Wirtschafts und Vertragsrecht

Verträge die Bestand haben

Internationale Lieferketten Joint Ventures und M&A-Strukturen scheitern selten an der Geschäftsidee. Sie scheitern an unklaren Gerichtsstandsklauseln widersprüchlichen INCOTERMS und Haftungsregimen die im Streitfall nicht halten. Wir strukturieren Verträge so dass sie auch nach fünf Jahren in Strasbourg Frankfurt oder Wien Bestand haben.

Wirtschafts- und Vertragsrecht
Partner-Netzwerk

Wirtschafts- und Vertragsrecht erbringen wir nicht selbst, sondern über unser bewährtes Partner-Netzwerk aus spezialisierten Fachanwälten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir koordinieren die Mandatsführung und sichern die wirtschaftliche Beratungslinie. Sie erhalten alles aus einer Hand.

Leistungen

Was leisten wir im Wirtschafts- und Vertragsrecht?

Wirtschafts und Vertragsrecht ist bei Dr. Furch & Partner kein isoliertes Silo sondern integraler Bestandteil unserer Beratung an der Schnittstelle zu Steuerrecht Restrukturierung und Compliance. Die anwaltliche Mandatierung selbst erfolgt über unser kuratiertes Partner-Netzwerk aus deutschen österreichischen und französischen Fachanwälten mit denen wir seit teilweise über zwei Jahrzehnten zusammenarbeiten. Wir koordinieren die juristische Arbeit halten den wirtschaftlichen Faden in der Hand und stellen sicher dass Vertragswerk Bilanzwirkung und Tax-Position eines internationalen Konzerns konsistent bleiben. Der Mandant hat einen Ansprechpartner. Im Hintergrund arbeitet ein Team aus Fachanwälten für Handels und Gesellschaftsrecht Notaren und Steuerexperten an der gleichen Akte. Diese Konstruktion ist kein Workaround. Sie ist die einzige Form in der ein mittelständischer Automotive-Tier-1 gleichzeitig deutsches HGB-Vertragsrecht österreichisches URG und ein französisches Tribunal de Commerce sauber bedient bekommt ohne dass an den Schnittstellen Reibung entsteht. Vom einzelnen Liefervertrag nach CISG bis zur Konzernumstrukturierung mit grenzüberschreitendem Asset Deal decken wir die volle Bandbreite ab.

Schwerpunkte

Schwerpunkte im Wirtschafts- und Vertragsrecht

Klicken Sie auf einen Bereich um zu sehen wie wir konkret unterstützen.

Handels und Vertriebsrecht+

Rahmenlieferverträge nach HGB und CISG Handelsvertreterverträge mit Ausgleichsanspruch nach §89b HGB Vertragshändler und Franchise-Strukturen sowie INCOTERMS-2020-konforme Lieferbedingungen. Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Lieferketten in denen deutsche Bestellbedingungen auf französische Conditions Générales de Vente treffen. Wir arbeiten die Klauseln so aus dass im Streitfall vor dem Tribunal de Commerce Strasbourg dieselbe Rechtsposition trägt wie vor dem LG Frankfurt.

Gesellschaftsrecht und M&A+

Anteilskaufverträge mit MAC-Klauseln Locked-Box-Mechanismen und Earn-Out-Strukturen. Joint Ventures zwischen DACH-Mittelständlern und französischen Industriepartnern. Umwandlungen nach UmwG Verschmelzungen grenzüberschreitend nach EU-Mobilitätsrichtlinie und gesellschaftsrechtliche Sanierung im Vorfeld eines StaRUG-Verfahrens. Due Diligence koordinieren wir mit Steuerberatung und Bilanzanalyse aus einer Hand.

Internationales Vertragsrecht+

Rechtswahlklauseln nach Rom-I-VO Gerichtsstandsvereinbarungen nach EuGVVO und Schiedsklauseln für ICC oder DIS. Wir prüfen ob CISG ausgeschlossen werden sollte wann die Verweisung auf Schweizer OR sinnvoll ist und welche Konsequenzen die Wahl französischen Rechts für die Verjährungsfristen hat. Bei Verträgen mit Schweizer Beteiligung beziehen wir IPRG und SchKG-relevante Aspekte mit ein.

AGB und B2B-Klauselrecht+

AGB-rechtliche Prüfung nach §§305 ff. BGB für deutsche Hersteller die in Frankreich Österreich und der Schweiz vertreiben. Praktisch heißt das: eine einzige Klausel zur Haftungsbegrenzung muss vor dem BGH der österreichischen Konsumentenschutz-Rechtsprechung und Art. L. 442-1 Code de Commerce bestehen. Wir entwerfen mehrschichtige Klauselwerke die diese Anforderungen abbilden ohne zehn Sprachfassungen pflegen zu müssen.

Wirtschaftsstrafrecht und Compliance+

Schnittstelle zu Untreue Bilanzdelikten Subventionsbetrug und Wettbewerbsrecht. Wir begleiten interne Untersuchungen vor einer möglichen Selbstanzeige strukturieren Compliance-Management-Systeme nach IDW PS 980 und beraten bei Tax-CMS für Konzerne mit grenzüberschreitender Lieferkette. Die strafrechtliche Verteidigung selbst erfolgt durch spezialisierte Strafverteidiger aus unserem Netzwerk in Frankfurt München und Strasbourg.

Wirtschafts- und Vertragsrecht
Mandanten

Für wen ist wirtschaftsrechtliche Beratung relevant?

Unsere Mandantschaft im Wirtschafts und Vertragsrecht ist der gehobene Mittelstand mit grenzüberschreitender Wertschöpfung. Konkret: Automotive-Tier-1-Zulieferer mit Werken in Süddeutschland und Elsass die nach einem OEM-Auditfund ihre Rahmenverträge harmonisieren müssen. Familiengeführte Maschinenbauer aus Baden-Württemberg und Oberösterreich vor der Nachfolgeplanung. Pharma-Distributoren mit Logistikzentren in der Schweiz die parallele Vertragswerke für EU und Drittland brauchen. Real-Estate-Bestandshalter mit gemischten Portfolios aus deutschen Gewerbeobjekten österreichischen Wohnimmobilien und Schweizer Anlageobjekten. Hinzu kommen Banken im Mid-Cap-Segment und Family Offices die uns als Outside Counsel für komplexe Transaktionen mandatieren bei denen ihre internen Rechtsabteilungen die DACH-Trilateralität nicht vollständig abbilden. Wir sind nicht die richtige Adresse für reine Verbrauchersachen reine Inlandsmandate ohne Auslandsberührung oder für DAX-Konzerne die ohnehin eine Großkanzlei mandatieren würden.

Häufige Anliegen

Mit welchen vertraglichen Anliegen kommen Mandanten?

01

Vertragswerk hält im Ernstfall nicht

Der Streit ist da der Klauselwortlaut ist unklar und die Gerichtsstandsregelung wurde nie auf französisches Recht abgestimmt. Plötzlich droht ein Verfahren vor dem Tribunal de Commerce Strasbourg statt einer Schiedsklausel bei der ICC. Wir analysieren ob noch interpretativ zu retten ist was textlich versäumt wurde oder ob eine Vergleichslösung wirtschaftlich überlegen ist. Parallel überarbeiten wir das Klauselwerk für die übrigen aktiven Verträge bevor sich der Fehler wiederholt.

02

M&A-Transaktion mit DACH-Trilateral

Ein deutscher Käufer übernimmt eine österreichische Zielgesellschaft mit Schweizer Tochter. Die Due Diligence muss drei Rechtsordnungen abdecken die SPA muss UmwG GmbHG und OR berücksichtigen und die Garantieregelungen müssen mit einer W&I-Versicherung kompatibel sein die nach englischem Recht policiert wird. Wir steuern das Closing koordinieren mit Notaren in allen drei Jurisdiktionen und stellen sicher dass Tax-Position und Bilanzierung konsistent bleiben.

03

Joint Venture mit französischem Partner

Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg gründet ein 50/50-Joint-Venture mit einem französischen Industriepartner für den Vertrieb in Westeuropa. Gesellschaftsform Sitzland Sprachregime Gerichtsstand Deadlock-Mechanismus und Exit-Klauseln müssen ausverhandelt werden. Der Mandant braucht keinen Übersetzer er braucht jemanden der die Konsequenzen einer SAS gegenüber einer SE versteht und beide Seiten gleich gut bedient.

04

Lieferkette unter regulatorischem Druck

LkSG CSRD und CBAM verändern die Anforderungen an Lieferverträge fundamental. Bestehende Rahmenverträge enthalten keine Auditrechte keine ESG-Klauseln und keine Durchgriffsregelungen auf Sub-Lieferanten. Wir entwickeln ein Klausel-Framework das in bestehende Verträge per Nachtrag eingebaut werden kann und für Neuverträge als Standardbaustein dient ohne dass jede Lieferantenverhandlung zur Grundsatzdebatte wird.

05

Streit unter Gesellschaftern

Familiengesellschaft dritte Generation. Ein Stamm will verkaufen der andere will halten. Die Satzung sieht Vorkaufsrechte vor die seit den 90ern nicht angepasst wurden. Die wirtschaftliche Bewertung weicht zwischen den Stämmen um Faktor drei ab. Wir moderieren die juristische Seite koordinieren mit Bewertungsgutachtern und arbeiten an einer Lösung die die Gesellschaft als Going Concern erhält ohne dass einer der Stämme über den Tisch gezogen wird.

So funktioniert es

So funktioniert unsere wirtschaftsrechtliche Beratung

Wir verstehen uns nicht als Vertragsfabrik. Jeder Vertrag entsteht aus einer wirtschaftlichen Frage und muss am Ende eine wirtschaftliche Frage beantworten. Bevor wir die erste Klausel schreiben klären wir was schiefgehen kann wer im Streitfall klagen würde und welches Forum für unseren Mandanten das günstigere wäre. Diese Vorabanalyse spart später Verhandlungsrunden weil die Standardklauseln des Vertragspartners nicht mehr Punkt für Punkt durchgekämpft werden müssen sondern auf eine durchdachte Position treffen. In der Mandatsstruktur arbeiten wir mit einem festen Lead-Partner der den wirtschaftlichen Faden hält und einem Fachanwalts-Team aus unserem Partner-Netzwerk das die juristische Tiefe liefert. Bei grenzüberschreitenden Mandaten arbeitet ein deutscher Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht mit einem französischen Avocat und gegebenenfalls einem österreichischen Rechtsanwalt parallel an derselben Akte. Die Koordination läuft über uns. Der Mandant sieht eine Rechnung eine Ansprechperson und eine konsistente Empfehlung. Diese Form der Mandatierung ist aufwendiger als eine reine Einzelkanzlei aber sie verhindert dass der Mandant zwischen drei Beratern moderieren muss die sich in ihren Empfehlungen widersprechen. Wir sprechen Klartext auch wenn er teuer ist. Wenn eine Transaktion aus unserer Sicht wirtschaftlich nicht trägt sagen wir das vor dem Signing nicht danach.

Branchen

In welchen Branchen beraten wir wirtschaftsrechtlich?

Automotive Tier-1

Rahmenverträge unter OEM-Druck

Lieferverträge mit deutschen und französischen OEMs Just-in-Sequence-Klauseln Pönalen Garantieregimen und Werkzeugkostenverteilung. Harmonisierung von HGB-Lieferbedingungen mit französischen CGV und CISG-Ausschluss wenn er sinnvoll ist.

Banking und Capital Markets

Konsortialkredite und ISDA

Mid-Cap-Finanzierungen mit deutschen Sparkassen und französischen Banques Populaires. Restrukturierung notleidender Engagements im Vorfeld eines StaRUG-Verfahrens. ISDA-Master-Agreements für Mittelständler mit Zins und FX-Hedging.

Pharma und Healthcare

Distributions und Lizenzverträge

Vertriebsverträge zwischen Schweizer Originatoren und EU-Distributoren. Lizenzverträge mit Universitätsausgründungen MTA-Strukturen und compliance-konforme HCP-Verträge unter dem Pharmakodex und der französischen Loi Anti-Cadeaux.

Real Estate

Gewerbliche Asset Deals

Asset und Share Deals bei Gewerbeimmobilien in DACH. Forward-Funding-Strukturen Sale-and-Leaseback und gemischte Portfolio-Transaktionen mit deutschen österreichischen und Schweizer Objekten unter einem SPA.

TMT und Software

SaaS-Verträge und Datenschutz

Enterprise-SaaS-Verträge mit DPA nach Art. 28 DSGVO Standardvertragsklauseln nach EU-US Data Privacy Framework und französischen LCEN-Anforderungen. Lizenzmodelle die Auditrechte ohne Eskalation regeln.

Maschinenbau und Industrie

Anlagenbau mit Auslandsbezug

Großanlagenverträge nach Orgalime-Bedingungen oder modifiziertem VOB/B. Konsortialverträge zwischen mehreren Mittelständlern. Gewährleistung und Haftungsregime für Anlagen die in der Türkei Saudi-Arabien oder Mexiko errichtet werden.

Logistik und Spedition

CMR Rahmen und Lagerverträge

CMR-konforme Frachtverträge mit Haftungsregelungen über Art. 23 CMR hinaus. Lager und Kontraktlogistik mit deutschen ADSp-Bedingungen und französischen Conditions Générales. Subkontraktorverträge mit Durchgriff bis zum tatsächlich ausführenden Frachtführer.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre
5 Jurisdiktionen · DE AT CH FR LU
120+ Transaktionen
100% Mandantenbindung
Vorgehen

Schritt für Schritt zur rechtssicheren Lösung

01

Sachverhaltsaufnahme und Risikolandkarte

Im ersten Gespräch klären wir den wirtschaftlichen Kontext nicht den juristischen. Was soll der Vertrag absichern was darf nicht passieren wer sind die Beteiligten und welche Vorgeschichte gibt es. Wir erstellen eine Risikolandkarte die die kritischen Punkte priorisiert. Diese Landkarte ist die Grundlage für jede weitere Klauselarbeit und ersetzt das übliche Abklappern von Mustertexten.

02

Strukturentscheidung vor Klauselarbeit

Bevor formuliert wird entscheiden wir über Rechtswahl Gerichtsstand Vertragstyp und Schichtung. Bei M&A heißt das: Share Deal oder Asset Deal Locked Box oder Completion Accounts W&I-Versicherung ja oder nein. Diese Strukturentscheidungen treffen wir gemeinsam mit Mandant Steuerberatung und im Bedarfsfall Bewertungsgutachter. Erst wenn die Struktur steht beginnt der Drafting-Prozess.

03

Drafting im Partner-Netzwerk

Das eigentliche Drafting übernehmen Fachanwälte aus unserem Partner-Netzwerk in der jeweils führenden Jurisdiktion. Wir geben die Struktur die Verhandlungsposition und die Risikolandkarte vor. Die Anwälte arbeiten parallel an deutscher französischer und gegebenenfalls österreichischer Fassung. Wir konsolidieren und sorgen dafür dass die Sprachfassungen materiell gleichlaufen nicht nur sprachlich.

04

Verhandlung mit klarer Hierarchie

In der Verhandlung gibt es Punkte die nicht verhandelbar sind Punkte mit Spielraum und Punkte die wir bewusst opfern um Gewicht für Wichtigeres zu haben. Diese Hierarchie definieren wir vorher mit dem Mandanten. So entstehen keine Diskussionen am Verhandlungstisch über Punkte die intern noch unklar sind und der Verhandlungspartner sieht keine Lücke in die er stoßen könnte.

05

Signing Closing und Post-Closing

Beim Signing koordinieren wir die parallele Unterzeichnung in den beteiligten Jurisdiktionen oft über notarielle Vertretung. Closing-Bedingungen werden Punkt für Punkt abgearbeitet inklusive Kartell und gegebenenfalls FDI-Freigaben. Post-Closing übernehmen wir den Übergang an Integration und stellen sicher dass Garantieanmeldefristen Earn-Out-Berichte und sonstige Pflichten aus dem SPA tatsächlich gelebt werden.

Schwerpunkte

Vier Hebel im Wirtschaftsrecht

Schwerpunkt 01

Vertragsgestaltung

Rahmenverträge Lieferbedingungen Vertriebsstrukturen und individuelle Klauselwerke mit DACH und Frankreich-Bezug. Wir entwickeln Klauselbaukästen die für die zehn häufigsten Anwendungsfälle eines Mandanten funktionieren statt für jeden Vertrag bei null anzufangen. Schwerpunkt liegt auf Rechtswahl Gerichtsstand Haftungsbegrenzung und INCOTERMS-Konfiguration die im Streitfall vor jedem relevanten Forum tragfähig sind.

Vertragsgestaltung
Ablauf

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Vertragschaos nach drei Akquisitionen
Ausgangslage

Vertragschaos nach drei Akquisitionen

Ein Maschinenbauer aus Süddeutschland hatte über fünf Jahre drei Wettbewerber akquiriert: einen aus Österreich einen aus Frankreich einen aus der Schweiz. Jede Zielgesellschaft brachte ihr eigenes Klauselwerk mit. In der Konzernrealität liefen sechs verschiedene AGB drei Sets Rahmenlieferverträge und vier unterschiedliche Garantieregime parallel. Nach einem Großschaden bei einem französischen OEM-Kunden zeigte sich dass keine der vorhandenen Klauselwerke die Haftung wirksam begrenzte. Der Vorstand bat um Bestandsaufnahme.

Unser Ansatz

Klauselbaukasten statt Mustervertrag

Wir haben in sechs Wochen alle relevanten Vertragstypen kartiert und auf zwölf Vertragsfamilien reduziert. Für jede Familie wurde ein Klauselbaukasten entwickelt mit Pflichtklauseln Optionalklauseln und Verhandlungs-Fallbacks. Die Klauseln wurden parallel für deutsches österreichisches Schweizer und französisches Recht ausgearbeitet so dass dieselbe wirtschaftliche Position in allen vier Jurisdiktionen tragfähig ist. Die juristische Detailarbeit übernahmen drei Fachanwälte aus unserem Partner-Netzwerk unter unserer Koordination. Das Ergebnis: ein modulares System das die Rechtsabteilung selbst pflegen kann.

Klauselbaukasten statt Mustervertrag
Verhandlungszeit halbiert Haftung begrenzt
Ergebnis

Verhandlungszeit halbiert Haftung begrenzt

Innerhalb von vier Monaten nach Rollout sank die durchschnittliche Verhandlungsdauer pro Rahmenvertrag von elf auf fünf Wochen. Der Mandant konnte zwei Stellen in der Rechtsabteilung einsparen weil das System Standardfragen vorab beantwortet. Bei zwei späteren Reklamationsfällen mit französischen Kunden trug die neue Haftungsbegrenzungsklausel vor dem Tribunal de Commerce Strasbourg vollständig. Schadensvolumen das vorher als Konzernrisiko gebucht werden musste fiel weg. Das Mandat läuft im fünften Jahr.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Sind Sie selbst Rechtsanwälte oder Steuerberater?
Dr. Furch & Partner ist eine Wirtschaftsberatung mit steuerberatender und betriebswirtschaftlicher Kernkompetenz. Die anwaltliche Beratung im Wirtschafts und Vertragsrecht erfolgt über unser Partner-Netzwerk aus deutschen österreichischen Schweizer und französischen Fachanwälten mit denen wir teilweise seit zwei Jahrzehnten zusammenarbeiten. Der wirtschaftliche Lead bleibt bei uns die juristische Detailarbeit bei den Fachanwälten. Für den Mandanten bedeutet das einen Ansprechpartner ein Honorarmodell eine konsistente Empfehlung.
Welches Recht wenden Sie bei grenzüberschreitenden Verträgen an?
Die Rechtswahl ist eine der ersten Entscheidungen die wir mit dem Mandanten klären. Maßgeblich sind Rom-I-VO für vertragliche und Rom-II-VO für außervertragliche Schuldverhältnisse. Wir prüfen ob die Wahl deutschen Rechts wegen der Rechtssicherheit Schweizer OR wegen der Flexibilität oder französischen Rechts wegen der Forumsnähe sinnvoll ist. Bei B2B-Lieferverträgen prüfen wir ob CISG bewusst ausgeschlossen werden sollte. Die Wahl ist nie pauschal sie folgt der Verhandlungsposition und dem Schadensszenario.
Können Sie auch in französischer Sprache verhandeln?
Ja. Strasbourg als Kanzleisitz bedeutet dass Verhandlungen mit französischen Geschäftspartnern in französischer Sprache geführt werden und Verträge in französischer Originalfassung erstellt werden können. Bei DACH-Mandaten arbeiten wir auf Deutsch bei Schweizer Mandaten auf Hochdeutsch mit Sensibilität für Helvetismen. Im Partner-Netzwerk stehen Avocats in Strasbourg Paris und Lyon zur Verfügung die in derselben Akte parallel zu deutschen und österreichischen Fachanwälten arbeiten.
Wie sieht ein typisches M&A-Mandat in der DACH-Region aus?
Ein typischer Fall ist der deutsche Käufer einer österreichischen Zielgesellschaft mit Schweizer Tochter und französischer Vertriebseinheit. Die Due Diligence deckt drei oder vier Rechtsordnungen ab. Die SPA wird üblicherweise nach deutschem Recht geschlossen mit besonderen Anhängen für Schweizer und französische Spezifika. Die W&I-Versicherung wird häufig nach englischem Recht policiert was zusätzliche Schnittstellen bedeutet. Wir koordinieren das Closing mit Notaren in allen beteiligten Jurisdiktionen und steuern die Earn-Out-Phase in der Regel über zwei bis drei Jahre.
Was kostet eine Vertragsgestaltung bei Ihnen?
Bei standardisierten Vertragstypen arbeiten wir mit Festpreisen die wir nach einer kurzen Sachverhaltsaufnahme verbindlich anbieten. Bei komplexen Mandaten insbesondere M&A Joint Ventures und Restrukturierungen rechnen wir nach Stundenhonoraren mit Cap oder nach Phasen-Festpreisen. Im Partner-Netzwerk koordinieren wir die anwaltliche Vergütung so dass der Mandant eine konsolidierte Rechnung erhält. Wir besprechen das Honorar offen vor Mandatsannahme und passen die Struktur an die wirtschaftliche Größe der Transaktion an.
Übernehmen Sie auch Prozessvertretung?
Die Prozessvertretung selbst übernehmen spezialisierte Prozessanwälte aus unserem Partner-Netzwerk. Wir bleiben in der Begleiterrolle für die wirtschaftliche Bewertung des Verfahrens die Steuerung der Kommunikation und die Bewertung von Vergleichsangeboten. Bei Schiedsverfahren nach ICC oder DIS koordinieren wir die Schiedsrichterauswahl die Verfahrenssprache und die Schnittstelle zum bilanziellen Risiko. Vor Klageerhebung prüfen wir Mediation und strukturierte Vergleichsverhandlung als wirtschaftlich überlegene Alternative.
Wie schnell können Sie bei einem Notfall reagieren?
Bei laufenden Mandanten haben wir eine 24/7-Hotline für den verantwortlichen Partner. Akute Fälle wie drohende einstweilige Verfügungen Insolvenzantragspflicht nach §15a InsO oder kartellrechtliche Hausdurchsuchungen werden innerhalb von Stunden gestartet. Bei Neumandaten brauchen wir je nach Komplexität 24 bis 72 Stunden für die Konfliktprüfung und das Mandantenonboarding. In dringenden Fällen kann die juristische Erstreaktion parallel erfolgen während die formellen Schritte nachlaufen.
Wann benötige ich ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 wird regelmäßig erforderlich, sobald finanzierende Banken oder Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder bei eingetretener Überschuldung nach § 19 InsO eine belastbare Fortführungsprognose verlangen. In Österreich greifen vergleichbar die §§ 66 ff. IO sowie das URG, in der Schweiz das SchKG bei Nachlassstundung. Praktisch verlangen Kreditinstitute das Gutachten als Voraussetzung für Stillhalteabkommen, Sanierungskredite oder Forderungsverzichte, da es ihnen gleichzeitig vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken nach § 826 BGB schützt. Auch Geschäftsführer benötigen das Gutachten zur Enthaftung im Hinblick auf Zahlungsverbote nach § 15b InsO. Empfehlung: Beauftragen Sie das Gutachten spätestens bei erstem Liquiditätsengpass von sechs Wochen, die Erstberatung in unserer Kanzlei in Strasbourg ist kostenfrei und unverbindlich.
Welche Vertragsklauseln sind in Krisensituationen besonders kritisch?
In der Unternehmenskrise rücken vor allem Change-of-Control-Klauseln, MAC-Klauseln, Cross-Default-Vereinbarungen sowie insolvenzabhängige Kündigungsrechte in den Fokus. Letztere sind nach der BGH-Rechtsprechung und § 119 InsO regelmäßig unwirksam, soweit sie an den Insolvenzantrag anknüpfen, gleichwohl finden sie sich noch in zahlreichen Liefer- und Finanzierungsverträgen. Kritisch sind ferner verlängerte Eigentumsvorbehalte, Globalzessionen sowie Patronatserklärungen, deren Werthaltigkeit im Rahmen der Überschuldungsprüfung nach § 19 Abs. 2 InsO zu bewerten ist. In Österreich gilt § 25b IO entsprechend, in der Schweiz Art. 211a SchKG. Praktisch empfehlen wir eine Klauselinventur sämtlicher Dauerschuldverhältnisse spätestens bei Eintritt in das StaRUG-Verfahren. Erstgespräch in Strasbourg kostenfrei und unverbindlich.
Wie wird ein Sanierungskonzept gerichtsfest dokumentiert?
Gerichtsfeste Dokumentation eines Sanierungskonzepts setzt zwingend die Einhaltung der Anforderungen des IDW S6 sowie der BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB voraus, ergänzt um die Vorgaben des StaRUG für den Restrukturierungsplan nach §§ 5 ff. StaRUG. Erforderlich sind eine vollständige Krisenursachenanalyse, ein Leitbild des sanierten Unternehmens, integrierte Planungsrechnungen über mindestens drei Geschäftsjahre sowie eine Stakeholder-Analyse mit Beitragsdokumentation. Sämtliche Annahmen müssen prüfungsfähig hergeleitet sein, Stichtagsbilanzen und Liquiditätsstatus nach IDW S11 sind beizufügen. In Österreich gelten § 27 URG, in der Schweiz Art. 293 ff. SchKG entsprechend. Praktisch raten wir zur lückenlosen Versionsverwaltung sämtlicher Planungsstände. Erstberatung in unserer Kanzlei Strasbourg ist kostenfrei und unverbindlich.

„Ein Vertrag ist kein Dokument er ist die Übersetzung einer Geschäftsbeziehung in eine Form die auch im Streit hält.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.