Liquiditätsmanagement

Prozessfinanzierung als Drittfinanzierung: Verhandlung und Vergleich für Geschäftsführer

Wer als Geschäftsführer aussichtsreiche Ansprüche nicht verfolgt, weil die Prozesskasse leer ist, verschenkt Sanierungsmasse. Prozessfinanzierung kann dieses Problem lösen – wenn man die Konditionen kennt und die Fallstricke vermeidet.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|24. August 2026|13 Min Lesezeit

Ein Unternehmen steckt in der Restrukturierung. Die Liquidität ist knapp, aber der Schaden durch einen Kartellverstoß liegt auf dem Tisch: dokumentiert, bezifferbar, einklagbar. Das Geld für den Prozess fehlt. Ein spezialisierter Finanzierer übernimmt die Kosten, trägt das Verlustrisiko vollständig und erhält dafür im Erfolgsfall eine vertraglich vereinbarte Beteiligung am Erlös. Scheitert der Prozess, zahlt das Unternehmen nichts zurück.

Dieses sogenannte Non-Recourse-Prinzip, zu Deutsch: keine Rückgriffsmöglichkeit des Finanzierers auf den Anspruchsinhaber im Verlustfall, macht Prozessfinanzierung zu einem echten Risikotransfer. Für Unternehmen in angespannter Liquiditätslage ist das ein ernstes Finanzierungsinstrument, das Sanierungsmasse mobilisieren kann, ohne die Bilanz zusätzlich zu belasten.

Was steckt hinter dem Modell der Drittfinanzierung?

Der Mechanismus ist strukturell einfach: Ein dritter, am Streitgegenstand nicht beteiligter Finanzierer übernimmt Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Vollstreckungskosten. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall eine Beteiligung am durchgesetzten Anspruch. Im deutschen Markt liegt diese Beteiligung nach Angaben aus dem Anwaltsblatt (2023) typischerweise zwischen 20 und 35 Prozent des erzielten Prozesserlöses. Der genaue Satz hängt von Streitwert, Prozessdauer und Erfolgswahrscheinlichkeit ab.

Prozessfinanzierung ist damit weder ein Kredit noch eine klassische Beteiligung. Sie ist näher an einem atypischen Investitionsvertrag, bei dem der Finanzierer seine Rückzahlung ausschließlich aus dem Prozesserlös bezieht. Verliert er, trägt er den Schaden allein.

Abzugrenzen ist dieses Instrument von Kreditverhandlungen mit Banken und der Tätigkeit von Finanzvermittlern. Beide spielen im Sanierungskontext eine ergänzende Rolle, folgen aber anderen rechtlichen Regeln und anderen wirtschaftlichen Logiken. Wer alle drei Instrumente versteht, kann sie gezielt kombinieren.

Wer sind die wichtigsten Prozessfinanzierer im deutschen Markt?

Der deutsche Markt für gewerbliche Prozessfinanzierung ist seit den 1990er-Jahren etabliert. Die bekanntesten Anbieter sind FORIS, LEGIAL, Omni Bridgeway, Roland ProzessFinanz und das international tätige Unternehmen Burford Capital.

Die Mindeststreitwerte unterscheiden sich je nach Anbieter und Region erheblich. FORIS finanziert Einzelklagen in Deutschland ab einem Streitwert von 100.000 Euro, in Österreich ab 250.000 Euro und in der Schweiz ab 500.000 Euro. Für Verfahren im übrigen Ausland gilt in der Regel ein Mindeststreitwert von einer Million Euro. Roland ProzessFinanz bewegt sich laut einem Bericht des Fachdienstleisters JUVE ebenfalls ab 100.000 Euro, mit einem klaren Schwerpunkt auf großen Kartellschadensersatzklagen. Omni Bridgeway ist besonders im Bereich internationaler Schiedsverfahren und der weltweiten Urteilsvollstreckung aktiv.

Burford Capital ergänzt das Spektrum nach oben: Das Unternehmen ermöglicht auch die Vorab-Monetarisierung von Ansprüchen, das heißt, Unternehmen erhalten bereits während eines laufenden Verfahrens Liquidität gegen Beteiligung an künftigen Prozesserlösen. FORIS wiederum bietet mit dem FORIS Centris Prozessfinanzierungsfonds I eine Struktur für Großverfahren mit Streitwerten von über 100 Millionen Euro.

Wie läuft ein Prozessfinanzierungsvertrag in der Praxis ab?

Der Mustervertrag von LEGIAL zeigt, wie eine solche Vereinbarung aufgebaut ist. Der Finanzierer übernimmt nach Vertragsschluss sämtliche notwendigen Kosten der gerichtlichen Durchsetzung, einschließlich Gerichtskosten, Anwaltshonorare, Zeugen- und Sachverständigenauslagen sowie Vollstreckungskosten aus rechtskräftigen Titeln, soweit die Vollstreckung aus Sicht des Finanzierers erfolgversprechend erscheint. Zahlungen fließen direkt an den vom Anspruchsinhaber beauftragten Rechtsanwalt.

Das zentrale Sicherungsinstrument ist die Sicherungsabtretung: Der Anspruchsinhaber tritt seine streitigen Ansprüche sowie sämtliche Prozesskostenerstattungsansprüche gegen den Gegner und Dritte an den Finanzierer ab. Diese Abtretung erstreckt sich auch auf alle Forderungen und Rechte an Sachen, die der Anspruchsinhaber durch Leistungen auf die durchgesetzten Ansprüche erlangt.

Welche Voraussetzungen muss ein Fall für den Finanzierer erfüllen?

Prozessfinanzierer denken wie Investoren. Sie prüfen jeden Fall vor der Finanzierungszusage auf drei Kernkriterien: ausreichender Streitwert, hinreichende Erfolgsaussichten und gesicherte Vollstreckbarkeit. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, bekommt keine Finanzierung, unabhängig davon, wie plausibel der Anspruch auf den ersten Blick wirkt.

Für den Anspruchsinhaber ist diese Prüfung kostenlos. LEGIAL erklärt ausdrücklich, dass die Prüfung kostenfrei erfolgt und die Gesellschaft dabei im eigenen Interesse handelt. Das Anwaltsblatt (2023) hält fest, dass die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten durch den Prozessfinanzierer keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) darstellt, weil sie im eigenen Interesse des Finanzierers als Investitionsentscheidung vorgenommen wird.

Welche Unterlagen braucht der Finanzierer für seine Prüfung?

Oppenhoff beschreibt in einem Fachbeitrag, dass Prozessfinanzierer die Ansprüche einer sorgfältigen Ankaufsprüfung unterziehen. Der Anspruchsinhaber muss dafür umfangreiche Unterlagen bereitstellen. Wer diese Dokumente frühzeitig strukturiert, verschafft sich einen erheblichen Zeitvorteil im Prüfprozess.

Folgende Unterlagen verlangt der Finanzierer in der Regel:

  • Verträge und vertragliche Grundlagen des Anspruchs
  • Korrespondenz mit dem Anspruchsgegner
  • Gutachten und Sachverständigenmeinungen
  • Sonstige Beweismittel und Dokumentation
  • Eine strukturierte Sachverhaltsdarstellung mit Schadensberechnung

Wie wird die Erfolgsbeteiligung berechnet?

Zwei Vergütungsmodelle sind marktüblich. Entweder erhält der Finanzierer einen prozentualen Anteil am erstrittenen Erlös, oder er erhält ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals, etwa das Zwei- oder Dreifache. FORIS erklärt, dass die Höhe der Beteiligung individuell vereinbart wird und vom Prozesskostenrisiko abhängt.

Dieses Risiko setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen: erwartete Prozessdauer, Erfolgswahrscheinlichkeit, Streitwert und der Umfang der übernommenen Kostenpositionen. Wer den Finanzierer nur einen Teil des Risikos tragen lässt, etwa nur die eigenen Anwaltskosten, zahlt eine niedrigere Quote als derjenige, der das gesamte Kostenrisiko inklusive gegnerischer Anwaltskosten auslagert.

Ist Prozessfinanzierung in Deutschland rechtlich zulässig?

Ja, gewerbliche Prozessfinanzierung durch unabhängige Drittanbieter ist in Deutschland grundsätzlich zulässig. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Zusammenspiel von RDG, BGH-Rechtsprechung und dem sogenannten Legal Tech Gesetz aus dem Jahr 2021. Die Gesetzesbegründung hält ausdrücklich fest, dass Drittfinanzierungen durch gewerbliche Prozessfinanzierer, Banken oder andere Dritte in bestimmten Fällen wirtschaftlich erforderlich oder zweckmäßig sein können und Gerechtigkeit bei der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen im Justizsystem fördern. Der Legal Tech Verband Deutschland wertet dies als klares gesetzgeberisches Bekenntnis zur Prozessfinanzierung als Gerechtigkeitsinstrument.

Die entscheidende berufsrechtliche Grenze liegt bei den Rechtsanwälten selbst. Nach § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist es Rechtsanwälten untersagt, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter dauerhaft zu übernehmen. Diese Schranke gilt für Anwälte, nicht für unabhängige Prozessfinanzierungsgesellschaften. Rechtsanwälte dürfen jedoch mit Prozessfinanzierern kooperieren und Mandanten entsprechende Modelle empfehlen, solange sie selbst keine unzulässigen Kostenübernahmen vereinbaren.

Was erlaubt das RDG bei Inkasso und Sammelklagen?

Der Bundesgerichtshof hat die Grenzen des Zulässigen in mehreren Entscheidungen abgesteckt. Im Urteil vom 13. Juli 2021 (Az. II ZR 84/20) stellte der BGH fest, dass die Bündelung von Forderungen durch einen Inkassodienstleister im Wege der Sammelklage grundsätzlich vom Inkassobegriff der §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG umfasst ist. Im Urteil vom 13. Juni 2022 (Az. VIa ZR 418/21) erkannte der BGH Abtretungsmodelle ausdrücklich als zulässig an.

Im Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. KZR 6/24) zum LKW-Kartell hat der Kartellsenat des BGH diese Linie fortgeführt und zugleich eine klare Grenze gezogen. Die Bündelung von Kartellschadensersatzansprüchen durch einen Inkassodienstleister ist demnach zulässig und stützt sich auf § 260 ZPO. Macht die Anspruchsbündelung es den Zivilgerichten im Einzelfall jedoch praktisch unmöglich, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewähren, kann das Gericht dem Inkassodienstleister eine Auflage zur Vorbereitung der Verfahrenstrennung erteilen. Kommt der Dienstleister dieser Auflage nicht nach, ist die Klage als unzulässig abzuweisen.

Welche Offenlegungspflichten gelten bei Prozessfinanzierung im Schiedsverfahren?

Im internationalen Schiedsverfahren gelten besondere Transparenzregeln. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat in ihrer Note to Parties and Arbitral Tribunals (Fassung 2021) festgelegt, dass jede Partei gemäß Art. 11 Abs. 7 der ICC-Schiedsordnung verpflichtet ist, das Sekretariat, das Schiedsgericht und die anderen Parteien unverzüglich über die Existenz und Identität eines Drittfinanzierers zu informieren, der ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens hat.

Die IBA-Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration aus dem Jahr 2014 waren das erste Regelwerk, das Drittfinanzierer explizit in Interessenkonfliktanalysen einbezog. Standard 7(a) verpflichtet Parteien zur Offenlegung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Der Begriff des „direct economic interest“ aus den IBA-Guidelines wurde später vom ICC und vom Singapore International Arbitration Centre (SIAC) übernommen. Die Offenlegungspflicht besteht während der gesamten Dauer des Schiedsverfahrens.

Wie nutzen Unternehmen in der Krise Prozessfinanzierung strategisch?

Für ein Unternehmen in der Restrukturierung hat Prozessfinanzierung messbare Wirkungen. Sie entlastet die Bilanz von Rechtskosten, schont die Liquidität für den operativen Betrieb und ermöglicht die Mobilisierung von Ansprüchen, die sonst aus Kostengründen liegen blieben. Omni Bridgeway formuliert es direkt: Rechtskosten werden aus der Unternehmensbilanz herausgenommen und in eine risikoteilende Finanzierungslösung überführt.

Burford Capital beschreibt darüber hinaus die Möglichkeit der Vorab-Monetarisierung: Unternehmen erhalten bereits während eines laufenden Verfahrens Kapital vom Finanzierer, das später aus den Prozesserlösen zurückgeführt wird. Das ist besonders relevant, wenn ein Unternehmen zwar über werthaltige Ansprüche verfügt, aber kurzfristig Liquidität benötigt. Wer in dieser Situation auch die strukturellen Ursachen des Engpasses angehen will, findet im professionellen Liquiditätsmanagement einen systematischen Ansatz, um Cashflow-Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Wann lohnt sich Prozessfinanzierung im Sanierungskontext besonders?

Das LKW-Kartell-Urteil des BGH zeigt, wie finanzierte Sammelklagen im Unternehmenskontext funktionieren: Ein Inkassodienstleister bündelt Kartellschadensersatzansprüche vieler Unternehmen, ein Prozessfinanzierer übernimmt die Kosten, und die Kläger tragen kein eigenes Kostenrisiko.

Besonders häufig setzt Prozessfinanzierung Sanierungsmittel frei, wenn Ansprüche zwar werthaltig, aber prozessual aufwendig sind. Das gilt für Kartellschadensersatz ebenso wie für Haftungsansprüche gegen frühere Organmitglieder oder die Vollstreckung ausländischer Titel. Folgende Szenarien kommen in der Praxis am häufigsten vor:

  • Kartellschadensersatzansprüche gegen Kartellanten, etwa aus dem LKW- oder Aufzugskartell
  • Haftungsansprüche gegen frühere Geschäftsführer oder Organmitglieder
  • Schadensersatz aus fehlerhaften Finanzierungsverträgen
  • Vollstreckung bereits erstrittener Titel gegen ausländische Schuldner
  • Internationale Vertragskonflikte mit hohem Streitwert und klarer Beweislage

Wie vergleiche ich Finanzierungsangebote verschiedener Prozessfinanzierer?

Der Markt ist nicht homogen. Anbieter unterscheiden sich in Mindeststreitwerten, geografischer Reichweite, Vergütungsmodellen und dem Umfang der Kostenübernahme. Wer nur ein Angebot einholt, verhandelt ohne Vergleichsmaßstab.

Sinnvoll ist es, mehrere Angebote parallel einzuholen und die Beteiligungsquote im Verhältnis zum tatsächlich übernommenen Risiko zu bewerten. Eine Quote von 30 Prozent bei vollständiger Kostenübernahme inklusive Vollstreckungsrisiko ist etwas anderes als 25 Prozent bei reiner Übernahme der eigenen Anwaltskosten.

Beim Angebotsvergleich sollten folgende Kriterien systematisch geprüft werden:

  • Mindeststreitwert und geografische Reichweite des Anbieters
  • Vergütungsmodell: prozentualer Erlösanteil oder Kapitalmultiplikator
  • Umfang der Kostenübernahme: eigene Kosten, gegnerische Kosten, Vollstreckungskosten
  • Einflussrechte des Finanzierers auf Strategie, Vergleich und Rechtsmittelwahl
  • Registrierung als Inkassodienstleister nach § 10 RDG und finanzielle Leistungsfähigkeit

Worauf muss ich bei der Vertragsverhandlung mit dem Finanzierer achten?

Der Vergleichsfall ist die kritischste Situation im laufenden Finanzierungsvertrag. Der Vertrag muss klar regeln, wie der Erlös bei einem außergerichtlichen Vergleich verteilt wird und welche Kosten der Finanzierer auch in diesem Fall übernimmt. Fehlt eine solche Regelung, entstehen Konflikte genau dann, wenn Einigkeit am wichtigsten wäre.

Ebenso wichtig ist die Klarstellung der Entscheidungsgewalt. Führende Prozessfinanzierer betonen in ihren Informationsmaterialien, dass die prozessuale Steuerung beim Anspruchsinhaber verbleibt. Burford Capital hält ausdrücklich fest, dass der Finanzierer keinerlei Einfluss auf die Kontrolle des Verfahrens nimmt. Der Vertrag sollte dies schriftlich fixieren: Prozessstrategie, Vergleichsentscheidung und Rechtsmittelwahl liegen beim Anspruchsinhaber. Der Finanzierer erhält Informations- und Mitwirkungsrechte ausschließlich bei wirtschaftlichen Entscheidungen.

Kann man Kreditzinsen und Finanzierungskonditionen mit Banken verhandeln?

Ja, und der rechtliche Rahmen dafür ist klarer, als viele Geschäftsführer annehmen. Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) bedarf derjenige einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin, der im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Für das Unternehmen selbst, das über seine eigenen Kreditkonditionen verhandelt, gilt das nicht. Relevant wird die Erlaubnispflicht erst für externe Vermittler und Berater, die gewerbsmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden.

Bestimmte Konstellationen sind ausgenommen. Das sogenannte Konzernprivileg nach § 2 KWG befreit etwa Tochtergesellschaften, die ausschließlich das Vermögen der Muttergesellschaft oder konzernangehöriger Unternehmen verwalten, von der Erlaubnispflicht. Angestellte, die das Vermögen ihres Arbeitgebers in Finanzinstrumenten verwalten, benötigen ebenfalls keine eigene BaFin-Erlaubnis.

Wie wähle ich zwischen Kreditvermittler und direktem Bankgespräch?

Ein Kreditvermittler bringt Marktüberblick und Verhandlungserfahrung mit. Der BGH hat in seinem Urteil vom 23. August 2023 (Az. I ZR 122/23) klargestellt, dass ein nicht als gebundener Darlehensvermittler auftretender Finanzierungsvermittler verpflichtet ist, Kunden über marktübliche Gestaltungen aufzuklären, bei denen diese kein Risiko eingehen, eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen. Das ist eine substanzielle Schutzpflicht zugunsten der Unternehmen.

Das Risiko beim Vermittler liegt in möglichen Interessenkonflikten. Wer vom Kreditgeber vergütet wird, hat einen strukturellen Anreiz, nicht das günstigste Angebot zu empfehlen. Die Unabhängigkeit des Vermittlers sollte deshalb als erster Schritt geprüft werden, bevor man ihm die Verhandlungsführung überträgt.

Welche Fallstricke drohen bei Vergleichslösungen im Streitfall?

Ein Vergleich während eines laufenden Prozessfinanzierungsvertrags ist kein einfacher Abschluss. Der Finanzierer hat das Verlustrisiko getragen und erwartet dafür seine Beteiligung. Enthält der Vertrag keine klare Regelung zur Erlösverteilung im Vergleichsfall, kann es zu ernsthaften Auseinandersetzungen darüber kommen, welcher Anteil dem Finanzierer zusteht und welche Kosten er bei einer außergerichtlichen Einigung noch übernimmt.

Ein weiteres Risiko liegt im internationalen Kontext. Das englische Recht kennt die sogenannte Champerty-Doktrin, eine aus dem Mittelalter stammende Verbotsnorm für die gewinnorientierte Unterstützung fremder Rechtsstreitigkeiten. Der Supreme Court des Vereinigten Königreichs hat im Jahr 2023 entschieden, dass Prozessfinanzierungsvereinbarungen mit Erlösbeteiligung als sogenannte Damages Based Agreements (DBAs) einzustufen sind und damit bestimmten gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Das deutsche Recht kennt keine entsprechende Verbotsdoktrin. Prozessfinanzierung ist in Deutschland grundsätzlich zulässig, solange berufsrechtliche Vorgaben, das RDG und allgemeine Rechtsgrundsätze eingehalten werden. Wer jedoch in grenzüberschreitenden Verfahren tätig wird, muss prüfen, welches Recht auf die Finanzierungsvereinbarung anwendbar ist.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung

Wie kann man mit der Bank über den Zinssatz verhandeln?

Unternehmen können Kreditkonditionen direkt mit ihrer Bank verhandeln, ohne dafür eine BaFin-Erlaubnis zu benötigen. Sinnvoll ist es, Vergleichsangebote anderer Kreditgeber einzuholen und diese in die Verhandlung einzubringen. Wer einen externen Kreditvermittler hinzuzieht, sollte dessen Unabhängigkeit prüfen, da der BGH in seinem Urteil vom 23. August 2023 (Az. I ZR 122/23) klargestellt hat, dass Vermittler verpflichtet sind, über marktübliche und risikoreduzierende Alternativen aufzuklären.

Wie vergleiche ich Finanzierungsangebote verschiedener Anbieter?

Entscheidend ist nicht nur die Beteiligungsquote, sondern das Verhältnis dieser Quote zum tatsächlich übernommenen Risiko. Zu vergleichen sind Mindeststreitwert, geografische Reichweite, Vergütungsmodell (Erlösanteil oder Kapitalmultiplikator), Umfang der Kostenübernahme sowie die Einflussrechte des Finanzierers auf Strategie und Vergleich. Mehrere Angebote parallel einzuholen ist der einzige Weg, um einen belastbaren Vergleichsmaßstab zu erhalten.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Vergleich?

Bei einer Prozessfinanzierung übernimmt der Finanzierer die Anwaltskosten direkt. Ob er diese Kosten auch im Fall eines außergerichtlichen Vergleichs trägt, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Fehlt eine ausdrückliche Regelung für den Vergleichsfall, entsteht ein erhebliches Konfliktpotenzial. Dieser Punkt sollte vor Vertragsschluss ausdrücklich verhandelt und schriftlich fixiert werden.

Kann man Kreditzinsen verhandeln?

Ja. Kreditzinsen sind grundsätzlich verhandelbar, insbesondere wenn das Unternehmen Vergleichsangebote vorlegen kann oder wenn sich die wirtschaftliche Situation seit Vertragsschluss verändert hat. Im Restrukturierungskontext ist es üblich, bestehende Kreditverträge neu zu verhandeln, etwa durch Anpassung von Zinssätzen, Laufzeiten oder Covenants. Ein unabhängiger Berater kann dabei helfen, ist aber auf seine aufsichtsrechtliche Einordnung nach KWG zu prüfen.

Was sind die Nachteile eines Prozessfinanzierers?

Der offensichtlichste Nachteil ist der Erlösabzug von typischerweise 20 bis 35 Prozent im Erfolgsfall. Hinzu kommt die Sicherungsabtretung der streitigen Ansprüche an den Finanzierer, die die wirtschaftliche Stellung des Unternehmens gegenüber Dritten beeinflussen kann. Im Vergleichsfall können Interessenkonflikte entstehen, wenn der Vertrag keine klare Regelung zur Erlösverteilung enthält. Prozessfinanzierer finanzieren zudem nur Fälle mit hinreichenden Erfolgsaussichten und ausreichendem Streitwert, sodass nicht jeder Anspruch finanzierbar ist.

Welche Voraussetzungen muss ein Fall für eine Prozessfinanzierung erfüllen?

Drei Kernkriterien entscheiden: ausreichender Streitwert, hinreichende Erfolgsaussichten und gesicherte Vollstreckbarkeit. In Deutschland liegt der Mindeststreitwert bei FORIS und Roland bei 100.000 Euro, im Ausland teils ab einer Million Euro. Die Erfolgsaussichten werden vom Finanzierer im Rahmen einer kostenlosen Due Diligence geprüft, bei der der Anspruchsinhaber Verträge, Korrespondenz, Gutachten und Beweismittel vorlegen muss. Die Vollstreckbarkeit des Titels ist ein eigenständiges Kriterium, da Finanzierer das Vollstreckungsrisiko nur übernehmen, wenn die Durchsetzung aus ihrer Sicht erfolgversprechend erscheint.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.