Gläubigermanagement mit Senior Voice
Wenn der Schuldner ins Wanken gerät entscheiden die ersten Tage. Wir sichern Forderungen koordinieren Konsortien und führen Verhandlungen in Deutschland Frankreich Österreich und der Schweiz. Aus Strasbourg international tätig mit Fokus DACH.
Was leisten wir im Gläubigermanagement?
Gläubigermanagement ist mehr als Forderungsbeitreibung. Es verbindet Restrukturierungsrecht, Prozessführung und kommerzielle Verhandlung. Die gerichtliche Vertretung und Prozessführung übernehmen dabei die von uns eingebundenen Rechtsanwälte, wir verantworten Strategie, Sicherheitenbewertung und Verhandlung. Wir begleiten Gläubiger durch die Phasen der Schuldnerkrise von den ersten Anzeichen einer Liquiditätsschwäche über die Sondierung im Vorfeld einer möglichen Restrukturierung bis zur aktiven Beteiligung im Insolvenzplanverfahren. Unsere Mandanten sind Geschäftsbanken Versicherer Mittelstandsfinanzierer industrielle Großgläubiger Family Offices und Distressed Debt Investoren. Das Mandatsspektrum reicht von der einzelnen Großforderung über die Konsortialführung in syndizierten Krediten nach Loan Market Association Standard bis zur Begleitung komplexer Restrukturierungspläne nach StaRUG und grenzüberschreitenden Verfahren nach EUInsVO 2015/848. Wir arbeiten aus Strasbourg mit direkter Anbindung an die Gerichtsbarkeiten in Deutschland Frankreich Österreich der Schweiz und Luxemburg. Senior Voice bedeutet bei uns dass mandatsführende Partner die strategischen Entscheidungen treffen und in den entscheidenden Verhandlungsrunden persönlich am Tisch sitzen. Wer mit uns mandatiert erwartet eine belastbare wirtschaftliche Argumentation kommerzielle Härte am Verhandlungstisch und unbedingte Vertraulichkeit gegenüber Wettbewerbern und Öffentlichkeit.
Schwerpunkte im Gläubigermanagement
Klicken Sie auf einen Bereich um zu sehen wie wir konkret unterstützen.
Außergerichtliches Forderungsmanagement+
Wir steuern den Eskalationsprozess von der ersten Mahnung bis zur Klageandrohung. Anders als reine Inkassodienstleister verbinden wir die Forderungsbeitreibung mit der Sicherheitenanalyse der Anfechtungsrisikoprüfung und der Sondierung der Schuldnerlage. Bei strategisch wichtigen Kundenbeziehungen wählen wir den Ton bewusst so dass die Geschäftsbeziehung nicht vorzeitig beendet wird. Bei verlorenen Forderungen veranlassen die eingebundenen Rechtsanwälte schnell Arrest und einstweilige Verfügungen nach §§ 916 ff. ZPO, bevor Vermögen verschoben wird.
Begleitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren+
Die von uns eingebundenen Rechtsanwälte vertreten Gläubiger in Eigenverwaltungen nach § 270a InsO, Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO, Restrukturierungen nach StaRUG und klassischen Insolvenzverfahren und melden Forderungen mit korrekter rechtlicher Begründung an. Wir bewerten die Werthaltigkeit, entwickeln die Strategie, wirken auf die Verwalterwahl ein und begleiten den Gläubigerausschuss. Bei Plangestaltungen prüfen wir Gruppenbildung Schlechterstellungsvergleich und Cross Class Cram Down Bedingungen. In Sekundärverfahren nach EuInsVO koordinieren wir mit dem Hauptverfahren und sichern die separate Verwertung im Belegenheitsstaat.
Konsortialführung und Inter Creditor Verhandlungen+
Syndizierte Finanzierungen nach LMA Standard verlangen in Distressed Situationen erfahrene Steuerung. Wir begleiten Agents und Konsortialführer bei der Auslegung von Mehrheitsklauseln, Voting Mechanics und Yank the Bank Bestimmungen. Wir verhandeln Inter Creditor Agreements zwischen Senior und Junior Lender und klären die Behandlung von Hedging Positionen, die rechtsverbindliche Ausgestaltung der Standstill Vereinbarungen übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte. Bei Distressed Debt Verkäufen begleiten wir Transfer Prozesse einschließlich der Know your Transferee Bestimmungen und der Frage der Stimmrechtsausübung durch neue Erwerber.
Anfechtungsverteidigung und Haftungsabwehr+
Insolvenzverwalter machen Anfechtungsansprüche nach §§ 129 ff. InsO oft erst kurz vor Verjährung geltend. Die Klagen sind regelmäßig stereotyp begründet und beruhen auf der Annahme einer Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit die im konkreten Fall häufig nicht vorlag. Wir bereiten die behauptete Kenntnislage anhand der dokumentierten Kommunikation auf. Die Bargeschäftsverteidigung nach § 142 InsO für laufende Lieferbeziehungen und die Prozessführung übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte, die dabei die jüngere BGH Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nutzen und geeignete Fälle bis zum BGH führen.
Grenzüberschreitende Vollstreckung+
Forderungen sind nur so viel wert wie ihre Vollstreckung. Wir koordinieren Titulierung und Vollstreckung in Deutschland Frankreich Österreich Schweiz und Luxemburg. Brüssel Ia Verordnung Lugano Übereinkommen und nationale Vollstreckungsrechte erfordern jeweils eigene Strategien. In der Schweiz arbeiten wir mit der Betreibung nach SchKG inklusive Rechtsöffnung Arrest nach Artikel 271 SchKG und Kollokationsverfahren. In Frankreich nutzen wir saisie conservatoire und saisie attribution. Die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidet über den Erfolg.

Für wen ist Gläubigermanagement relevant?
Wir begleiten institutionelle Gläubiger entlang der gesamten Bandbreite. Geschäftsbanken und Sparkassen in syndizierten Krediten nach Loan Market Association Standard ebenso wie bilateral besicherte Mittelstandsfinanzierer. Versicherer und Pensionskassen bei Schuldscheindarlehen und privat platzierten Anleihen. Industrielle Großgläubiger aus Automotive Maschinenbau und Pharma deren Lieferantenforderungen durch verlängerten Eigentumsvorbehalt und Globalzession abgesichert sind. Family Offices und Private Equity Häuser die in Distressed Debt investiert haben und die Hebel der Mehrheitsklauseln verstehen müssen. Vermieter gewerblicher Immobilien deren Mietforderungen nach § 109 InsO im Verfahren besondere Behandlung erfahren. Und nicht zuletzt öffentliche Hand und Sozialversicherungsträger mit den eigenen Privilegien nach § 55 Absatz 4 InsO und dem Vorrang der Beitragsforderungen. Mandanten erwarten von uns Senior Voice in der Erstansprache mit dem Schuldner und gleichzeitig die konsequente prozessuale Eskalation durch die eingebundenen Rechtsanwälte, wenn der Vergleich scheitert. Diese Doppelrolle prägt unsere Arbeit seit drei Jahrzehnten.
Mit welchen Gläubiger-Anliegen kommen Mandanten?
Schuldner kündigt Stillhalteersuchen an
Die Bitte um Stundung erreicht selten nur einen Gläubiger. Wenn die Geschäftsleitung eines Schuldners ein koordiniertes Standstill Agreement anregt geht es in Wahrheit um die Vorbereitung einer Restrukturierung nach StaRUG oder einer Eigenverwaltung nach § 270a InsO. Wer ohne Prüfung zustimmt riskiert die Anfechtbarkeit späterer Sicherheitenbestellungen nach §§ 130 ff. InsO und den Vorwurf der Gläubigerbegünstigung. Wir prüfen den Liquiditätsplan des Schuldners auf Belastbarkeit verhandeln die Stillhaltebedingungen und sichern Ihre Position für den Fall der späteren Insolvenz ab.
Konsortium droht zu zerfallen
In syndizierten Finanzierungen mit Loan Market Association Standard kommt der Moment in dem einzelne Mitglieder verkaufen wollen und der Agent zwischen Mehrheitsmeinungen vermitteln muss. Holdouts und Distressed Debt Funds verschieben die Verhandlungsbasis und stellen die Mehrheitsbeschlüsse nach Klausel 39 LMA in Frage. Wir begleiten Konsortialführer ebenso wie einzelne Lender bei der Auslegung der Mehrheitsklauseln, der Yank the Bank Mechanismen und der Snooze you Lose Regelungen. Unser Anspruch ist die Erhaltung der Konsortialdisziplin ohne dass die wirtschaftliche Restrukturierung an formalen Hürden scheitert.
Grenzüberschreitende Vollstreckung blockiert
Sobald ein deutscher Titel in Frankreich Österreich oder der Schweiz vollstreckt werden soll greifen unterschiedliche Anerkennungsregime. Die Brüssel Ia Verordnung 1215/2012 funktioniert anders als das Lugano Übereinkommen und die schweizerische Rechtsöffnung nach Artikel 80 SchKG folgt eigenen Beweismaßstäben. Wir koordinieren die Titulierung in der richtigen Reihenfolge sorgen für die korrekte Bescheinigung nach Artikel 53 Brüssel Ia und arbeiten mit lokalen Vollstreckungsbeamten in Strasbourg Wien Zürich und Basel zusammen damit Pfändungen tatsächlich greifen und nicht an Formalien scheitern.
Insolvenzverwalter ficht Zahlungen an
Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO trifft regelmäßig die Gläubiger die zuletzt noch befriedigt wurden. Bargeschäftsprivileg nach § 142 InsO Kongruenz- und Inkongruenzdeckung nach §§ 130 131 InsO und Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO bilden ein engmaschiges Netz das auch Zahlungen aus dem letzten Jahr vor Antragstellung erfasst. Die eingebundenen Rechtsanwälte verteidigen gegen Anfechtungsklagen und entwickeln Bargeschäftsverteidigungen für laufende Lieferbeziehungen, wir prüfen, ob die Anforderungen an die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit überhaupt erfüllt sind. Bei aussichtsreicher Verteidigung führen die Rechtsanwälte das Verfahren bis zum BGH.
Insolvenzplan benachteiligt Gruppe
Insolvenzpläne nach § 217 InsO und Restrukturierungspläne nach §§ 5 ff. StaRUG arbeiten mit Gruppenbildung und Cross Class Cram Down. Wer in einer Gruppe minoritär ist riskiert die Überstimmung durch die qualifizierte Mehrheit. Die Schlechterstellungsprüfung nach § 245 InsO und der Best Interest of Creditors Test nach § 26 StaRUG geben Verteidigungsansätze. Wir prüfen Pläne auf Gruppenbildungsfehler unzulässige Differenzierungen und die korrekte Vergleichsrechnung. Wenn die Plananfechtung Erfolg verspricht, führen die eingebundenen Rechtsanwälte sie. Wenn die Mehrheit nicht zu kippen ist verhandeln wir bessere Bedingungen innerhalb der Gruppe.
So funktioniert unser Gläubigermanagement
Wir verstehen Gläubigermanagement als Disziplin an der Schnittstelle von Restrukturierungsrecht Prozessführung und kommerzieller Verhandlung. Die erste Frage gilt nie der Klage sondern dem wirtschaftlichen Ziel. Geht es um die maximale Quote in einem absehbaren Insolvenzverfahren oder um die Fortführung einer strategisch wichtigen Lieferbeziehung? Soll die Sicherheit zügig verwertet oder als Hebel in einer Restrukturierung nach StaRUG eingesetzt werden? Aus dieser Klärung leitet sich die Reihenfolge der Schritte ab. Wir beginnen mit der Sicherheitenanalyse und der Anfechtungsrisikoprüfung nach §§ 129 ff. InsO. Parallel sondieren wir die Schuldnerlage anhand öffentlich zugänglicher Daten und vertraulicher Gespräche mit anderen Großgläubigern soweit dies kartellrechtlich zulässig ist. In dieser Phase entscheidet sich ob ein klassisches gerichtliches Mahnverfahren Arrest und Pfändung oder eine Verhandlungsspur mit Standstill Agreement und Sanierungsmoderation den schnelleren Weg zur Quote bietet. Die Entscheidung treffen wir mit Ihnen. Sobald die Strategie steht arbeiten wir in festen Teams aus deutschem österreichischem schweizerischem und französischem Recht. Senior Voice bedeutet bei uns dass der mandatsführende Partner bis zur letzten Verhandlungsrunde am Tisch sitzt.
In welchen Branchen verhandeln wir mit Gläubigern?
Konsortialführung und Workout Begleitung
Wir begleiten Banken und Konsortialführer in syndizierten Krediten nach LMA Standard bei Workout Prozessen und der Übertragung auf Distressed Debt Investoren. Schwerpunkte: Mehrheitsklauseln Yank the Bank Snooze you Lose und die Schnittstelle zu Insolvenzverfahren.
Lieferantenforderungen in der Zulieferkrise
Tier 1 Zulieferer mit verlängerten Eigentumsvorbehalten und Werkzeugkostenforderungen brauchen besondere Verteidigungsstrategien wenn OEM Kunden Preisnachlässe erzwingen oder Restrukturierungen ankündigen. Wir sichern Werkzeugeigentum und Konditionenbestand.
Lizenzforderungen über die Insolvenzgrenze
Royalty Streams und Lizenzgebühren erfordern bei Insolvenz des Lizenznehmers besondere Behandlung nach § 103 InsO. Wir verhandeln Lizenzeintritte des Erwerbers sichern Meilensteinforderungen und begleiten die Verwertung von Patentportfolios in grenzüberschreitenden Verfahren.
Grundpfandrechte und Asset Backed Finanzierungen
Bei Immobilienkrediten und Asset Backed Strukturen entscheiden Verwertungsreife und Rangverhältnisse über die Quote. Wir begleiten Zwangsversteigerung und freihändigen Verkauf und koordinieren mit dem Insolvenzverwalter nach § 165 InsO; die Vertretung von Mezzanine Gebern gegen Senior Lender übernehmen die eingebundenen Rechtsanwälte.
Source Code Escrow und Lizenzverteidigung
In TMT Insolvenzen geht es um Source Code Eskrow Wartungsverträge und Cloud Service Level Agreements. Wir prüfen Escrow Klauseln auf Insolvenzfestigkeit; die eingebundenen Rechtsanwälte setzen Herausgabeansprüche durch und vertreten Software Anbieter gegen Insolvenzverwalter, die die Erfüllung nach § 103 InsO ablehnen.
Frachtforderungen und Speditionspfandrecht
Speditionspfandrecht nach § 464 HGB und Frachtführerpfandrecht nach § 441 HGB sind in der Krise oft die einzige werthaltige Sicherheit. Die eingebundenen Rechtsanwälte setzen Pfandrechte gegen Eigentümer und Insolvenzverwalter durch, wir begleiten grenzüberschreitende CMR Streitigkeiten in Frankreich und der Schweiz wirtschaftlich.
Anzahlungsbürgschaften und Abnahmestreitigkeiten
Im Anlagenbau geht es bei Insolvenz des Bestellers um Anzahlungsbürgschaften Vertragserfüllungsbürgschaften und die Abnahme nach § 640 BGB. Wir sichern Bürgschaftsansprüche gegen die Hausbank des Bestellers; die Schiedsverfahren nach ICC oder DIS Regeln führen die eingebundenen Rechtsanwälte, wenn der Insolvenzverwalter Mängelrügen erhebt.
Schritt für Schritt zur Gläubigereinigung
Lagebild und Forderungsaudit
Wir erfassen den vollständigen Forderungsbestand mit Rechtsgrund Fälligkeit Sicherheiten und Verjährungsstatus. Bestehende Verträge prüfen wir auf Kreuzklauseln Material Adverse Change Bestimmungen und Kündigungsrechte. Wir bewerten die Anfechtungsrisiken nach §§ 130 ff. InsO für die letzten zwölf Monate und identifizieren die Sicherheiten die im Krisenfall sofort verwertbar sind. Das Ergebnis ist ein Forderungsregister mit Werthaltigkeitsbewertung und Handlungsempfehlung je Position.
Schuldnersondierung und Gläubigerkoordination
Wir nehmen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung des Schuldners auf und klären den Liquiditätsstatus sowie geplante Sanierungsschritte. Parallel sondieren wir die Position anderer Großgläubiger soweit kartellrechtlich zulässig und prüfen die Bildung eines Standstill Komitees. Die Beteiligung an Ad Hoc Gruppen ermöglicht die abgestimmte Vertretung gegenüber Geschäftsleitung und etwaigen Sanierungsberatern. Die Koordination spart Kosten und stärkt die Verhandlungsposition.
Strategieentscheidung und Mandatsstruktur
Auf Basis von Forderungsaudit und Sondierung legen wir die Strategie fest. Drei Spuren stehen zur Wahl: prozessuale Eskalation mit Mahnbescheid Arrest und Zwangsvollstreckung. Verhandlungslösung mit Standstill Stundungsvereinbarung und Quotenvergleich. Begleitung eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG oder Insolvenzverfahrens nach InsO mit aktiver Beteiligung an Gläubigerausschuss und Plangestaltung. Die gewählte Spur bestimmt das Team und die Eskalationskette.
Umsetzung mit grenzüberschreitender Koordination
In der Umsetzungsphase führen die eingebundenen Rechtsanwälte Mahnverfahren, Klagen und Vollstreckung in den relevanten Jurisdiktionen, wir steuern Strategie und Koordination. Für Frankreich Österreich und die Schweiz arbeiten wir mit eingespielten Korrespondenzanwälten zusammen die wir seit Jahren persönlich kennen. Bei syndizierten Konstellationen koordinieren wir mit dem Agent unter LMA Standard. Bei Insolvenzen melden die eingebundenen Rechtsanwälte Forderungen mit korrekter Begründung an; wir wirken auf die Wahl des Verwalters ein und begleiten den Gläubigerausschuss.
Verhandlung Abschluss und Quotenmaximierung
Die Schlussphase entscheidet über die tatsächliche Quote. Bei Vergleichen achten wir auf wirksame Erfüllungssicherung durch Bankgarantien oder Treuhandlösungen. Bei Insolvenzplänen prüfen wir Gruppenbildung und Schlechterstellungsvergleich nach § 245 InsO. Bei Verwertung von Sicherheiten begleiten wir den Verkaufsprozess und sichern die Werthaltigkeit gegen Anfechtungen. Nach Mandatsabschluss bleibt die Dokumentation für etwaige Folgeprozesse und steuerliche Verlustbescheinigungen vollständig erhalten.
Vier Hebel im Gläubigermanagement
Forderungssicherung
Vor der Eskalation steht die Sicherung. Wir prüfen bestehende Sicherheiten auf Werthaltigkeit und Anfechtungsfestigkeit. Verlängerter Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB Globalzession Sicherungsübereignung und Grundpfandrechte werden auf Bestand und Verwertbarkeit überprüft. Wir veranlassen Nachbesicherung soweit anfechtungsrechtlich noch möglich und bringen Sicherheiten zur Eintragung in den jeweiligen Registern. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten klären wir die Wirksamkeit dinglicher Rechte nach Artikel 8 EUInsVO und Artikel 4 Rom I.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Forderungen verlieren mit jedem Tag an Wert
Wenn ein Schuldner ins Wanken gerät, entscheidet die Geschwindigkeit der ersten 72 Stunden über die spätere Quote. Außenstände aus Lieferbeziehungen mit verlängertem Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB, Werklohnforderungen mit Sicherungshypothek nach § 650e BGB oder Bankforderungen mit revolvierenden Sicherheiten verlieren ihre Werthaltigkeit, sobald andere Gläubiger schneller handeln. In grenzüberschreitenden Konstellationen kommt die Frage hinzu, welche Rechtsordnung für die Sicherheitenverwertung gilt und ob nach Artikel 8 EUInsVO ein dingliches Recht im Belegenheitsstaat anerkannt wird. Wer in dieser Phase abwartet, verhandelt später aus der Position des Nachzüglers.
Prozessuale Eskalation und kommerzielle Lösung parallel
Wir trennen die Eskalationsspur von der Verhandlungsspur. Während ein Team Mahnverfahren in Deutschland nach § 688 ZPO einleitet oder Europäische Zahlungsbefehle nach Verordnung 1896/2006 vorbereitet und Zwangsvollstreckungstitel in der Schweiz nach Artikel 67 SchKG erwirkt, sondiert ein zweites Team mit der Geschäftsführung des Schuldners und den weiteren Großgläubigern die Möglichkeit eines außergerichtlichen Vergleichs oder einer Sanierungsmoderation nach § 94 StaRUG. Diese Parallelisierung erzeugt den Druck der jederzeit anschlussfähigen Vollstreckung und lässt zugleich Raum für eine kommerzielle Lösung mit besserer Quote.
Quote sichern und Geschäftsbeziehung erhalten
Die richtige Mischung aus Härte und Verhandlungsbereitschaft führt regelmäßig zu Ergebnissen oberhalb der Insolvenzquote. In jüngeren Mandaten haben wir Forderungen aus Lieferantenbeziehungen in der Automotive-Zulieferkette durch Rangrücktritte gegen Werterhalt der laufenden Belieferung gesichert. Im Banking-Umfeld haben wir Konsortialführungen begleitet die zwischen Restrukturierung nach StaRUG und Eigenverwaltung nach § 270b InsO abwägen mussten. Im Pharma-Sektor haben wir Lizenzforderungen über die Insolvenzgrenze hinaus durch Lizenzeintritte des Erwerbers nach § 103 InsO erhalten und die Geschäftsbeziehung in eine neue Tragstruktur überführt.
Antworten auf häufige Fragen
Ab welchem Forderungsvolumen ist die Einschaltung externer Beratung sinnvoll?
Wie schnell können Sie nach Mandatierung handeln?
Vertreten Sie auch einzelne Gläubiger gegen die Konsortialmehrheit?
Wie gehen Sie mit Anfechtungsklagen nach § 133 InsO um?
Welche Rolle spielt die EuInsVO bei grenzüberschreitenden Insolvenzen?
Wie kalkulieren Sie das Honorar?
Wie viel kostet ein Insolvenzberater?
Was macht ein Insolvenzberater?
Wer zahlt Insolvenzberater?
„Gläubigermanagement entscheidet sich nicht in der Insolvenztabelle sondern in den Wochen davor. Wer früh handelt verhandelt aus der Position der Stärke.“
Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat
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