Restrukturierung und Sanierung

Unternehmenssanierung mit Substanz

Wir begleiten Unternehmen aus der Krise zurück in tragfähige Strukturen. Sanierungsgutachten nach IDW S6 StaRUG-Verfahren Eigenverwaltung sowie außergerichtliche Restrukturierung über Deutschland Österreich Schweiz Frankreich und Luxemburg hinweg. Senior-besetzt vom ersten Termin bis zur Covenant-Compliance über vier Quartale nach Closing.

Unternehmenssanierung
Leistungen

Was leisten wir in der Unternehmenssanierung?

Sanierung ist kein einheitliches Produkt sondern eine Sequenz aus juristischen finanzwirtschaftlichen und operativen Hebeln die in der richtigen Reihenfolge gezogen werden müssen. Wir decken die volle Bandbreite ab: vom Sanierungsgutachten nach IDW S6 über die Begleitung präventiver Restrukturierungsverfahren nach StaRUG bis zur Eigenverwaltung mit Schutzschirm und der außergerichtlichen Sanierung mit Sanierungskrediten und Debt-Equity-Swaps. Die Schwerpunkte sind methodisch verschieden aber operativ verzahnt. Ein Sanierungsgutachten ohne Verhandlungsführung mit Banken bleibt Papier. Ein StaRUG-Verfahren ohne belastbare Maßnahmenumsetzung scheitert in der zweiten Quartalsbetrachtung. Wir kombinieren die Disziplinen unter einer Senior-Verantwortung. Mandanten haben einen Ansprechpartner der das gesamte Verfahren von der Erstanalyse bis zur Covenant-Compliance über vier Quartale nach Closing trägt. Wir berichten direkt an den CEO CFO und das Aufsichtsorgan und kommunizieren auf der Banken- und Investorenseite mit den jeweils zuständigen Workout-Köpfen. Diese Senioritätsdichte ist der Grund warum 85 Prozent unserer Mandate in tragfähigen Strukturen enden und nicht in Folgesanierungen.

Schwerpunkte

Schwerpunkte unserer Sanierungsberatung

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Sanierungsgutachten nach IDW S6+

Wir erstellen Sanierungsgutachten nach den Maßstäben des IDW Standards S6 in der Fassung 2022. Das Gutachten umfasst die Krisenursachenanalyse das Leitbild des sanierten Unternehmens die integrierte Drei-Statements-Planung über 36 Monate sowie das Maßnahmenpaket mit Wirkungsbeiträgen je Quartal. Banken Warenkreditversicherer und Insolvenzgerichte akzeptieren das Gutachten als Grundlage für Sanierungskredite Stundungen und gerichtliche Anordnungen. Die Erstellung erfolgt durch ein Team aus Wirtschaftsprüfern Restrukturierungsanwälten und Branchenexperten in acht bis sechzehn Wochen.

StaRUG-Restrukturierungsplan+

Wir konzipieren und begleiten den Restrukturierungsplan nach §§5 ff. StaRUG. Schwerpunkte sind die Gruppenbildung nach Gläubigerkategorien die Vergleichsrechnung gegen das hypothetische Insolvenzszenario nach §6 Abs. 2 StaRUG sowie die Abstimmungslogik mit qualifizierten Mehrheiten von 75 Prozent je Gruppe. Bei Akkordstörern setzen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte die gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach § 26 StaRUG durch. Die gerichtliche Planbestätigung erfolgt durch das zuständige Restrukturierungsgericht typischerweise das AG Frankfurt Hamburg oder München.

Chief Restructuring Officer Mandat+

Auf Verlangen von Gesellschaftern Banken oder Aufsichtsräten übernehmen wir das CRO-Mandat in der Geschäftsführung oder als Generalbevollmächtigter. Der CRO verantwortet die Liquiditätssteuerung die Stakeholder-Kommunikation und die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Wir bleiben für die Dauer der akuten Sanierungsphase typischerweise neun bis fünfzehn Monate an Bord und übergeben anschließend an das interne Restructuring-Management. Die Mandate sind D&O-versichert und mit klarem Pflichtenheft ausgestattet.

Bankenverhandlung und Workout+

Wir führen die Verhandlungen mit Konsortialbanken Pfandbriefbanken und Spezialbanken. Schwerpunkte sind die Strukturierung von Standstill-Vereinbarungen nach LMA-Standard die Verhandlung von Waiver-Konditionen und Reset-Modellen für Financial Covenants sowie die Vorbereitung von Sanierungskrediten mit Frischgeldcharakter und Anfechtungsschutz. Bei syndizierten Krediten koordinieren wir mit Agent-Banken und Workout-Abteilungen und bereiten Lender Presentations vor die den Erwartungen der Risikoorgane entsprechen.

Carve-out und Distressed M&A+

Wenn die Sanierung den Verkauf nicht-strategischer Geschäftsbereiche erfordert begleiten wir den Carve-out von der Bewertung über die Trennung der Shared Services bis zur Signing- und Closing-Phase. Bei Distressed-M&A-Transaktionen strukturieren wir Asset Deals und Share Deals unter Berücksichtigung der Anfechtungsrisiken nach §§129 ff. InsO. Übertragende Sanierungen aus dem Insolvenzverfahren erfolgen mit Insolvenzverwalter-Beteiligung und Nachhaftungsausschluss für die übernehmende Gesellschaft.

Unternehmenssanierung
Mandanten

Für wen ist eine Sanierung der richtige Weg?

Wir arbeiten für mittelständische Unternehmen ab 50 Millionen Euro Umsatz konzerngebundene Tochtergesellschaften in DACH-Strukturen und PE-Portfoliounternehmen mit Restrukturierungsbedarf. Mandanten kommen aus Branchen mit komplexen Wertschöpfungsketten: Automotive-Zulieferer mit OEM-Abhängigkeit Maschinen- und Anlagenbauer mit Projektgeschäft Pharma-Hersteller mit regulatorischer Pipeline-Komplexität Real-Estate-Bestandshalter mit Refinanzierungswellen sowie TMT-Unternehmen mit ausgelaufenen Wachstumsfinanzierungen. Adressaten unserer Arbeit sind CEOs CFOs und CROs Aufsichts- und Beiratsgremien sowie die Gesellschafterkreise selbst. Wir mandatieren auch Kreditinstitute Versicherer und Private-Debt-Fonds als Workout-Berater wenn die Engagementgröße einen externen Sanierungsmoderator nötig macht. Geografisch decken wir Deutschland Österreich Schweiz Frankreich und Luxemburg ab. Damit erfassen wir die Holding-Topologie der meisten europäischen Mittelstandsstrukturen ohne externe Korrespondenzanwälte. Die Mandatsannahme erfolgt nach einer kostenfreien Erstanalyse von 90 Minuten in der wir die Sanierungswürdigkeit und die zeitliche Dringlichkeit prüfen.

Häufige Anliegen

Mit welchen Sanierungsanliegen kommen Mandanten zu uns?

01

Drohende Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO

Die Prognose über 24 Monate kippt sobald ein Großkunde Zahlungsziele streckt oder eine Bank die Kontokorrentlinie reduziert. Die Geschäftsleitung steht zwischen der Pflicht zur Fortbestehensprognose nach §1 StaRUG und der Antragspflicht nach §15a InsO bei drei Wochen Frist für Zahlungsunfähigkeit. Wir liefern die belastbare Dokumentation der Liquiditätsplanung als Schutz vor Insolvenzverschleppungsvorwürfen und prüfen ob der StaRUG-Rahmen für ein präventives Verfahren noch offensteht. Diese Weichenstellung trifft die Geschäftsleitung. Wir tragen die methodische Verantwortung.

02

Covenant-Bruch bei Konsortialfinanzierung

Der Bruch eines Financial Covenant löst typischerweise eine 30-Tage-Heilungsfrist aus innerhalb derer Waiver-Verhandlungen mit dem Konsortialführer geführt werden müssen. Bei syndizierten Krediten über 50 Millionen Euro sind häufig zehn bis fünfzehn Institute beteiligt jeweils mit eigenen Risikoorganen. Wir koordinieren den Waiver-Prozess strukturieren das Lender Presentation Deck nach den Erwartungen von Workout-Abteilungen und verhandeln Reset-Konditionen die nicht die nächste Covenant-Periode bereits gefährden. Standstill-Vereinbarung als Brücke zum Sanierungsgutachten.

03

Lieferantenkredit bricht durch Warenkreditversicherer

Sobald Atradius Coface oder Allianz Trade die Limite für ein Unternehmen kürzen verkürzen Lieferanten ihre Zahlungsziele von 60 auf 14 Tage oder verlangen Vorkasse. Bei einem Einkaufsvolumen von 200 Millionen Euro entsteht ein Liquiditätsschock von 20 bis 30 Millionen Euro innerhalb von acht Wochen. Wir verhandeln mit Warenkreditversicherern auf Basis einer transparenten Sanierungsdokumentation begleiten Lieferanten-Standstills nach §§133 ff. InsO insolvenzfest und prüfen Factoring-Strukturen für die Zwischenfinanzierung.

04

Sanierung bei Konzernverbund im DACH-Raum

Wenn die deutsche Muttergesellschaft saniert wird stehen österreichische und schweizerische Tochtergesellschaften unter Cash-Pool und Patronatserklärungen in Mitverantwortung. Die EUInsVO 2015/848 regelt das Hauptverfahren am COMI die schweizerische Tochter folgt SchKG-Logik mit Nachlassstundung. Wir koordinieren das Gruppensanierungsverfahren nach §§269a ff. InsO trennen die operativen von den finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen und sichern die intercompany-Forderungen gegen Anfechtung. Steuerliche Organschaft und Verlustverrechnung bleiben dabei im Blick.

05

Gesellschafterstreit blockiert Sanierungsentscheidung

In Familienunternehmen und PE-Beteiligungen scheitern Sanierungen häufig nicht am Konzept sondern am Gesellschafterkreis. Bei einer GmbH mit drei gleichberechtigten Stämmen reicht eine Blockadeposition um Kapitalerhöhungen nach §55 GmbHG zu verhindern. Im StaRUG-Verfahren kann die Geschäftsleitung Restrukturierungsmaßnahmen auch gegen Gesellschafterwiderstand durchsetzen sofern die Mehrheitserfordernisse der Planabstimmung erfüllt sind. Wir moderieren den Gesellschafterprozess parallel zur Gläubigerverhandlung und dokumentieren die Pflichtenkollision der Geschäftsführung.

So funktioniert es

So funktioniert unsere Sanierungsberatung

Wir arbeiten nach einer Sequenz die sich in über 30 Jahren Praxis als belastbar erwiesen hat. Am Anfang steht die Liquiditätsabsicherung über die nächsten 13 Wochen nicht die Strategiediskussion. Erst wenn der Cashflow handlungsfähig ist setzen wir die Ursachenanalyse an: getrennt nach Markt- Geschäftsmodell- Prozess- und Finanzursachen mit klarer Gewichtung. Auf dieser Basis entwickeln wir das Leitbild des sanierten Unternehmens das von Gesellschaftern und Geschäftsleitung getragen sein muss. Erst danach beginnt die Maßnahmenplanung die wir in operative finanzwirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Hebel strukturieren. Die Maßnahmen werden mit Wirkungsbeiträgen versehen quartalsweise nachgehalten und gegen Stresstests validiert. Im Verfahren selbst übernehmen wir die Rolle des CROs oder des Sanierungsmoderators je nach Verfahrenslogik. Dabei führen wir nicht nur die Verhandlungen mit Banken Warenkreditversicherern und Lieferanten sondern auch die Kommunikation mit Mitarbeitern Betriebsrat Kunden und der Öffentlichkeit. Sanierung ist auch ein Reputationsthema. Wir behandeln es entsprechend. Der Übergang in die operative Umsetzung erfolgt durch ein PMO das wir personell besetzen bis das Restructuring-Management des Unternehmens die Steuerung übernehmen kann.

Branchen

In welchen Branchen sanieren wir?

Automotive Tier-1

OEM-Abhängigkeit und Transformationsdruck

Zulieferer mit über 60 Prozent Umsatzanteil bei einem OEM stehen in der Antriebswandelphase unter doppeltem Druck: Volumenrückgang im Verbrennergeschäft und Investitionsbedarf in E-Mobility-Komponenten. Wir sanieren entlang der Plattformlogik und verhandeln Preiserhöhungen über LoI-Konstruktionen mit OEMs.

Maschinen- und Anlagenbau

Projektgeschäft mit verlängerten Cash-Zyklen

Projektrisiken aus Vertragsstrafen Liquidated Damages und verzögerten Endabnahmen treffen den Mittelstand mit voller Wucht. Wir restrukturieren Großprojekte mit Bürgschaftsstrukturen verhandeln Anzahlungssicherheiten neu und prüfen die bilanzielle Behandlung nach IAS 15 sowie HGB-Vorsichtsprinzip.

Banking und Capital Markets

Workout-Mandate für Kreditinstitute

Wir mandatieren Banken Sparkassen und Versicherer als externer Sanierungsberater für Engagements ab 25 Millionen Euro Exposure. Strukturierung von Sanierungskonsortien Begleitung von Debt-Equity-Swaps und Verhandlung mit Mitbanken nach den Standards der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing.

Pharma und Healthcare

Pipeline-Bewertung und regulatorische Hürden

Bei Spezialpharma-Herstellern verschiebt sich die Sanierungslogik durch Pipeline-Bewertung nach Wirkstoffphasen. Wir bewerten BLA- und MAA-Stadien gegen Cash-Burn-Profile strukturieren Lizenz-Out-Deals als Sanierungsbeitrag und navigieren EMA- bzw. BfArM-Auflagen die Kostensenkungen begrenzen.

Real Estate und Bauträger

Refinanzierungswellen und ATAD III

Bestandshalter mit auslaufenden Zinsbindungen 2025 bis 2027 stehen vor Refinanzierungslücken von 100 bis 300 Basispunkten. Wir restrukturieren Objektgesellschaften nach §§133 ff. InsO sicher koordinieren mit Pfandbriefbanken und prüfen Sale-and-Leaseback-Strukturen unter Berücksichtigung der ATAD-III-Substanzanforderungen.

TMT und SaaS

Ausgelaufene Wachstumsfinanzierung

SaaS-Unternehmen mit Series-C-Finanzierung von 2021 stehen vor Down-Rounds oder Restrukturierungen. Wir verhandeln Convertible Notes neu strukturieren Liquidation Preferences und führen Sanierungen über Pay-to-Play-Mechanismen die nach Delaware-Law-Standards auch in deutsche GmbH-Strukturen übertragbar sind.

Logistik und Transport

Kostendruck und Konsolidierungswelle

Spediteure mit Subunternehmer-Modellen stehen unter Druck aus Mindestlohnentwicklung Mautanpassungen und Treibstoffvolatilität. Wir sanieren Flottenfinanzierungen restrukturieren Leasing-Portfolios mit Bilanzwirkung nach IFRS 16 und begleiten M&A-getriebene Konsolidierungsstrategien als Sanierungsalternative.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre
5 Jurisdiktionen
72 Stunden
85 Prozent
Vorgehen

Schritt für Schritt zur erfolgreichen Sanierung

01

Phase 1: Erstanalyse innerhalb 72 Stunden

Im ersten Schritt erstellen wir eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung prüfen Covenant-Status nach Loan Documentation und kartieren die relevanten Stakeholder. Wir klären die insolvenzrechtliche Lage nach §§17 18 19 InsO dokumentieren die Fortbestehensprognose und identifizieren akute Handlungspflichten der Geschäftsführung. Ergebnis ist ein 20-seitiger Lagebericht mit klarer Handlungsempfehlung: außergerichtliche Sanierung StaRUG-Verfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung.

02

Phase 2: Sanierungsgutachten nach IDW S6

Die Konzepterstellung dauert zwischen acht und sechzehn Wochen. Wir analysieren Krisenursachen entwickeln das Leitbild definieren Maßnahmen mit Wirkungsbeitrag pro Quartal und integrieren die Drei-Statements-Planung über 36 Monate. Das Gutachten enthält die Vergleichsrechnung gegenüber dem Insolvenzszenario die Stresstests gegen Umsatzrückgänge von 10 bis 25 Prozent und die Tragfähigkeitsprognose. Adressaten sind Banken Warenkreditversicherer Gesellschafter und ggf. das Restrukturierungsgericht.

03

Phase 3: Verhandlung mit Stakeholdern

Wir führen die Verhandlungen mit Konsortialbanken Warenkreditversicherern Großlieferanten Vermietern und Pensionsverpflichteten. Standstill-Vereinbarungen werden zunächst für 90 Tage abgeschlossen und nach Vorlage des IDW-S6-Gutachtens in Sanierungsbeiträge umgewandelt. Bei StaRUG-Verfahren strukturieren wir den Restrukturierungsplan inklusive Gruppenbildung Vergleichsrechnung und Abstimmungslogik nach §§24 ff. StaRUG. Die Plan-Abstimmung erfolgt mit qualifizierten Mehrheiten je Gruppe.

04

Phase 4: Verfahren und Closing

Im StaRUG-Verfahren begleiten wir die Anzeige der Restrukturierungssache beim zuständigen Restrukturierungsgericht. Im Eigenverwaltungsverfahren stellen die von uns eingebundenen Rechtsanwälte den Insolvenzantrag mit Schutzschirm nach § 270d InsO; wir erstellen Fortbestehensprognose und Planungsrechnung. In außergerichtlichen Sanierungen führen wir das Signing und Closing der Sanierungsvereinbarung mit allen beteiligten Parteien. Die finalen Sanierungsbeiträge umfassen typischerweise Forderungsverzichte Stundungen Debt-Equity-Swaps und Sanierungskredite mit Anfechtungsschutz nach §39 Abs. 4 InsO.

05

Phase 5: Umsetzung und Stabilisierung

Nach Closing übernehmen wir das PMO für die operative Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen über 18 bis 24 Monate. Wir steuern die Maßnahmenrealisierung gegen die Planwerte berichten quartalsweise an die Sanierungsstakeholder und führen das Covenant-Reporting an die Banken. Erst nach vier aufeinanderfolgenden Quartalen mit Covenant-Compliance und positiven EBITDA-Beiträgen gilt die Sanierung als abgeschlossen. Wir übergeben dann an das interne Restructuring-Management des Unternehmens.

Schwerpunkte

Vier Hebel der Sanierung

Schwerpunkt 01

Außergerichtliche Sanierung

Die außergerichtliche Sanierung ist der Standardweg solange Gläubigerkonsens herstellbar ist. Wir führen Standstill-Verhandlungen mit Banken und Warenkreditversicherern verhandeln Sanierungsbeiträge nach IDW S6 und strukturieren Sanierungskredite mit Anfechtungsschutz nach §39 Abs. 4 InsO. Voraussetzung ist eine Verständigungsfähigkeit aller wesentlichen Stakeholder. Bei homogenen Gläubigerstrukturen mit drei bis sieben Banken ist dieser Weg innerhalb von vier bis sechs Monaten umsetzbar.

Außergerichtliche Sanierung
Ablauf

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Krise erkennen bevor Liquidität bricht
Ausgangslage

Krise erkennen bevor Liquidität bricht

Wenn der Working-Capital-Bedarf steigt und Kreditlinien enger gezogen werden, verkürzt sich der Handlungsspielraum innerhalb weniger Wochen. Bei Automotive-Zulieferern verschiebt sich das Bild durch verspätete OEM-Abrufe, bei Maschinenbauern durch verlängerte Projektlaufzeiten, im Handel durch Lagerüberhänge nach saisonalem Einbruch. Unsere Erstanalyse trennt liquiditätsgetriebene Schieflagen von strukturellen Ertragsdefiziten und ordnet die Maßgaben nach §1 StaRUG sowie §15a InsO. Innerhalb von 72 Stunden liegt eine belastbare Bestandsaufnahme vor: Cash-Reichweite auf 13-Wochen-Basis. Covenant-Status. Stakeholder-Landkarte. Genehmigungserfordernisse nach Konzern- und Beteiligungsstruktur grenzüberschreitend nach EUInsVO 2015/848.

Unser Ansatz

Sanierungskonzept mit IDW S6 Tiefe

Wir erstellen Sanierungsgutachten nach IDW S6 in der Tiefe die Banken Kreditversicherer und Gesellschafter erwarten. Das Konzept umfasst die Krisenursachenanalyse das Leitbild des sanierten Unternehmens die integrierte Drei-Statements-Planung über 36 Monate sowie das Maßnahmenpaket mit Wirkungsnachweis pro Quartal. Im StaRUG-Verfahren begleiten wir den Restrukturierungsplan inklusive Gruppenbildung Vergleichsrechnung und Abstimmungslogik nach §§24 ff. StaRUG. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten klären wir COMI-Fragen frühzeitig und stimmen Parallelverfahren in Österreich nach URG bzw. in der Schweiz nach SchKG ab. Die Verzahnung mit dem operativen Carve-out und der Treasury-Steuerung erfolgt durch ein PMO das wir personell besetzen.

Sanierungskonzept mit IDW S6 Tiefe
Tragfähigkeit statt Zeitkauf
Ergebnis

Tragfähigkeit statt Zeitkauf

Sanierung gelingt wenn das Konzept von Gläubigern getragen wird und das operative Geschäft die geplanten Effekte tatsächlich liefert. Unsere Mandate zeigen typische Wirkungen: Wiederherstellung positiver EBITDA-Beiträge innerhalb von 9 bis 15 Monaten Reduzierung der Netto-Finanzverschuldung um 25 bis 40 Prozent nach Forderungsverzicht und Debt-Equity-Swap sowie eine stabile Anschlussfinanzierung mit verlängerten Laufzeiten. Wir bleiben nach der Closing-Phase als Sanierungsmoderator an Bord bis die Covenant-Compliance über vier Quartale nachgewiesen ist. Erst dann gilt das Mandat als erfolgreich abgeschlossen. Diese Maßgabe gilt unabhängig vom Honorarmodell.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Sanierungsberatung
Der richtige Zeitpunkt liegt deutlich vor dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO. In der Praxis sind die Spielräume am größten wenn EBITDA-Margen über zwei Quartale unter Plan liegen oder ein Covenant-Bruch innerhalb der nächsten zwölf Monate prognostiziert wird. Ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verbleiben drei bzw. sechs Wochen bis zur Antragspflicht nach §15a InsO. Wir empfehlen die Erstanalyse spätestens dann wenn die Cash-Reichweite unter sechs Monate fällt.
Worin unterscheidet sich ein StaRUG-Verfahren von der Eigenverwaltung
Das StaRUG-Verfahren ist ein präventiver Restrukturierungsrahmen unterhalb der Insolvenzschwelle und setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus. Es greift gezielt in einzelne Rechtsverhältnisse ein ohne das gesamte Unternehmen unter Insolvenzregime zu stellen. Die Eigenverwaltung nach §§270 ff. InsO ist ein vollständiges Insolvenzverfahren mit Sachwalter Insolvenzgeld und Vertragsbeendigungsrechten nach §103 InsO. Welcher Weg passt hängt von der Beteiligtenstruktur der Sanierungsbedürftigkeit und der operativen Stabilität ab.
Welche Rolle spielen Banken im Sanierungsprozess
Banken sind in Sanierungen typischerweise zentrale Stakeholder weil Konsortialkredite Kontokorrentlinien und Avalrahmen die Liquiditätsstruktur bestimmen. Workout-Abteilungen großer Geschäftsbanken arbeiten nach standardisierten Prozessen und erwarten ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 oder mindestens eine belastbare Fortbestehensprognose nach IDW S11. Wir bereiten die Bankenkommunikation vor strukturieren das Lender Presentation Deck und verhandeln Stillhalteabkommen Waiver und Sanierungskredite mit Frischgeldcharakter.
Wie lange dauert eine typische Unternehmenssanierung
Die Konzepterstellung nach IDW S6 dauert je nach Komplexität zwischen acht und sechzehn Wochen. Ein StaRUG-Verfahren ist innerhalb von drei bis sechs Monaten abschließbar. Die operative Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen erstreckt sich über 24 bis 36 Monate weil Kostensenkungen Vertragsanpassungen und Geschäftsmodellumbauten ihre volle Wirkung erst über mehrere Quartale entfalten. Die Sanierung gilt als nachhaltig wenn Covenant-Compliance und positive EBITDA-Beiträge über vier aufeinanderfolgende Quartale nachgewiesen sind.
Welche Haftungsrisiken trägt die Geschäftsführung in der Krise
Die Geschäftsführung haftet persönlich nach §15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach §64 GmbHG a.F. weiterhin für vor 2021 verursachte Sachverhalte sowie nach §15a InsO bei verspäteter Antragstellung. Hinzu kommen steuerliche Haftungen nach §69 AO Sozialversicherungsbeiträge nach §266a StGB und zivilrechtliche Ansprüche nach §43 GmbHG bzw. §93 AktG. Wir dokumentieren Sorgfaltspflichten in Echtzeit und strukturieren D&O-relevante Entscheidungen revisionssicher.
Können Sanierungsmaßnahmen anfechtungsfest gestaltet werden
Ja. Die Anfechtungstatbestände nach §§129 ff. InsO insbesondere die Vorsatzanfechtung nach §133 InsO greifen häufig bei in der Krise gewährten Sicherheiten oder kongruenten Deckungen. Sanierungskredite mit Frischgeldcharakter genießen nach §39 Abs. 4 InsO Anfechtungsschutz wenn ein schlüssiges Sanierungskonzept vorliegt. Wir strukturieren Sicherheitenbestellungen Standstill-Vereinbarungen und Sanierungsbeiträge so dass die Anfechtungsfestigkeit dokumentiert ist und auch im späteren Insolvenzfall Bestand hat.
Wie funktioniert eine Sanierung im grenzüberschreitenden DACH-Konzern
Die EUInsVO 2015/848 weist das Hauptverfahren dem Mitgliedstaat des Center of Main Interests zu. Bei deutsch-österreichischen Konstellationen koordinieren wir das deutsche StaRUG mit dem österreichischen URG-Verfahren. Bei Schweizer Beteiligung greift das SchKG mit Nachlassstundung und Nachlassvertrag separat vom EU-Verfahren. Cash-Pool-Strukturen Patronatserklärungen und intercompany-Lieferbeziehungen werden in einem Gruppenrestrukturierungsplan zusammengeführt der die nationalen Verfahren operativ verzahnt.
Wie hoch sind die Kosten für ein Sanierungsgutachten nach IDW S6?
Die Kosten eines IDW S6 Gutachtens hängen von der Unternehmensgröße der Datenqualität und der Komplexität der Krisenursachen ab. Üblicherweise rechnen Sanierungsberater nach Tagessätzen ab wobei der Aufwand vom integrierten Planungsmodell der Branchenanalyse und der Tiefe der Leitbildentwicklung getrieben wird. Banken und Kreditversicherer verlangen seit der BGH-Rechtsprechung zu IX ZR 285/14 eine plausible Fortbestehensprognose was die Anforderungen an Methodik und Dokumentation deutlich erhöht hat. Bei Dr. Furch und Partner ist die Erstberatung kostenfrei und unverbindlich. Im Vorgespräch klären wir den Scope und liefern eine belastbare Indikation bevor ein Mandat erteilt wird. Praktische Empfehlung: Holen Sie vor Beauftragung zwei Angebote ein und prüfen Sie ob der Bieter eigene Branchenexpertise und Erfahrung mit Konsortialbanken im DACH-Raum nachweisen kann.
Wann wird ein IDW S6 Gutachten benötigt?
Ein IDW S6 Gutachten wird typischerweise benötigt wenn Hausbanken Sicherheitenpools oder Warenkreditversicherer eine fundierte Sanierungsfähigkeitsbeurteilung verlangen oder wenn die Geschäftsführung einer GmbH eine Haftungsenthaftung nach §§ 15a 15b InsO im Sinne der BGH-Linie zur Fortbestehensprognose benötigt. Auch im StaRUG-Verfahren nach §§ 29 ff. StaRUG dient der S6 als Plausibilitätsanker für den Restrukturierungsplan. In Österreich wird der IDW S6 häufig in URG-Sanierungsverfahren analog verwendet, in der Schweiz im Rahmen der Nachlassstundung nach Art. 293 ff. SchKG. Praktische Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank frühzeitig ab ob ein Vollgutachten oder zunächst ein Kurzkonzept nach IDW S11 genügt um Zeit und Kosten zu sparen.
Wer darf ein IDW S6 Gutachten erstellen?
Berechtigt zur Erstellung sind grundsätzlich Wirtschaftsprüfer Steuerberater und qualifizierte Sanierungsberater die über nachweisbare Sanierungs- und Branchenexpertise verfügen. Entscheidend ist nicht der Titel sondern die fachliche Eignung im Sinne der BGH-Rechtsprechung IX ZR 285/14 und IX ZR 65/14 wonach der Ersteller über die Kenntnisse eines branchenkundigen Fachmanns verfügen muss. Die Hausbanken im DACH-Raum akzeptieren den S6 nur wenn der Aussteller unabhängig dokumentierbar qualifiziert und in der Sanierungspraxis verankert ist. Reine Buchhaltungs- oder Allgemeinberatungspraxen genügen diesen Anforderungen regelmäßig nicht. Praktische Empfehlung: Prüfen Sie vor Beauftragung Referenzen abgeschlossener Sanierungen Mitgliedschaften in einschlägigen Fachverbänden sowie die berufliche Haftpflichtversicherung des Bieters bevor Sie das Mandat zeichnen.
Wann muss ich das IDW S6 Gutachten beauftragen?
Die Beauftragung sollte erfolgen sobald die Krisenstadien nach IDW S6 also Stakeholder- Strategie- Produkt- und Absatz- Erfolgs- oder Liquiditätskrise sichtbar werden spätestens jedoch bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO oder bei Eintritt der Antragspflicht nach § 15a InsO. In Österreich gilt § 69 IO mit 60-Tage-Frist in der Schweiz greift die Benachrichtigungspflicht des Verwaltungsrates nach Art. 725 ff. OR. Wer zu spät beauftragt riskiert dass die Sanierungsfähigkeit nicht mehr darstellbar ist und das StaRUG-Instrumentarium nach § 29 StaRUG verschlossen bleibt. Praktische Empfehlung: Spätestens bei der ersten unterjährigen Covenant-Verletzung oder bei sechs Wochen Liquiditätsreichweite sollten Sie das Erstgespräch suchen damit der Sanierungsfahrplan vor Eintritt der Antragspflicht steht.

„Sanierung ist kein Spiel auf Zeit. Sie ist die nüchterne Antwort auf eine Frage: Trägt das Geschäftsmodell die Verbindlichkeiten noch oder nicht. Alles andere folgt aus dieser Antwort.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.