Sanierungsgutachten nach IDW S 6 für Banken und Investoren

Wir erstellen Ihr Sanierungsgutachten nach IDW S 6 mit Krisenanalyse und integrierter Planung und belegen die Sanierungsfähigkeit so, dass Banken entscheiden können und Geschäftsführer ihr Handeln dokumentiert haben.

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Seit 2005, über 180 betreute Mandate
Gerrit S. Furch und Dr. Volker Furch bei der Strategiebesprechung
2005am Markt, seit über 20 Jahren
24/7Krisen-Hotline, wenn es brennt
DACHMandate regional und international
1:1persönliche Betreuung, überall
Gebundenes Sanierungskonzept von Dr. Furch & Partner auf dem Besprechungstisch
Leistungen

Wobei unterstützen wir Sie beim Sanierungsgutachten?

  • Analyse von Krisenstadium und Krisenursachen
  • Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Integrierte Planung aus GuV, Bilanz und Liquidität
  • Bestätigung der Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6
  • Grobkonzept für Überbrückungskredite in Eilfällen
  • Fortschreibung und Umsetzungsbericht für Kreditgeber
Team

Ihre Ansprechpartner für das Sanierungsgutachten

Für Ihr Sanierungsgutachten sprechen Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter direkt mit den Partnern, die das Mandat führen und das Gutachten verantworten.

Gerrit S. Furch, Geschäftsführender Gesellschafter von Dr. Furch & Partner

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.

Geschäftsführender Gesellschafter

Verantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.

Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch, Gesellschafter und Beirat von Dr. Furch & Partner

Dr. Volker Furch

Gesellschafter und Beirat

Begleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.

Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.

Anlässe

Wann brauchen Sie ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Das Gutachten schafft die Grundlage für neues Geld. Diese vier Anlässe führen Geschäftsführer und Gesellschafter am häufigsten zu uns.

Lage einschätzen lassen
01

Sanierungskredit

Sie brauchen neues Geld, um die Sanierung zu finanzieren, und Ihre Bank stellt neue Mittel nur auf Grundlage eines Gutachtens bereit. Ohne belegte Sanierungsfähigkeit trägt sie Anfechtungs- und Haftungsrisiken und besteht deshalb auf dem Standard.

02

Landesbürgschaft

Für eine Bürgschaft des Landes oder einer Bürgschaftsbank verlangt der Bürgschaftsausschuss ein unabhängiges Sanierungskonzept. Die Prüfer hinterfragen Krisenursachen und Planung kritisch, deshalb muss jede Annahme in Ihrem Gutachten belegt sein.

03

Bürgschaft droht

Ihre Bank prüft, ob sie die Kredite kündigt und Sie als Gesellschafter aus Ihrer Bürgschaft in Anspruch nimmt. Ein Gutachten, das die Sanierungsfähigkeit belegt, gibt ihr die Grundlage, weiter zu finanzieren. Das schützt auch Ihr Privatvermögen.

04

Konzeptfortschreibung

Ihr bestehendes Gutachten ist älter als ein Jahr, oder die Ist-Zahlen weichen deutlich von der Planung ab. Ihre Kreditgeber verlangen jetzt eine Fortschreibung, die den Umsetzungsstand dokumentiert und die Sanierungsfähigkeit erneut bestätigt.

Vorgehen

Wie entsteht Ihr Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Ihr Sanierungsgutachten entsteht in fünf Schritten entlang IDW S 6, abgestimmt mit Geschäftsführung und Gesellschaftern.

//01
0 bis 48 Stunden

Auftragsklärung

Wir klären Adressaten und Termin des Gutachtens und sichten die verfügbaren Zahlen. Mit Ihrer Hausbank stimmen wir ab, ob zunächst ein kompaktes Grobkonzept genügt.

//02
Woche 1 bis 3

Krisenanalyse

Wir bestimmen das Krisenstadium von der Stakeholderkrise bis zur Liquiditätskrise und leiten aus Gesprächen mit Führungskräften und aus den Zahlen die tatsächlichen Krisenursachen ab.

//03
Woche 3 bis 5

Leitbild entwickeln

Gemeinsam mit der Geschäftsleitung beschreiben wir das sanierte Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell und seiner künftigen Marktposition. Alle Maßnahmen zahlen auf dieses Leitbild ein.

//04
Woche 5 bis 9

Integrierte Planung

Jede Maßnahme fließt mit Wirkung und Termin in die integrierte Planung von Ergebnis und Liquidität ein. So wird sichtbar, ab wann Ihr Unternehmen wieder branchenüblich verdient.

//05
Woche 9 bis 12

Gutachten vorlegen

Wir fassen die Ergebnisse im Gutachten zusammen und bestätigen die Sanierungsfähigkeit. Anschließend erläutern wir das Konzept persönlich gegenüber Ihren Banken und Investoren.

Fragen

Häufige Fragen zum Thema Sanierungsgutachten IDW S 6

Weitere Fragen zum Sanierungsgutachten und zu seiner Bedeutung für Sie persönlich klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

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Was versteht man unter Sanierungsgutachten IDW S 6?

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 ist ein Sanierungskonzept nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, das die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens belegt. Es hilft Unternehmen, Banken und Investoren von neuer Finanzierung zu überzeugen.

Was ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6?

Der Standard IDW S 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer beschreibt, welche Inhalte ein Sanierungskonzept haben muss, damit Dritte darauf entscheiden können. Das Gutachten bewertet, ob das Unternehmen fortführungsfähig ist und nachhaltig wieder wettbewerbsfähig wird. Es greift die Anforderungen der BGH-Rechtsprechung an Sanierungskonzepte auf.

Wer darf ein IDW-S-6-Gutachten erstellen?

Der Standard richtet sich an Wirtschaftsprüfer, die Rechtsprechung verlangt vor allem einen fachkundigen und unvoreingenommenen Gutachter. Deshalb erstellen auch erfahrene Sanierungsberater Gutachten nach IDW S 6. Vorab klären wir, dass Ihre Kreditgeber uns als Ersteller akzeptieren.

Was ist der Unterschied zwischen IDW S 6 und IDW S 11?

IDW S 6 beantwortet, ob und wie sich ein Unternehmen sanieren lässt, und dient als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. IDW S 11 regelt die Prüfung, ob Insolvenzeröffnungsgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Eine positive Fortführungsprognose spielt in beiden Standards eine zentrale Rolle.

Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsgutachtens?

Für ein mittelständisches Unternehmen rechnen Sie je nach Datenlage mit acht bis zwölf Wochen. In Eilfällen liefern wir vorab ein Grobkonzept, auf dessen Basis Ihre Bank einen Überbrückungskredit prüfen kann.

Was bedeutet Sanierungsfähigkeit nach IDW S 6?

Sanierungsfähig ist ein Unternehmen, wenn es eine positive Fortführungsprognose hat und durch die geplanten Maßnahmen nachhaltig wieder eine branchenübliche Rendite erwirtschaftet. Beide Stufen müssen erfüllt sein. Die Zahlungsfähigkeit für die nächsten zwölf Monate allein reicht dafür nicht aus.

Schützt ein IDW-S-6-Gutachten vor Haftung und Anfechtung?

Ein schlüssiges Sanierungskonzept senkt das Risiko, dass Zahlungen und Sicherheiten später angefochten werden, und dokumentiert die Sorgfalt der Geschäftsleitung. Eine Garantie bietet es nicht. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernehmen Fachanwälte aus unserem Netzwerk.

Was bedeutet ein negatives Gutachten für Geschäftsführer persönlich?

Belegt das Gutachten keine Sanierungsfähigkeit, fehlt meist auch die Grundlage für eine positive Fortführungsprognose, und Sie müssen die Insolvenzreife umgehend prüfen lassen. Ab ihrem Eintritt laufen die Fristen des § 15a InsO, und Zahlungen können Ihre persönliche Haftung nach § 15b InsO auslösen.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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