Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge: Was gewinnen Übergeber und Nachfolger?

Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, startet mit Kundenstamm, eingespieltem Team und etabliertem Marktauftritt. Die Vorteile der Unternehmensnachfolge gegenüber einer Neugründung sind erheblich und rechtlich gut abgesichert.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|31. August 2026|10 Min Lesezeit

Im deutschen Mittelstand stehen die Uhren gerade auf Übergabe. Laut KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand streben im Fünfjahreszeitraum von 2023 bis Ende des Jahres 2027 rund 626.000 mittelständische Unternehmen eine Nachfolge an, im Schnitt etwa 125.000 pro Jahr. Dahinter steckt eine alternde Inhabergeneration, ein niedriges Gründungsinteresse und die schlichte Frage, ob Jahrzehnte aufgebauter Wert erhalten bleibt oder still endet. Wer als Nachfolger einsteigt, trifft auf eine Ausgangssituation, die eine Neugründung selten bieten kann.

Was versteht man unter einer Unternehmensnachfolge?

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) unterscheidet klar zwischen Übernahme und Nachfolge. Unter der Übernahme eines Unternehmens versteht das IfM Bonn den Vorgang, bei dem das Eigentum an einer wirtschaftlichen Einheit übernommen wird, ohne dass diese dabei wesentlich verändert wird. Eine Unternehmensnachfolge liegt vor, wenn ein geschäftsführender Inhaber die Leitung des Unternehmens aus persönlichen Gründen, etwa Alter oder Krankheit, abgibt und dabei zugleich die Eigentümerstruktur wechselt.

Abgrenzend zur Neugründung, bei der ein Unternehmen ohne bestehenden Geschäftsbetrieb neu entsteht, setzt die Nachfolge auf vorhandenen Strukturen auf. Das IfM Bonn bezeichnet ein Unternehmen als „übergabereif“, wenn der Inhaber beabsichtigt, sich innerhalb der nächsten fünf Jahre zurückzuziehen, und als „übernahmewürdig“, wenn die zu erwartenden Gewinne mindestens so hoch sind wie Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zuzüglich Erträgen aus einer alternativen Kapitalanlage.

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?

Die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten ist erheblich. Die IHK Darmstadt und verschiedene Kammerbroschüren unterscheiden im Wesentlichen vier Hauptvarianten, die je nach Ausgangssituation des Unternehmens und Interessentenfeld zur Anwendung kommen.

Beim Verkauf gegen Einmalzahlung erhält der Verkäufer sofort freie Verfügungsgewalt über den Erlös und ist nicht vom unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig. Der Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen, etwa Raten oder Renten, entlastet den Käufer von der sofortigen Fremdfinanzierungspflicht. Daneben stehen:

  • Familieninterne Übergabe einschließlich vorweggenommener Erbfolge und schrittweiser Beteiligung der nächsten Generation als Mitgesellschafter
  • Management-Buy-Out (MBO): Das eigene Management übernimmt das Unternehmen. Vorteil ist die hohe Unternehmenskenntnis der Erwerber, was Verhandlungen vereinfacht und das Haftungsrisiko aus Mängelgewährleistung reduziert.
  • Management-Buy-In (MBI): Externe Manager steigen ein und bringen neue Impulse mit, benötigen aber eine längere Einarbeitungszeit.
  • Mischformen: Wenn interne Manager allein nicht genügend Kapital aufbringen können, steigen externe Partner ergänzend ein.

Welche strukturellen Vorteile bietet die Übernahme eines bestehenden Unternehmens?

Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, startet nicht auf der grünen Wiese. Er tritt in einen laufenden Betrieb ein, der bereits Kunden beliefert, Lieferanten kennt und Mitarbeiter beschäftigt. Eine KfW-Studie zu Übernahmegründern und Neugründern zeigt, dass rund 68 Prozent der Übernahmegründer bereits angestellte Mitarbeiter haben und rund 71 Prozent im Vollerwerb starten. Bei Neugründern liegen diese Werte deutlich niedriger.

Die KfW-Studie hält fest, dass Übernahmegründer auf Kundenbeziehungen, Produktions-Know-how und eingespielte betriebliche Routinen zurückgreifen können. Diese Strukturen müssen Neugründer erst aufbauen, was Zeit kostet und Risiken birgt. In der Literatur wird das erhöhte Scheiterpotenzial von Neugründungen als „liability of newness“ bezeichnet, also als die Anlaufschwierigkeiten, die mit dem Aufbau von Marktakzeptanz, Bekanntheit und Vertrauen verbunden sind.

Etablierter Kundenstamm und Marktauftritt als sofortiger Startvorteil

Ein bestehendes Unternehmen ist am Markt bekannt. Produkte und Dienstleistungen sind eingeführt, Kunden kommen wieder, Lieferanten kennen die Abläufe. Dieser Startvorteil lässt sich kaum überschätzen, weil er dem Nachfolger die kostspieligste Phase jeder Neugründung erspart: den Aufbau von Vertrauen.

Rechtlich abgesichert wird die Fortführung des etablierten Marktauftritts durch § 22 HGB. Danach darf der Erwerber eines Handelsgeschäfts die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des früheren Inhabers enthält, mit oder ohne Zusatz zum Nachfolgeverhältnis fortführen, sofern der bisherige Inhaber oder dessen Erben ausdrücklich einwilligen. Der etablierte Firmenname bleibt damit ein nutzbares Asset des Nachfolgers.

Eingespieltes Mitarbeiterteam und gesichertes Know-how

Betriebsspezifisches Wissen steckt in den Köpfen der Belegschaft. Es lässt sich nicht aus einem Handbuch herauslesen und nicht in wenigen Wochen aufbauen. Bei einer Neugründung muss dieses Wissen erst entstehen. Bei einer Übernahme ist es bereits vorhanden.

Den gesetzlichen Rahmen dafür liefert § 613a BGB. Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der neue Inhaber eines Betriebs, der diesen durch Rechtsgeschäft übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Tarifvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen gelten nach § 613a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB für mindestens ein Jahr als Inhalt des Arbeitsverhältnisses fort. Besonders wichtig: § 613a Abs. 4 BGB erklärt eine Kündigung, die allein wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen wird, für unwirksam. Das Team bleibt, der Betrieb läuft weiter.

Wie unterscheidet sich das Risikoprofil einer Übernahme von dem einer Neugründung?

Die KfW-Studie zu Übernahmegründungen kommt zu einem eindeutigen Befund: Übernahmegründungen weisen eine höhere Überlebenswahrscheinlichkeit auf als Neugründungen. Der Grund liegt in der anderen Ausgangssituation. Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, muss keine Marktakzeptanz erarbeiten, sondern kann auf einem bewährten Geschäftsmodell aufbauen.

Das IfM Bonn ergänzt dieses Bild: Neugründungen gelten zwar als einfacher und kostengünstiger im Einstieg, weisen aber ein deutlich höheres Ausfallrisiko auf. Die niedrigere Einstiegshürde täuscht über das langfristige Risiko hinweg. Wer die Gesamtrechnung aufmacht, kommt bei der Übernahme oft besser weg.

Finanzierungszugang bei der Unternehmensübernahme

Banken vergeben Kredite lieber, wenn sie Zahlen sehen. Ein bestehendes Unternehmen liefert genau das: Jahresabschlüsse, Umsatzentwicklung, Kundenlisten. Die KfW-Studie zeigt, dass Übernahmegründer im Vergleich zu Neugründern häufiger auf Bankkredite zurückgreifen, während Neugründer öfter ausschließlich Eigenmittel einsetzen.

Das liegt an der Datenlage. Ein nachweisbares Geschäftsmodell mit Ertragsdaten ist für Kreditgeber eine belastbarere Grundlage als ein Businessplan auf dem Papier. Übernahmegründungen weisen im Schnitt auch größere Finanzierungsvolumina auf, weil die übernommenen Unternehmen häufig ein umfangreicheres Anlagevermögen und einen höheren Umsatz haben.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sichern die Kontinuität bei einer Unternehmensnachfolge?

Das deutsche Recht stellt für Unternehmensnachfolgen einen dichten normativen Rahmen bereit. Dieser Rahmen schützt nicht nur den Nachfolger, sondern auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Er sorgt dafür, dass ein Inhaberwechsel nicht zwangsläufig einen Bruch in den Geschäftsbeziehungen bedeutet.

Die zentralen Normen im Überblick: § 22 HGB regelt die Fortführung des Firmennamens, § 25 HGB die Haftung bei Firmenfortführung, § 613a BGB den Schutz der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang, § 16 GmbHG die Legitimation von Gesellschafterrechten bei GmbH-Strukturen und das Umwandlungsgesetz (UmwG) die Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln.

Haftung bei Firmenfortführung nach § 25 HGB

§ 25 HGB enthält eine Regelung, die Nachfolger kennen müssen. Wer ein Handelsgeschäft erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, haftet grundsätzlich für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Voraussetzungen sind der Erwerb unter Lebenden, die Fortführung unter der bisherigen Firma und die Identität des Firmenkerns.

Diese Haftung lässt sich begrenzen. § 25 Abs. 2 HGB erlaubt einen wirksamen Haftungsausschluss, wenn dieser vereinbart und in das Handelsregister eingetragen wird. Wer die Vorteile des etablierten Firmennamens nutzen möchte, sollte die Haftungsseite daher frühzeitig vertraglich und registerrechtlich gestalten. Eine erfahrene Beratung zur Unternehmensnachfolge hilft dabei, diese Weichen rechtssicher zu stellen, bevor der Übergabeprozess an Fahrt aufnimmt.

Gesellschaftsrechtliche Kontinuität bei GmbH-Strukturen

Bei GmbH-Strukturen regelt § 16 GmbHG, wer im Verhältnis zur Gesellschaft als Inhaber eines Geschäftsanteils gilt. Maßgeblich ist die Eintragung in die Gesellschafterliste im Handelsregister nach § 40 GmbHG. Gesellschafterrechte gehen erst mit dieser Eintragung auf den Nachfolger über. Eine Rechtshandlung, die der Erwerber in Bezug auf das Gesellschaftsverhältnis vornimmt, gilt als von Anfang an wirksam, wenn die Liste unverzüglich nach Vornahme der Rechtshandlung eingetragen wird.

Für Umstrukturierungen im Zuge einer Nachfolge bietet das UmwG zusätzliche Instrumente. Beim Formwechsel ändert sich lediglich die Rechtsform, die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleibt erhalten. Bei der Verschmelzung geht das gesamte Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ohne Abwicklung auf den übernehmenden Rechtsträger über. Die Zustimmung einzelner Vertragspartner ist dafür nicht erforderlich, was den Übergang erheblich vereinfacht.

Welche volkswirtschaftliche Bedeutung hat die Unternehmensnachfolge für den deutschen Mittelstand?

Jede gesicherte Nachfolge ist ein Arbeitsplatz, der nicht verloren geht. Die KfW-Studie zu Übernahmegründungen hält fest, dass der volkswirtschaftliche Beitrag von Übernahmen vor allem im Erhalt des Unternehmensbestands und der Sicherung von Beschäftigung liegt, während Neugründungen eher innovationsgetrieben sind. Beide Formen sind wertvoll, aber sie erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Das Ausmaß des Problems zeigt sich an einer Zahl: Bis Ende des Jahres 2026 drohten laut KfW rund 190.000 Mittelständler ohne Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten. Als dominierender Grund wird fehlendes Interesse von Familienangehörigen genannt. Jedes dieser Unternehmen, das eine Nachfolge findet, bewahrt Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und aufgebautes Wissen vor dem stillen Ende.

Was müssen Geschäftsführer bei der Planung einer Unternehmensnachfolge beachten?

Das KfW-Fokuspapier zum Nachfolge-Monitoring Mittelstand aus dem Jahr 2022 ist in einem Punkt unmissverständlich: Kurzfristig geplante Übergaben mit unzureichender Vorbereitung scheitern häufiger oder verzögern sich erheblich. Wer die Nachfolge erst angeht, wenn der Rückzug unmittelbar bevorsteht, verschenkt Verhandlungsmacht, Auswahlmöglichkeiten und Zeit für eine sorgfältige Due-Diligence-Prüfung.

Frühzeitige Planung bedeutet in der Praxis: die Analyse der eigenen Ausgangssituation, die Auswahl des passenden Nachfolgemodells, die strukturierte Prüfung des Unternehmens aus Käuferperspektive und die Einbindung qualifizierter Berater aus Recht, Steuer und Unternehmensberatung. Rechtliche Komplexität und Bürokratieaufwand werden laut KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand von Unternehmen als relevante Hürden im Nachfolgeprozess genannt.

Nachfolgelücke und strukturelle Herausforderungen

Drei Viertel aller mittelständischen Unternehmen nennen laut KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand aus dem Jahr 2023 den Mangel an geeigneten Nachfolgekandidaten als die am häufigsten genannte Hürde. Diese Knappheit wird mehr als doppelt so häufig genannt wie die zweithöchste Hürde, die Einigung auf einen Kaufpreis.

Der demografische Wandel verschärft die Lage. Ein wachsender Anteil der Inhaberinnen und Inhaber ist 60 Jahre oder älter, während das Gründungsinteresse in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau verharrt. Viele potenzielle Gründerinnen und Gründer bevorzugen die Neugründung, weil sie diese als einfacher und kostengünstiger wahrnehmen. Wer als Übergeber früh sucht und als Übernehmer früh signalisiert, hat in diesem Umfeld deutlich bessere Chancen.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Ist die Betriebsübernahme steuerfrei?

Eine generelle Steuerfreiheit bei der Betriebsübernahme gibt es nicht. Je nach Gestaltung, etwa Kauf, Schenkung oder Erbfolge, kommen unterschiedliche steuerliche Regelungen zur Anwendung, unter anderem aus dem Einkommensteuergesetz und dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Welche Belastungen entstehen und welche Gestaltungsspielräume bestehen, hängt vom Einzelfall ab und erfordert qualifizierte steuerliche Beratung.

Was bedeutet Unternehmensnachfolge?

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn definiert Unternehmensnachfolge als den Vorgang, bei dem ein geschäftsführender Inhaber die Leitung des Unternehmens aus persönlichen Gründen abgibt und dabei zugleich die Eigentümerstruktur wechselt. Im Kern geht es um die Übergabe von Leitung und Eigentum eines bestehenden Unternehmens an eine oder mehrere Nachfolgepersonen, unabhängig davon, ob diese aus der Familie, dem Management oder externen Kreisen stammen.

Kann man eine Firma ohne Eigenkapital übernehmen?

Vollständig ohne Eigenkapital ist eine Unternehmensübernahme in der Praxis selten realisierbar, da Banken und andere Kapitalgeber in der Regel einen Eigenanteil erwarten. Allerdings zeigt die KfW-Studie zu Übernahmegründungen, dass Übernahmegründer häufiger auf Bankkredite zurückgreifen als Neugründer, weil bestehende Ertragsdaten und ein nachweisbares Geschäftsmodell die Kreditvergabe erleichtern. Gestaltungen wie der Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen können den Eigenkapitalbedarf reduzieren.

Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Firmenübernahme?

Bei einem Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft tritt der neue Inhaber nach § 613a Abs. 1 BGB automatisch in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Mitarbeiter behalten ihre vertraglich vereinbarten Rechte, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gelten grundsätzlich für mindestens ein Jahr fort. Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Das Mitarbeiterteam geht damit rechtlich gesichert auf den Nachfolger über.

Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme einer Firma?

Aus wirtschaftlicher Sicht sollte ein zu übernehmendes Unternehmen laut IfM Bonn „übernahmewürdig“ sein, das heißt, die zu erwartenden Gewinne müssen mindestens so hoch sein wie Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zuzüglich Erträgen aus einer alternativen Kapitalanlage. Aus rechtlicher Sicht sind je nach Struktur unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen, etwa die Eintragung in die Gesellschafterliste bei GmbH-Anteilen nach § 16 GmbHG oder die registerrechtliche Gestaltung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB. Eine strukturierte Due-Diligence-Prüfung und qualifizierte Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater sind in jedem Fall empfehlenswert.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.