfinanzierungen nutzen. In einer Krisensituation, in der jede Liquiditätsquelle zählt, ist das eine spürbare Einschränkung.
Was sollten Geschäftsführer tun, wenn die Tilgung zum Problem wird?
Der entscheidende Fehler ist zu warten. Wer erst dann mit der Hausbank spricht, wenn Raten bereits ausgefallen sind, führt das Gespräch unter schlechteren Voraussetzungen. Die AB-EKN verlangen ohnehin, dass wesentliche Änderungen der Finanzierungssituation unverzüglich gemeldet werden. Frühzeitige Kommunikation ist also nicht nur strategisch sinnvoll, sondern vertraglich gefordert.
Ein Gespräch mit der Hausbank über Tilgungsanpassungen setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Banken treffen solche Entscheidungen auf Basis konkreter Unterlagen, nicht auf Basis mündlicher Schilderungen. Wer gut vorbereitet erscheint, signalisiert gleichzeitig, dass das Unternehmen noch handlungsfähig ist. Folgende Unterlagen werden von Hausbanken für Anpassungsgespräche benötigt:
- Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Detaillierte Liquiditätsplanung für die nächsten 12 bis 18 Monate
- Darstellung der Ursachen der Zahlungsschwierigkeiten
- Sanierungskonzept oder zumindest ein Maßnahmenplan zur Stabilisierung
- Übersicht aller bestehenden Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Alternativen zur bonitätsbedingten Stundung
Bevor eine bonitätsbedingte Stundung vereinbart wird, lohnt der Blick auf programmimmanente Instrumente. Wer noch nicht alle tilgungsfreien Anlaufjahre ausgeschöpft hat, kann diesen Spielraum nutzen, ohne ein Bonitätsmerkmal zu erzeugen. Eine Verlängerung der Gesamtlaufzeit oder eine Umschuldung in ein anderes Produkt mit günstigerer Tilgungsstruktur sind weitere Optionen, die im Gespräch mit der Hausbank geprüft werden sollten.
Restrukturierungsberatung sollte eingeschaltet werden, bevor bonitätsbedingte Merkmale entstehen, die den Förderzugang dauerhaft einschränken. Ein unabhängiges Sanierungsgutachten stärkt die Verhandlungsposition gegenüber der Hausbank erheblich und liefert gleichzeitig die Grundlage für eine belastbare Fortführungsprognose. Wer an diesem Punkt steht, findet in einer strukturierten Unternehmenssanierung den methodischen Rahmen, um Hausbank und Gläubiger auf Basis eines tragfähigen Konzepts zu überzeugen.

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Häufige Fragen zur Stundung beim KfW-Unternehmerkredit
Was bedeutet Stundung beim KfW-Unternehmerkredit?
Stundung bedeutet die einvernehmliche Verschiebung der Fälligkeit einer bereits bestehenden Zins- oder Tilgungsforderung auf einen späteren Zeitpunkt. Die Forderung selbst erlischt nicht, sondern wird zeitlich nach hinten verlagert. Beim KfW-Unternehmerkredit ist eine Stundung nicht programmatisch vorgesehen, sondern kann nur als individuelle Vertragsänderung mit der Hausbank vereinbart werden. Während des Stundungszeitraums ist die gestundete Forderung nicht fällig; ein bereits eingetretener Verzug wird für diesen Zeitraum suspendiert.
Kann ich die Tilgung meines KfW-Kredits aussetzen?
Einen Rechtsanspruch auf Tilgungsaussetzung sehen weder das KfW-Merkblatt zum Unternehmerkredit noch die AB-EKN vor. Eine Aussetzung ist allenfalls als individuelle Vereinbarung mit der Hausbank möglich, die als direkter Vertragspartner über solche Anpassungen entscheidet. Bonitätsbedingte Tilgungsaussetzungen stuft die KfW ausdrücklich als Indikator für den Verlust der Kreditwürdigkeit ein, was künftige Förderzugänge einschränken kann. Wer noch tilgungsfreie Anlaufjahre aus dem Programm nicht genutzt hat, sollte diese Option zuerst prüfen.
Welche Einkommensgrenze gilt für die Stundung bei der KfW?
Für Stundungen beim KfW-Unternehmerkredit gibt es keine definierte Einkommensgrenze. Das Programm richtet sich an Unternehmen, nicht an Privatpersonen, und die Entscheidung über eine Tilgungsanpassung liegt bei der Hausbank. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens insgesamt: Bonität, Fortführungsprognose und die Frage, ob die gestundeten Beträge zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich geleistet werden können. Eine positive Fortführungsprognose und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind faktische Mindestvoraussetzungen für jede Verhandlung über Tilgungsanpassungen.
Was passiert, wenn ich meinen KfW-Kredit nicht zurückzahlen kann?
Gerät ein Unternehmen mit Tilgungsraten in Verzug, kann die Hausbank Verzugszinsen geltend machen. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse steht ihr nach § 490 Absatz 1 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das auch für KfW-Förderkredite gilt. Zahlungsrückstände von mehr als 30 Tagen und bonitätsbedingte Tilgungsaussetzungen können dazu führen, dass das Unternehmen als nicht mehr kreditwürdig eingestuft wird und künftige KfW-Programme nicht mehr zugänglich sind. Wer absieht, dass die Tilgung zum Problem wird, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Hausbank suchen und professionelle Restrukturierungsberatung einschalten, bevor diese Merkmale entstehen.
