Unternehmensnachfolge

Verkäuferdarlehen bei der Unternehmensnachfolge: So schließt der Verkäufer die Finanzierungslücke

In mehr als einem Drittel aller Unternehmensübergaben gewährt der Verkäufer dem Nachfolger selbst ein Darlehen. Wie dieses Instrument rechtlich funktioniert, was Banken dafür verlangen und worauf Verkäufer und Käufer beim Vertrag achten müssen, zeigt dieser Beitrag.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|3. September 2026|13 Min Lesezeit

Kaufpreis auf der einen Seite, Eigenmittel und Bankkredit auf der anderen: Die Lücke dazwischen ist bei Unternehmensübergaben die Regel. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) hat erhoben, dass in 37,6 Prozent der untersuchten Nachfolgefälle der Übergeber dem Nachfolger ein Darlehen gewährt hat. Damit ist das Übergeberdarlehen nach Eigenmitteln (61,7 Prozent) und Bankkrediten (58,7 Prozent) die dritthäufigste Finanzierungsquelle bei Unternehmensübergaben.

Der Mechanismus ist einfach: Der bisherige Inhaber wandelt einen Teil seiner Kaufpreisforderung in ein Darlehen an den Nachfolger um und erhält diesen Betrag erst später zurück. Für den Nachfolger sinkt der sofortige Finanzierungsbedarf, für die finanzierende Bank verbessert sich die Risikostruktur. Der DIHK-Report Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2023 zeigt, dass ein Drittel der Nachfolgeinteressenten Finanzierungsprobleme meldet und 49 Prozent der IHKs Verschlechterungen beim Bankkredit beobachten. Das IfM Bonn schätzt, dass im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 rund 150.000 Unternehmen mit etwa 2,4 Millionen Beschäftigten zur Übergabe anstanden. Das Verkäuferdarlehen ist in diesem Umfeld ein kalkuliertes Strukturelement, kein Notbehelf.

Was ist ein Verkäuferdarlehen bei der Unternehmensnachfolge?

Die DIHK-Broschüre „Unternehmensnachfolge finanzieren“ definiert das Verkäuferdarlehen als Darlehen des bisherigen Unternehmers an den Nachfolger. Ein Teil der Kaufpreisverbindlichkeit wird in ein eigenständiges Darlehen umgewandelt. Rechtsgrundlage ist § 488 BGB: Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung, der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und tilgt bei Fälligkeit.

Rechtlich ist es ein gewöhnlicher Kredit. Der Unterschied liegt in der Person des Gläubigers und in der typischen Nachrangigkeit der Forderung. Häufig wird außerdem vereinbart, dass die auflaufenden Zinsen nicht jährlich, sondern erst zur Endfälligkeit gezahlt werden. § 488 Abs. 2 BGB sieht im Grundsatz jährliche Zinszahlungen vor, lässt aber abweichende Vereinbarungen zu. Diese Stundung schont die Liquidität des Nachfolgers in den ersten Jahren nach der Übernahme erheblich.

Verkäuferdarlehen, Kaufpreisstundung und Earn-out im Vergleich

Die drei Begriffe werden in der Praxis oft vermischt, bezeichnen aber unterschiedliche Konstruktionen. Bei der bloßen Kaufpreisstundung wird lediglich die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung verschoben, ohne dass ein eigenständiger Darlehensvertrag mit Zinsregelung und Nachrangigkeit entsteht. Das Verkäuferdarlehen ist dagegen ein vollständiger Darlehensvertrag mit Zins, Laufzeit und Rückzahlungsplan.

Die Earn-out-Klausel funktioniert anders: Sie macht einen variablen Teil des Kaufpreises vom künftigen Gewinn des Unternehmens abhängig. Der Verkäufer nimmt so am Erfolg des Nachfolgers teil. Laut DIHK-Broschüre dauert die Earn-out-Periode in der Regel maximal fünf Jahre. Earn-out und Verkäuferdarlehen können kombiniert werden: ein fester, nachrangiger Darlehensbetrag plus ein variabler, erfolgsabhängiger Kaufpreisanteil.

Instrument Rechtliche Form Zinsen Laufzeit
Verkäuferdarlehen Darlehensvertrag § 488 BGB, nachrangig Fest, oft endfällig Typisch mindestens 10 Jahre
Kaufpreisstundung Schuldrechtliche Fälligkeitsverschiebung Nicht zwingend Individuell
Earn-out-Klausel Variabler Kaufpreisanteil Entfällt Maximal 5 Jahre (DIHK)

Wie verbreitet ist das Verkäuferdarlehen in der Praxis?

Die Zahlen des IfM Bonn sind eindeutig: In 37,6 Prozent der untersuchten Nachfolgefälle hat der Übergeber dem Nachfolger ein Darlehen gewährt. Zum Vergleich: Mezzanine-Finanzierungen kamen nur in 2,3 Prozent der Fälle zum Einsatz, Mitarbeiterbeteiligungen in 0,8 Prozent. Das Übergeberdarlehen ist kein Randphänomen, sondern ein fester Bestandteil des Nachfolgefinanzierungsmixes in Deutschland.

Die IfM-Studie stellt fest, dass Käufer im Durchschnitt 1,8 Finanzierungsquellen genutzt haben. Das Verkäuferdarlehen ergänzt dabei fast immer andere Quellen. Es tritt selten allein auf, sondern funktioniert als dritte Säule neben Eigenmitteln und Bankkredit.

Nachfolgebedarf in Deutschland und Bedeutung für KMU

Das IfM Bonn schätzt, dass im Zeitraum zwischen 2018 und 2022 rund 150.000 Unternehmen mit etwa 2,4 Millionen Beschäftigten übergabereif waren. Das entspricht etwa 30.000 Übergaben pro Jahr. Hinter jeder dieser Übergaben steht eine Finanzierungsfrage, und in mehr als einem Drittel der Fälle ist der Übergeber selbst Teil der Antwort.

Der DIHK-Report aus dem Jahr 2023 macht das Problem greifbar: 49 Prozent der IHKs beobachten Verschlechterungen beim Bankkredit als Finanzierungsquelle. Beim Einsatz von Darlehen der Alt-Inhaber sieht eine Mehrheit der IHKs ebenfalls weitere Verschlechterungen, besonders in Handel und Gastronomie, wo Corona-bedingte Einbußen die finanziellen Polster vieler Inhaber geschmälert haben. Das Instrument ist etabliert, seine Verfügbarkeit aber konjunkturabhängig.

Welche Vorteile bietet das Verkäuferdarlehen gegenüber klassischer Bankfinanzierung?

Der entscheidende Vorteil liegt in der Rangstruktur. Das Verkäuferdarlehen ist nachrangig, die Bankforderung vorrangig. Die vorhandenen Unternehmenssicherheiten bleiben der Bank vorbehalten. Der Verkäufer stellt seine Darlehensforderung ohne Zugriff auf betriebliche Sicherheiten. Die IHK Nord Westfalen formuliert das klar: Verkäuferdarlehen führen zu keinem Entzug von Sicherheiten aus dem Unternehmen. Private Sicherheiten des Nachfolgers sind dagegen zulässig.

Für den Nachfolger ergibt sich ein weiterer Liquiditätsvorteil: Zinsen werden beim Verkäuferdarlehen häufig erst zur Fälligkeit gezahlt. In den ersten Jahren nach der Übernahme, wenn das Unternehmen Anlaufkosten trägt und Umsätze noch nicht stabilisiert sind, entlastet das die Kasse spürbar. Wer die Finanzierungsstruktur einer Übergabe von Anfang an sauber aufsetzen will, findet bei der Beratung zur Unternehmensnachfolge den richtigen Ausgangspunkt.

Wann erkennen Banken das Verkäuferdarlehen als wirtschaftliches Eigenkapital an?

Banken behandeln ein Verkäuferdarlehen nicht automatisch als Eigenkapital. Sie knüpfen die Anerkennung an konkrete Bedingungen. Die IHK Nord Westfalen nennt vier Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.

Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, wertet die Bank das Darlehen als reines Fremdkapital und verbessert die Eigenkapitalquote im Rating nicht. Das kann die Kreditentscheidung kippen oder die Konditionen verschlechtern. Die vier Voraussetzungen im Überblick:

  • Mindestlaufzeit von zehn Jahren
  • Vorlage einer Rangrücktrittserklärung
  • Kein Entzug von Sicherheiten aus dem Unternehmen
  • Marktübliche Verzinsung

Sind diese Bedingungen erfüllt, verbessert das Verkäuferdarlehen die Eigenkapitalquote im Ratingverfahren der Bank, obwohl es handels- und steuerbilanziell weiterhin als Fremdkapital ausgewiesen wird. Für viele Privatpersonen, die eine Nachfolge antreten wollen, ist dieses bankaufsichtsrechtlich anerkannte Eigenkapitalsurrogat laut IHK Nord Westfalen häufig die einzige Möglichkeit, Fördermittel der öffentlichen Hand zu mobilisieren.

Wie ist das Verkäuferdarlehen rechtlich ausgestaltet?

Die Rechtsgrundlage ist § 488 BGB. Der Darlehensgeber stellt den Betrag zur Verfügung, der Darlehensnehmer zahlt Zinsen und tilgt. § 488 Abs. 2 BGB regelt die Zinsfälligkeit, § 488 Abs. 3 BGB die Kündigung bei unbestimmter Laufzeit mit dreimonatiger Frist. § 489 BGB gibt dem Darlehensnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann er ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang mit sechsmonatiger Frist kündigen. § 490 BGB regelt das außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensgebers bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers.

Die Nachrangigkeit entsteht nicht von selbst, sondern durch eine gesonderte Rangrücktrittsvereinbarung. Der BGH hat in seinem Urteil vom 05.03.2015 (IX ZR 133/14) entschieden, dass eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung einen Schuldänderungsvertrag im Sinne des § 311 Abs. 1 BGB darstellt. Sie wandelt den Inhalt der Forderung dahin um, dass diese im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren ist und nur aus freiem, nicht zur Schuldendeckung benötigtem Vermögen befriedigt werden darf.

Einfacher und qualifizierter Rangrücktritt im Überblick

Die Einkommensteuer-Hinweise 2024 (EStH 2024) des Bundesministeriums der Finanzen unterscheiden in Anhang 9 IX zwischen zwei Varianten. Beim einfachen Rangrücktritt vereinbaren Schuldner und Gläubiger, dass Rückzahlung nur dann erfolgt, wenn der Schuldner dazu aus zukünftigen Gewinnen, einem Liquidationsüberschuss oder anderem freien Vermögen in der Lage ist. Die Verbindlichkeit bleibt passivierungspflichtig, weil lediglich die Rangfolge der Tilgung geändert wird.

Beim qualifizierten Rangrücktritt wird die Begleichung der Verbindlichkeit zeitlich aufschiebend bedingt verweigert, bis die Krise abgewendet ist. Eine Abhängigkeit von künftigen Gewinnen oder Einnahmen besteht nicht. Die Forderung fließt deshalb nicht in die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO ein. Auch hier bleibt die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz passivierungspflichtig, da § 5 Abs. 2a EStG nach den EStH 2024 und dem BFH-Urteil vom 28.09.2016 nicht greift, solange eine Tilgung aus sonstigem freiem Vermögen möglich ist.

Was gilt insolvenzrechtlich für den nachrangigen Gläubiger?

Im Insolvenzverfahren wird die Forderung des Verkäufers nachrangig behandelt. Sie tritt hinter die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO und die nachrangigen Gläubiger nach § 39 Abs. 1 InsO zurück. Befriedigung erhält der Verkäufer als Rangrücktrittsgläubiger nach § 39 Abs. 2 InsO nur dann, wenn sämtliche übrigen Insolvenzgläubiger eine hundertprozentige Befriedigung erlangt haben. Die Forderung erlischt dabei nicht, sie wird lediglich auf den letzten Rang herabgestuft.

Der BGH stellt im Urteil IX ZR 133/14 klar: Die Rangrücktrittsvereinbarung ist ein Vertrag zugunsten der Gläubigergesamtheit nach § 328 Abs. 2 BGB. Ab Eintritt der Insolvenzreife kann sie nicht mehr durch eine Abrede zwischen Schuldner und Gläubiger aufgehoben werden. Zahlt der Schuldner trotz Insolvenzreife an den nachrangigen Gläubiger, steht ihm nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Rückforderungsanspruch zu.

Wie wird das Verkäuferdarlehen bilanziert und steuerlich behandelt?

Handels- und steuerbilanziell bleibt das Verkäuferdarlehen Fremdkapital. Die EStH 2024 sind eindeutig: Die Vereinbarung eines einfachen oder qualifizierten Rangrücktritts hat keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Verbindlichkeit. Sie ist zu passivieren, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht ist. Das gilt unabhängig davon, ob Banken das Darlehen finanzierungstechnisch als wirtschaftliches Eigenkapital werten.

Das Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG greift nur in einem engen Fall: wenn die Verpflichtung ausschließlich aus künftigen Gewinnen oder Einnahmen zu erfüllen ist, ohne die Möglichkeit der Tilgung aus sonstigem freiem Vermögen. Der BFH hat mit Urteil vom 28.09.2016 klargestellt, dass eine Rangrücktrittsvereinbarung, die auch eine Tilgung aus sonstigem freiem Vermögen vorsieht, selbst dann kein Passivierungsverbot auslöst, wenn der Schuldner zum Bilanzstichtag kein freies Vermögen hat. Wer die Klausel richtig formuliert, vermeidet das Passivierungsverbot und hält die Verbindlichkeit in der Bilanz.

Welche Finanzierungsstruktur ist bei der Unternehmensnachfolge üblich?

Die IHK Nord Westfalen beschreibt das Dreisäulenmodell als Standard: Eigenkapital des Käufers, Bankdarlehen mit Förderkrediten oder Bürgschaften sowie nachrangiges Verkäuferdarlehen. Die DIHK-Broschüre bestätigt dieses Bild und betont, dass die Gewichtung von Nachfolge zu Nachfolge variiert. Es gibt keine Standardquote, aber eine klare Logik: Das Verkäuferdarlehen füllt die Lücke zwischen dem, was Eigenkapital und Bank abdecken, und dem tatsächlichen Kaufpreis.

Als Ergänzung kommt eine stille Beteiligung in Betracht. Die IHK Nord Westfalen beschreibt ein Sonderprogramm der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG NRW): Eine stille Beteiligung kann in gleicher Höhe wie das Verkäuferdarlehen um maximal 200.000 Euro aufgestockt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre. Zum Ende des sechsten Jahres ist eine erste Rückzahlung in Höhe von 20 Prozent verpflichtend, danach in gleicher Höhe bis zum Ende des zehnten Jahres.

Worauf müssen Verkäufer und Käufer bei der Vertragsgestaltung achten?

Ein Verkäuferdarlehen steht und fällt mit seiner vertraglichen Ausgestaltung. Die IHK Nord Westfalen nennt als übliches Volumen zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Laufzeit, Zinsstundung bis zur Fälligkeit und Rangrücktrittsklausel müssen klar und widerspruchsfrei geregelt sein. Fehler in der Formulierung können die Anerkennung als Eigenkapitalersatz durch die Bank kosten oder ungewollte Steuerfolgen auslösen.

Ergänzend kann eine Earn-out-Klausel vereinbart werden. Die Kombination aus festem nachrangigem Darlehen und variablem Kaufpreisanteil gibt dem Verkäufer Planungssicherheit für den festen Teil und eine Beteiligung am Aufwärtspotenzial für den variablen Teil. Die Earn-out-Periode ist laut DIHK auf in der Regel maximal fünf Jahre begrenzt.

Sicherheiten, Tilgung und typische Vertragsfallen

Unternehmenssicherheiten gehören der Bank. Das Verkäuferdarlehen darf keine betrieblichen Sicherheiten binden, sonst verliert es seinen Eigenkapitalcharakter aus Bankperspektive. Private Sicherheiten des Nachfolgers sind nach IHK Nord Westfalen zulässig und können die Bereitschaft des Verkäufers zur Darlehensgewährung erhöhen.

Tilgungsfreie Anlaufphasen sind bei Verkäuferdarlehen kein Standard. Die IHK Nord Westfalen weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht gefordert werden. Zins- und Tilgungsmodalitäten sind individuell zu verhandeln. Wer die Zinsstundung bis zur Endfälligkeit vereinbart, muss sicherstellen, dass der Zinsanspruch im Vertrag klar dokumentiert ist, um spätere Streitigkeiten über Höhe und Fälligkeit zu vermeiden.

Rangrücktrittsklausel richtig formulieren

Die Klausel muss zwei Elemente zwingend enthalten. Erstens ein dauerhaftes Zahlungsverbot bei Insolvenzreife: Der Gläubiger darf keine Befriedigung verlangen, solange eine finanzielle Schieflage des Schuldners besteht. Zweitens die Möglichkeit der Tilgung aus sonstigem freiem Vermögen, nicht nur aus künftigen Gewinnen oder Einnahmen. Fehlt die zweite Komponente, greift das Passivierungsverbot nach § 5 Abs. 2a EStG, und die Verbindlichkeit darf steuerbilanziell nicht angesetzt werden.

Ab Eintritt der Insolvenzreife ist die Rangrücktrittsvereinbarung nicht mehr einseitig aufhebbar. Zahlt der Schuldner trotzdem an den nachrangigen Gläubiger, entsteht ein Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB. Wer als Verkäufer kurz vor der Insolvenz des Nachfolgers noch Zins- oder Tilgungszahlungen entgegennimmt, muss damit rechnen, diese zurückzahlen zu müssen.

Wie hilft das Verkäuferdarlehen bei Sanierung und Insolvenzvermeidung?

Ein qualifizierter Rangrücktritt beseitigt die bilanzielle Überschuldung nach § 19 InsO, ohne dass neue Liquidität in das Unternehmen fließt. Die Forderung des Verkäufers fließt im Überschuldungsstatus nicht mehr in die Passivseite ein. Das kann den Unterschied zwischen Insolvenzantragspflicht und Fortführungsfähigkeit ausmachen. Fachbeiträge bezeichnen den Rangrücktritt als mildestes Mittel zur Insolvenzvermeidung, weil der Forderungsbestand erhalten bleibt und lediglich die Rangfolge verändert wird.

Das Verkäuferdarlehen ist damit mehr als ein Finanzierungsbaustein. In der Krise des Nachfolgeunternehmens kann es zum sanierungsrechtlichen Gestaltungsinstrument werden. Wer als abgebender Unternehmer sein Darlehen mit einem qualifizierten Rangrücktritt ausstattet, schützt nicht nur die Bank vor Ausfallrisiken, sondern gibt dem Nachfolger auch in schwierigen Phasen Spielraum zur Restrukturierung. Das setzt allerdings voraus, dass die Klausel von Anfang an sauber formuliert wurde.

Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zum Verkäuferdarlehen bei der Unternehmensnachfolge

Was ist ein Verkäuferdarlehen bei der Unternehmensnachfolge?

Ein Verkäuferdarlehen ist ein Darlehen des bisherigen Unternehmers an den Nachfolger, bei dem ein Teil der Kaufpreisverbindlichkeit in einen eigenständigen Darlehensvertrag nach § 488 BGB umgewandelt wird. Der Verkäufer erhält diesen Kaufpreisteil erst zu einem späteren Zeitpunkt zurück. Das Darlehen ist typischerweise nachrangig ausgestaltet und reduziert den sofortigen Finanzierungsbedarf des Nachfolgers.

Wie hoch sollte ein Verkäuferdarlehen bei einer Unternehmensübergabe sein?

Die IHK Nord Westfalen nennt als übliches Volumen zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Diese Spanne hat sich in der Praxis als Richtwert etabliert, weil sie einerseits die Finanzierungslücke spürbar schließt und andererseits den Verkäufer nicht übermäßig in der Liquiditätsplanung belastet. Die konkrete Höhe hängt vom Kaufpreis, der Eigenkapitalbasis des Nachfolgers und den Anforderungen der finanzierenden Bank ab.

Welche Voraussetzungen muss ein Verkäuferdarlehen erfüllen, damit Banken es als Eigenkapital anerkennen?

Nach den Vorgaben der IHK Nord Westfalen sind vier Bedingungen kumulativ erforderlich: eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren, eine Rangrücktrittserklärung, kein Entzug von Unternehmenssicherheiten sowie eine marktübliche Verzinsung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die finanzierende Bank das Verkäuferdarlehen im Ratingverfahren als wirtschaftliches Eigenkapital werten, obwohl es handels- und steuerbilanziell Fremdkapital bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Verkäuferdarlehen und Earn-out-Klausel?

Das Verkäuferdarlehen ist ein eigenständiger Darlehensvertrag mit festem Zinssatz, definierter Laufzeit und Rückzahlungspflicht. Die Earn-out-Klausel ist ein variabler Kaufpreisanteil, der an den künftigen Gewinn des Unternehmens gekoppelt ist. Laut DIHK-Broschüre dauert die Earn-out-Periode in der Regel maximal fünf Jahre. Beide Instrumente können kombiniert werden: ein festes nachrangiges Darlehen plus ein variabler erfolgsabhängiger Kaufpreisanteil.

Welche steuerlichen Folgen hat ein Verkäuferdarlehen mit Rangrücktritt?

Handels- und steuerbilanziell bleibt das Verkäuferdarlehen Fremdkapital und ist zu passivieren. Die EStH 2024 und das BFH-Urteil vom 28.09.2016 stellen klar, dass ein Rangrücktritt das Passivierungsverbot nach § 5 Abs. 2a EStG nur dann auslöst, wenn die Tilgung ausschließlich aus künftigen Gewinnen oder Einnahmen vereinbart ist. Sieht die Klausel zusätzlich eine Tilgung aus sonstigem freiem Vermögen vor, bleibt die Passivierungspflicht bestehen und § 5 Abs. 2a EStG findet keine Anwendung.

Was passiert mit dem Verkäuferdarlehen, wenn der Käufer insolvent wird?

Bei Insolvenz des Käufers tritt die Forderung des Verkäufers hinter die Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO und die nachrangigen Gläubiger nach § 39 Abs. 1 InsO zurück. Befriedigung erhält der Verkäufer als Rangrücktrittsgläubiger nach § 39 Abs. 2 InsO nur, wenn alle übrigen Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Der BGH hat in seinem Urteil IX ZR 133/14 vom 05.03.2015 klargestellt, dass die Rangrücktrittsvereinbarung ab Eintritt der Insolvenzreife nicht mehr aufgehoben werden kann und fehlerhafte Zahlungen nach § 812 BGB zurückgefordert werden können.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.