Fördermittel für die Unternehmensnachfolge: Was können Übernehmer beantragen?
Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, gilt förderrechtlich oft als Existenzgründer und kann dieselben Programme nutzen wie jemand, der neu gründet. Welche Kredite, Zuschüsse und Risikoentlastungen konkret in Frage kommen, hängt vom Bundesland, vom Finanzierungsbedarf und von der Einhaltung weniger zentraler Kriterien ab.

Ein Handwerksmeister übernimmt den Betrieb seines Vorgängers, ein Kaufmann tritt in eine bestehende GmbH ein, ein Manager kauft sich in das Unternehmen ein, das er seit Jahren führt. Alle drei stehen vor derselben Frage: Wer zahlt mit? Die Antwort der Förderbanken ist erstaunlich einheitlich. Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, gilt in den meisten Programmen als Existenzgründer und kann dieselben Instrumente nutzen wie jemand, der auf der grünen Wiese anfängt.
Warum gilt eine Betriebsübernahme förderrechtlich als Existenzgründung?
Eine gesetzliche Definition der Unternehmensnachfolge sucht man in den Förderprogrammen vergeblich. KfW, LfA Bayern und ILB Brandenburg arbeiten stattdessen mit einer funktionalen Logik: Förderfähig ist, was die Programmunterlagen als förderfähige Maßnahme beschreiben. Dort taucht die Übernahme eines gewerblichen Unternehmens regelmäßig neben der Neugründung auf, als gleichrangiger Tatbestand.
Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist die Fünfjahresfrist. Wer weniger als fünf Jahre geschäftstätig ist, zählt zur Zielgruppe der Gründungs- und Nachfolgeprogramme. Als Stichtag gilt das Datum der ersten Umsatzerzielung. Wer diesen Zeitraum überschritten hat, muss auf andere Programme ausweichen. Ob die Tätigkeit durch Neugründung oder Übernahme begann, spielt dabei keine Rolle.
Welche bundesweiten KfW-Programme stehen Nachfolgern offen?
Die KfW-Bankengruppe bündelt ihre Nachfolgefinanzierung im Wesentlichen in zwei Programmen, die beide aus dem ERP-Sondervermögen gespeist werden. Das Kürzel ERP steht für European Recovery Programme, ein Sondervermögen des Bundes, das seit den Wiederaufbaujahren nach dem Zweiten Weltkrieg Unternehmensfinanzierungen verbilligt.
Auf der KfW-Übersichtsseite zu Gründung und Nachfolge werden der ERP-Gründerkredit StartGeld (Kredit Nr. 067) und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Kredit Nr. 077) als zentrale Bundesinstrumente genannt. Beide ermöglichen Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen, unterscheiden sich aber erheblich in Zielgruppe, Höchstbetrag und Risikostruktur.
Für wen lohnt sich der ERP-Gründerkredit StartGeld?
Das StartGeld-Programm richtet sich an kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro. Der Kreditbetrag ist auf 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt, davon dürfen maximal 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Das Programm finanziert bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs; Eigenkapital ist nicht erforderlich.
Die KfW übernimmt gegenüber der durchleitenden Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Die Hausbank trägt damit im Ausfallfall nur einen kleinen Teil des Risikos, was den Kreditzugang für Nachfolger mit begrenzten Sicherheiten spürbar erleichtert. Die Laufzeiten betragen bis zu fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr oder bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.
Förderfähig sind laut KfW-Merkblatt (Stand 18. Juni 2026) ausdrücklich die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Wichtig für die Praxis: Das StartGeld-Programm lässt sich nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinieren.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge für größere Übernahmen bis 500.000 Euro
Wer mehr Kapital braucht, greift zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Nr. 077). Dieser Kredit ist auf 500.000 Euro pro Antragsteller begrenzt und finanziert bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Nachfolger muss also weitere Finanzierungsbausteine, etwa Eigenkapital oder ein Bankdarlehen, hinzufügen, um das Vorhaben vollständig zu decken.
Ein zentrales Merkmal dieses Programms ist die vollständige Risikoübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Diese übernimmt auf Grundlage einer anteiligen Bundesgarantie eine 100-prozentige Garantie für den Kredit und entlastet die Hausbank damit vollständig. Ohne diese Bürgschaft gewährt die KfW den Kredit nicht. Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens verbilligt; in deutschen Regionalfördergebieten fällt der Zinsvorteil besonders hoch aus.
Laut KfW-Merkblatt (Stand 10. Dezember 2025) stehen zwei Laufzeitvarianten zur Wahl: 15 Jahre mit fünf tilgungsfreien Jahren und zehn Jahren Zinsbindung oder 10 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die gesamte Laufzeit. Förderfähig ist ausdrücklich die Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, einschließlich der Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
Worauf müssen Nachfolger bei der Antragstellung achten?
Beide KfW-Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Wer erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags bei der Hausbank vorspricht, riskiert die Förderfähigkeit. Die Antragstellung läuft stets über einen Finanzierungspartner, also eine Bank oder Sparkasse, die den Antrag prüft und an die KfW weiterleitet.
Für den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist der hinreichende unternehmerische Einfluss eine Kernvoraussetzung. Der Antragsteller muss an der Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens beteiligt sein oder diese übernehmen. Eine reine Kapitalanlage ohne operative Verantwortung ist nicht förderfähig.
Beim Förderkredit Nr. 077 gilt zudem eine Kumulationsgrenze von 500.000 Euro. Sie umfasst den kumulierten valutierenden Kreditbetrag aus dem Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), dem ERP-Kapital für Gründung (058) und dem jeweiligen Neuantrag zusammen. Wer bereits einen laufenden Kredit aus diesen Programmen hat, muss diesen Betrag bei der Planung einrechnen. Wer die Finanzierungsstruktur einer Betriebsübernahme rechtssicher gestalten möchte, findet in einer erfahrenen Begleitung bei der Unternehmensnachfolge die nötige Unterstützung, um Fördermittel, Kaufpreisgestaltung und gesellschaftsrechtliche Umsetzung aufeinander abzustimmen.
Was bietet Bayern Nachfolgern über die LfA Förderbank?
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt auf seiner Seite „Gründungsunterstützung & Unternehmensnachfolge“ klar: Unternehmensnachfolger erhalten in Bayern grundsätzlich dieselben Förderkonditionen wie Existenzgründer. Die LfA Förderbank Bayern setzt diese Gleichstellung mit einem abgestuften Kreditprogramm um, das von kleinen Gründungsvorhaben bis zu großen Mittelstandsfinanzierungen reicht.
Ergänzend bündelt die Initiative Gründerland Bayern Beratungs- und Coachingangebote, Kontakte zu Business Angels und einen Gründerlotsen, der Interessierte zu den passenden Ansprechpartnern in Fragen von Finanzierung, Beratung und Netzwerken führt. Unternehmensnachfolge wird dort als eigenes Thema behandelt.
Gründungskredit Smart als Starthilfe für kleinere Betriebsübernahmen
Der Gründungskredit Smart der LfA ist für Gründer, Freiberufler und KMU konzipiert, die maximal fünf Jahre am Markt tätig sind. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro, davon dürfen bis zu 100.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Die LfA übernimmt obligatorisch eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent, was den Kreditzugang auch bei mäßiger Bonität und schwachen Sicherheiten erleichtert.
Förderfähig sind laut LfA-Förderübersicht ausdrücklich Gründungen, tätige Beteiligungen und Übernahmen sowie Waren und Betriebsmittel. Das Programm arbeitet mit einem vereinfachten risikogerechten Zinssystem mit zwei Preisklassen. Wer bisher nur im Nebenerwerb tätig war, profitiert von einer Sonderregel: Der bisherige Nebenerwerb wird beim Übergang in den Haupterwerb nicht auf die Fünfjahresfrist angerechnet.
Gründungs- und Wachstumskredit sowie Universalkredit für größere Vorhaben
Für Betriebsübernahmen mit höherem Kapitalbedarf bietet die LfA den Gründungs- und Wachstumskredit (GuW). Er finanziert Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase mit bis zu 20 Millionen Euro pro Vorhaben. Risikoentlastungen erfolgen in der Regel durch Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften. Die Konditionen liegen laut LfA deutlich unter dem Marktzins.
Wer die Fünfjahresphase bereits hinter sich hat oder einen noch größeren Finanzierungsbedarf hat, kann den Universalkredit nutzen. Er richtet sich an Unternehmer und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro und stellt bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben bereit. Die LfA übernimmt dabei eine Haftungsfreistellung von 60 Prozent. Der Universalkredit ist nicht als reines Gründungsprogramm konzipiert, lässt sich aber im Rahmen von Unternehmensnachfolgen einsetzen.
Was können Nachfolger in Brandenburg über die ILB beantragen?
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist die zentrale Förderbank für wirtschaftsbezogene Programme im Land. Sie stellt auf ihrer Themenseite „Existenzgründung – Unternehmensübernahme und Nachfolge“ klar, dass auch Existenzgründungen im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder Unternehmensnachfolge das Förderangebot der ILB nutzen können.
Die Hauptinstrumente für Übernahmen sind der Brandenburg-Kredit Gründung und der Brandenburg-Kredit Mikro. Beide decken unterschiedliche Finanzierungsgrößen ab. Ergänzend existiert ein Zuschussprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), das Sensibilisierungsmaßnahmen zur Nachfolgeplanung fördert. Die förderfähigen Themen im ILB-Angebot umfassen Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Unternehmensübernahmen und Beteiligungen.
Konditionen und Ausschlusstatbestände beim Brandenburg-Kredit Gründung
Der Brandenburg-Kredit Gründung basiert auf dem ERP-Förderkredit für KMU oder dem KfW-Förderkredit für den großen Mittelstand. Er richtet sich an junge KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie an junge größere mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Der Darlehensbetrag liegt grundsätzlich bei bis zu 3 Millionen Euro pro Vorhaben.
Für Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen bietet das Programm laut ILB-Merkblatt besonders flexible Laufzeiten: bis zu fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr, bis zu zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren oder bis zu 20 Jahre mit drei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten zehn Jahre. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent; der Abruf ist in einer Summe oder in Teilen innerhalb von 36 Monaten nach Zusage möglich.
Das Merkblatt benennt eine Reihe von Ausschlusstatbeständen, die Nachfolger kennen müssen. Nicht förderfähig sind unter anderem:
- Reine Finanzinvestitionen ohne unternehmerischen Einfluss
- Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG
- Übertragungen zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- Übertragungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern
- Betriebsaufspaltungen sowie der Erwerb eigener Anteile
Außerdem verlangt das Programm fachliche und kaufmännische Qualifikation sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Der Antragsteller muss zur Geschäftsführung und Vertretung des Unternehmens befugt sein.
Brandenburg-Kredit Mikro und das Sensibilisierungsprogramm des MWAE
Für Kleinstvorhaben steht der Brandenburg-Kredit Mikro bereit. Er richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten zehn Jahren nach Gründung sowie ausdrücklich an Unternehmensnachfolger. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 2.000 und 25.000 Euro pro Vorhaben. Förderfähig sind betrieblich bedingte Investitionsgüter und Betriebsmittel, also etwa Maschinen, Ausstattung oder ein erstes Warenlager im Rahmen einer Betriebsübernahme.
Das MWAE-Programm „Unternehmensnachfolge“ funktioniert anders. Es fördert keine einzelnen Übernehmer direkt, sondern Sensibilisierungsmaßnahmen, die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie berufsständische Vereinigungen in Brandenburg durchführen. Zielgruppe der Maßnahmen sind KMU-Inhaber ab 55 Jahren, die für eine frühzeitige Nachfolgeplanung sensibilisiert werden sollen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Festbetragsfinanzierung über einen Zuschuss, kofinanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln. Eine Kumulation mit anderen Förderungen des Bundes oder des Landes für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.
Welche Beratungsförderung des BAFA hilft im Nachfolgeprozess?
Neben der Kreditfinanzierung gibt es auf Bundesebene einen Zuschuss, der im Nachfolgeprozess oft unterschätzt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Da Übernahmeplanung, Finanzierungsgestaltung und organisatorische Umstrukturierung ausdrücklich darunter fallen, ist das Programm auch für Nachfolger relevant.
Die Rahmenrichtlinie des BAFA (Fassung vom 28. Dezember 2015, geändert am 25. März 2019 und 26. November 2020) unterscheidet drei Gruppen. Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können maximal 4.000 Euro Beratungskosten fördern lassen. Für alle anderen Unternehmen liegt die Grenze bei 3.000 Euro. Die Fördersätze variieren nach Region und Unternehmenssituation:
- Neue Bundesländer ohne Berlin und ohne Region Leipzig: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
- Region Lüneburg: 60 Prozent
- Alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig: 50 Prozent
- Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit: 90 Prozent
Anträge stellt das beratene Unternehmen selbst, online über die Antragsplattform des BAFA. Bewilligungsbehörde ist das BAFA. Die Umsatzsteuer auf das Beraterhonorar ist nicht förderfähig.
Wie lassen sich bundesweite und regionale Programme sinnvoll kombinieren?
Die Kombination mehrerer Förderprogramme ist grundsätzlich möglich, aber an klare Regeln gebunden. Wer diese Grenzen nicht kennt, riskiert Rückforderungen oder die Ablehnung des Antrags. Die wichtigste Einschränkung betrifft das StartGeld-Programm: Es lässt sich laut KfW-Produktinformation nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinieren.
Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) gilt die bereits genannte Kumulationsgrenze von 500.000 Euro, die den Gesamtbetrag aus den Programmen 077 und 058 sowie dem Neuantrag zusammenfasst. Das MWAE-Programm in Brandenburg schließt eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme vollständig aus.
Aus der Praxis ergeben sich daraus einige handlungsleitende Punkte:
- Den Antrag immer vor Vorhabenbeginn stellen; wer nach Vertragsunterzeichnung kommt, verliert die Förderfähigkeit.
- Die Hausbank frühzeitig einbinden, da alle KfW- und ILB-Kredite über einen Finanzierungspartner beantragt werden.
- Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge frühzeitig mit einer Bürgschaftsbank sprechen, da deren 100-prozentige Garantie Voraussetzung für den Kredit ist.
- Laufende Kreditbeträge aus Vorprogrammen bei der Planung der Kumulationsgrenze einrechnen.
- Beihilferechtliche Höchstgrenzen im Blick behalten, die im Einzelfall die Kombinierbarkeit zusätzlich begrenzen können.
Wer diese Regeln einhält, kann Bundeskredit, Landeskredit und BAFA-Beratungszuschuss in einem Nachfolgevorhaben kombinieren und damit eine erhebliche Fördertiefe erreichen. Die Auswahl der richtigen Kombination erfordert allerdings eine genaue Prüfung der aktuellen Programmunterlagen und der konkreten Konditionen, die von den Förderbanken laufend aktualisiert werden.

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien
Häufige Fragen zu Fördermitteln für die Unternehmensnachfolge
Welche Fördermittel gibt es für die Unternehmensnachfolge?
Auf Bundesebene stehen der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW Nr. 067) mit bis zu 200.000 Euro und der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW Nr. 077) mit bis zu 500.000 Euro zur Verfügung. Ergänzend fördert das BAFA Beratungsleistungen mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro für Jungunternehmen. In Bayern bietet die LfA Förderbank den Gründungskredit Smart (bis 150.000 Euro), den GuW-Kredit (bis 20 Millionen Euro) und den Universalkredit (bis 25 Millionen Euro). In Brandenburg sind der Brandenburg-Kredit Gründung (bis 3 Millionen Euro) und der Brandenburg-Kredit Mikro (bis 25.000 Euro) die zentralen Instrumente.
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit für eine Betriebsübernahme?
KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über eine Hausbank oder Sparkasse. Diese prüft den Antrag und leitet ihn an die KfW weiter. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird, also vor Vertragsunterzeichnung oder Kaufpreiszahlung. Für den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist zusätzlich die Einbindung einer Bürgschaftsbank erforderlich, da deren 100-prozentige Garantie Voraussetzung für die Kreditgewährung ist.
Gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige bei einer Übernahme?
Direkte Zuschüsse für Übernehmer als Einzelpersonen sind auf Bundesebene begrenzt. Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gewährt Zuschüsse zu Beratungskosten von bis zu 4.000 Euro für Jungunternehmen und bis zu 3.000 Euro für Bestandsunternehmen. In Brandenburg fördert das MWAE-Programm „Unternehmensnachfolge“ Sensibilisierungsmaßnahmen, jedoch nicht direkt bei Übernehmern, sondern über Kammern und berufsständische Vereinigungen. Spezifische Zuschussprogramme, die Nachfolger als direkte Antragsteller adressieren, sind in den ausgewerteten Quellen auf Bundesebene nicht belegt.
Welche Förderung gibt es für eine Betriebsübernahme im Handwerk?
Handwerksbetriebe fallen unter die allgemeinen gewerblichen Förderprogramme. Der ERP-Gründerkredit StartGeld, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge sowie die LfA- und ILB-Programme stehen grundsätzlich auch für Handwerksübernahmen offen, sofern die Größenkriterien erfüllt sind. In Brandenburg wirken die Handwerkskammern als Fördernehmer im MWAE-Sensibilisierungsprogramm mit und können Inhabern ab 55 Jahren bei der Nachfolgeplanung helfen. Für spezifische Handwerksprogramme empfiehlt sich die direkte Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer.
Was bietet Bayern speziell für Unternehmensnachfolger an?
Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt Unternehmensnachfolger ausdrücklich Existenzgründern gleich und gewährt ihnen dieselben Förderkonditionen. Die LfA Förderbank Bayern bietet mit dem Gründungskredit Smart, dem Gründungs- und Wachstumskredit und dem Universalkredit ein abgestuftes Kreditangebot für unterschiedliche Finanzierungsgrößen. Alle drei Programme sind für Betriebsübernahmen einsetzbar. Ergänzend bündelt das Portal Gründerland Bayern Beratungsangebote, Coachingangebote und Kontakte zu Business Angels sowie einen Gründerlotsen als zentralen Ansprechpartner.
Wie unterscheiden sich die Förderprogramme für Neugründung und Nachfolge?
In den meisten Förderprogrammen gibt es keinen grundlegenden Unterschied. KfW, LfA Bayern und ILB Brandenburg behandeln Übernahmen und Neugründungen als gleichrangige Tatbestände innerhalb derselben Programme. Das zentrale Kriterium ist die Fünfjahresfrist seit der ersten Umsatzerzielung, nicht die Art der Gründung. Beim Brandenburg-Kredit Gründung schließt das Merkblatt jedoch bestimmte Konstellationen aus, etwa Übertragungen zwischen Ehegatten oder verbundenen Unternehmen sowie reine Finanzinvestitionen ohne operative Beteiligung. Wer unternehmerischen Einfluss und Geschäftsführungsbefugnis übernimmt, ist in der Regel förderfähig.
