Restrukturierung und Sanierung für Handelsunternehmen
Wir bewerten jeden Standort nach Frequenz und Ergebnis, bauen gebundene Warenbestände ab und verhandeln mit Vermietern und Lieferanten, auch über Mietbürgschaften, für die Sie als Inhaber persönlich einstehen.


Wobei unterstützen wir Unternehmen aus dem Handel?
- Standortanalyse und Filialbewertung
- Neuverhandlung von Mietverträgen
- Abbau von Überbeständen im Warenlager
- Gespräche mit Warenkreditversicherern
- Neuordnung von Sortiment und Vertriebskanälen
- Liquiditätsplanung über die Saison
Ihre Ansprechpartner für Handelsunternehmen
Ihr Mandat führen Partner, die Filialbewertung und Mietverhandlungen selbst verantworten und für Sie als Geschäftsführer oder Inhaber erreichbar bleiben.

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender GesellschafterVerantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.
Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch
Gesellschafter und BeiratBegleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.
Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.
Wann sollten Handelsunternehmen die Sanierung angehen?
Vier Lagen, in denen Händler und Inhaber von Filialbetrieben uns ansprechen. Vor dem Saisongeschäft sind die Spielräume meist am größten.
Lage einschätzen lassenFrequenzrückgang
In Ihre Filialen kommen weniger Kunden, der Umsatz je Quadratmeter sinkt, während Mieten und Personal bleiben. Mehrere Standorte schreiben Verluste. Wir bewerten jede Filiale und zeigen, welches Netz künftig trägt und welche Flächen Sie aufgeben.
Überbestand
Das Lager ist voll mit Ware der letzten Saison, die neue Kollektion lässt sich kaum noch finanzieren. Abschriften drücken auf das Ergebnis. Wir planen Abverkauf und Einkauf neu und setzen die im Bestand gebundene Liquidität Schritt um Schritt frei.
Warenkreditversicherung
Ihr Warenkreditversicherer senkt die Limite, und Lieferanten verlangen Vorkasse oder kürzere Zahlungsziele. Damit fehlt Ihnen kurzfristig Geld für den Einkauf. Wir legen eine 13-Wochen-Planung vor und verhandeln mit Versicherern und Lieferanten.
Persönliche Mietbürgschaft
Für mehrere Filialen haben Sie gegenüber dem Vermieter persönlich gebürgt. Jede Schließung und Mietsenkung berührt damit Ihr Privatvermögen. Wir planen das Filialnetz und Ihre Bürgschaften gemeinsam und verhandeln beides mit den Vermietern.
Wie sanieren wir Handelsunternehmen und ihr Filialnetz?
Fünf Phasen vom ersten Standortcheck bis zum tragfähigen Netz, mit neu verhandelten Mieten und geklärten Bürgschaften.
Erstanalyse
Wir prüfen Liquidität, Warenbestand und Zahlungsziele und sagen Ihnen, ob die Mittel bis zur nächsten Saison reichen und welche Pflichten die Geschäftsführung treffen.
Filialbewertung
Für jede Filiale berechnen wir Deckungsbeitrag, Mietquote und Frequenzentwicklung. Daraus entsteht ein Zielnetz mit Standorten, die Sie halten, umbauen oder schließen.
Bestände abbauen
Wir ordnen Sortiment und Einkauf neu, steuern den Abverkauf von Altware und stimmen jede neue Bestellung auf die Liquiditätsplanung des Unternehmens ab.
Mietverhandlung
Wir verhandeln mit Vermietern über Miethöhe, Laufzeit und Flächen und mit Lieferanten und Warenkreditversicherern über Zahlungsziele und Limite für den Einkauf der nächsten Saison.
Umsetzungskontrolle
Wir begleiten Schließungen und Umbauten der Filialen und berichten monatlich über Umsatz je Fläche, Rohertrag und Liquidität an Geschäftsführung und Finanzierer.
Ratgeber zum Thema Handel
Beiträge zu Insolvenzen im Einzelhandel, bekannten Fällen aus dem Handel und Liquiditätsengpässen.
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Weitere Fragen zu Ihrem Filialnetz und zu Ihrer persönlichen Haftung als Inhaber klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.
Beratungstermin buchenWas versteht man unter Handel?
Sanierung im Handel bezeichnet die Restrukturierung eines Handelsunternehmens, dessen Filialnetz, Warenbestand oder Finanzierung nicht mehr zur Nachfrage passt. Sie richtet Standorte, Sortiment und Mietkosten auf das Geschäft aus, das langfristig Geld verdient.
Kann ein Händler Mietverträge in der Krise vorzeitig beenden?
Außergerichtlich nur mit Zustimmung des Vermieters, deshalb entscheidet ein gut vorbereitetes Verhandlungskonzept. Im Insolvenzverfahren gelten für Mietverhältnisse besondere Kündigungsrechte nach § 109 InsO. Die rechtliche Prüfung übernehmen Fachanwälte aus unserem Netzwerk.
Wie entscheiden Sie, welche Filialen schließen?
Wir betrachten den Deckungsbeitrag jeder Filiale nach Miete und Personal, die Entwicklung der Frequenz und die Restlaufzeit des Mietvertrags. Auch Effekte auf benachbarte Standorte und den Onlineumsatz fließen in die Entscheidung ein.
Was tun, wenn der Warenkreditversicherer die Limite streicht?
Sprechen Sie früh und mit belastbaren Zahlen mit dem Versicherer. Eine 13-Wochen-Planung und ein klares Sanierungskonzept sind oft die Voraussetzung, damit Limite erhalten bleiben oder wieder steigen.
Wann eignet sich das Schutzschirmverfahren für einen Filialisten?
Das Schutzschirmverfahren gibt Zeit, ein Sanierungskonzept unter Aufsicht eines Sachwalters vorzubereiten, und erleichtert die Trennung von unrentablen Standorten. Voraussetzung ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und die Sanierung aussichtsreich erscheint.
Wie viel Liquidität steckt im Warenlager?
Das hängt von Sortiment, Saisonverlauf und Umschlagshäufigkeit ab. Wir analysieren die Bestände nach Alter und Abverkaufsrate und zeigen, wie viel Liquidität Sie mit welchem Preisabschlag tatsächlich heben können.
Hilft der Onlinehandel bei der Sanierung?
Ein eigener Onlinekanal kann Standorte ergänzen, verursacht aber eigene Kosten für Logistik und Retouren. Wir prüfen die Marge je Kanal und planen Investitionen nur dort, wo sie sich in überschaubarer Zeit tragen.
Haftet ein Einzelkaufmann in der Krise mit seinem Privatvermögen?
Ja, als Inhaber eines Einzelunternehmens oder eingetragener Kaufmann haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen, weil Firma und Privatperson rechtlich dieselbe Person sind. Gerät das Geschäft in die Krise, begleiten wir Sanierung und eine mögliche private Entschuldung gemeinsam mit Fachanwälten aus unserem Netzwerk.
