Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge im Handwerk: Wie gelingt die Betriebsübergabe?

Bis zu 125.000 Handwerksbetriebe werden in den nächsten fünf Jahren den Inhaber wechseln. Wer zu spät plant, verliert Spielraum und Optionen.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|4. Oktober 2026|12 Min Lesezeit

Fast jeder vierte Handwerksmeister in Deutschland ist heute über 60 Jahre alt. Im Elektro- und Metallgewerbe führen in Sachsen bereits 52 Prozent der Betriebe Inhaber ab 55 Jahren. Dahinter stecken Betriebe mit Stammkunden, eingespielten Teams und aufgebautem Ruf, die in wenigen Jahren ohne geordnete Nachfolge schlicht aufhören zu existieren. Das Handwerk ist mit rund 564.000 Unternehmen, knapp 6 Millionen tätigen Personen und einem Umsatz von rund 762 Milliarden Euro im Jahr 2024 ein Schwergewicht der deutschen Wirtschaft (Statistisches Bundesamt, Handwerkszählung 2024). Dass dieses Gewicht ins Rutschen gerät, ist kein Zukunftsszenario. Es passiert gerade.

Warum steht das Handwerk vor einer Nachfolgewelle?

Das Durchschnittsalter der Betriebsinhaber im Handwerk liegt laut einer Sonderumfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) aus dem dritten Quartal 2020 bei 55 Jahren. Das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh Göttingen) schätzt auf Basis dieser Umfrage, dass innerhalb von fünf Jahren bei bis zu 125.000 Handwerksbetrieben eine Übergabe ansteht. Ein Drittel der befragten Inhaber plant bereits, den Betrieb in diesem Zeitraum zu übergeben (22 Prozent) oder zu schließen (11 Prozent).

Der Pool potenzieller Übernehmer schrumpft gleichzeitig. Der ZDH stellt fest, dass qualifizierte Handwerker angesichts der guten Beschäftigungssituation seltener bereit sind, unternehmerisches Risiko zu übernehmen. Laut ZDH stehen rund 250.000 offene Stellen im Handwerk neben den 125.000 anstehenden Betriebsnachfolgen und durchschnittlich 20.000 unbesetzten Ausbildungsplätzen. Fachkräftemangel und Nachfolgemangel verstärken sich gegenseitig.

Welche Betriebe sind besonders betroffen?

Regionale Unterschiede in Sachsen

Die Altersstruktur variiert stark nach Gewerbegruppe und Region. In Sachsen führen laut dem SMWA-Gutachten „Unternehmensnachfolge im Freistaat Sachsen, 2017–2030″ (Redaktionsschluss 1. September 2023) von 55.463 gelisteten Handwerksbetrieben insgesamt 21.653 Betriebe Inhaber ab 55 Jahren. Das entspricht einem Anteil von 39 Prozent. Im Kammerbezirk Chemnitz liegt dieser Anteil bei 41 Prozent, in Leipzig bei 40 Prozent und in Dresden bei 37 Prozent.

Nach Gewerbegruppen zeigt sich ein noch deutlicheres Bild. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Gewerke in Sachsen besonders von älteren Inhabern geprägt sind (Quelle: SMWA-Gutachten 2023, Auswertung der Kammerdatenbanken aller drei sächsischen Handwerkskammern):

  • Elektro- und Metallgewerbe: 52 Prozent der Inhaber ab 55 Jahren
  • Nahrungsmittelgewerbe: 42 Prozent
  • Bau- und Ausbaugewerbe: 36 Prozent
  • Holzgewerbe: 35 Prozent
  • Gesundheits- und Körperpflegegewerbe: 31 Prozent
  • Glas-, Papier-, keramische und sonstige Gewerbe: 25 Prozent

Thüringen unter besonderem Druck

In Thüringen ist die Lage besonders angespannt. Die Handwerkskammer Erfurt berichtet, dass im Jahr 2023 rund 5.000 Betriebe in ihrem Kammerbezirk vor einer Nachfolgelösung standen. Für das Jahr 2025 werden bereits über 7.000 erwartet. Hintergrund ist, dass etwa 87 Prozent der thüringischen Betriebe erst nach der Wiedervereinigung gegründet wurden und die damaligen Gründer heute oft zwischen 65 und 75 Jahre alt sind.

Was sind die größten Hürden bei der Betriebsübergabe?

Die ZDH-Sonderumfrage von 2020 hat bundesweit erhoben, welche Herausforderungen Inhaber bei der Nachfolge am stärksten belasten. Das Ergebnis ist eindeutig: Das Finden eines geeigneten Nachfolgers steht mit großem Abstand an erster Stelle. Die Handwerkskammer Chemnitz hat diese Zahlen für ihren Kammerbezirk mit 286 teilnehmenden Betrieben ausgewertet und kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Die folgende Tabelle vergleicht die bundesweiten ZDH-Werte mit den regionalen Chemnitzer Daten:

Herausforderung Bundesweit (ZDH-Sonderumfrage 2020) Kammerbezirk Chemnitz (HWK-Auswertung)
Geeigneten Nachfolger finden 57 Prozent 57 Prozent
Unternehmenswert ermitteln 40 Prozent 44 Prozent
Steuerliche Aspekte 31 Prozent 37 Prozent
Geregelter Mitarbeiterübergang nicht gesondert ausgewiesen 17 Prozent
Kaufpreis durchsetzen nicht gesondert ausgewiesen 17 Prozent

Besonders auffällig ist, dass 44 Prozent der Chemnitzer Betriebe eine Unternehmensbewertung noch als ausstehend betrachten, obwohl die Übergabe in vielen Fällen bereits konkret geplant ist. Wer seinen Betrieb nicht bewertet hat, verhandelt im Blindflug.

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ein Nachfolger erfüllen?

Meisterpflicht und Handwerksrolle

Die Handwerksordnung (HwO) zieht eine klare Linie. Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A HwO selbständig betreiben will, muss grundsätzlich in der Handwerksrolle eingetragen sein. Voraussetzung dafür ist nach § 7 HwO ein Meisterbrief im entsprechenden Handwerk oder ein gleichwertiger Abschluss. Ohne diesen Nachweis ist eine Übernahme nur über gesetzlich geregelte Ausnahmen möglich.

Zulassungsfreie Handwerke nach Anlage B1 HwO und handwerksähnliche Gewerbe nach Anlage B2 HwO können dagegen ohne Meisterbrief selbständig geführt werden. Hier ist die Hürde für externe Nachfolger deutlich niedriger. Welche Gewerke konkret in welche Anlage fallen, ist der Originalfassung der HwO zu entnehmen.

Welche Wege stehen ohne Meisterbrief offen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übernahme auch ohne eigenen Meisterbrief möglich. § 7a HwO ermöglicht die Anerkennung von Qualifikationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. § 7b HwO, die sogenannte Altgesellenregelung, erlaubt langjährig tätigen Gesellen unter definierten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk, wenn sie nachgewiesene Berufspraxis und besondere Qualifikation vorweisen können.

Eine weitere Option ist die Übernahme in einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft. In diesem Fall kann ein angestellter Betriebsleiter mit dem erforderlichen Meistertitel die fachliche Verantwortung übernehmen, während der Eigentümer selbst keinen Meisterbrief benötigt. Diese Konstruktion ist rechtlich zulässig und in der Praxis verbreitet.

Rechtsform und Übertragungsweg

Im Kammerbezirk Chemnitz werden laut Handwerkskammer-Auswertung nahezu drei Viertel der Betriebe als Einzelunternehmen geführt, 14 Prozent als Kapitalgesellschaften und 10 Prozent als Personengesellschaften. Bei personenbezogenen Dienstleistern sind es sogar 96 Prozent Einzelunternehmen.

Die Rechtsform entscheidet über den Übertragungsweg. Bei einem Einzelunternehmen müssen einzelne Vermögensgegenstände, Verträge und Rechte separat übertragen werden, weil jeder Vertrag und jede Genehmigung einzeln geprüft werden muss. Bei einer GmbH kann die Übergabe durch Abtretung der Geschäftsanteile nach § 15 GmbHG erfolgen, was in der Regel deutlich schlanker ist. Die Abtretung ist notariell zu beurkunden.

Welche Nachfolgemodelle gibt es im Handwerk?

Übergabe innerhalb der Familie

Die familieninterne Nachfolge ist mit Abstand das häufigste Modell. Laut ZDH-Ergebnisbericht planen bundesweit 36 Prozent der übergabewilligen Betriebe eine Übergabe an ein Familienmitglied. In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf sollen sogar drei Viertel der Übergaben innerhalb der Familie stattfinden.

Das Modell hat einen entscheidenden Vorteil: Betriebskultur, Kundenbeziehungen und Mitarbeiterstruktur bleiben erhalten. Dafür entstehen andere Risiken. Wenn Übergeber und Übernehmer eng verbunden sind, werden Bewertung und Kaufpreis oft nicht nüchtern verhandelt. Unrealistische Preisvorstellungen können die Übergabe scheitern lassen oder den Nachfolger in eine zu hohe Schuldenlast treiben. Eine strukturierte Begleitung der Betriebsübergabe durch erfahrene Nachfolgeberater schafft hier die nötige Sachlichkeit und sichert den Prozess auf beiden Seiten ab.

Übergabe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Etwa 12 Prozent der Betriebe im Kammerbezirk Chemnitz planen eine Übergabe an Mitarbeiter. Der praktische Vorteil liegt auf der Hand: Ein Mitarbeiter kennt die Abläufe, die Kunden und die Eigenheiten des Betriebs. Der Übergang ist für alle Beteiligten weicher als bei einem externen Käufer.

Rechtlich gelten dieselben Anforderungen wie für jeden anderen Übernehmer. Wer einen zulassungspflichtigen Betrieb übernimmt, muss die Voraussetzungen der HwO erfüllen oder einen qualifizierten Betriebsleiter einsetzen. Handwerkskammern beraten bei der Identifikation geeigneter Kandidaten aus der eigenen Belegschaft.

Externe Nachfolger und Existenzgründer

Externe Übernahmen werden über die bundesweit aufgestellte Unternehmensbörse nexxt-change angebahnt, die gemeinsam vom Bundeswirtschaftsministerium, der KfW, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem ZDH sowie den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken betrieben wird. Regionale Betriebsbörsen der Handwerkskammern ergänzen dieses Angebot.

Im Kammerbezirk Chemnitz können sich laut Umfrage rund sieben Prozent der Inhaber eine Weiterführung durch Externe und rund fünf Prozent durch Existenzgründer vorstellen. Den Verkauf an einen Mitbewerber erwägt nur 1 Prozent. Der ZDH positioniert die Betriebsübernahme ausdrücklich als attraktive Alternative zur Neugründung, weil ein laufender Betrieb mit Kundenstamm und eingespieltem Team ein anderes Risikoprofil hat als ein Start aus dem Nichts.

Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Die Handwerkskammer Erfurt empfiehlt, spätestens ab dem 55. Lebensjahr mit der Vorbereitung zu beginnen. Die Realität sieht anders aus. Laut ZDH-Nachfolgemonitor geben Handwerker ihre Betriebe im Mittel mit 63,6 Jahren ab. Die Hälfte aller Übergebenden ist zwischen 60 und 66 Jahre alt. Zwischen Empfehlung und Praxis liegen also fast zehn Jahre.

Wer zu spät beginnt, verliert konkret Verhandlungsspielraum. Ein Betrieb, der unter Zeitdruck übergeben werden muss, erzielt schlechtere Preise. Mögliche Nachfolger haben weniger Zeit für Due Diligence und Einarbeitung, und steuerliche Gestaltungsspielräume lassen sich nicht mehr nutzen. Rund 36 Prozent der übergabewilligen Betriebe im Kammerbezirk Chemnitz planen die Übergabe innerhalb von zwei bis fünf Jahren. Das ist ein mittelfristiger Horizont, der ausreichend Spielraum lässt, wenn man jetzt beginnt.

Wie wird ein Handwerksbetrieb bewertet?

Das AWH-Verfahren als Bewertungsstandard

Laut ZDH-Ergebnisbericht wurde für nur etwa jeden fünften übergabewilligen Betrieb bereits der Unternehmenswert ermittelt. Das ist eine erschreckend niedrige Quote angesichts der Tatsache, dass Preisvorstellungen als eine der häufigsten Konfliktquellen bei Nachfolgen gelten. Am häufigsten wenden Handwerkskammer-Berater oder Steuerberater das AWH-Verfahren an, das vom Ausschuss für wirtschaftliche Fragen des Handwerks entwickelt wurde und speziell auf die Struktur von Handwerksbetrieben zugeschnitten ist.

Die durchschnittlichen Umsatzerlöse tatsächlich übergebener Handwerksbetriebe lagen laut ZDH-Nachfolgemonitor bei rund 2 Millionen Euro. In Sachsen erzielen mehr als sieben von zehn übergabereifen Familienunternehmen weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz, und nur rund 2 Prozent überschreiten die 5-Millionen-Euro-Marke (SMWA-Gutachten 2023). Die meisten Betriebe, die zur Übergabe anstehen, sind also klein bis mittelgroß.

Was beeinflusst den Kaufpreis?

Ein Handwerksbetrieb ist mehr als seine Maschinen und sein Lager. Zentrale Bewertungsparameter sind die Ertragskraft (EBIT), der Kundenstamm, die Mitarbeiterstruktur, die Auftragslage und der Zustand des Anlagevermögens. Der ZDH-Nachfolgemonitor zeigt, dass sich das durchschnittliche EBIT übergebener Betriebe innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe mehr als verdoppelt hat. Das deutet darauf hin, dass viele Betriebe vor der Übergabe nicht optimal aufgestellt sind und Nachfolger Potenziale heben.

Frühzeitige Bewertung schafft Verhandlungssicherheit auf beiden Seiten. Wer seinen Betrieb kennt, kann einen realistischen Preis vertreten und begründen. Wer erst im letzten Moment bewertet, riskiert unrealistische Vorstellungen und damit das Scheitern der Übergabe.

Fallbeispiel zur Unternehmensbewertung

Ein Inhaber eines Sanitär- und Heizungsbetriebs (Einzelunternehmen, zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A HwO) plant mit 58 Jahren die Übergabe in drei Jahren. Der Betrieb erzielt einen Jahresumsatz von 800.000 Euro und ein EBIT von 80.000 Euro. Die Handwerkskammer bewertet den Betrieb nach dem AWH-Verfahren. Neben dem Ertragswert fließen Kundenstamm, zwei langjährige Fachkräfte und ein gepflegter Fuhrpark in die Bewertung ein. Der ermittelte Kaufpreis beträgt 220.000 Euro.

Ein externer Nachfolger mit Meistertitel, der über nexxt-change gefunden wird, finanziert die Übernahme teilweise über Eigenkapital und einen Bankkredit. Weil die Übergabe drei Jahre vorbereitet wird, kann der bisherige Inhaber den Übernehmer einarbeiten, Kundenbeziehungen übergeben und steuerliche Gestaltungsoptionen nutzen. Hätte er erst mit 62 Jahren begonnen, wäre für all das keine Zeit geblieben.

Eckdaten der Beispiel-Bewertung Wert
Betrieb Sanitär- und Heizungsbetrieb (Einzelunternehmen)
Jahresumsatz 800.000 Euro
EBIT 80.000 Euro
Bewertungsverfahren AWH-Verfahren der Handwerkskammer
Ermittelter Kaufpreis 220.000 Euro
Vorlauf bis zur Übergabe 3 Jahre

Welche steuerlichen Aspekte spielen bei der Betriebsübergabe eine Rolle?

Steuerliche Fragen sind für 31 Prozent der Betriebe bundesweit und für 37 Prozent im Kammerbezirk Chemnitz eine zentrale Herausforderung bei der Nachfolge. Die konkrete steuerliche Gestaltung hängt stark davon ab, ob die Übergabe entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, welche Rechtsform der Betrieb hat und welches Nachfolgemodell gewählt wird. Bei einer Schenkung an ein Familienmitglied gelten andere Regeln als beim Verkauf an einen externen Nachfolger.

Eine pauschale Empfehlung ist hier nicht möglich und wäre gefährlich. Individuelle Beratung durch einen Steuerberater mit Erfahrung in Unternehmensübertragungen ist unerlässlich. Wer diesen Schritt zu spät einleitet, verschenkt Gestaltungsspielräume, die sich nachträglich nicht mehr öffnen lassen.

Welche Unterstützungsangebote gibt es für Übergeber und Übernehmer?

Beratung durch Handwerkskammern

Handwerkskammern sind die erste Anlaufstelle für Betriebsinhaber, die eine Nachfolge planen. Die Handwerkskammer Erfurt bietet Mitgliedsbetrieben kostenlose Beratung an, die vom ersten Gespräch bis zur abgeschlossenen Übergabe reicht. Zu den konkreten Leistungen zählen Unternehmensbewertungen nach dem AWH-Verfahren, Übergabekonzepte, Unternehmensexposés für die Betriebsbörse, Notfallpläne sowie An- und Abmelde-Checklisten.

Über eine spezialisierte Online-Plattform werden Übergeber und potenzielle Nachfolger anonym und kostenfrei zusammengeführt. Die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland stellt ebenfalls kostenfreie Beratung und Begleitung im Nachfolgeprozess bereit. Wer diese Angebote nicht nutzt, zahlt für externe Berater, was er kostenlos haben könnte.

ThEx Kammernetzwerk und regionale Förderung

In Thüringen bündelt das ThEx Kammernetzwerk Unternehmensnachfolge die Angebote von IHK und Handwerkskammern unter einem Dach. Das Netzwerk organisiert Sensibilisierungsberatungen, Informationsveranstaltungen und Matchingveranstaltungen mit Übernahmeinteressierten. Es erstellt speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Inserate in der Betriebsbörse der Handwerkskammer Erfurt und unterstützt bei der Herstellung der Übergabereife.

In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die ESF-Plus-Richtlinie Gründungsberatung Beratungen zur Unternehmensnachfolge mit einem Festbetrag von 500 Euro je Tagwerk für bis zu zehn Tagwerke. Den ersten Kontakt stellen IHK, Handwerkskammern oder der Landesverband der Freien Berufe Sachsen her. Dieses Programm senkt die finanzielle Hürde für eine professionelle Beratung erheblich.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge im Handwerk

Wie viele Handwerksbetriebe stehen in den nächsten Jahren vor einer Übergabe?

Das ifh Göttingen schätzt auf Basis der ZDH-Sonderumfrage aus dem dritten Quartal 2020, dass innerhalb von fünf Jahren bei bis zu 125.000 Handwerksbetrieben ein Inhaberwechsel ansteht. Fast jeder vierte Betriebsinhaber ist über 60 Jahre alt. In Thüringen erwartet die Handwerkskammer Erfurt allein in ihrem Kammerbezirk für das Jahr 2025 über 7.000 Betriebe vor einer Nachfolgelösung.

Braucht ein Nachfolger im Handwerk zwingend einen Meisterbrief?

Bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO ist grundsätzlich ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation nach § 7 HwO erforderlich. Ausnahmen ermöglichen § 7a HwO für EU-ausländische Qualifikationen und § 7b HwO für langjährig tätige Gesellen. Alternativ kann die Übernahme in einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft mit einem angestellten Betriebsleiter erfolgen, der die fachliche Voraussetzung erfüllt. Bei zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben ist kein Meisterbrief erforderlich.

Wann sollte ein Betriebsinhaber mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Die Handwerkskammer Erfurt empfiehlt, spätestens ab dem 55. Lebensjahr mit der Vorbereitung zu beginnen. Tatsächlich geben Inhaber ihre Betriebe laut ZDH-Nachfolgemonitor im Mittel erst mit 63,6 Jahren ab. Wer früh beginnt, kann steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen, einen realistischen Kaufpreis ermitteln und den Nachfolger sorgfältig einarbeiten. Wer zu spät startet, verliert Optionen und Verhandlungsspielraum.

Wie wird ein Handwerksbetrieb bewertet?

Am häufigsten wenden Handwerkskammer-Berater oder Steuerberater das AWH-Verfahren (Ausschuss für wirtschaftliche Fragen des Handwerks) an. Laut ZDH-Ergebnisbericht hat jedoch nur etwa jeder fünfte übergabewillige Betrieb bereits eine Bewertung vorgenommen. Zentrale Parameter sind Ertragskraft (EBIT), Kundenstamm, Mitarbeiterstruktur, Auftragslage und Zustand des Anlagevermögens. Die Handwerkskammer Erfurt bietet Mitgliedsbetrieben Unternehmensbewertungen kostenlos an.

Welche Nachfolgemodelle gibt es im Handwerk?

Die häufigste Form ist die familieninterne Übergabe, die bundesweit 36 Prozent der geplanten Übergaben ausmacht. Daneben gibt es die Übergabe an Mitarbeiter (rund 12 Prozent im Kammerbezirk Chemnitz), die externe Nachfolge über Plattformen wie nexxt-change sowie die Übernahme durch Existenzgründer. Der Verkauf an einen Mitbewerber spielt mit 1 Prozent eine untergeordnete Rolle. Jedes Modell hat unterschiedliche rechtliche, steuerliche und praktische Anforderungen.

Welche Unterstützung gibt es für Übergeber und Nachfolger?

Handwerkskammern bieten kostenfreie Beratung, Unternehmensbewertungen, Übergabekonzepte, Betriebsbörsen und Notfallpläne an. In Thüringen koordiniert das ThEx Kammernetzwerk Unternehmensnachfolge die Angebote von IHK und Handwerkskammern gemeinsam. In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) über die ESF-Plus-Richtlinie Gründungsberatung Beratungsleistungen mit 500 Euro je Tagwerk für bis zu zehn Tagwerke. Bundesweit vermittelt die Unternehmensbörse nexxt-change Übergeber und Übernehmer.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
Kostenlos und unverbindlich
Nachfolge regeln
Eine geordnete Übergabe braucht Vorlauf. Wir begleiten Sie von der Bewertung bis zum passenden Nachfolger.
Nachfolge besprechen