Förderkredit Unternehmensnachfolge: Welche Darlehen passen zur Betriebsübernahme?
Die Finanzierung ist bei der Unternehmensnachfolge oft die schwierigste Hürde. Welche Förderkredite passen, wie Eigenkapital, Bürgschaft und Beteiligungskapital zusammenspielen und was KfW-Programme konkret leisten.

Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt, steht vor einer Aufgabe, die sich von einer klassischen Gründung fundamental unterscheidet. Der Kaufpreis muss sofort finanziert werden, gleichzeitig braucht der Betrieb laufende Liquidität, und oft stehen unmittelbar nach der Übergabe Investitionen in Technik oder Ausstattung an. Drei Finanzierungsblöcke auf einmal, mit einem Kapitalmarkt, der keine Anlaufzeit gewährt. Genau hier setzt die öffentliche Förderung an, und sie ist differenzierter, als viele Übernehmer vermuten.
Warum ist die Finanzierung bei der Unternehmensnachfolge oft die schwierigste Hürde?
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) bringt es auf den Punkt: Für das Gelingen einer Unternehmensnachfolge stellt die Finanzierung des Kaufpreises häufig die schwierigste Hürde dar. Das liegt nicht allein an der Höhe des Betrags. Es liegt an der Gleichzeitigkeit.
Die IHK Schleswig-Holstein beschreibt, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis weitere Investitionen anfallen, etwa für technische Modernisierung, Erneuerung der Betriebsausstattung und Marketingmaßnahmen. Bei familieninternen Übernahmen kommen Ausgleichszahlungen an andere Familienmitglieder hinzu. Grundlage jeder Finanzierungsentscheidung ist deshalb ein detaillierter Kapitalbedarfsplan, der Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmittelbedarf gemeinsam abbildet. Die Differenz zwischen dem erforderlichen Kapital und dem verfügbaren Eigenkapital ergibt den Fremdfinanzierungsbedarf.
Als Richtwert nennt ein Praxisratgeber zur Nachfolgefinanzierung, herausgegeben im Umfeld der NBank, dass mindestens 15 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollten. Je mehr, desto besser, heißt es dort ausdrücklich. Wer diesen Wert nicht erreicht, ist aber nicht zwingend ausgeschlossen: Mehrere Förderprogramme greifen auch bei geringem oder fehlendem Eigenkapital.
Was finanziert ein Förderkredit bei der Unternehmensnachfolge?
Förderkredite für Übernehmer sind breiter angelegt, als der Begriff vermuten lässt. Sie decken nicht nur den Kaufpreis ab, sondern greifen tiefer in die Finanzierungsstruktur einer Übernahme ein.
Die KfW-Programme und Landesförderinstitute benennen drei Finanzierungsblöcke: den Kaufpreis beziehungsweise Übernahmepreis, Investitionen in Ausstattung, Maschinen und Gebäude sowie den Betriebsmittelbedarf für die laufende Liquidität. Letzterer ergibt sich nach IHK-Darstellung aus der höchsten Unterdeckung im Liquiditätsplan und umfasst auch Kontokorrentkredite.
Darüber hinaus gibt es Sonderfälle, die in der Praxis häufig auftreten, aber in der Planung übersehen werden. Der Liquiditätskredit der L-Bank Baden-Württemberg etwa finanziert ausdrücklich auch Abfindungen an Altgesellschafter oder Geschwister sowie die Neuordnung bestehender Verbindlichkeiten. Das macht ihn zu einem Instrument, das über die reine Kaufpreisfinanzierung hinausgeht.
Wie funktioniert das Hausbankprinzip bei KfW-Förderkrediten?
KfW-Kredite werden nicht direkt vergeben. Antragsteller wenden sich an ihre Hausbank und stellen dort den Förderantrag. Zwingend gilt: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Wer erst nach dem Notartermin zur Bank geht, hat seinen Förderanspruch bereits verwirkt.
Der Ablauf beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm Nr. 077) zeigt das Prinzip exemplarisch. Die Hausbank stellt zunächst einen Garantieantrag bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach positiver Risikoprüfung stellt sie den Refinanzierungsantrag bei der KfW. Die KfW prüft die Förderfähigkeit und schickt die Zusage an den Finanzierungspartner. Erst dann wird der Kreditvertrag abgeschlossen. Der Kreditbetrag kann innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
Für wen eignet sich der ERP-Gründerkredit StartGeld?
Das Programm Nr. 067 der KfW ist das zugänglichste Instrument für Übernehmer mit begrenzten Mitteln. Es stellt bis zu 200.000 Euro bereit, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Eigenkapital ist ausdrücklich nicht erforderlich. Die Zinsbindung gilt über die gesamte Kreditlaufzeit, und bis zu zwei tilgungsfreie Jahre sind möglich.
Die KfW nennt Unternehmensnachfolgen ausdrücklich als förderfähiges Vorhaben. Das Programm richtet sich an Übernehmer im Haupt- und Nebenerwerb gleichermaßen. Damit ist es eines der wenigen Instrumente, das auch Teilzeitübernehmer einschließt.
Der Kreditbetrag von 200.000 Euro setzt eine klare Obergrenze. Wer ein größeres Unternehmen übernimmt, wird mit dem StartGeld allein nicht auskommen. Es eignet sich am besten als Baustein in einer kombinierten Finanzierungsstruktur oder für kleinere Betriebsübernahmen im Handwerk, im Einzelhandel oder in freien Berufen.
Wann lohnt sich der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?
Programm Nr. 077 richtet sich an Existenzgründer, Nachfolger und Jungunternehmer, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Der maximale Kreditbetrag beträgt 500.000 Euro pro Antragsteller. Finanziert werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Zwei Laufzeitvarianten stehen zur Wahl: zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die gesamte Laufzeit, oder 15 Jahre mit fünf tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.
Der entscheidende Vorteil dieses Programms liegt in der Sicherheitenstruktur. Die Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie, die anteilig durch eine Bundesgarantie besichert ist. Die Hausbank wird dadurch vollständig von den Kreditrisiken entlastet, was die Kreditvergabe auch ohne klassische Sicherheiten ermöglicht. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich, der Kreditnehmer haftet persönlich, muss aber kein Grundpfandrecht oder Sachpfand stellen. Für diese Garantie fallen kalkulierbare Kosten an: 0,98 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bund und 1,01 Prozent pro Jahr Garantieentgelt Bürgschaftsbank, wie das KfW-Merkblatt ausweist.
Was unterscheidet Programm 077 vom StartGeld?
Beide Programme richten sich an Gründer und Nachfolger, unterscheiden sich aber in Kreditbetrag, Sicherheitenstruktur und Zielgruppe erheblich. Das StartGeld ist das einfachere, schnellere Instrument für kleinere Vorhaben. Programm 077 ist komplexer, aber leistungsstärker.
Die folgende Tabelle stellt die wesentlichen Parameter beider Programme gegenüber, ergänzt um den ERP-Gründerkredit Universell für größere Übernahmen. Alle Angaben beruhen auf den offiziellen KfW-Merkblättern und der KfW-Produktübersicht.
| KfW-Programm | ERP-Gründerkredit StartGeld (067) | ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) | ERP-Gründerkredit Universell (073/074) |
|---|---|---|---|
| Max. Kreditbetrag | 200.000 Euro (davon bis zu 80.000 Euro Betriebsmittel) | 500.000 Euro | 25 Millionen Euro |
| Finanzierungsanteil | Keine feste Quote; kein Eigenkapital erforderlich | Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten | Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Eigenkapital | Nicht erforderlich (laut KfW-Produktübersicht) | Individuell; keine feste Quote | Keine feste Vorgabe; bankübliche Sicherheiten erforderlich |
| Sicherheiten / Garantie | Keine detaillierten Angaben in den Programmunterlagen | 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank; keine banküblichen Sicherheiten; persönliche Haftung | Bankübliche Sicherheiten; Form mit Hausbank vereinbart |
| Laufzeit / Tilgungsfreie Jahre | Zinsbindung über gesamte Laufzeit; bis zu 2 tilgungsfreie Jahre | 10 Jahre / 2 tilgungsfreie Jahre oder 15 Jahre / 5 tilgungsfreie Jahre | Bis 5 / 10 / 20 Jahre; 1 / 2 / 3 tilgungsfreie Jahre |
| Zielgruppe | Gründer und Nachfolger im Haupt- und Nebenerwerb | Gründer, Nachfolger, Jungunternehmer bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit | Gründer und Nachfolger; KMU nach EU-Definition (074), sonstige Antragsteller (073) |
Für welche Übernahmen eignet sich der ERP-Gründerkredit Universell?
Wer ein größeres Unternehmen übernimmt, stößt mit den Programmen 067 und 077 schnell an Grenzen. Der ERP-Gründerkredit Universell (Programmnummern 073 und 074) ist für diese Fälle konzipiert. Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Vorhaben, und es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden, einschließlich Mehrwertsteuer, sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition, also mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro, gilt Programmnummer 074. Alle anderen Antragsteller nutzen Programmnummer 073. Beide Varianten schließen Unternehmensübernahmen und den Erwerb tätiger Beteiligungen ausdrücklich ein.
Der wesentliche Unterschied zu Programm 077 liegt bei den Sicherheiten. Beim Universell-Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen; Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen mit der Hausbank vereinbart. Eine Bürgschaftsbankgarantie ist im Programm selbst nicht vorgesehen. Wer keine ausreichenden Sicherheiten hat, ist mit Programm 077 besser bedient.
Welche Laufzeitvariante passt zu welchem Vorhaben?
Das KfW-Merkblatt zum ERP-Gründerkredit Universell sieht drei Laufzeitvarianten vor, die sich nach dem Investitionszweck und dem Kapitaldienst richten. Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Kreditnehmer nur Zinsen auf die ausgezahlten Beträge. Danach erfolgt die Rückzahlung monatlich in gleich hohen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Für Investitionsvorhaben stehen folgende Varianten zur Wahl:
- Bis zu 5 Jahre Laufzeit mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Bis zu 10 Jahre Laufzeit mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Bis zu 20 Jahre Laufzeit mit höchstens drei tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für die ersten zehn Jahre; danach unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot
Eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat fällt auf den noch nicht abgerufenen Betrag an, und zwar ab dem siebten Monat nach Zusage. Wer den Kredit also nicht zügig abruft, zahlt dafür einen kalkulierbaren, aber vermeidbaren Aufpreis.
Welche Förderprogramme der Landesförderinstitute ergänzen die KfW-Kredite?
KfW-Programme bilden das Rückgrat der Nachfolgefinanzierung, aber sie sind selten ausreichend. Landesförderinstitute ergänzen das Bundesangebot mit eigenen Programmen, die regional unterschiedlich ausgestaltet sind und teilweise Lücken schließen, die KfW-Kredite offen lassen.
Was bietet die L-Bank Baden-Württemberg für Übernehmer?
Die L-Bank Baden-Württemberg stellt für Übernehmer drei Programme bereit. Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung junge KMU richtet sich an Nachfolger, die sich erstmals selbstständig machen, sowie an KMU bis 250 Beschäftigte und 50 Millionen Euro Umsatz. Sie finanziert Übernahmepreis, Investitionen und Betriebsmittelbedarf bis zu einem Finanzierungsbedarf von 5 Millionen Euro und deckt auch Folgeinvestitionen innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme ab.
Die Startfinanzierung 80 ist explizit für Unternehmen mit fehlenden Sicherheiten konzipiert: Die L-Bank kombiniert das Förderdarlehen mit einer 80-prozentigen Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Der Finanzierungsbedarf kann bis zu 150.000 Euro betragen, bei Teamgründungen bis zu 600.000 Euro. Der Liquiditätskredit steht auch Übernehmern offen, die bereits selbstständig sind, und finanziert neben Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmitteln ausdrücklich auch Abfindungen an Altgesellschafter oder Geschwister sowie die Neuordnung von Verbindlichkeiten, bis zu einem Finanzierungsbedarf von 5 Millionen Euro oder höher.
Wie bündelt die SIKB Saarland Förderangebote für Nachfolger?
Im Saarland bündelt die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) eigene und KfW-Programme unter einem Dach. Neben dem StartGeld und dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge gehören dazu das Startkapitalprogramm des Saarlandes und das Gründungs- und Wachstumsfinanzierungsprogramm (GuW) für zinsgünstige Investitionsfinanzierungen.
Hinzu kommt der EFRE-Nachrangdarlehensfonds Saarland II, der von 2021 bis 2027 läuft und der Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dient. Durch Nachrangdarlehen kann die Eigenkapitalbasis wirtschaftlich gestärkt werden, sodass Nachfolger mit begrenztem Eigenkapital zusätzliche Mittel erhalten, die aus Sicht der Banken eigenkapitalähnlich wirken.
Wie helfen Bürgschaftsbanken und Beteiligungskapital bei fehlenden Sicherheiten?
Wer ein Unternehmen übernimmt, hat oft noch kein Eigenheim als Sicherheit, kein aufgebautes Betriebsvermögen, keine Jahrzehnte Kreditgeschichte als Unternehmer. Genau hier kommen Bürgschaftsbanken und Mittelständische Beteiligungsgesellschaften ins Spiel. Sie sind keine Förderbanken im klassischen Sinne, aber sie machen Förderung erst möglich.
Bürgschaftsbanken übernehmen beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge eine 100-prozentige Garantie zugunsten der Hausbank, die anteilig durch eine Bundesgarantie besichert ist. Die Hausbank wird dadurch vollständig vom Kreditrisiko entlastet, was die Kreditvergabe auch ohne klassische Sicherheiten ermöglicht. Bei der L-Bank Startfinanzierung 80 übernimmt die Bürgschaftsbank eine 80-prozentige Bürgschaft. Die Garantieentgelte beim Programm 077 sind klar bezifferbar: 0,98 Prozent pro Jahr für den Bundesanteil und 1,01 Prozent pro Jahr für den Bürgschaftsbankanteil, wie das KfW-Merkblatt ausweist. Diese Kosten sind kalkulierbar und in der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen.
Beteiligungskapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) wirkt anders, aber ergänzend. Die MBG Sachsen-Anhalt beschreibt, dass ihre Beteiligungen zum Eigenkapital zählen und die letzte Finanzierungslücke einer Unternehmensübernahme schließen können, etwa zur Kaufpreiszahlung oder zur Abfindung von Erben. Stille Beteiligungen greifen nicht in das operative Geschäft ein, der Unternehmer behält die volle operative Kontrolle. Ein Unternehmer berichtet in der MBG-Darstellung, dass das eigenkapitalersetzende und langfristige Darlehen der MBG die weiteren Gespräche mit finanzierenden Banken erheblich erleichtert habe. Das ist die eigentliche Funktion: Beteiligungskapital öffnet Türen bei der Hausbank.
Wie sieht eine tragfähige Finanzierungsstruktur für die Betriebsübernahme aus?
Eine Betriebsübernahme aus einer einzigen Quelle zu finanzieren ist selten möglich und noch seltener klug. Die Praxis zeigt einen Baukasten aus mehreren Schichten, die aufeinander aufbauen und sich gegenseitig stützen.
Der Praxisratgeber zur Nachfolgefinanzierung empfiehlt einen guten Mix aus angemessenem Kapitaldienst und ausreichender Liquidität. Eigenkapital bildet die Basis, der Richtwert liegt bei mindestens 15 Prozent des Kaufpreises. Wer diesen Wert nicht erreicht, kann durch Beteiligungskapital der MBG die Eigenkapitalbasis stärken. Darauf aufbauend kommen Förderkredite: das StartGeld für kleinere Vorhaben, Programm 077 für mittlere Übernahmen ohne ausreichende Sicherheiten oder der Universell-Kredit für größere Transaktionen. Klassische Bankdarlehen ergänzen die Struktur, wo Förderprogramme an ihre Grenzen stoßen. Programme sind dabei kombinierbar: KfW-StartGeld plus Landesförderdarlehen plus MBG-Beteiligung ist eine in der Praxis realistische Konstellation. Wer die Finanzierungsstruktur rechtlich und strategisch absichern möchte, findet bei der Beratung zur Unternehmensnachfolge einen strukturierten Einstieg in die Planung.
Entscheidend ist, dass der Kapitalbedarfsplan alle drei Blöcke gemeinsam abbildet: Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmittelbedarf. Wer nur den Kaufpreis plant, läuft Gefahr, nach der Übernahme in eine Liquiditätsklemme zu geraten. Das wäre das Ende, bevor es richtig begonnen hat.
Fallbeispiel einer kombinierten Nachfolgefinanzierung
Ein Handwerksmeister übernimmt einen Betrieb mit einem Kaufpreis von 350.000 Euro. Zusätzlich sind 50.000 Euro für die Erneuerung von Maschinen und 30.000 Euro als Betriebsmittelpuffer geplant. Der Gesamtkapitalbedarf beträgt damit 430.000 Euro.
Der Übernehmer bringt 65.000 Euro Eigenkapital mit, was rund 15 Prozent des Kaufpreises entspricht und damit knapp dem Richtwert des Praxisratgebers. Die verbleibende Lücke von 365.000 Euro wird aus drei Quellen gedeckt: 200.000 Euro über den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm 077), der ohne bankübliche Sicherheiten auskommt und die Hausbank durch eine 100-prozentige Bürgschaftsbankgarantie entlastet. Weitere 120.000 Euro fließen über die L-Bank Gründungs- und Wachstumsfinanzierung junge KMU. Die restlichen 45.000 Euro werden über den Kontokorrentkredit der Hausbank als Betriebsmittellinie bereitgestellt. Die zwei tilgungsfreien Jahre beim Programm 077 geben dem Betrieb Zeit, sich unter neuer Führung zu stabilisieren, bevor die volle Tilgungslast einsetzt.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Kombination mehrerer Programme nicht nur möglich, sondern oft notwendig ist. Die genauen Konditionen hängen vom Einzelfall, der Bonität und der Hausbank ab.
| Bestandteil der Nachfolgefinanzierung | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis des Betriebs | 350.000 Euro |
| Erneuerung der Maschinen | 50.000 Euro |
| Betriebsmittelpuffer | 30.000 Euro |
| Gesamtkapitalbedarf | 430.000 Euro |
| Eigenkapital (rund 15 %) | 65.000 Euro |
| ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm 077) | 200.000 Euro |
| L-Bank Gründungs- und Wachstumsfinanzierung | 120.000 Euro |
| Kontokorrentkredit der Hausbank | 45.000 Euro |

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien
Häufige Fragen zum Förderkredit für die Unternehmensnachfolge
Welche Fördermittel gibt es für die Unternehmensnachfolge?
Auf Bundesebene stehen vor allem drei KfW-Programme zur Verfügung: der ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm Nr. 067) bis 200.000 Euro ohne Eigenkapitalanforderung, der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm Nr. 077) bis 500.000 Euro mit 100-prozentiger Bürgschaftsbankgarantie und der ERP-Gründerkredit Universell (Programmnummern 073/074) bis 25 Millionen Euro. Ergänzend bieten Landesförderinstitute wie die L-Bank Baden-Württemberg oder die SIKB im Saarland eigene Programme an. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften stellen darüber hinaus eigenkapitalähnliches Beteiligungskapital bereit, das Finanzierungslücken schließen kann.
Welche Kreditmöglichkeiten gibt es für die Betriebsübernahme?
Übernehmer können auf KfW-Förderkredite, Landesförderdarlehen und klassische Bankdarlehen zurückgreifen. Die KfW-Programme decken Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmittel ab und bieten tilgungsfreie Jahre sowie zinsgünstige Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen. Landesförderinstitute wie die L-Bank ergänzen das Angebot mit Programmen, die auch Abfindungen an Altgesellschafter oder Geschwister finanzieren. Alle KfW-Kredite werden über das Hausbankprinzip beantragt, der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Unternehmensnachfolge ohne Eigenkapital?
Der ERP-Gründerkredit StartGeld (Programm Nr. 067) ist das einzige KfW-Programm, bei dem ausdrücklich kein Eigenkapital erforderlich ist, und finanziert bis zu 200.000 Euro. Beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (Programm Nr. 077) ist der Eigenmitteleinsatz individuell gestaltet, und die Hausbank wird durch eine 100-prozentige Bürgschaftsbankgarantie vollständig entlastet, sodass keine banküblichen Sicherheiten erforderlich sind. Beteiligungskapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften kann die Eigenkapitalbasis stärken und zählt zum Eigenkapital, was den Zugang zu weiteren Fremdmitteln erleichtert. Konkrete Mindest-Eigenkapitalquoten werden in den Programmunterlagen der KfW nicht festgelegt.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Unternehmensnachfolge insgesamt?
Rechtlich stehen familieninterne Formen wie die vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung sowie externe Varianten wie Unternehmensverkauf, Management-Buy-Out oder Management-Buy-In zur Verfügung. Finanziell besteht die tragfähige Struktur aus Eigenkapital, Förderkrediten der KfW und der Landesförderinstitute, klassischen Bankdarlehen sowie ergänzend Bürgschaften und Beteiligungskapital. Programme können kombiniert werden, etwa KfW-StartGeld plus Landesförderdarlehen plus MBG-Beteiligung. Grundlage jeder Entscheidung ist ein detaillierter Kapitalbedarfsplan, der Kaufpreis, Investitionen und Betriebsmittelbedarf gemeinsam abbildet.
