Insolvenz in Eigenverwaltung planen, beantragen und umsetzen

Wir erstellen Ihre Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan für sechs Monate nach § 270a InsO, bereiten den Antrag mit Ihren Fachanwälten vor und begleiten Sie als Geschäftsführer bis zum bestätigten Insolvenzplan.

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Seit 2005, über 180 betreute Mandate
Gerrit S. Furch und Dr. Volker Furch bei der Strategiebesprechung
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Dr. Volker Furch im Gespräch am Besprechungstisch
Leistungen

Wobei unterstützen wir Sie bei der Insolvenz in Eigenverwaltung?

  • Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO
  • Finanzplan über sechs Monate mit Fortführungsbudget
  • Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigerausschuss
  • Insolvenzgeldvorfinanzierung mit einer Bank
  • Insolvenzplan mit Vergleichsrechnung für die Gläubiger
  • Leistungswirtschaftliche Sanierung im Verfahren
Team

Ihre Ansprechpartner für die Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung sprechen Sie direkt mit den Partnern, die das Mandat führen und Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter im Verfahren beraten.

Gerrit S. Furch, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Furch & Partner

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.

Geschäftsführender Gesellschafter

Verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.

Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch, Gesellschafter und Beirat von Dr. Furch & Partner

Dr. Volker Furch

Gesellschafter und Beirat

Begleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.

Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.

Anlässe

Wann ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung sinnvoll?

In diesen vier Lagen prüfen wir mit Ihnen, ob die Eigenverwaltung für Ihr Unternehmen und für Sie als Geschäftsführer besser passt als ein Regelverfahren.

Lage einschätzen lassen
01

Persönliche Haftung

Die Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten, und Sie haften als Geschäftsführer für jede nach § 15b InsO unzulässige Zahlung. In der Eigenverwaltung führen Sie das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter und handeln auf geprüfter Grundlage.

02

Belastende Dauerverträge

Langfristige Miet- oder Lieferverträge drücken das Ergebnis und lassen sich außergerichtlich kaum lösen. Im Insolvenzverfahren eröffnen die §§ 103 ff. InsO Wahl- und Kündigungsrechte, die Sie im Einvernehmen mit dem Sachwalter selbst ausüben.

03

Personalanpassung

Ihr Unternehmen muss Personal abbauen, um profitabel zu arbeiten, und ein Sozialplan wäre außerhalb der Insolvenz kaum bezahlbar. Das Insolvenzarbeitsrecht verkürzt die Kündigungsfrist auf höchstens drei Monate und begrenzt das Sozialplanvolumen.

04

Erhalt des Rechtsträgers

Zulassungen und langjährige Kundenverträge hängen an Ihrer Gesellschaft und gingen bei einem Asset Deal verloren. Mit einem Insolvenzplan in Eigenverwaltung bleibt der Rechtsträger bestehen, und die Gesellschafter können ihre Anteile behalten.

Vorgehen

Wie begleiten wir Ihre Insolvenz in Eigenverwaltung bis zur Aufhebung?

Unsere Beratung der Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung in fünf Phasen, abgestimmt mit Sachwalter und Gläubigern.

//01
0 bis 48 Stunden

Eignungsprüfung

Wir prüfen Insolvenzgrund und Fortführungsfähigkeit, klären die Voraussetzungen der Eigenverwaltung und legen fest, welche Gläubiger Sie früh in die Vorbereitung einbinden sollten.

//02
Woche 1 bis 2

Antrag vorbereiten

Wir erstellen die Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan, Sanierungskonzept und Kostenvergleich. Den Antrag beim Insolvenzgericht stellen Sie gemeinsam mit Fachanwälte aus unserem Netzwerk.

//03
ab Antrag

Vorläufiges Verfahren

Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Wir organisieren die Insolvenzgeldvorfinanzierung, klären mit Lieferanten die Belieferung und berichten wöchentlich zur Liquidität.

//04
ab Eröffnung

Insolvenzplan

Wir erarbeiten den Insolvenzplan mit Gruppenbildung und Vergleichsrechnung und bereiten den Erörterungs- und Abstimmungstermin vor, in dem die Gläubiger über den Plan entscheiden.

//05
nach Bestätigung

Verfahrensende

Nach rechtskräftiger Bestätigung des Plans hebt das Gericht das Verfahren auf. Wir begleiten die Planerfüllung im Sanierungscontrolling, bis die Quote an die Gläubiger gezahlt ist.

Fragen

Häufige Fragen zum Thema Insolvenz in Eigenverwaltung

Weitere Fragen zur Eigenverwaltung und zu Ihrer Rolle als Geschäftsführer besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Was versteht man unter Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren nach den §§ 270 ff. InsO, in dem die Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters weiter selbst über das Unternehmen verfügt. Sie hilft sanierungsfähigen Unternehmen, den Betrieb fortzuführen und sich über einen Insolvenzplan zu entschulden.

Was macht der Sachwalter in der Eigenverwaltung?

Der Sachwalter prüft nach § 274 InsO die wirtschaftliche Lage und überwacht die Geschäftsführung. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und führt das Unternehmen weiter, für Verbindlichkeiten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs soll sie aber seine Zustimmung einholen.

Welche Unterlagen braucht ein Antrag auf Eigenverwaltung?

Nach § 270a InsO gehört zum Antrag eine Eigenverwaltungsplanung. Kern ist ein Finanzplan für sechs Monate mit einem Konzept zur Durchführung des Verfahrens. Hinzu kommen Angaben zum Stand der Gläubigerverhandlungen und ein Vergleich der Kosten mit dem Regelverfahren.

Was unterscheidet die Eigenverwaltung von der Regelinsolvenz?

In der Regelinsolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über, und die Geschäftsführung verliert die Kontrolle über das Unternehmen. In der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung diese Befugnis und wird vom Sachwalter beaufsichtigt.

Wie lange dauert eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell der Insolvenzplan steht und die Gläubiger zustimmen. Das vorläufige Verfahren läuft häufig parallel zum Insolvenzgeldzeitraum von drei Monaten, nach Bestätigung des Plans hebt das Gericht das Verfahren auf.

Haftet der Geschäftsführer in der Eigenverwaltung persönlich?

Ja. Nach § 276a InsO haften die Geschäftsleiter in der Eigenverwaltung entsprechend den §§ 60 bis 62 InsO, also ähnlich wie ein Insolvenzverwalter. Wir dokumentieren die Entscheidungen im Verfahren, die rechtliche Absicherung übernehmen Fachanwälte aus unserem Netzwerk.

Wann lehnt das Gericht eine Eigenverwaltung ab?

Das Gericht ordnet die vorläufige Eigenverwaltung an, wenn die Planung vollständig und schlüssig ist. Zweifel entstehen etwa bei Lohnrückständen oder einer Finanzierungslücke im Finanzplan. Stimmt der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig dagegen, unterbleibt die Anordnung.

Können die Gesellschafter den Geschäftsführer in der Eigenverwaltung abberufen?

Nach § 276a Abs. 1 InsO ist die Abberufung oder Neubestellung von Geschäftsführern in der Eigenverwaltung nur wirksam, wenn der Sachwalter zustimmt. Zudem bleibt die laufende Geschäftsführung dem Einfluss von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat entzogen, was Ihnen im Verfahren Stabilität gibt.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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Wir ordnen Ihre Lage in 30 Minuten ein und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
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