Restrukturierungsberatung in Augsburg
Wenn ein Unternehmen im Großraum Augsburg unter finanziellen oder operativen Druck gerät, entscheidet der richtige Zeitpunkt über den Handlungsspielraum. Als Restrukturierungsberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter stabilisieren wir Unternehmen in Augsburg bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, außergerichtlich oder über den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was Ihr Unternehmen trägt.
Welches Restrukturierungsgericht ist für Augsburg zuständig?
Für Restrukturierungssachen nach dem StaRUG von Unternehmen mit Sitz in Augsburg ist das Amtsgericht München als Restrukturierungsgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Infanteriestraße 5, 80797 München. Es ist als Restrukturierungsgericht für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München zuständig, zu dem auch Augsburg gehört. Anders als bei der Insolvenz gibt es in Bayern nur drei Restrukturierungsgerichte, je eines im Bezirk der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg. Der Weg zum Gericht steht am Ende. Das Ziel unserer Arbeit ist, ihn möglichst zu vermeiden und eine Sanierung außergerichtlich zu erreichen. Wo eine gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans nötig wird, bereiten wir sie so vor, dass sie trägt.

Restrukturierungsberatung für den Großraum Augsburg
Augsburg verbindet traditionsreichen Maschinenbau mit Umwelt- und Faserverbundtechnik und ist damit stark und zugleich empfindlich für Nachfrageschwankungen. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.
Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG+
Seit dem StaRUG trifft die Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen, etwa der GmbH oder der GmbH & Co. KG, die Pflicht, bestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend zu überwachen und bei Krisenanzeichen frühzeitig gegenzusteuern. Wir richten ein belastbares Frühwarnsystem ein und übersetzen betriebswirtschaftliche Signale in klare Handlungsoptionen, bevor aus einer Schieflage eine Insolvenzreife wird.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept der bankseitigen Prüfung standhält und den Anforderungen der Rechtsprechung an ein tragfähiges Sanierungskonzept genügt.
Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 29 StaRUG. Über einen Restrukturierungsplan lassen sich viele Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte auch gegen den Willen einzelner Gläubiger anpassen, während bestimmte Forderungen, etwa von Arbeitnehmern, gesetzlich geschützt bleiben. Wir prüfen, ob dieser Weg offensteht, und begleiten den Plan bis zur Bestätigung durch das Restrukturierungsgericht.
Finanzielle Restrukturierung+
Wir strukturieren Verbindlichkeiten, Fälligkeiten und Sicherheiten neu und verhandeln mit Banken, Warenkreditversicherern und weiteren Gläubigern. Ziel ist eine Kapitalstruktur, die den laufenden Betrieb trägt und Spielraum für die operative Erholung schafft.
Operative Restrukturierung+
Eine tragfähige Sanierung entsteht nicht allein auf der Passivseite der Bilanz. Wir setzen an Prozessen, Kostenstruktur und Portfolio an und verzahnen die operativen Maßnahmen mit der finanziellen Restrukturierung zu einem Konzept, das im Markt Bestand hat.
Stabilisierungsanordnung nach §§ 49 ff. StaRUG+
Auf Antrag kann das Restrukturierungsgericht Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen vorübergehend untersagen. Diese Stabilisierung verschafft dem Unternehmen den nötigen Atem, um den Restrukturierungsplan mit den Gläubigern abzustimmen. Wir bereiten den Antrag mit prüffähiger Planung vor.
Abgrenzung zur Eigenverwaltung und Insolvenz+
Ist die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten, führt der Weg in ein Insolvenzverfahren, das sich als Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO oder als Regelverfahren gestalten lässt. Dann greift zugleich die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir kennen die Grenze zwischen vorinsolvenzlicher Restrukturierung und Insolvenz genau und wählen den Weg, der die Substanz Ihres Unternehmens am besten schützt.

Was kostet eine Restrukturierungsberatung in Augsburg?
Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Eine frühzeitige Restrukturierung erhält dabei in der Regel mehr Werte als ein spätes Insolvenzverfahren, weil sie das Unternehmen fortführt, statt es zu zerschlagen. Je eher die Beratung in Augsburg beginnt, desto mehr Wege stehen offen.

Für wen ist die Restrukturierungsberatung in Augsburg gedacht?
Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Augsburg, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG, die Wahl des richtigen Sanierungsinstruments und der Erhalt des laufenden Betriebs. Angesprochen sind Unternehmen, die noch handlungsfähig sind und ihre Zukunft aktiv gestalten wollen, bevor die Insolvenzreife die Optionen verengt.

Womit Unternehmen aus Augsburg zu uns kommen
Die Bank verlangt ein Sanierungskonzept
Kreditgeber machen die Verlängerung von Linien zunehmend von einem Sanierungsgutachten nach IDW S 6 abhängig. Wir erstellen das Konzept in enger Abstimmung mit der Planung des Unternehmens, sodass es der bankseitigen Prüfung standhält und die Finanzierung sichert.
Covenants drohen zu reißen
Wenn vertragliche Finanzkennzahlen zu kippen drohen, entsteht Handlungsdruck, lange bevor die Liquidität knapp wird. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Waiver und Anpassungen und strukturieren die Finanzierung neu, bevor eine Kündigung im Raum steht.
Ein Großkunde bricht weg
Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Augsburg kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und leiten die operative wie finanzielle Restrukturierung ein, bevor daraus eine Insolvenzreife wird.
Die Gesellschafter sind uneins über den Weg
In der Krise treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Wir schaffen mit einer nüchternen Analyse der Lage eine gemeinsame Faktenbasis und zeigen den Weg auf, der das Unternehmen erhält, statt es im Streit zu blockieren.
Wie läuft die Restrukturierungsberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand, Finanzierung und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung vor, ob und über welchen Weg sich Ihr Unternehmen stabilisieren lässt. In dieser Phase empfehlen wir nur Maßnahmen, die spätere Handlungswege offenhalten.
Lage und Sanierungsfähigkeit prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung und bewerten die Sanierungsfähigkeit. Auf dieser Basis entsteht das Sanierungskonzept nach IDW S 6 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Das Sanierungsinstrument wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein Verfahren in Eigenverwaltung der richtige Weg ist. Für Restrukturierungssachen aus Augsburg ist das Amtsgericht München zuständig.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, setzen die operativen Maßnahmen auf und begleiten die Restrukturierung bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur tragfähigen Struktur
Mittelständler aus dem Raum Augsburg unter Druck
Ein mittelständischer Zulieferer aus der Region verliert Marge durch gestiegene Kosten, zugleich drohen die Covenants seines Konsortialkredits zu reißen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO rückt näher, ein Insolvenzverfahren würde Kunden und Lieferanten verunsichern.
Restrukturierung über den StaRUG-Rahmen
Wir erstellen eine prüffähige Planung und ein Sanierungskonzept, verhandeln mit den Kreditgebern über Anpassungen und nutzen den Restrukturierungsrahmen des StaRUG, um den Plan auch gegen einzelne Blockierer durchzusetzen. In diesem Beispiel bleibt das Unternehmen am Markt und die Geschäftsführung im Amt. Der Verlauf hängt stets vom Einzelfall ab.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Augsburg?
Ja. Wir sind nicht an ein Büro vor Ort gebunden, sondern arbeiten überregional und digital. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Restrukturierungen in Augsburg ebenso wie in den umliegenden Landkreisen. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Sanierungen in der DACH-Region.

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Ab wann ist eine Restrukturierung in Augsburg sinnvoll?
Gilt das Angebot auch für GmbH-Geschäftsführer in Augsburg?
Beraten Sie auch Unternehmen ohne eigenes Büro vor Ort in Augsburg?
„Restrukturierung ist kein Eingeständnis der Schwäche, sondern eine unternehmerische Entscheidung. Wer früh handelt, gestaltet die Sanierung selbst. Wer wartet, überlässt sie dem Verfahren.“
Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat
Restrukturierungsberatung in Ihrer Region
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