Unternehmensnachfolge: Welche Schritte stehen vor der Übergabe an?
Jährlich stehen laut KfW rund 100.000 mittelständische Unternehmen zur Übergabe an. Wer zu spät plant, riskiert Wertverlust, Haftungsfallen und das Scheitern der Nachfolge.

Viele Inhaberinnen und Inhaber merken zu spät, dass eine Unternehmensnachfolge kein Ereignis ist, sondern ein Prozess. Wer erst dann mit der Planung beginnt, wenn der Abgabewunsch konkret wird, verliert wertvolle Jahre. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass bis zum Jahr 2030 jährlich rund 37.200 Unternehmensübergaben anstehen, für insgesamt rund 186.000 Unternehmen in den kommenden fünf Jahren. Die KfW beziffert die Zahl der jährlich geplanten Übergaben und Verkäufe im Mittelstand auf rund 100.000, was in den Jahren 2022 und 2023 etwa fünf Prozent aller 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland entsprach.
Hinter diesen Zahlen steckt ein strukturelles Problem: Mehr als drei Viertel der Mittelständler, konkret 79 Prozent laut KfW-Nachfolge-Monitoring, sehen den Mangel an geeigneten Nachfolgern als größte Hürde.
Warum braucht jede Übergabe eine strukturierte Checkliste?
Eine Unternehmensnachfolge ist kein Verwaltungsakt, den man in wenigen Wochen abwickelt. Die IHK-Organisation empfiehlt in ihrer Kurzcheckliste eine Sensibilisierungsphase von fünf bis zehn Jahren vor der geplanten Übergabe, eine Vorbereitungsphase von zwei bis vier Jahren und eine Verhandlungsphase von bis zu zwei Jahren. Der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025 formuliert es noch konkreter: Spätestens drei Jahre vor der Übergabe sollte die Suche nach einem Nachfolger beginnen, spätestens zwölf Monate vorher der eigentliche Übergabeprozess.
Wer diesen Zeitplan unterschätzt, gerät unter Druck. Unter Druck entstehen schlechte Kaufpreise, übersehene Haftungsrisiken und Kommunikationsfehler gegenüber Mitarbeitenden und Kunden. Eine strukturierte Checkliste schützt davor, indem sie den Prozess in handhabbare Phasen gliedert und sicherstellt, dass keine wesentlichen Schritte vergessen werden.
Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?
Bevor die eigentliche Planung beginnt, steht eine grundlegende Entscheidung: Wer soll das Unternehmen übernehmen und in welcher Form? Die Antwort prägt alle weiteren Schritte, von der Bewertung über die Vertragsgestaltung bis zur Finanzierung.
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn hat auf Basis einer Metaanalyse von 23 empirischen Studien der vergangenen rund 40 Jahre ermittelt, dass etwa 54 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Unternehmen an Kinder oder andere Familienmitglieder übergeben, rund 17 Prozent an Mitarbeitende und weitere 29 Prozent an externe Führungskräfte, andere Unternehmen oder sonstige externe Interessenten. Seit dem Jahr 2010 verlieren familieninterne Lösungen dabei leicht an Bedeutung, während externe und mitarbeiterbezogene Nachfolgen zunehmen.
Die IHK Rostock, die IHK Rhein-Neckar und die IHK Region Stuttgart benennen folgende Nachfolgeformen, die in der Praxis vorkommen:
- Familieninterne Nachfolge an Kinder oder andere Angehörige
- Management-Buy-Out (MBO): Übernahme durch Mitarbeitende des eigenen Unternehmens
- Management-Buy-In (MBI): Einstieg externer Führungskräfte
- Verkauf gegen Einmalzahlung oder wiederkehrende Leistungen wie Renten oder Raten
- Vorweggenommene Erbfolge mit schrittweiser Übertragung durch Beteiligung als Mitgesellschafter
- Verpachtung des Unternehmens
- Übertragung auf eine Stiftung, die das Unternehmen rechtlich von den Erben trennt
Wann sollte die Nachfolgeplanung beginnen?
Die IHK-Übergeber-Checkliste empfiehlt, mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Ausscheiden mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die IHK Karlsruhe bestätigt aus der Praxis, dass erfolgreiche Nachfolgen eine frühe Planung über drei bis fünf Jahre erfordern. Der DIHK-Report 2025 nennt als Zeitrahmen drei bis zehn Jahre für die Vorbereitung des Unternehmens selbst, also die Phase, in der geprüft wird, ob das Geschäftsmodell tragfähig ist und die richtigen Partner vorhanden sind.
Die Kurzcheckliste der IHK-Organisation gliedert den Prozess in vier aufeinanderfolgende Phasen. Diese Übersicht zeigt die Zeiträume und Aufgaben je Phase:
| Phase | Zeitraum vor Übergabe | Zentrale Aufgaben |
|---|---|---|
| Sensibilisierungsphase | 5 bis 10 Jahre | Rückzugswunsch prüfen, erste Überlegungen zur Nachfolgeform, Beratungsgespräche führen |
| Vorbereitungsphase | 2 bis 4 Jahre | Nachfolgerprofil erstellen, Nachfolgeform festlegen, Unternehmenswert ermitteln, Unterlagen vorbereiten |
| Verhandlungsphase | 1 Monat bis 2 Jahre | Käufer ansprechen, Vertraulichkeit sichern, Letter of Intent, Due Diligence, Kaufvertrag, Kommunikationsstrategie |
| Übergabephase | Übergabezeitpunkt | Vertragsunterzeichnung, Kaufpreiszahlung, Einarbeitung, Übergabe der operativen Verantwortung |
Persönliche Vorbereitung des Übergebers in Phase 1
Ausscheidenszeitpunkt und Altersvorsorge klären
Die IHK-Übergeber-Checkliste stellt die persönliche Vorbereitung an den Anfang des gesamten Prozesses. Gefragt wird: Wann möchte die Inhaberin oder der Inhaber ausscheiden? Was soll danach kommen? Und ist für eine ausreichende Altersvorsorge gesorgt? Diese Fragen klingen selbstverständlich, werden aber in der Praxis häufig aufgeschoben.
Wer seinen Lebensunterhalt nach der Übergabe aus dem Kaufpreis bestreiten muss, verhandelt unter Druck. Wer finanziell unabhängig ist, kann Prioritäten setzen und etwa den Erhalt des Unternehmens oder der Arbeitsplätze über die Kaufpreismaximierung stellen. Die IHK Region Stuttgart regt zudem an zu klären, ob der Übergeber nach der Übergabe noch für eine gewisse Zeit im Unternehmen tätig sein möchte und wie das ausgestaltet werden soll.
Bevorzugte Nachfolgeform festlegen
Parallel zur persönlichen Vorbereitung steht die Grundsatzentscheidung über die Nachfolgeform. Die IHK Region Stuttgart empfiehlt, mehrere Grundfragen zu klären, bevor eine Präferenz festgelegt wird. Soll die Nachfolge in der Familie, durch Mitarbeitende oder extern erfolgen? Wird eine Einzelperson oder ein Team gesucht? Geht es um eine Unternehmensübernahme oder um den Einstieg von Investoren? Kommt eine Verpachtung oder die Übertragung auf eine Stiftung in Betracht?
Die IHK-Übergeber-Checkliste betont ausdrücklich, dass auch die Familie in diese Überlegungen einbezogen werden sollte. Ehepartner, Kinder und Geschwister haben oft eigene Vorstellungen. Ein frühes Gespräch kann spätere Missverständnisse vermeiden und die Suche in die richtige Richtung lenken.
Externe Berater einbinden und Unternehmensanalyse durchführen in Phase 2
Steuerberater, Rechtsanwalt und IHK-Nachfolgeberater rechtzeitig einschalten
Die IHK Heilbronn-Franken, die IHK Rhein-Neckar und die IHK-Übergeber-Checkliste nennen übereinstimmend die frühzeitige Einbindung externer Berater als eigenständigen Schritt im Nachfolgeprozess. Steuerberater, Rechtsanwalt und Unternehmensberater sollten rechtzeitig informiert und in die Planung einbezogen werden.
Jede Beratergruppe übernimmt dabei andere Aufgaben. Der Steuerberater analysiert die steuerliche Ausgangslage und prüft mögliche steueroptimierte Gestaltungen der Übergabe. Der Rechtsanwalt gestaltet Verträge, klärt Haftungsfolgen und strukturiert die rechtliche Übertragung. Der Unternehmensberater bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Marktposition. Die IHK selbst bietet Sprechtage, Veranstaltungen und Checklisten an, die als Einstieg in die Beratung genutzt werden können.
Bestandsaufnahme des Unternehmens erstellen
Die IHK Heilbronn-Franken und die IHK Rhein-Neckar formulieren nahezu deckungsgleich, dass die Grundlage jeder Nachfolgeplanung eine umfassende und objektive Bestandsaufnahme ist. Diese Analyse soll alle relevanten Informationen darstellen, die ein potenzieller Nachfolger für seine Einschätzung benötigt.
Nach den IHK-Checklisten umfasst die Unternehmensanalyse mindestens folgende Bestandteile:
- Unternehmensziele und strategische Ausrichtung
- Firmenstatus einschließlich Finanzstatus und Jahresabschlüsse der letzten Jahre
- Aussagefähige Kostenrechnung
- Organigramm zur Darstellung der innerbetrieblichen Struktur
- Analyse von Marktchancen und -risiken
- Stärken- und Schwächenanalyse
- Spezifisches Unternehmens-Know-how
- Zustand von Gebäuden, Maschinen und Anlagen, gegebenenfalls mit Gutachten
- Aktuelle Kundendatei und Standort- sowie Branchenanalyse
- Schutzrechte wie Patente und Warenzeichen mit Angabe von Eintragung und Geltungsdauer
Unternehmenswert ermitteln und Informationspaket zusammenstellen
Die IHK-Übergeber-Checkliste fragt ausdrücklich, ob eine realistische Vorstellung vom Wert des Unternehmens vorhanden ist. Der erzielbare Wert hängt von verschiedenen Faktoren ab und bildet die Grundlage für alle weiteren Verhandlungen. Wer mit überzogenen Vorstellungen in Gespräche geht, verliert Zeit und potenzielle Nachfolger.
Alle in der Bestandsaufnahme zusammengetragenen Unterlagen und Analysen werden zu einem strukturierten Informationspaket gebündelt. Dieses Paket dient Nachfolgeinteressenten und Beratern als Entscheidungsgrundlage. Es entspricht funktional einem Unternehmensexposé, ohne dass die IHK-Quellen diesen Begriff selbst verwenden.
Nachfolger suchen und auswählen in Phase 3
Anforderungsprofil für den Nachfolger definieren
Die IHK Heilbronn-Franken, die IHK Rhein-Neckar und die IHK Region Stuttgart betonen, dass vor der Suche ein klares Anforderungsprofil stehen muss. Die IHK Region Stuttgart regt an zu fragen, welche fachlichen, menschlichen und kaufmännischen Qualitäten erforderlich waren, um das Unternehmen aufzubauen, und welche erforderlich sind, um es weiterzuführen. Diese Fragen schärfen das Profil erheblich.
Die IHK-Checkliste der IHK-Organisation ergänzt, dass geprüft werden sollte, ob ein bereits gefundener Kandidat die benötigten Fähigkeiten mitbringt oder ob Weiterbildungsbedarf besteht. Ein Nachfolger mit Qualifikationslücken ist nicht zwingend ausgeschlossen, muss aber in der Planung berücksichtigt werden.
Suchwege und Vermittlungsportale nutzen
Die IHK Rhein-Neckar nennt als Suchwege Unternehmensnachfolge- und Existenzgründungsbörsen, die Vermittlung durch Fachverbände sowie Anzeigen in Wirtschafts- und Fachzeitschriften. Angesichts der strukturellen Nachfolgelücke ist eine breite Suche sinnvoll.
Der KfW-Nachfolge-Monitoring-Bericht zeigt, wie ernst diese Lücke ist: 79 Prozent der Mittelständler nennen den Mangel an geeigneten Nachfolgern als größte Hürde. Demografisch begründet sich das durch die nachrückenden, schwächer besetzten Jahrgänge nach den Baby-Boomern sowie durch ein seit Jahren geringes Gründungsinteresse. Wer nur auf eine Suchoption setzt, riskiert, keinen geeigneten Kandidaten zu finden.
Ziele festlegen und Übergabekonzept ausarbeiten in Phase 4
Nach Bestandsaufnahme und Nachfolgersuche folgt die schriftliche Fixierung der Übergabeziele. Die IHK Heilbronn-Franken und die IHK Rhein-Neckar empfehlen, Prioritäten klar und eindeutig schriftlich festzuhalten. Mögliche Ziele sind die Bestandssicherung des Unternehmens, die Übergabe der Geschäftsführung zu einem bestimmten Zeitpunkt, der Erhalt von Arbeitsplätzen oder die Optimierung des Kaufpreises.
Auf dieser Grundlage entsteht das Übergabekonzept. Die IHK-Kurzcheckliste betont, dass ein Übergabefahrplan mit Zeitvorgaben und Meilensteinen erstellt werden sollte. Dieser Fahrplan koordiniert Verhandlungsbeginn, Vertragsunterzeichnung, Einarbeitungsphase und die endgültige Übergabe der operativen Verantwortung. Die IHK-Übergeber-Checkliste empfiehlt, die Übergabe von Anfang an schriftlich und mit Zeitvorgaben zu planen. Eine rechtlich und steuerlich durchdachte Begleitung der Unternehmensnachfolge stellt sicher, dass Fahrplan und Vertragswerk am Ende zusammenpassen.
Verhandlungsphase in Phase 5 rechtssicher gestalten
Von der Käuferansprache bis zum Letter of Intent
Die Verhandlungsphase beginnt mit der strukturierten Ansprache von Interessenten und der Sicherung der Vertraulichkeit. Erst dann werden Kaufverhandlungen aufgenommen. Als Zwischenschritt empfiehlt die IHK-Kurzcheckliste den Abschluss eines Letters of Intent, einer schriftlichen Absichtserklärung, die die wesentlichen Verhandlungspunkte festhält, ohne bereits bindend zu sein.
Der KfW-Nachfolge-Monitoring-Bericht zeigt, welche Hürden in dieser Phase auftreten. Die Einigung auf einen Kaufpreis nennen 34 Prozent der Mittelständler als Schwierigkeit, bürokratischen Aufwand 28 Prozent, rechtliche und steuerliche Komplexität 24 Prozent und die Sicherstellung der Finanzierung 14 Prozent. Diese Hürden lassen sich durch gute Vorbereitung und erfahrene Berater erheblich reduzieren.
Due Diligence, Kaufvertrag und Haftungsregelungen
Nach dem Letter of Intent führt der Interessent eine Due-Diligence-Prüfung durch. Dabei werden alle wesentlichen Verträge und Abschlüsse des Unternehmens geprüft. Parallel dazu wird der Kaufvertrag ausgearbeitet, der neben dem Kaufpreis auch Haftungsfragen und Kaufpreisabsicherungen regeln muss.
Hier greift eine zentrale handelsrechtliche Regelung: Nach § 25 Abs. 1 HGB haftet, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 25 Abs. 2 HGB gegenüber Dritten nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Dritten von Erwerber oder Veräußerer mitgeteilt worden ist. Wer die Firma des Vorgängers weiterführt, übernimmt damit im Zweifel auch dessen Schulden.
Für die Firmenfortführung selbst gilt § 22 HGB: Die Fortführung der bisherigen Firma ist zulässig, erfordert aber die ausdrückliche Willigung des bisherigen Geschäftsinhabers oder dessen Erben. Zudem läuft für offene privatrechtliche und arbeitsvertragliche Ansprüche gegen das Unternehmen nach § 195 BGB die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist, die bei der Risikoabwägung im Kaufvertrag berücksichtigt werden sollte.
Bank und Finanzierung frühzeitig einbinden
Die IHK-Übergeber-Checkliste empfiehlt ausdrücklich, Gespräche mit der Bank bereits vor der Übergabe zu führen. Die Klärung der Nachfolgefrage hat erhebliche Bedeutung für das Kreditrating des Unternehmens. Die Übergabephase bringt für die Bank Unsicherheiten mit sich, denen durch frühzeitige und transparente Kommunikation begegnet werden kann.
Parallel dazu sollte eine Kommunikationsstrategie für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten entwickelt werden. Die IHK-Kurzcheckliste nennt dies ausdrücklich als Teil der Verhandlungsphase. Die IHK-Übergeber-Checkliste warnt, dass Zweifel über die Fortführungsperspektive die Arbeitsproduktivität belasten und im schlimmsten Fall dazu führen können, dass Leistungsträger abwandern.
Was sind die rechtlichen Pflichten unmittelbar nach der Übergabe?
Mit dem Vollzug der Übergabe beginnen konkrete gesetzliche Pflichten. Nach § 138 Abs. 1 AO gilt die Fortführung eines Betriebs durch den Rechtsnachfolger oder Erwerber als „Eröffnung“ im Sinne der Abgabenordnung, wie der Anwendungserlass zur AO (AEAO zu § 138) ausdrücklich klarstellt. Die Anzeige ist innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis gegenüber der Gemeinde zu erstatten, die das zuständige Finanzamt unverzüglich unterrichtet. Die Frist von einem Monat ergibt sich aus § 138 Abs. 4 AO.
Für Gewerbetreibende gilt eine Vereinfachung: Wer nach § 14 GewO gegenüber dem Ordnungs- oder Gewerbeamt anzeigepflichtig ist, erfüllt damit gleichzeitig die steuerliche Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Gewerbeanmeldung und steuerliche Anmeldung fallen in diesem Fall zusammen.
Warum scheitern viele Nachfolgen trotz guter Vorbereitung?
Laut KfW-Nachfolge-Monitoring planen rund 190.000 Mittelständler, bis Ende des Jahres 2026 ohne Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten. Als dominierender Grund wird fehlendes Interesse von Familienangehörigen genannt. Selbst wer eine familieninterne Lösung anstrebt, kann also nicht darauf vertrauen, dass die nächste Generation das Unternehmen übernehmen will.
Ein zweiter häufiger Scheiternspunkt ist die Kommunikation. Die IHK Heilbronn-Franken und die IHK Rhein-Neckar nennen die rechtzeitige Information von Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und Kunden als einen der wichtigsten Faktoren einer erfolgreichen Nachfolge. Wer diesen Schritt zu spät einleitet oder dem Zufall überlässt, riskiert die Abwanderung von Schlüsselpersonen und Vertrauensverlust bei Kunden.
Was passiert bei unvorhergesehenem Ausfall des Inhabers?
Nicht jede Nachfolge verläuft nach Plan. Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers können den gesamten Prozess abrupt unterbrechen. Die IHK Region Stuttgart und die IHK-Übergeber-Checkliste empfehlen deshalb einen Notfallkoffer, der unabhängig vom laufenden Nachfolgeprozess vorbereitet sein sollte.
Die IHK Region Stuttgart stellt dabei folgende Fragen: Was passiert, wenn die leitende Person plötzlich ausfällt? Gibt es eine Führungsebene oder Vertretung? Ist die Familie ausreichend abgesichert? Sind wichtige Dokumente erstellt und zugänglich abgelegt? Diese Fragen klingen einfach, werden aber in der Praxis häufig aufgeschoben, weil der laufende Betrieb Vorrang hat.
Nach den IHK-Checklisten sollten im Notfallkoffer mindestens folgende Unterlagen bereitliegen:
- Testament und gegebenenfalls Erbvertrag
- Ehevertrag
- Vollmachten für Vertreter im Unternehmen
- Regelungen zur befristeten Unternehmensführung im Ausfall
- Wichtige Vertragsunterlagen und Kontaktdaten zentraler Geschäftspartner
Wie wirkt eine strukturierte Checkliste in der Praxis?
Ein Maschinenbauunternehmen mit 28 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von rund 4,5 Millionen Euro. Der Inhaber ist 61 Jahre alt und möchte in vier Jahren übergeben. Er bevorzugt einen Verkauf an einen externen Käufer, da seine Kinder kein Interesse signalisiert haben.
Im ersten Schritt klärt er mit seinem Steuerberater, ob seine Altersvorsorge ausreicht, um unabhängig vom Kaufpreis zu leben. Parallel erstellt er gemeinsam mit einem Unternehmensberater eine Bestandsaufnahme: Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre, Organigramm, Kundenliste, Bewertung der Maschinenausstattung durch einen Gutachter und eine Stärken-Schwächen-Analyse. Der ermittelte Unternehmenswert liegt bei rund 2,8 Millionen Euro.
Zwei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnt die Nachfolgersuche über eine Unternehmensbörse und einen Fachverband. Ein potenzieller Käufer, ein erfahrener Branchenkenner, tritt in Verhandlungen ein. Nach dem Letter of Intent führt er eine Due-Diligence-Prüfung durch.
Im Kaufvertrag wird festgelegt, dass der Erwerber die Firma nicht fortführt, um die automatische Haftungsübernahme nach § 25 HGB zu vermeiden. Die abweichende Vereinbarung wird dem Geschäftspartnerkreis mitgeteilt. Innerhalb eines Monats nach Übergabe meldet der neue Inhaber den Betrieb nach § 138 AO an, wobei die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO diese Pflicht gleichzeitig erfüllt. Das Ergebnis: ein geregelter Übergang ohne Haftungsüberraschungen, mit informierten Mitarbeitenden und einem Kaufpreis, der die Altersvorsorge des Übergebers sichert.

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien
Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge
Wie lange dauert eine Unternehmensnachfolge durchschnittlich?
Die IHK-Organisation empfiehlt eine Vorlaufzeit von fünf bis zehn Jahren für die Sensibilisierungsphase, zwei bis vier Jahre für die Vorbereitungsphase und bis zu zwei Jahre für die Verhandlungsphase. Der DIHK-Report 2025 nennt als Minimalrahmen: spätestens drei Jahre vor der Übergabe mit der Nachfolgersuche beginnen, spätestens zwölf Monate vorher den Übergabeprozess einleiten.
Welche Nachfolgeform ist am häufigsten?
Laut einer Metaanalyse des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn auf Basis von 23 empirischen Studien übergeben etwa 54 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Unternehmen an Kinder oder andere Familienmitglieder. Rund 17 Prozent wählen eine unternehmensinterne Lösung über Mitarbeitende, weitere 29 Prozent eine externe Lösung. Seit dem Jahr 2010 verlieren familieninterne Lösungen leicht an Bedeutung.
Was muss der neue Inhaber nach der Übernahme beim Finanzamt melden?
Die Fortführung eines Betriebs durch den Rechtsnachfolger gilt nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO zu § 138) als „Eröffnung“ im Sinne des § 138 AO. Die Anzeige muss innerhalb eines Monats nach der Übernahme gegenüber der Gemeinde erstattet werden, die das Finanzamt unterrichtet. Gewerbetreibende erfüllen diese Pflicht gleichzeitig mit der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
Haftet der Käufer für Schulden des Vorgängers?
Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 Abs. 1 HGB grundsätzlich für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Eine abweichende Vereinbarung ist nach § 25 Abs. 2 HGB gegenüber Dritten nur wirksam, wenn sie ins Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder dem Dritten mitgeteilt wird. Wer die Firma nicht fortführt, haftet für frühere Verbindlichkeiten nur bei einem besonderen Verpflichtungsgrund.
Wie viele Mittelständler planen ihre Nachfolge nicht rechtzeitig?
Laut KfW-Nachfolge-Monitoring planen rund 190.000 Mittelständler, bis Ende des Jahres 2026 ohne Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten. Als Hauptgrund wird fehlendes Interesse von Familienangehörigen genannt. Das entspricht einem erheblichen Teil der rund 100.000 jährlich geplanten Übergaben und zeigt das Ausmaß der strukturellen Nachfolgelücke im deutschen Mittelstand.
Was gehört in einen Notfallkoffer für Unternehmer?
Die IHK Region Stuttgart und die IHK-Übergeber-Checkliste empfehlen, unabhängig vom laufenden Nachfolgeprozess einen Notfallkoffer vorzubereiten. Dieser sollte mindestens Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Vollmachten für Unternehmensvertreter und Regelungen zur befristeten Unternehmensführung enthalten. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch bei plötzlichem Ausfall der leitenden Person zu sichern.
