Insolvenzberatung

Wo finde ich Insolvenzveröffentlichungen in Deutschland?

Alle Unternehmensinsolvenzen werden amtlich im Internet bekannt gemacht. Wo diese Veröffentlichungen stehen, wie die Suche funktioniert und welche Quellen den schnellsten Überblick geben.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|4. September 2026|4 Min Lesezeit

Jede Unternehmensinsolvenz in Deutschland wird öffentlich bekannt gemacht. So schreibt es § 9 der Insolvenzordnung vor, zentral im Internet, kostenfrei und für jeden einsehbar. Wer weiß, wo diese Bekanntmachungen stehen und wie die Suche funktioniert, erkennt eine Krise beim Geschäftspartner oft deutlich früher als der Wettbewerb.

Wo werden Insolvenzen in Deutschland amtlich veröffentlicht?

Die erste und wichtigste Adresse ist das amtliche Portal insolvenzbekanntmachungen.de. Dort veröffentlichen alle deutschen Insolvenzgerichte ihre Beschlüsse gebündelt, von der Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen über die Verfahrenseröffnung bis zur Aufhebung. Der Zugriff ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich, die Rechtsgrundlage bildet § 9 InsO mit der zentralen, länderübergreifenden Bekanntmachung im Internet.

Welche Angaben stehen in einer Insolvenzbekanntmachung?

Eine Bekanntmachung nennt die wesentlichen Eckdaten des Verfahrens:

  • den Namen des Schuldners samt Sitz und bei Unternehmen dem Registergericht
  • das zuständige Insolvenzgericht und das Aktenzeichen
  • die Art der Entscheidung, etwa Eröffnung, Abweisung mangels Masse oder Aufhebung
  • den bestellten Insolvenzverwalter oder Sachwalter
  • die Fristen für Gläubiger, vor allem die Anmeldefrist und den Prüfungstermin

Wie funktioniert die Suche im amtlichen Portal?

In den ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung lässt sich eine Bekanntmachung ohne genaue Angaben finden, etwa über Bundesland und Datum. Danach greift eine Einschränkung. Für eine gezielte Suche wählen Sie das Insolvenzgericht aus und geben mindestens einen weiteren Anhaltspunkt ein, also den Namen des Schuldners, dessen Sitz oder das Aktenzeichen. Sechs Monate nach Abschluss oder Aufhebung des Verfahrens wird der Eintrag wieder gelöscht.

Welche weiteren Quellen zeigen Insolvenzveröffentlichungen?

Neben dem amtlichen Portal führen mehrere Register und Dienste insolvenzbezogene Informationen:

  • Das Unternehmensregister bündelt Handelsregisterdaten, Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen zu Unternehmen an einer Stelle.
  • Im Handelsregister erscheint bei einer betroffenen Gesellschaft ein Insolvenzvermerk direkt im Registerauszug.
  • Der Bundesanzeiger dokumentiert die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, aus der sich eine wirtschaftliche Schieflage früh ablesen lässt.
  • Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform, CRIF oder Schufa werten diese Quellen aus und verdichten sie zu Bonitätsprofilen.

Wo finde ich die wichtigsten Fälle auf einen Blick?

Amtliche Portale sind vollständig, aber sperrig. Sie zeigen Rohdaten ohne Einordnung, und namhafte Verfahren gehen zwischen mehreren zehntausend Einträgen pro Jahr unter. Für den schnellen Überblick über die bedeutenden Fälle haben wir eine eigene Insolvenzdatenbank für Deutschland aufgebaut. Dort bündeln wir öffentlich berichtete Unternehmensinsolvenzen des laufenden Jahres, jeweils mit Quelle und Verfahrensstand, und Sie filtern nach Monat, Branche und Verfahrensart.

Jeder Eintrag in der Insolvenzdatenbank verlinkt auf den Originalbericht, sodass Sie jede Angabe an der Quelle nachvollziehen können. So verbinden Sie die Vollständigkeit der amtlichen Register mit einer schnellen, eingeordneten Übersicht der Fälle, über die tatsächlich berichtet wird.

Warum lohnt sich der Blick in die Insolvenzveröffentlichungen?

Für Lieferanten und Dienstleister ist die Bekanntmachung der Startschuss, um Forderungen fristgerecht anzumelden und die eigenen Rechte in der Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Wer kurz vor dem Antrag noch Zahlungen erhalten hat, sollte zudem prüfen, welche Zahlungen anfechtbar sind, denn der Verwalter kann sie später zurückfordern.

Geschäftsführer eines angeschlagenen Unternehmens lesen aus fremden Verfahren viel über die eigene Lage. Wer die Anzeichen für Insolvenzreife früh erkennt, gewinnt Zeit, bevor die Antragspflicht greift und die persönliche Haftung droht. Wie ein Verfahren dann konkret abläuft, zeigt unser Leitfaden zum Ablauf des Insolvenzverfahrens.

Vertrauliche Ersteinschätzung

Ob Sie einen Geschäftspartner in der Krise beobachten, als Gläubiger betroffen sind oder Ihr eigenes Unternehmen absichern wollen, eine frühe Einordnung schafft Klarheit über die nächsten Schritte. Schildern Sie uns Ihre Lage über unser Kontaktformular, wir melden uns innerhalb eines Werktags, in akuten Fällen sofort.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zu Insolvenzveröffentlichungen

Sind Insolvenzbekanntmachungen kostenlos einsehbar?

Ja. Das amtliche Portal insolvenzbekanntmachungen.de ist für jeden kostenfrei und ohne Anmeldung zugänglich. Grundlage ist § 9 InsO, der die öffentliche Bekanntmachung zentral im Internet vorschreibt. Gebühren fallen nur bei kommerziellen Auskunfteien an, die diese Daten aufbereiten und mit weiteren Bonitätsinformationen anreichern.

Wie lange bleibt eine Insolvenz im amtlichen Portal sichtbar?

Eine Bekanntmachung wird sechs Monate nach Abschluss oder Aufhebung des Verfahrens gelöscht. In den ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung ist sie ohne genaue Suchangaben auffindbar, danach nur noch über die gezielte Suche mit Gericht und einem weiteren Anhaltspunkt wie Name, Sitz oder Aktenzeichen.

Werden auch Privatinsolvenzen veröffentlicht?

Ja. Verbraucherinsolvenzen erscheinen im selben amtlichen Portal wie Unternehmensinsolvenzen. Auch hier gelten die zweiwöchige Frist für die freie Suche und die Löschung sechs Monate nach Verfahrensende. Unsere Insolvenzdatenbank konzentriert sich dagegen auf öffentlich berichtete Unternehmensinsolvenzen.

Kann ich mich über neue Insolvenzen automatisch informieren lassen?

Das amtliche Portal bietet keinen kostenlosen Benachrichtigungsdienst. Eine laufende Überwachung einzelner Geschäftspartner leisten kommerzielle Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder CRIF. Für den Überblick über namhafte Fälle pflegen wir unsere Insolvenzdatenbank für Deutschland fortlaufend nach.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.