Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge: Worauf müssen Inhaber bei der Übergabe vorbereitet sein?

Von 2026 bis 2030 stehen laut IfM Bonn rund 186.000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Wer die Nachfolge zu spät angeht, riskiert nicht nur den eigenen Ruhestand, sondern die gesamte Substanz des Lebenswerks.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|1. September 2026|14 Min Lesezeit

Zwischen 2026 und 2030 stehen laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn rund 186.000 Unternehmen in Deutschland zur Übergabe an. Die Zahl stagniert, obwohl die Inhabergeneration altert. Das IfM Bonn erklärt diesen Widerspruch nüchtern: Viele Betriebe gelten aus Sicht potenzieller Nachfolger schlicht nicht mehr als übernahmewürdig, weil ihre wirtschaftliche Lage eine Übernahme nicht rentabel erscheinen lässt. Gleichzeitig wächst laut DIHK-Nachfolgereport 2025 die Lücke zwischen abgabebereiten Inhabern und geeigneten Übernehmern. Das Schließungsrisiko steigt.

Wer eine Übergabe plant, steht vor einer der komplexesten Aufgaben seiner Unternehmerkarriere. Betriebswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, steuerliche und persönliche Fragen greifen ineinander, und keine davon lässt sich isoliert lösen. Die IHK München beschreibt Unternehmensnachfolge ausdrücklich als „hoch komplexe und einmalige Aufgabe einer Unternehmergeneration“, bei der emotionale Faktoren und familiäre Konstellationen die sachlichen Fragen regelmäßig überlagern.

Warum bündelt die Unternehmensnachfolge so viele Interessen an einem Punkt?

Betriebswirtschaftliche Bewertung, gesellschaftsrechtliche Gestaltung, steuerliche Optimierung und die persönliche Frage, was nach dem Unternehmen kommt: All das muss gleichzeitig bearbeitet werden. Hinzu kommen familiäre Erwartungen, langjährige Mitarbeiter, treue Kunden und eine Hausbank, die genau beobachtet, was passiert. Kein anderer Vorgang im Unternehmerleben bündelt so viele Interessen an einem Punkt.

Die empirischen Zahlen unterstreichen das Gewicht des Themas. Für den Zeitraum von 2018 bis 2022 schätzte das IfM Bonn, dass rund 150.000 Unternehmen mit etwa 2,4 Millionen Beschäftigten zur Übergabe anstanden. Für den Zeitraum von 2022 bis 2026 stieg die Schätzung auf 190.000 Unternehmen. Das IfM Bonn weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine amtliche Statistik zum Nachfolgegeschehen gibt und daher ein eigenes Schätzverfahren entwickelt wurde. Dieses Verfahren berücksichtigt sowohl die Altersstruktur der Inhaber als auch die wirtschaftliche Attraktivität der Unternehmen aus Sicht potenzieller Nachfolger.

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?

Die IfM-Metaanalyse auf Basis von 23 empirischen Studien der vergangenen gut 40 Jahre zeigt ein klares Bild: Etwa 54 Prozent der deutschen Familienunternehmen lösen ihre Nachfolge familienintern, also durch Kinder oder andere Familienmitglieder. Weitere 17 Prozent werden aus dem Kreis der Belegschaft übernommen. Die restlichen 29 Prozent gehen an Unternehmensexterne, etwa externe Führungskräfte oder andere Unternehmen. Familieninterne Lösungen haben in den letzten 15 Jahren leicht an Bedeutung verloren, während externe Nachfolgen zugenommen haben.

Praktisch bedeutet das: Neben der klassischen Schenkung oder Erbfolge innerhalb der Familie stehen Verkauf, Pacht, Management-Buy-Out und Management-Buy-In als Gestaltungsoptionen zur Verfügung. Die IHK-Checklisten fragen Nachfolger ausdrücklich, ob die Übernahme über Kauf oder Pacht erfolgt und ob der Kaufpreis realistisch ist.

Familiennachfolge oder externer Käufer

Die Familiennachfolge hat einen entscheidenden Vorteil: Vertrauen und Unternehmenswissen sind bereits vorhanden. Der Nachfolger kennt Kunden, Mitarbeiter und die Kultur des Betriebs. Doch gerade wegen dieser Nähe entstehen die größten Stolpersteine. Familieninterne Erwartungen, ungeklärte Erbfragen und fehlende Kommunikation zwischen den Generationen kosten in der Praxis mehr Zeit als die rechtliche Gestaltung selbst.

Externe Käufer bringen Distanz und oft frisches Kapital. Sie stellen aber höhere Anforderungen an die Transparenz des Unternehmens und reagieren auf Informationslücken mit Preisabschlägen oder Rücktritt. Wer extern verkauft, muss sein Unternehmen belastbar dokumentiert haben, bevor der erste Interessent das Exposé anfordert.

Management-Buy-Out und Management-Buy-In als Alternative

Fehlt ein Familiennachfolger, rückt das eigene Management in den Blick. Ein Management-Buy-Out, also die Übernahme durch das bestehende Management, ist nach der IfM-Systematik eine unternehmensinterne Lösung. Das Leitungsteam kennt das Unternehmen, was Einarbeitungszeit spart und Kontinuität sichert.

Ein Management-Buy-In bringt externe Führungskräfte ins Unternehmen, die es übernehmen wollen. Diese Variante ist nach der IfM-Kategorisierung eine unternehmensexterne Lösung. Sie eignet sich besonders, wenn intern keine geeigneten Kandidaten vorhanden sind und der Inhaber einen sauberen Schnitt bevorzugt.

Wie früh sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Die IHK München stellt der eigentlichen Nachfolgeplanung eine „Phase 0: Notfallmanagement“ voran. Deren Botschaft ist eindeutig: Bevor überhaupt über Nachfolger und Kaufpreise gesprochen wird, muss die private Vorsorge stehen. Die IHK empfiehlt, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung und ein Testament zu erstellen. Diese Dokumente sichern die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, falls der Inhaber plötzlich ausfällt.

Konkrete Mindestvorlaufzeiten nennen die IHK-Materialien nicht ausdrücklich. Das Phasenmodell macht aber deutlich, dass zwischen Notfallvorsorge, Vorbereitung, Suche, Übergabe und strategischer Neuausrichtung erhebliche Zeit vergeht. Wer zu spät beginnt, gerät unter Druck und verliert Verhandlungsspielraum.

Das Phasenmodell der IHK im Überblick

Das Merkblatt der IHK München gliedert den Nachfolgeprozess in fünf Phasen, die sowohl die Perspektive des Übergebers als auch des Nachfolgers abbilden. Jede Phase hat eigene Aufgaben für beide Seiten.

Die folgende Übersicht zeigt, was in den einzelnen Phasen zu leisten ist:

  • Phase 0, Notfallmanagement: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament erstellen; Notfallhandbuch zusammenstellen.
  • Phase 1, Vorbereitung und Perspektive: SWOT-Analyse durchführen, Unternehmensbewertung erstellen, persönliche Zukunftsplanung und Alterssicherung klären, Kommunikation in Familie und Partnerschaft führen, Exposé erstellen, steuerlichen Gestaltungsspielraum nutzen.
  • Phase 2, Suchen, Finden und Prüfen: Nachfolger suchen, Erstgespräche führen, Letter of Intent abschließen, Due-Diligence-Prüfung durchführen, Geschäfts- und Fortführungskonzept erstellen, Verhandlungen führen, Finanzierungszusagen einholen.
  • Phase 3, Übergabe und Übernahme: Nachfolger einarbeiten, Vertrag abschließen, Kaufpreis zahlen und anlegen, Nachfolger bei Kunden, Lieferanten und Banken vorstellen, Betriebsversammlung abhalten, Übergeber zieht sich zurück.
  • Phase 4, Zukunft: Strategische Entscheidungen treffen und umsetzen; Notfallvorsorge erneut aufsetzen (Phase 0 beginnt von vorn).

Persönliche Klärung des Übergebers vor der Übergabe

Die persönliche Zukunftsplanung und Alterssicherung ist laut IHK München eine eigenständige Aufgabe in Phase 1. Wer sein Unternehmen verkauft, verliert nicht nur Einkommen, sondern oft auch Struktur, Netzwerk und Identität. Diese Loslösung gelingt nicht von selbst.

Die IHK empfiehlt ausdrücklich, die Kommunikation in Familie und Partnerschaft frühzeitig zu führen. Familiäre Konstellationen und emotionale Faktoren beeinflussen den gesamten Prozess. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, dass persönliche Konflikte später den Verhandlungstisch erreichen.

Welche Voraussetzungen muss ein Nachfolger erfüllen?

Die IHK München fordert Übergeber auf, ein konkretes Anforderungsprofil für den Nachfolger zu erstellen. Dieses Profil soll kaufmännische und fachliche Fähigkeiten ebenso abbilden wie soziale Kompetenz im Umgang mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Geprüft werden soll, ob der Kandidat Entscheidungen treffen und delegieren kann, ob er Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Gesprächsbereitschaft mitbringt und ob er die notwendige Persönlichkeit für die Aufgabe besitzt.

Branchenkenntnisse, betriebswirtschaftliches Know-how und Führungserfahrung gelten dabei als Mindestbasis. Wer ein Unternehmen übernimmt, muss mit Beschaffung, Lagerhaltung, Absatz, Finanzierung, Personal, rechtlichen Grundlagen, Steuern und Buchführung umgehen können.

Persönliche Eignung realistisch einschätzen

Die IHK nennt eine Reihe von Eigenschaften, die Nachfolger vor einer Übernahme ehrlich an sich prüfen sollten. Diese Selbstprüfung ist keine Formsache. Die persönliche Eignung entscheidet nach Einschätzung der IHK über Erfolg oder Misserfolg.

Laut IHK-Checkliste sind folgende Kriterien für die Selbsteinschätzung maßgeblich:

  • Risikobereitschaft unter kaufmännischer Vorsicht
  • Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit
  • Ausdauer und Leistungsbereitschaft
  • Fähigkeit, mit Rückschlägen umzugehen
  • Kritikfähigkeit und Aufgeschlossenheit für neue Ideen
  • Eigeninitiative und körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit
  • Motivation von Mitarbeitern und Partnern
  • Unterstützung durch die Familie
  • Bereitschaft, in der Anfangsphase Abstriche bei Einkünften und Freizeit hinzunehmen

Gewerberechtliche Zugangsvoraussetzungen prüfen

Bei erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Gewerben reicht kaufmännisches Geschick allein nicht aus. Die IHK-Checkliste fordert Nachfolger ausdrücklich auf zu prüfen, ob fachliche Voraussetzungen gesondert nachzuweisen sind, etwa Branchenkenntnisse zu Einkaufsquellen, Fachmessen oder Wettbewerbssituation.

Wer ein Handwerksunternehmen oder einen regulierten Betrieb übernimmt, muss klären, ob die eigene Qualifikation die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Diese Prüfung sollte vor Vertragsschluss abgeschlossen sein, nicht danach.

Was muss bei der rechtlichen Gestaltung der Unternehmensübergabe beachtet werden?

Grundlegend ist die Unterscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen. Beim Share Deal wechselt die Gesellschafterstruktur, das Unternehmen selbst bleibt als Rechtsträger bestehen. Beide Wege haben unterschiedliche Haftungsfolgen, unterschiedliche Formvorschriften und unterschiedliche Konsequenzen für Altverbindlichkeiten.

Für den Unternehmenskauf als Asset Deal bilden §§ 433 und 453 BGB die zivilrechtliche Basis. § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet den Verkäufer, die Sache zu übergeben und Eigentum zu verschaffen, frei von Sach- und Rechtsmängeln. § 453 Abs. 1 BGB erstreckt diese Regeln auf den Kauf von Rechten und sonstigen Gegenständen, was bei Asset Deals wesentlich ist, weil typischerweise sowohl körperliche Gegenstände als auch Rechte wie Forderungen oder Markenrechte übertragen werden.

Haftungsrisiken beim Asset Deal und die Rolle des § 25 HGB

Wer ein Handelsgeschäft erwirbt und unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 Abs. 1 HGB für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Diese gesetzliche Haftungsübernahme tritt ein, sobald die Firma mit oder ohne einen das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatz weitergeführt wird und der bisherige Inhaber oder seine Erben eingewilligt haben.

Eine abweichende Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber schützt Dritte nur dann, wenn sie im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Dritten individuell mitgeteilt wurde (§ 25 Abs. 2 HGB). Wird die Firma nicht fortgeführt, haftet der Erwerber für frühere Verbindlichkeiten nur bei besonderem Verpflichtungsgrund, etwa wenn die Übernahme in handelsüblicher Weise bekanntgemacht wurde (§ 25 Abs. 3 HGB). Die praktische Konsequenz ist eindeutig: Vor Vertragsschluss müssen alle Verbindlichkeiten vollständig inventarisiert sein.

Share Deal bei der GmbH und die Notarpflicht bei der Anteilsübertragung

Bei der GmbH erfolgt die Nachfolge über die Übertragung von Geschäftsanteilen. § 15 Abs. 1 GmbHG stellt klar, dass Geschäftsanteile veräußerlich und vererblich sind. § 15 Abs. 3 GmbHG verlangt für die Abtretung einen in notarieller Form geschlossenen Vertrag. Diese Formpflicht gilt auch für Vereinbarungen, durch die die Verpflichtung zur Abtretung begründet wird (§ 15 Abs. 4 GmbHG).

Der Gesellschaftsvertrag kann nach § 15 Abs. 5 GmbHG zusätzliche Voraussetzungen für die Abtretung festlegen, insbesondere eine Genehmigung der Gesellschaft verlangen. Wer das übersieht, riskiert, dass die Übertragung scheitert oder angefochten wird. Der Vorteil des Share Deals: Das Unternehmen bleibt als Rechtsträger unverändert, Verträge laufen weiter. Der Nachteil: Altverbindlichkeiten bleiben im Unternehmen.

Arbeitsrechtliche Folgen für Mitarbeiter

Die IHK-Checkliste fordert Nachfolger ausdrücklich auf, Anzahl, Positionen und Qualifikation der Belegschaft frühzeitig zu erfassen und zu klären, ob Pflichten zur Übernahme von Arbeitsverhältnissen bestehen. Bei einem Betriebsübergang sind die Rechte der Arbeitnehmer durch § 613a BGB geschützt, der den Übergang von Arbeitsverhältnissen auf den neuen Inhaber regelt.

In den IHK-Materialien wird § 613a BGB nicht ausdrücklich zitiert. Die Empfehlung, Übernahmeverpflichtungen zu prüfen, macht aber deutlich, dass arbeitsrechtliche Folgen beim Unternehmenskauf systematisch zu klären sind, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Wie läuft eine sorgfältige Due Diligence bei der Betriebsübernahme ab?

Zweck der Due Diligence ist es, belastbare Transparenz über Wirtschaftlichkeit und Rechtslage herzustellen, bevor Kaufpreis und Vertragsstruktur festgelegt werden. Personelle Fragen gehören ebenso dazu. Wer kauft, ohne gründlich geprüft zu haben, kauft auch die Überraschungen.

Die IHK München empfiehlt dem Übergeber, ein Exposé mit folgenden Unterlagen vorzubereiten: Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Jahre, Hochrechnungen für das laufende Jahr, Planungen für die kommenden drei Jahre, Organigramm, Mitarbeiterverzeichnis mit Eckdaten aus den Anstellungsverträgen, Vertragsverzeichnis sowie Kunden- und Lieferantenstruktur.

Betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Kaufpreisbewertung

Die Unternehmensentwicklung der vergangenen drei bis fünf Jahre ist der erste Prüfgegenstand. Wer die Zahlen kennt, kann beurteilen, ob der aufgerufene Kaufpreis realistisch ist. Das IfM Bonn definiert für seine Schätzungen einen Mindestertragswert, ab dem eine Übernahme aus Sicht eines Nachfolgers ökonomisch sinnvoll ist. Dieser Gedanke sollte auch die individuelle Kaufpreisprüfung leiten.

Prüfpunkte laut IHK-Checkliste sind Warenlager und dessen Bewertung, Zustand des Maschinenparks, notwendige Investitionen oder Ersatzbeschaffungen sowie zu übernehmende Darlehensverträge und deren Konditionen.

Verträge, Verbindlichkeiten und Haftungsfragen klären

Eine vollständige Auflistung aller Forderungen und Verbindlichkeiten am Übertragungsstichtag ist Pflicht. Dazu kommen laufende Verträge, Versicherungen und die Frage, ob für betriebliche Verbindlichkeiten des Vorgängers gehaftet wird. Diese Prüfung ist nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sie ist die direkte Konsequenz aus § 25 HGB.

Die IHK-Checkliste für Nachfolger benennt die zentralen Prüfpunkte, die vor Vertragsschluss abgehakt sein müssen:

  • Vollständige Auflistung aller Forderungen und Verbindlichkeiten am Übertragungsstichtag
  • Inventarisierung der Schulden einschließlich Kapitaldienst
  • Bestehende Versicherungen und deren Deckungsumfang
  • Laufende Verträge mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern
  • Darlehensverträge und Konditionen
  • Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten des Vorgängers
  • Gewerberechtliche Zugangsvoraussetzungen

Wie kommuniziert man den Unternehmerwechsel gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Banken?

Kommunikation ist kein nachgelagertes Thema. Sie gehört in Phase 3 der Übergabe und entscheidet mit darüber, ob Mitarbeiter bleiben, Kunden treu bleiben und die Hausbank weiter mitspielt. Die IHK München empfiehlt in Phase 3 eine Betriebsversammlung zur Information der gesamten Belegschaft sowie Einzelgespräche mit Führungskräften, Schlüsselpositionen und Leistungsträgern.

Parallel dazu sollte der Nachfolger persönlich bei wichtigen Kunden, Lieferanten, Kooperationspartnern und der Hausbank vorgestellt werden. Diese Vorstellung ist eine Vertrauensmaßnahme. Sie signalisiert Kontinuität und gibt Geschäftspartnern die Gelegenheit, den neuen Inhaber einzuschätzen, bevor der erste Konflikt entsteht.

Warum reagieren Geschäftspartner auf den Inhaberwechsel so sensibel?

Im Mittelstand sind persönliche Beziehungen oft die eigentliche Geschäftsgrundlage. Kunden kaufen beim Inhaber, nicht beim Unternehmen. Lieferanten gewähren Konditionen auf Basis von Jahrzehnten gemeinsamer Geschichte. Wenn diese Person geht, ist das für alle Beteiligten eine Zäsur.

Die IHK-Checkliste fordert deshalb, zu prüfen, ob Lieferanten, Kunden und Partner dem Wechsel zustimmen oder informiert werden müssen und wie sie voraussichtlich reagieren. Wer diese Frage erst nach Vertragsschluss stellt, hat bereits Marktanteile verloren.

Was passiert, wenn kein Nachfolger gefunden wird?

Der DIHK-Nachfolgereport 2025 ist in diesem Punkt klar: Das Schließungsrisiko steigt. Die Lücke zwischen abgabebereiten Betrieben und geeigneten Übernehmern wächst. Das IfM Bonn erklärt die Stagnation der Nachfolgezahlen trotz demografischer Alterung der Inhabergeneration damit, dass sich bei vielen Unternehmen die wirtschaftliche Lage verschlechtert hat und eine Übernahme aus Sicht potenzieller Nachfolger häufig nicht mehr rentabel erscheint.

Das Schätzverfahren des IfM Bonn schließt Unternehmen, deren Ertragswert den definierten Mindestwert nicht erreicht, bewusst aus der Betrachtung aus. Diese Unternehmen sind nach dieser Definition nicht übernahmewürdig. Für ihre Inhaber bedeutet das: Ohne wirtschaftliche Attraktivität gibt es keinen Markt für eine Übergabe.

Sanierung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachfolge

Wer sein Unternehmen übergeben will, es sich aber in einer wirtschaftlichen Krise befindet, muss zuerst die Übernahmewürdigkeit wiederherstellen. Das ist eine Frage der Logik, kein Optimismusproblem: Ein Nachfolger übernimmt nur, was sich für ihn rechnet.

In dieser Situation ist professionelle Beratung durch Sanierungs- und Restrukturierungsspezialisten kein optionaler Schritt, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Nachfolge überhaupt möglich wird. Schuldenbereinigung schafft die Basis, auf der ein Nachfolger kalkulieren kann. Operative Restrukturierung und die Beseitigung offener Haftungsrisiken kommen hinzu, je nach Ausgangslage in unterschiedlicher Reihenfolge. Wer diesen Schritt zu lange aufschiebt, verliert die Handlungsoptionen, bevor er sie genutzt hat. Eine strukturierte Begleitung der Unternehmensübergabe hilft dabei, Übergabe, Bewertung und rechtliche Gestaltung so aufeinander abzustimmen, dass der Prozess für alle Beteiligten planbar bleibt.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

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Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Was muss man bei der Übernahme einer Firma beachten?

Vor einer Übernahme sind mehrere Prüfbereiche zu durchleuchten. Die Bilanzen und Kennzahlen der letzten drei bis fünf Jahre geben Aufschluss über die wirtschaftliche Substanz. Hinzu kommt die vollständige Auflistung aller Verbindlichkeiten sowie die Prüfung bestehender Verträge und Versicherungen. Außerdem ist zu klären, ob für Altverbindlichkeiten des Vorgängers gehaftet wird. Beim Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Firmenfortführung haftet der Erwerber nach § 25 Abs. 1 HGB für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Gewerberechtliche Zugangsvoraussetzungen sind ebenfalls vor Vertragsschluss zu klären.

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es in Deutschland?

Laut IfM-Metaanalyse lösen rund 54 Prozent der Familienunternehmen ihre Nachfolge familienintern, 17 Prozent über Mitarbeiter aus der Belegschaft und 29 Prozent über externe Übernehmer. Praktisch stehen Kauf, Schenkung, Erbfolge, Pacht, Management-Buy-Out und Management-Buy-In als Gestaltungsoptionen zur Verfügung. Welche Form passt, hängt von der Unternehmensgröße, der Rechtsform, der Verfügbarkeit geeigneter Kandidaten und der steuerlichen Situation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal bei der Unternehmensnachfolge?

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände und Rechte übertragen, rechtlich geregelt durch §§ 433 und 453 BGB. Beim Share Deal wechselt die Gesellschafterstruktur, das Unternehmen bleibt als Rechtsträger bestehen. Bei der GmbH verlangt § 15 Abs. 3 GmbHG für die Anteilsabtretung einen notariell beurkundeten Vertrag. Der Asset Deal ermöglicht eine gezielte Auswahl der zu übernehmenden Positionen, bringt aber Haftungsrisiken nach § 25 HGB bei Firmenfortführung mit sich. Der Share Deal übernimmt das Unternehmen inklusive aller Altverbindlichkeiten.

Wie läuft das Phasenmodell der IHK bei der Unternehmensnachfolge ab?

Das IHK-Modell gliedert den Nachfolgeprozess in fünf Phasen: Phase 0 umfasst das Notfallmanagement mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Testament. Phase 1 deckt Vorbereitung und Perspektive ab, Phase 2 die Suche und Prüfung inklusive Due Diligence. Phase 3 regelt die eigentliche Übergabe und Übernahme, Phase 4 die strategische Zukunft des Unternehmens unter neuer Leitung. Nach Phase 4 beginnt der Zyklus mit einer erneuten Notfallvorsorge von vorn.

Was passiert, wenn kein Nachfolger für ein Unternehmen gefunden wird?

Laut DIHK-Nachfolgereport 2025 steigt das Schließungsrisiko, weil die Lücke zwischen abgabebereiten Betrieben und geeigneten Übernehmern wächst. Das IfM Bonn erklärt die Stagnation der Nachfolgezahlen mit der verschlechterten wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen, die eine Übernahme für potenzielle Nachfolger nicht mehr rentabel erscheinen lässt. Krisenbetroffene Unternehmen müssen zunächst ihre wirtschaftliche Übernahmewürdigkeit wiederherstellen, bevor eine Nachfolge realistisch wird. Professionelle Sanierungs- und Restrukturierungsberatung ist in diesem Fall der notwendige erste Schritt.

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