Liquiditätsmanagement

Kredit pausieren: Rechtslage und Handlungsoptionen für Unternehmen

Für Privatpersonen gab es während der Pandemie eine gesetzliche Kreditpause. Für Unternehmen gilt das nicht. Wer als Geschäftsführer eine Ratenpause braucht, muss verhandeln.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|15. August 2026|10 Min Lesezeit

Ein Unternehmen gerät in Liquiditätsnot. Die nächste Kreditrate steht an, das Konto gibt sie nicht her. Der Geschäftsführer ruft die Hausbank an und fragt nach einer Pause. Was er dann hört, überrascht viele: Die Bank ist rechtlich zu gar nichts verpflichtet. Keine Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch schreibt Kreditinstituten vor, einem Unternehmen eine Ratenpause zu gewähren. Was folgt, ist eine Verhandlung, kein Rechtsanspruch.

Warum ist eine Kreditpause für Unternehmen rechtlich so heikel?

Der Begriff „Ratenpause“ klingt nach einer Standardoption, die man einfach anfordert. Im deutschen Recht ist er nicht einmal als Rechtsbegriff definiert. Die Gesetzestexte sprechen von Stundung, Moratorium oder Leistungsverweigerungsrecht. Diese Begriffe sind mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen verknüpft.

Entscheidend ist außerdem, wer fragt. Für Verbraucher hat der Gesetzgeber im Zuge der COVID-19-Pandemie mit Art. 240 § 3 EGBGB eine befristete gesetzliche Stundung eingeführt, die unmittelbar kraft Gesetzes wirkte. Unternehmen, GmbHs und Personengesellschaften stehen auf einem völlig anderen rechtlichen Boden. Sie sind vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Haben Unternehmen ein gesetzliches Recht auf Kreditpause?

Das BGB kennt keine allgemeine Pflicht der Bank, einem Unternehmen eine Ratenpause zu gewähren. Die zentralen Normen des Darlehensrechts, insbesondere §§ 489, 490 und 314 BGB, regeln Kündigungsrechte und die Beendigung von Kreditverhältnissen. Sie geben dem Darlehensnehmer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, einen Vertrag zu kündigen. Eine Pflicht des Darlehensgebers, Zahlungen vorübergehend auszusetzen, enthalten sie nicht.

§ 490 BGB erlaubt der Bank, bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners fristlos zu kündigen. Das ist das Gegenteil einer Stundungspflicht. § 314 BGB eröffnet die Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen, sagt aber nichts über eine Verpflichtung zur Anpassung der Zahlungsmodalitäten. Der Gesetzgeber hat die Instrumente der Vertragsbeendigung geregelt, nicht die Pflicht zur Vertragsfortsetzung unter erleichterten Bedingungen.

Warum greift die Verbraucherregelung für Firmen nicht?

Art. 240 § 3 EGBGB, eingeführt durch das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (BGBl. I 2020, S. 569), stundete Ansprüche auf Rückzahlung, Zins- und Tilgungsleistungen für Verbraucher automatisch um drei Monate. Voraussetzung war, dass der Darlehensvertrag vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurde und pandemiebedingte Einnahmeausfälle die Leistungserbringung unzumutbar machten.

Die Bundestagsdrucksache 19/18110 stellt dazu unmissverständlich klar: Die Regelung gilt nur für Verbraucherdarlehensverträge im Sinne des § 491 BGB. Sie gilt nicht für das Interbankengeschäft und nicht für Darlehen, bei denen der Darlehensnehmer Unternehmer ist. Eine GmbH, eine AG oder eine Personengesellschaft kann sich auf Art. 240 § 3 EGBGB nicht berufen.

Was bedeutet das für Geschäftsführer persönlich?

Geschäftsführer handeln als Organ der Gesellschaft, nicht als Privatpersonen. Wenn sie mit der Bank über eine Stundung verhandeln, verhandeln sie im Namen des Unternehmens. Spezielle gesetzliche Stundungsrechte, die ihnen persönlich als Geschäftsführer zustehen würden, existieren nach dem ausgewerteten Regelwerk nicht.

Der einzige verlässliche Weg ist die Verhandlungslösung mit der Bank. Das ist keine Schwäche, sondern die rechtliche Realität. Wer das früh versteht, hat einen entscheidenden Vorteil: Er geht vorbereitet in das Gespräch.

Wie funktioniert eine Kreditstundung bei Unternehmenskrediten in der Praxis?

Eine Stundung ist keine Standardleistung der Bank, die auf Knopfdruck verfügbar ist. Sie ist eine vertragliche Änderung des bestehenden Kreditverhältnisses und muss als solche vereinbart werden. Das erfordert eine Entscheidung der Bank, die ihrerseits an aufsichtsrechtliche Vorgaben gebunden ist.

Die MaRisk (Rundschreiben 10/2021 der BaFin, Mindestanforderungen an das Risikomanagement) beschreiben Stundungen als nicht von vornherein geplante Änderungen des Kreditverhältnisses, die der kurzzeitigen Überbrückung bis zu einer Sanierung dienen. Aufsichtsrechtlich sind Stundungen damit ein Krisenmanagementinstrument, keine Dauereinrichtung.

Welche Unterlagen erwartet die Bank beim Stundungsantrag?

Banken gewähren Stundungen nicht ohne Prüfung. Sie wollen verstehen, warum die Liquiditätskrise entstanden ist und ob sie überwindbar ist. Eine dauerhaft insolvente Gesellschaft bekommt keine Stundung, weil das die Krise nur verlängern würde.

Das VÖB-Moratorium des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands formuliert als Mindestvoraussetzung, dass dem Darlehensnehmer die Leistungserbringung nicht zumutbar ist, ohne die wirtschaftlichen Grundlagen seines Unternehmens zu gefährden. Die Inanspruchnahme erfolgt durch Antrag in Textform mit Begründung und Nachweisen. Typischerweise erwartet eine Bank folgende Unterlagen:

  • Aktuellen Liquiditätsplan mit Darstellung der Engpasssituation
  • Erläuterung der Ursache der Zahlungsschwierigkeit (vorübergehend oder strukturell)
  • Überblick über bestehende Verbindlichkeiten und Sicherheiten
  • Sanierungskonzept oder zumindest eine plausible Darstellung der Erholungsperspektive
  • Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder Jahresabschluss

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der wichtigste Grundsatz lautet: früh handeln. Wer erst dann zur Bank geht, wenn Rückstände bereits aufgelaufen sind, hat eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition. Rückstände können zudem Meldepflichten und Kündigungsrechte der Bank auslösen.

Der Prozess lässt sich in vier Schritte gliedern:

  1. Gespräch anfordern: Proaktiv den Kreditbetreuer kontaktieren, bevor eine Rate ausbleibt.
  2. Unterlagen vorbereiten: Liquiditätsplan, Ursachendarstellung und Sanierungsperspektive schriftlich aufbereiten.
  3. Stundungsvereinbarung schriftlich fixieren: Mündliche Zusagen sind wertlos. Die Vereinbarung muss Dauer, Umfang und Konditionen der Stundung klar regeln.
  4. Folgetermin vereinbaren: Die Bank wird den Verlauf beobachten wollen. Ein vereinbarter Überprüfungstermin schafft Transparenz und Vertrauen.

Wie lange lässt sich ein Kredit pausieren?

Aus dem Regelwerk lassen sich drei Referenzpunkte ableiten, die unterschiedliche Kontexte abbilden. Sie zeigen, in welchen Zeitfenstern Stundungen üblicherweise bewegt werden.

Drei Monate war die gesetzliche Stundungsdauer nach Art. 240 § 3 EGBGB für Verbraucherdarlehen während der COVID-19-Pandemie. Das VÖB-Moratorium sah für Unternehmenskredite eine Stundung der Tilgungsverpflichtungen für die ersten sechs Monate nach Inanspruchnahme vor. Die EBA-Leitlinien EBA/GL/2020/15 führten eine Obergrenze von neun Monaten als Gesamtdauer für Zahlungsaussetzungen im Rahmen allgemeiner Moratorien ein. Diese Grenze gilt für alle Anwendungen und Wiederanwendungen eines Moratoriums auf ein einzelnes Engagement.

Außerhalb dieser Sonderrahmen gibt es keine branchenübliche Standarddauer. Wer heute eine Stundung verhandelt, verhandelt Dauer und Umfang frei. Die genannten Zeiträume sind Orientierungswerte, keine Garantien.

Was kostet eine Ratenpause wirklich?

Eine Stundung ist keine kostenlose Atempause. Der Zinsanspruch der Bank läuft während der gesamten Stundungsdauer weiter. Das ist ausdrücklich so geregelt: Das VÖB-Moratorium hält fest, dass der Zinsanspruch für die Dauer der Stundung nach Maßgabe der Regelungen des Darlehensvertrages in vollem Umfang bestehen bleibt.

Für die Abwicklung der gestundeten Beträge sieht das VÖB-Moratorium zwei Varianten vor. Beide haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesamtlaufzeit und den Schlussbetrag des Kredits.

  • Variante A: Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Stundungsdauer (beim VÖB-Moratorium sechs Monate). Der Tilgungsplan verschiebt sich vollständig nach hinten.
  • Variante B: Die Laufzeit bleibt unverändert. Die gestundeten Tilgungsbeträge werden am Ende der Laufzeit zusammen mit der dann fälligen Restschuld zurückgezahlt, was zu einem erhöhten Schlussbetrag führt.

Wie verändert sich die Gesamtbelastung durch eine Stundung?

Der Mechanismus ist einfach: Wer länger Kapital in Anspruch nimmt, zahlt mehr Zinsen auf das ausstehende Kapital. Bei Variante A verlängert sich die Laufzeit, die Zinslast verteilt sich auf mehr Perioden. Bei Variante B bleibt die Laufzeit gleich, aber der Restbetrag am Ende ist höher und war bis dahin zu verzinsen.

Vor der Unterzeichnung einer Stundungsvereinbarung sollte man sich von der Bank schriftlich ausweisen lassen, wie sich die Gesamtkosten des Kredits durch die Stundung verändern. Dieser Vergleich ist die Grundlage für eine informierte Entscheidung.

Wird eine Ratenpause der SCHUFA gemeldet?

Eine einvernehmlich vereinbarte Stundung ist kein Zahlungsverzug. Wer mit der Bank eine schriftliche Stundungsvereinbarung abschließt, zahlt nicht zu spät, er zahlt zu einem neuen, vertraglich vereinbarten Termin. Das löst keine automatische Negativmeldung aus.

Der entscheidende Unterschied liegt im einseitigen Handeln. Wer einfach aufhört zu zahlen, ohne zuvor eine Vereinbarung getroffen zu haben, gerät in Zahlungsverzug. Dieser Verzug kann sehr wohl gemeldet werden und hat Folgen für die Bonität. Deshalb gilt die Grundregel: Immer zuerst die Bank kontaktieren, bevor eine Rate ausbleibt.

Welche Alternativen zur Kreditpause gibt es bei Liquiditätsnot?

Eine Stundung ist nicht immer das passende Instrument. Manchmal liegt das Problem tiefer, manchmal gibt es schnellere oder günstigere Wege aus der Liquiditätsklemme. Es lohnt sich, die Optionen zu kennen, bevor man verhandelt.

Folgende Alternativen kommen je nach Situation in Betracht:

  • Umschuldung: Der bestehende Kredit wird durch ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen oder längerer Laufzeit abgelöst. Das senkt die monatliche Belastung dauerhaft.
  • Kreditaufstockung: Eine zusätzliche Kreditlinie überbrückt den akuten Liquiditätsengpass, ohne den bestehenden Vertrag anzutasten.
  • Tilgungsaussetzung bei gleichbleibender Zinszahlung: Die Bank setzt nur den Tilgungsanteil aus, während Zinsen weiter gezahlt werden. Das reduziert die monatliche Rate spürbar und ist für die Bank oft akzeptabler als eine vollständige Stundung.
  • Factoring: Offene Forderungen werden an einen Factoringanbieter verkauft und sofort zu Liquidität. Das ist keine Kreditlösung, aber oft die schnellste Methode zur Überbrückung.
  • Frühzeitige Restrukturierungsberatung: Wer einen Restrukturierungsberater hinzuzieht, bevor die Lage eskaliert, kann Optionen nutzen, die später nicht mehr offen stehen. Dazu gehört auch das außergerichtliche Sanierungsverfahren nach dem StaRUG.

Ab wann sollten Unternehmen rechtliche Beratung hinzuziehen?

Spätestens dann, wenn die Bank eine Kündigung nach § 490 BGB androht oder ankündigt, Sicherheiten verwerten zu wollen. § 490 Abs. 1 BGB erlaubt der Bank eine fristlose Kündigung, wenn in den Vermögensverhältnissen des Schuldners eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung gefährdet wird. Ab diesem Punkt geht es nicht mehr nur um eine Ratenpause, sondern um den Fortbestand des Unternehmens.

Noch wichtiger ist ein anderer Aspekt: die Insolvenzantragspflicht. Wer als Geschäftsführer erkennt oder erkennen muss, dass das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, ist zur unverzüglichen Antragstellung verpflichtet. Wer zu lange wartet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen und persönliche Haftung. Eine Stundungsverhandlung mit der Bank darf diesen Blick nicht verstellen. Eine frühzeitige Insolvenzberatung klärt, ob tatsächlich Antragspflicht besteht und welche Handlungsoptionen noch offenstehen, bevor Fehler passieren, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

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Häufige Fragen zum Kredit pausieren für Unternehmen

Wie lange kann man einen Kredit pausieren?

Eine gesetzlich festgelegte Standarddauer gibt es für Unternehmenskredite nicht. Als Orientierung dienen drei Referenzpunkte aus dem Regelwerk: drei Monate (gesetzliche COVID-Stundung für Verbraucher nach Art. 240 § 3 EGBGB), sechs Monate (VÖB-Moratorium für Unternehmenskredite) und neun Monate als aufsichtsrechtliche Obergrenze nach den EBA-Leitlinien EBA/GL/2020/15. In der Praxis ist die Dauer Verhandlungssache zwischen Bank und Unternehmen.

Ist es möglich, einen Kredit zu pausieren?

Ja, aber nicht als Rechtsanspruch. Für Unternehmen gibt es kein gesetzliches Recht auf eine Kreditpause. Eine Stundung ist eine vertragliche Vereinbarung, die die Bank freiwillig eingehen muss. Sie setzt voraus, dass das Unternehmen eine vorübergehende, überwindbare Zahlungsschwierigkeit nachweisen kann und die Bank dem zustimmt.

Wird eine Ratenpause der SCHUFA gemeldet?

Eine schriftlich vereinbarte Stundung ist kein Zahlungsverzug und löst keine automatische Negativmeldung aus. Anders verhält es sich, wenn Raten einfach nicht gezahlt werden, ohne dass eine Vereinbarung besteht. Dieser einseitige Zahlungsausfall kann als Verzug gemeldet werden. Deshalb ist der erste Schritt immer das Gespräch mit der Bank, bevor eine Rate ausbleibt.

Ist eine Kreditaufstockung sinnvoll?

Das hängt von der Ursache der Liquiditätskrise ab. Wenn ein vorübergehender Engpass überbrückt werden muss und das Geschäftsmodell trägt, kann eine Kreditaufstockung sinnvoller sein als eine Stundung, weil sie den bestehenden Vertrag unberührt lässt. Bei strukturellen Problemen löst mehr Kredit die Lage nicht, sondern verschiebt sie nur. Hier ist eine Restrukturierungsberatung der richtige erste Schritt.

Kann man einen Kredit einfach nicht zurückzahlen ohne Konsequenzen?

Nein. Wer ohne Vereinbarung aufhört zu zahlen, gerät in Zahlungsverzug. Das berechtigt die Bank nach § 490 BGB unter Umständen zur fristlosen Kündigung und zur Fälligstellung der gesamten Restschuld. Für Geschäftsführer kommt hinzu, dass anhaltendes Nichtzahlen ein Indikator für Zahlungsunfähigkeit sein kann, was die Insolvenzantragspflicht auslöst. Wer zu lange wartet, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Wie beantrage ich eine Ratenpause bei meiner Bank?

Der Antrag sollte schriftlich erfolgen, bevor Rückstände entstehen. Notwendig sind eine Begründung der Zahlungsschwierigkeit, ein aktueller Liquiditätsplan und eine Darstellung, warum die Situation vorübergehend ist. Die Bank entscheidet dann, ob und zu welchen Konditionen sie einer Stundung zustimmt. Die vereinbarten Bedingungen müssen schriftlich fixiert werden: Dauer, Umfang und Abwicklung der gestundeten Beträge gehören zwingend in die Vereinbarung.

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