Restrukturierung und Sanierung in Pflege und Gesundheitswesen
Wir sichern die Liquidität Ihrer Einrichtung, planen Personal und Belegung gemeinsam, bereiten Pflegesatzverhandlungen vor und klären mit Ihnen als Geschäftsführer oder Vorstand, wofür Sie persönlich einstehen.


Wobei unterstützen wir Träger und Einrichtungen?
- Liquiditätsplanung mit Vergütungs- und Abrechnungszyklen
- Personalplanung mit Dienstplan und Tarifbindung
- Belegungs- und Leistungsanalyse je Einrichtung
- Kalkulation für Pflegesatzverhandlungen
- Bewertung des Standort- und Angebotsportfolios
- Sanierung in Eigenverwaltung mit Fortführung
Ihre Ansprechpartner für Pflege und Gesundheitswesen
Ihr Mandat führen Partner, die mit Ihnen als Geschäftsführer oder Vorstand an der Stabilisierung arbeiten und mit Kostenträgern und Banken die Finanzierung klären.

Gerrit S. Furch, M.A., LL.M.
Geschäftsführender GesellschafterVerantwortet die Mandate der Restrukturierungs- und Insolvenzberatung und behandelt jede Anfrage persönlich und streng vertraulich.
Er studierte an der EBS European Business School, der Frankfurt School of Finance & Management, der American University of Paris (AUP) und der Goethe-Universität Frankfurt. Internationale Erfahrung sammelte er in den USA, in China und in Frankreich.

Dr. Volker Furch
Gesellschafter und BeiratBegleitet Unternehmer und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Konflikten, in der Mediation und in schwierigen Verhandlungen.
Er studierte Betriebswirtschaftslehre in Mannheim und Heidelberg und promovierte in Finanzwesen und Volkswirtschaftslehre. Danach war er unter anderem Vorstand bei Wüstenrot und führte als Unternehmer ein Unternehmen mit über 100 Beschäftigten.
Wann brauchen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen eine Sanierung?
Vier Lagen, die Träger und ihre Geschäftsführer in Pflege und Klinik häufig erleben. Da die Versorgung weiterlaufen muss, zählt jede Woche.
Lage einschätzen lassenTarifbindung
Seit September 2022 müssen zugelassene Pflegeeinrichtungen nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen. Steigen die Löhne, bevor neue Pflegesätze gelten, entsteht eine Lücke in der Liquidität. Wir beziffern sie und bereiten die Verhandlung vor.
Belegungsrückgang
Wegen fehlender Fachkräfte können Sie Betten oder Touren nicht besetzen, obwohl die Nachfrage da ist. Die Fixkosten bleiben, die Erlöse fehlen. Wir planen Personal und Belegung gemeinsam und zeigen, ab welcher Auslastung Ihre Einrichtung trägt.
Haftung im Trägerverein
Ihr Pflegedienst oder Heim gehört einem Verein oder einer gGmbH, und Sie fragen als Vorstand oder Geschäftsführer, wofür Sie persönlich einstehen. Wir prüfen Liquidität und Insolvenzreife und dokumentieren Ihre Entscheidungen für die Fachanwälte.
Investitionsstau
Gebäude müssen modernisiert werden, um Auflagen von Heimaufsicht oder Brandschutz zu erfüllen, doch die Mittel fehlen. Wir prüfen, welche Standorte eine Investition tragen, und verhandeln mit Banken und Vermietern über die Finanzierung.
Wie sanieren wir Träger und Einrichtungen im Gesundheitswesen?
Fünf Phasen, in denen die Versorgung weiterläuft und Geschäftsführer jederzeit wissen, wo ihre Einrichtung steht.
Liquiditätscheck
Wir prüfen Kontostände, offene Abrechnungen mit Kassen und Sozialhilfeträgern und anstehende Lohnzahlungen und klären, ob für Ihren Träger Insolvenzreife droht.
Personal und Belegung
Wir verknüpfen Dienstpläne, Fachkraftquote und Belegung je Einrichtung und zeigen Ihnen, mit welcher Personalplanung jedes Haus seine Zielauslastung erreicht.
Vergütung
Wir bereiten Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen mit einer nachvollziehbaren Kalkulation vor und begleiten Sie in den Gesprächen mit den Kostenträgern.
Portfolio
Wir bewerten Standorte und Angebote nach Ergebnis, Investitionsbedarf und Versorgungsauftrag und entwickeln mit Ihnen ein Zielbild für den gesamten Träger.
Stabilisierung
Wir begleiten die Maßnahmen in den Einrichtungen und berichten monatlich über Belegung, Personalkosten und Liquidität an Träger, Aufsichtsgremium und Banken.
Ratgeber zum Thema Gesundheitswesen und Pflege
Beiträge zu Liquiditätsplanung im Krankenhaus, Eigenverwaltung und den Rechten von Beschäftigten in der Sanierung.
Alle Beiträge
Liquiditätsplanung im Krankenhaus: Zahlungsfähigkeit sichern und Insolvenzrisiken erkennenWelche gesetzlichen Pflichten treffen Krankenhausgeschäftsführer zur Liquiditätsüberwachung? Insolvenzrecht, StaRUG und KHBV im Überblick.Weiterlesen
Insolvenz in Eigenverwaltung: Was müssen GmbH-Geschäftsführer wissen?Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO: Voraussetzungen, Ablauf, Schutzschirm und Abgrenzung zum StaRUG für GmbH-Geschäftsführer.Weiterlesen
StaRUG-Verfahren: Was passiert mit Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten?Was das StaRUG-Verfahren für Löhne, Kündigungsschutz und Betriebsrat bedeutet – Rechtslage klar erklärt von Dr. Furch.Weiterlesen
Sofortmaßnahmen bei akuter Liquiditätskrise im UnternehmenWer erst in der Liquiditätskrise reagiert, hat bereits vier Warnstufen übersehen.Weiterlesen Häufige Fragen zum Thema Gesundheitswesen und Pflege
Weitere Fragen zur Lage Ihrer Einrichtung und zu Ihrer Verantwortung als Geschäftsführer klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Beratungstermin buchenWas versteht man unter Gesundheitswesen und Pflege?
Sanierung im Gesundheitswesen bezeichnet die Restrukturierung von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und anderen Gesundheitsunternehmen, deren Kosten schneller steigen als ihre Vergütung. Sie sichert die Liquidität und stellt Personal und Belegung so auf, dass die Versorgung weiterläuft.
Welche Folgen hat die Tarifpflicht in der Pflege für die Liquidität?
Pflegeeinrichtungen müssen seit 2022 mindestens in Tarifhöhe bezahlen, um zugelassen zu bleiben. Höhere Löhne lassen sich über die Pflegesätze refinanzieren, wirken aber oft erst nach der nächsten Verhandlung. Die Zwischenzeit müssen Sie aus eigener Liquidität überbrücken.
Kann eine Pflegeeinrichtung in der Insolvenz weiterarbeiten?
Ja, in vielen Fällen läuft der Betrieb im Insolvenzverfahren weiter, oft in Eigenverwaltung. Die Bewohner werden weiter versorgt, die Löhne sichert für bis zu drei Monate das Insolvenzgeld. Wir bereiten die Fortführung betriebswirtschaftlich vor.
Wie verhandeln Einrichtungen höhere Pflegesätze?
Grundlage ist eine Kalkulation der voraussichtlichen Personal- und Sachkosten, über die der Träger mit Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandelt. Wir erstellen die Kalkulation und bereiten Sie auf die Verhandlung vor, die rechtliche Vertretung übernehmen bei Bedarf Fachanwälte aus unserem Netzwerk.
Betreuen Sie auch Kliniken und Praxen?
Ja. Die betriebswirtschaftlichen Werkzeuge der Sanierung gelten auch für Krankenhäuser, MVZ und andere Gesundheitsunternehmen. Die Abrechnung über Fallpauschalen oder Budgets bilden wir in der Liquiditätsplanung gesondert ab.
Wie senken Pflegeträger die Kosten für Zeitarbeit?
Leasingkräfte schließen kurzfristig Lücken im Dienstplan, kosten aber meist deutlich mehr als eigenes Personal. Ein Sanierungskonzept zeigt, wie Sie ihren Anteil schrittweise senken, etwa über einen eigenen Springerpool und eine bessere Ausfallplanung.
Was erwarten Banken von einem Pflegeträger in der Krise?
Banken prüfen vor allem Belegung, Personalkosten und den Stand der Pflegesatzverhandlungen. Für neue Kredite verlangen sie in der Regel ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 mit einer Planung je Einrichtung.
Gilt die Antragspflicht auch für Geschäftsführer gemeinnütziger Träger?
Ja, für die gGmbH gilt § 15a InsO wie für jede andere GmbH. Beim eingetragenen Verein verpflichtet § 42 Abs. 2 BGB den Vorstand, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Antrag zu stellen, und bei schuldhafter Verzögerung haften die Vorstandsmitglieder den Gläubigern persönlich.
