Branicks StaRUG-Verfahren: Restrukturierung eines börsennotierten Immobilienunternehmens
Im März 2024 nutzte die Branicks Group AG das StaRUG, um 225 Millionen Euro fällige Schuldscheindarlehen außerhalb der Insolvenz zu verlängern. Der Plan erzielte eine Zustimmungsquote von weit über 90 Prozent und wurde noch am selben Tag rechtskräftig.

Am 5. März 2024 zeigte die Branicks Group AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main ein Restrukturierungsvorhaben an. Gleichzeitig informierte das Unternehmen den Kapitalmarkt per Ad-hoc-Mitteilung. Drei Wochen später stimmten weit über 90 Prozent der betroffenen Gläubiger zu, das Gericht bestätigte den Plan noch am selben Tag. Vom ersten Verfahrensschritt bis zur Rechtskraft vergingen 21 Tage.
Das Verfahren ist ein Lehrstück über das präventive Restrukturierungsrecht in Deutschland: schnell, gerichtlich begleitet, aber ohne Insolvenzverwalter und ohne öffentliches Insolvenzverfahren.
Was ist das StaRUG und warum hat Branicks dieses Verfahren gewählt?
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, trat am 1. Januar 2021 in Kraft (BGBl. I S. 3256 vom 22. Dezember 2020). Es schafft einen gesetzlichen Rahmen für präventive Restrukturierungen, also für Situationen, in denen ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist, aber absehbar in diese Lage geraten könnte. Kein Insolvenzverfahren wird eröffnet, kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig.
Für Branicks war der Auslöser klar: Im Jahr 2024 wurden Schuldscheindarlehen über 225 Millionen Euro fällig. Diese Fälligkeit begründete eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 der Insolvenzordnung (InsO). Wer als Geschäftsleiter solche Entwicklungen erkennt, ist nach § 1 StaRUG verpflichtet, unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Überwachungsorgane zu informieren. Branicks tat genau das.
Wer ist die Branicks Group AG?
Die Branicks Group AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, spezialisiert auf Investment-, Asset- und Property-Management für deutsche Büro- und Logistikimmobilien. Das Unternehmen verweist auf mehr als 25 Jahre Markterfahrung und beschreibt sich als Deutschlands führenden börsennotierten Spezialisten in diesem Segment.
Per 31. Dezember 2024 betreute Branicks 317 Immobilien mit einem Marktwert von rund 11,6 Milliarden Euro und einer Mietfläche von etwa 4,1 Millionen Quadratmetern. An neun Standorten sind 266 Fachkräfte beschäftigt. Das Geschäftsmodell gliedert sich in zwei Segmente: Das „Commercial Portfolio“ umfasst den Eigenbestand mit dem Ziel stabiler Mieteinnahmen und Wertsteigerungen. Das „Institutional Business“ erbringt Immobiliendienstleistungen für nationale und internationale institutionelle Investoren und generiert laufende Managementgebühren.
Welche Finanzverbindlichkeiten haben das Verfahren ausgelöst?
Im Mittelpunkt standen Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 225 Millionen Euro, die im Jahr 2024 fällig wurden. Diese Instrumente werden in den Verfahrensdokumenten als „2024-SSD“ bezeichnet. Daneben bestand eine Brückenfinanzierung, deren Laufzeit ebenfalls im Jahr 2024 auslief. Beide Positionen zusammen begründeten die drohende Zahlungsunfähigkeit, die Branicks im Restrukturierungsplan ausdrücklich benennt.
Die Restrukturierungsstrategie sah eine klare Aufgabenteilung vor: Die Schuldscheindarlehen sollten über den formellen StaRUG-Plan verlängert werden, die Brückenfinanzierung außerhalb des Plans durch eine Einigung mit den Kreditgebern. Die übergeordnete Zielsetzung formuliert die Plan-Zusammenfassung direkt: die drohende Zahlungsunfähigkeit nachhaltig beseitigen und die Bestandsfähigkeit der Gesellschaft sichern.
Wie lief das StaRUG-Verfahren bei Branicks ab?
Anzeige des Restrukturierungsvorhabens am 5. März 2024
Am 5. März 2024 zeigte die Branicks Group AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main gemäß § 31 Absatz 1 StaRUG ein Restrukturierungsvorhaben an. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 810 RES 3/24 B als öffentliche Restrukturierungssache geführt. Parallel dazu veröffentlichte das Unternehmen eine Ad-hoc-Mitteilung an den Kapitalmarkt und verschob die Veröffentlichung des Konzernabschlusses 2023.
Diese gleichzeitige Kommunikation gegenüber Gericht und Kapitalmarkt ist charakteristisch für das StaRUG-Verfahren bei börsennotierten Gesellschaften. Transparenz ist dabei keine Kür, sondern Pflicht.
Erörterungs- und Abstimmungstermin am 26. März 2024
Das Amtsgericht Frankfurt am Main machte den Termin gemäß § 85 Absatz 1 Nummer 1 StaRUG öffentlich bekannt, sowohl im Internet unter www.restrukturierungsbekanntmachung.de als auch im Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung. Am 26. März 2024 fand der Erörterungs- und Abstimmungstermin in Raum 101 B, Gebäude B, Gerichtsstraße 2 in Frankfurt am Main statt.
Das Abstimmungsverfahren erfolgte gemäß §§ 29 und 45 StaRUG. Das Ergebnis war eindeutig: Weit über 90 Prozent der betroffenen 2024-SSD-Gläubiger stimmten dem Restrukturierungsplan zu. Das Restrukturierungsgericht bestätigte den Plan noch am selben Tag.
Rechtskraft und parallele Einigung zur Brückenfinanzierung
Mit der gerichtlichen Bestätigung wurde die Laufzeitverlängerung der Schuldscheindarlehen über 225 Millionen Euro bis zum 30. Juni 2025 verbindlich. Zeitgleich erzielte Branicks eine Einigung mit den Brückenkreditgebern außerhalb des Restrukturierungsplans. Konkrete Beträge oder Konditionen dieser Brückenfinanzierung sind in den ausgewerteten Quellen nicht belegt.
Was sieht der Restrukturierungsplan inhaltlich vor?
Die Kernmaßnahme im StaRUG-Plan war eine Stundung: Die Fälligkeit der 2024-SSD wurde von 2024 auf den 30. Juni 2025 verschoben. Eine Kürzung der Nominalbeträge ist in den vorliegenden Quellen für diesen Plan nicht belegt. Das StaRUG erlaubt grundsätzlich, Forderungen zu kürzen, zu stunden, zu besichern oder sonstigen Regelungen zu unterwerfen. Im Fall Branicks wurde für die Schuldscheindarlehen ausschließlich die Stundungsoption genutzt.
Für die parallel laufende Unternehmensanleihe kam das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) zum Einsatz, nicht das StaRUG. Das SchVG ermöglicht Abstimmungen ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG und ist das spezialgesetzliche Instrument für die kollektive Änderung von Anleihebedingungen. Beide Rechtsrahmen ergänzten sich im Branicks-Verfahren, ohne sich zu überschneiden. Unternehmen, die vor einer ähnlichen Situation stehen, können über eine professionelle finanzielle Restrukturierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens klären, welcher gesetzliche Rahmen für ihre Verbindlichkeiten am besten geeignet ist.
Wie hat Branicks die Restrukturierung ab dem Jahr 2026 erweitert?
Lock-Up-Vereinbarungen mit Anleihe- und Schuldscheingläubigern
Am 30. Juli 2026 unterzeichnete Branicks Lock-Up-Vereinbarungen mit einer Ad-hoc-Gruppe von Anleihegläubigern sowie mit Inhabern von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Am 31. Juli 2026 wurden die Vereinbarungen wirksam, nachdem die erforderlichen Gläubigermehrheiten erreicht waren. Mehr als 50 Prozent der Gläubiger der 400-Millionen-Euro-Anleihe sowie Gläubiger, die 100 Prozent des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen repräsentierten, waren Parteien der Vereinbarungen geworden.
Die neue Kapitalstruktur sieht folgendes vor: Die bestehende Anleihe mit einem ausstehenden Nennbetrag von 400 Millionen Euro (ISIN: XS2388910270) wird in vorrangig besicherte Senior Secured Principal Instruments mit einem reduzierten Nennbetrag von 258,8 Millionen Euro umgewandelt. Die Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 179,5 Millionen Euro werden in vorrangig besicherte Instrumente mit einem reduzierten Gesamtnennbetrag von 116,2 Millionen Euro überführt. Die Endfälligkeit der vorrangigen Instrumente liegt am 30. September 2030, die der nachrangigen Subordinated Principal Instruments am 30. September 2038.
Neues Kapital und Governance-Änderungen
Die Lock-Up-Vereinbarungen sicherten neues Kapital in Höhe von 35 Millionen Euro für die Branicks Group AG und 60 Millionen Euro für die VIB Vermögen AG. Die Überbrückungsfinanzierung auf VIB-Ebene dient dabei insbesondere zur Rückzahlung von 58 Millionen Euro der im September 2026 und März 2027 fällig werdenden Schuldscheindarlehen der VIB.
Die Verzinsung der neuen Instrumente ist gestaffelt: Die Senior Secured Principal Instruments werden mit 7,5 Prozent pro Jahr verzinst, die nachrangigen Instrumente mit 15 Prozent pro Jahr. Parallel zu den Finanzierungsmaßnahmen wurde Josef Schultheis als Chief Restructuring Officer in den Vorstand der Branicks Group AG berufen. Der Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden war ausdrückliche Wirksamkeitsbedingung der Lock-Up-Vereinbarungen.
Verlängerung der 400-Millionen-Euro-Anleihe über das SchVG
In der ersten Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG, die vom 15. bis 17. August 2026 stattfand, beschlossen die Anleihegläubiger eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026, mit der Option einer weiteren Verlängerung bis zum 31. März 2027 unter bestimmten Voraussetzungen. Am 5. Oktober 2026 wurden die beschlossenen Änderungen durch Ergänzung der beim Clearingsystem hinterlegten Globalurkunde formal vollzogen. Die Wiederaufnahme des Handels mit der Anleihe an der Luxemburger Börse wurde für kurze Zeit danach erwartet.
Als nächster Schritt war eine zweite Abstimmung ohne Versammlung vom 17. bis 19. Oktober 2026 geplant, die eine umfassende Restrukturierung der Anleihe einschließlich einer Laufzeitverlängerung bis 2030 herbeiführen sollte. Die entsprechende Aufforderung zur Stimmabgabe wurde am 2. Oktober 2026 im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Was bedeutet die Restrukturierung für Gläubiger und Investoren?
Die Auswirkungen unterscheiden sich je nach betroffenem Instrument erheblich. Für die Gläubiger der 2024-SSD brachte das StaRUG-Verfahren eine Laufzeitverlängerung ohne Kürzung der Nominalbeträge. Für die Gläubiger der Anleihe und der weiteren Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sieht die umfassende Restrukturierung ab dem Jahr 2026 reduzierte Nennbeträge, neue Besicherung und deutlich verlängerte Laufzeiten vor.
Für Anleger an der Luxemburger Börse bedeutete die Restrukturierung eine vorübergehende Handelsunterbrechung der Anleihe. Branicks verpflichtet sich zudem, einen Plan zum Verkauf weiterer Vermögenswerte zu erstellen und umzusetzen, um die Verschuldung zu reduzieren. Zu Auswirkungen auf Beschäftigte oder Standorte enthält keines der ausgewerteten Dokumente eine Aussage.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Restrukturierungsschritte im zeitlichen Überblick zusammen:
| Datum | Maßnahme | Rechtsgrundlage | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 5. März 2024 | Anzeige Restrukturierungsvorhaben beim AG Frankfurt am Main | § 31 Abs. 1 StaRUG | Aktenzeichen 810 RES 3/24 B |
| 26. März 2024 | Erörterungs- und Abstimmungstermin; Planbestätigung | §§ 29, 45, 85 StaRUG | Über 90 Prozent Zustimmung; Rechtskraft noch am selben Tag |
| 30. Juni 2025 | Neue Fälligkeit der verlängerten 2024-SSD | StaRUG-Plan | 225 Mio. Euro Schuldscheindarlehen prolongiert |
| 30. Juli 2026 | Unterzeichnung Lock-Up-Vereinbarungen | Vertraglich | Anleihe (400 Mio. Euro) und SSD/NSV (179,5 Mio. Euro) einbezogen |
| 31. Juli 2026 | Wirksamwerden der Lock-Up-Vereinbarungen | Vertraglich | CRO berufen; Aufsichtsratsvorsitzender zurückgetreten |
| 15.–17. August 2026 | Erste Abstimmung ohne Versammlung (Anleihegläubiger) | § 18 SchVG | Laufzeit bis 31. Dezember 2026 verlängert |
| 5. Oktober 2026 | Formeller Vollzug der Anleiheverlängerung | § 18 SchVG | Globalurkunde ergänzt; Handel an Luxemburger Börse pausiert |
| 17.–19. Oktober 2026 | Zweite Abstimmung ohne Versammlung (geplant) | § 18 SchVG | Umfassende Restrukturierung bis 2030 angestrebt |
Welche Rolle spielt das StaRUG im Vergleich zur klassischen Insolvenz?
Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt. Das StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit, also bevor die Krise eingetreten ist. Ein Insolvenzverfahren setzt dagegen eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus. Im StaRUG-Verfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt, es gibt keinen Insolvenzverwalter, und das Unternehmen gestaltet den Restrukturierungsplan selbst. Das Gericht prüft und bestätigt, greift aber nicht operativ ein.
§ 1 StaRUG verankert dabei eine Pflicht, die über das Verfahren selbst hinausgeht: Geschäftsleiter müssen fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und die Überwachungsorgane unverzüglich informieren. Diese Früherkennungspflicht ist kein Ermessen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Wer sie ignoriert, riskiert persönliche Haftung.
Wann spielt das StaRUG seine Stärken aus?
Das StaRUG funktioniert besonders gut, wenn die Krise auf eine überschaubare Zahl von Finanzgläubigern konzentriert ist und das operative Geschäft intakt bleibt. Genau das war bei Branicks der Fall. Das Unternehmen hatte ein klar identifizierbares Fälligkeitsproblem bei den Schuldscheindarlehen, während das Immobilienportfolio weiter bewirtschaftet wurde.
Bei Branicks kamen zwei Rechtsrahmen nebeneinander zum Einsatz. Das StaRUG regelte die Schuldscheindarlehen, das SchVG die Anleihe. Diese Parallelnutzung ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer differenzierten Restrukturierungsstrategie: Jedes Instrument wird mit dem jeweils passenden gesetzlichen Werkzeug bearbeitet.
Welchen Liquiditätseffekt hat eine Stundung per StaRUG-Plan?
Um zu verstehen, welchen Effekt die Laufzeitverlängerung für Branicks hatte, lohnt sich eine vereinfachte Beispielrechnung. Sie zeigt, wie eine Stundung die Liquiditätssituation eines Unternehmens in einem kritischen Moment entlastet.
Angenommen, ein Unternehmen hat zum Jahresende Schuldscheindarlehen in Höhe von 225 Millionen Euro fällig. Ohne Restrukturierung müsste dieser Betrag aus eigenen Mitteln oder durch eine Anschlussfinanzierung aufgebracht werden. Gelingt das nicht, droht Zahlungsunfähigkeit. Durch die Stundung im StaRUG-Plan wird die Fälligkeit um rund 15 Monate verschoben. Das Unternehmen gewinnt Zeit, Vermögenswerte zu veräußern, neue Finanzierungslinien zu verhandeln oder die Kapitalstruktur umfassend zu restrukturieren.
Die folgende Tabelle zeigt die Kernzahlen des Branicks-Falles im direkten Vergleich zwischen Ausgangslage und Ergebnis des StaRUG-Plans:
| Bezeichnung | Betrag |
|---|---|
| Schuldscheindarlehen (2024-SSD), ursprüngliche Fälligkeit im Jahr 2024 | 225.000.000 Euro |
| Neue Fälligkeit nach StaRUG-Plan | 30. Juni 2025 |
| Zustimmungsquote der betroffenen Gläubiger | weit über 90 Prozent |
| Zeitraum zwischen Verfahrensanzeige und Rechtskraft | 21 Tage |
| Anleihe (ISIN XS2388910270), ausstehender Nennbetrag | 400.000.000 Euro |
| Neuer Nennbetrag Senior Secured Principal Instruments (Anleihe) | 258.800.000 Euro |
| SSD/NSV, Gesamtvolumen vor Restrukturierung | 179.500.000 Euro |
| Neuer Nennbetrag vorrangig besicherter SSD/NSV | 116.200.000 Euro |
| Neues Kapital für Branicks Group AG | 35.000.000 Euro |
| Neues Kapital für VIB Vermögen AG | 60.000.000 Euro |
| Gesamtes neues Kapital (Branicks und VIB) | 95.000.000 Euro |
Die Formel, mit der sich der Stundungseffekt auf die kurzfristige Liquidität darstellen lässt, verdeutlicht den Mechanismus:
Im Branicks-Fall bedeutete das: Die 225 Millionen Euro, die im Jahr 2024 fällig gewesen wären, wurden vollständig in das Jahr 2025 verschoben. Die kurzfristige Liquiditätsentlastung entsprach damit dem vollen Nennbetrag der gestundeten Schuldscheindarlehen.

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien
Häufige Fragen zum StaRUG-Verfahren der Branicks Group AG
Was ist das StaRUG-Verfahren und wann kann es angewendet werden?
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) trat am 1. Januar 2021 in Kraft und ermöglicht Unternehmen eine präventive Restrukturierung, bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Voraussetzung ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 InsO. Das Verfahren läuft ohne Insolvenzverwalter, die Geschäftsleitung bleibt handlungsfähig, und das Gericht bestätigt den Restrukturierungsplan nach Abstimmung durch die betroffenen Gläubiger.
Wie hoch waren die Schuldscheindarlehen, die Branicks im StaRUG-Verfahren restrukturiert hat?
Die im StaRUG-Verfahren restrukturierten Schuldscheindarlehen (2024-SSD) hatten ein Gesamtvolumen von 225 Millionen Euro. Sie waren ursprünglich im Jahr 2024 fällig und wurden durch den am 26. März 2024 rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Eine Kürzung der Nominalbeträge ist in den ausgewerteten Quellen für diesen Plan nicht belegt.
Welche Gläubiger sind vom StaRUG-Verfahren der Branicks Group AG betroffen?
Das StaRUG-Verfahren im Jahr 2024 betraf ausschließlich die Gläubiger der im Jahr 2024 fälligen Schuldscheindarlehen (2024-SSD-Gläubiger). Die Brückenfinanzierung wurde außerhalb des Plans konsensual mit den Kreditgebern verlängert. Die ab dem Jahr 2026 geschlossenen Lock-Up-Vereinbarungen bezogen zusätzlich die Gläubiger der 400-Millionen-Euro-Anleihe sowie Inhaber weiterer Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Gesamtvolumen von 179,5 Millionen Euro ein.
Was passiert mit der Branicks-Anleihe über 400 Millionen Euro?
Die Anleihe (ISIN: XS2388910270) mit einem ausstehenden Nennbetrag von 400 Millionen Euro wird im Rahmen der umfassenden Restrukturierung ab dem Jahr 2026 in vorrangig besicherte Senior Secured Principal Instruments mit einem reduzierten Nennbetrag von 258,8 Millionen Euro umgewandelt. Die Endfälligkeit dieser Instrumente liegt am 30. September 2030. Zusätzlich entstehen nachrangige Instrumente mit Endfälligkeit am 30. September 2038. Die Restrukturierung der Anleihe erfolgt nicht über das StaRUG, sondern über Abstimmungen ohne Versammlung gemäß § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG).
Wie unterscheidet sich das StaRUG-Verfahren von einem Insolvenzverfahren?
Das StaRUG greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit, also vor Eintritt der Insolvenz. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, kein Insolvenzverfahren und keine öffentliche Stigmatisierung als insolventes Unternehmen. Die Geschäftsleitung bleibt im Amt und gestaltet den Restrukturierungsplan selbst. Das Gericht bestätigt den Plan nach Abstimmung durch die betroffenen Gläubiger, greift aber nicht operativ in das Unternehmen ein. Im klassischen Insolvenzverfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter die Kontrolle, und die Handlungsfähigkeit der Geschäftsleitung ist stark eingeschränkt.
Was bedeutet die Restrukturierung von Branicks für Aktionäre und Investoren?
Für Anleihegläubiger bedeutet die umfassende Restrukturierung ab dem Jahr 2026 eine Reduzierung der Nennbeträge, neue Besicherung und verlängerte Laufzeiten bis 2030 beziehungsweise 2038. Die Anleihe war vorübergehend vom Handel an der Luxemburger Börse ausgesetzt. Branicks verpflichtet sich zudem, einen Plan zum Verkauf weiterer Vermögenswerte umzusetzen, um die Verschuldung zu reduzieren. Zu Auswirkungen auf Aktionäre im Sinne von Kapitalmaßnahmen oder Dividenden enthält keines der ausgewerteten Dokumente eine Aussage.
