Insolvenzberatung in Rüsselsheim am Main
Wenn ein Unternehmen im Großraum Rüsselsheim am Main in eine Krise gerät, entscheidet die Geschwindigkeit über den Handlungsspielraum. Als Insolvenzberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter begleiten wir Unternehmen in Rüsselsheim am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet von der ersten Liquiditätslücke nach § 18 InsO bis zum tragfähigen Verfahrensweg. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was in Ihrem Fall wirtschaftlich machbar ist.
Welches Insolvenzgericht ist für Rüsselsheim am Main zuständig?
Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Rüsselsheim am Main ist das Amtsgericht Rüsselsheim als Insolvenzgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Johann-Sebastian-Bach-Straße 45, 65428 Rüsselsheim am Main. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners, also in der Regel der Sitz des Unternehmens. Wer frühzeitig berät, kann die Weichen stellen, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Rüsselsheim überhaupt zwingend wird. Frankfurt am Main liegt in unmittelbarer Nähe, wir betreuen den gesamten Großraum aus einer Hand.

Insolvenzberatung für den Großraum Rüsselsheim am Main
Rüsselsheim ist als Automobilstandort und Industriezentrum im Kreis Groß-Gerau stark von der Fahrzeug- und Zulieferindustrie geprägt. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 beurteilt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Rüsselsheim+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Rüsselsheim ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Rüsselsheim am Main?
Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Die kostenlose öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatung in Rüsselsheim am Main richtet sich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführer ist eine spezialisierte Beratung erforderlich, die Haftungsrisiken und Verfahrenswege fundiert bewertet.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Rüsselsheim am Main gedacht?
Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Rüsselsheim am Main, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Antragspflicht nach § 15a InsO, die persönliche Haftung der Organe und die Sanierung im laufenden Betrieb. Für die private Überschuldung von Verbrauchern sind spezialisierte öffentliche Stellen der richtige Ansprechpartner.

Womit Unternehmen aus Rüsselsheim am Main zu uns kommen
Die Frist nach § 15a InsO läuft
Die Antragspflicht entsteht ohne formale Feststellung, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorliegt. Geschäftsführer brauchen dann binnen Stunden eine belastbare Einschätzung, ob noch eine positive Fortbestehensprognose darstellbar ist. Wir liefern diese Einschätzung mit prüffähiger Dokumentation und sichern die Verteidigungslinie gegen spätere Vorwürfe.
Die Hausbank kündigt die Kreditlinie
Wenn die Hausbank die Linie fällig stellt, entsteht binnen Tagen eine Deckungslücke. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Stillhalten und prüfen zugleich, ob ein geordnetes Verfahren den Wert des Unternehmens besser schützt als ein ungesteuerter Abbruch.
Ein Großkunde bricht weg
Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Rüsselsheim am Main kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und zeigen, welcher Verfahrensweg die Substanz erhält.
Der Steuerberater rät zum Insolvenzantrag
Ein Antrag ist selten alternativlos. Häufig ist die Lage rechtlich anders zu bewerten, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wir prüfen unabhängig, ob eine außergerichtliche Sanierung oder eine Eigenverwaltung der bessere Weg ist, bevor ein Regelverfahren eingeleitet wird.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen, um spätere Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Rüsselsheim am Main ist das Amtsgericht Rüsselsheim das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Automobilzulieferer im Technologiewandel
Automobilzulieferer mit einbrechenden Stückzahlen
Ein Rüsselsheimer Zulieferer fertigt Komponenten für Verbrennungsmotoren. Als ein Hersteller Aufträge in die Elektromobilität verlagert, brechen die Stückzahlen ein, während hohe Fixkosten für Maschinen und Personal bleiben. Die Zahlungsunfähigkeit tritt ein.
Regelinsolvenz in Eigenverwaltung mit Interessenausgleich
Wir führen das Unternehmen in ein Regelinsolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Über einen Interessenausgleich und Sozialplan wird die Belegschaft an die kleinere Produktion angepasst, ein profitables Segment für Ersatzteile wird fortgeführt. Aus der Insolvenzmasse entsteht ein tragfähiger Restbetrieb.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Rüsselsheim am Main?
Ja. Wir sind nicht an ein Büro vor Ort gebunden, wir arbeiten überregional und digital. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Mandate in Rüsselsheim am Main ebenso wie in Frankfurt am Main und im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Verfahren in der DACH-Region.

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Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
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Insolvenzberatung im Rhein-Main-Gebiet
Von Frankfurt am Main aus begleiten wir Unternehmen im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.
Frankfurt und Rhein-Main
„Insolvenznähe ist ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Furch & Partner
Sprechen wir vertraulich darüber
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