Insolvenzberatung Bremen

Insolvenzberatung in Bremen

Im Großraum Bremen hängt der wirtschaftliche Erfolg vieler Betriebe an globalen Lieferketten und internationalen Aufträgen. Stockt der Welthandel oder verschiebt ein Auftraggeber aus der Luft- und Raumfahrt seine Programme, spüren das Zulieferer und Dienstleister an der Weser rasch in ihrer Liquidität. Für die Geschäftsleitung beginnt dann die Frist des § 15a InsO zu laufen, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Wer die Warnzeichen früh erkennt und fachlichen Rat einholt, kann eine geordnete Sanierung einleiten, bevor der Gang zum Amtsgericht Bremen unausweichlich wird.

Insolvenzberatung in Bremen
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Bremen zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz in Bremen ist das Amtsgericht Bremen als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen. Dort werden Insolvenzanträge entgegengenommen und über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden, sei es als Regelinsolvenz oder in Eigenverwaltung. Für die örtliche Zuständigkeit ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit maßgeblich, der sich üblicherweise am Sitz der Geschäftsleitung orientiert. Der allgemeine Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO betrifft demgegenüber zivilrechtliche Streitigkeiten und bleibt vom insolvenzrechtlichen Verfahren unberührt. Wer die Zuständigkeit frühzeitig klärt, vermeidet im Ernstfall Verzögerungen bei der Antragstellung.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Bremen
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Bremen

Bremen verbindet die Luft- und Raumfahrt mit einem starken Fahrzeugbau. Der Hafen trägt eine weit verzweigte Außenhandels- und Logistikwirtschaft. Daneben prägen die Lebensmittelindustrie und die Stahlerzeugung an der Weser den Standort, ergänzt um eine wachsende Windenergiebranche. So entstehen sehr unterschiedliche Krisenverläufe. Wählen Sie den Bereich, der Ihre Situation am ehesten trifft.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Bremen+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Bremen ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Bremen, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Bremen?

Ein erstes Gespräch mit Dr. Furch und Partner erhalten Sie kostenlos und unverbindlich. Darin ordnen wir Ihre Lage ein und benennen offen, wie schnell gehandelt werden muss. Alle weiteren Kosten bemessen sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats, etwa nach dem Aufwand für eine Fortbestehensprognose oder die Vorbereitung eines Eigenverwaltungsantrags. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit legen wir Ihnen den zu erwartenden Aufwand offen. Klar abzugrenzen ist dies von der öffentlichen Schuldnerberatung, die sich allein an überschuldete Privatpersonen richtet und für die Insolvenz von Unternehmen nicht zur Verfügung steht.

Insolvenzberatung Bremen, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Bremen gedacht?

Angesprochen sind Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Bremen, die eine Schieflage nicht aussitzen wollen. Als Leitungsorgan einer GmbH oder einer AG tragen Sie nach § 15a InsO die persönliche Pflicht, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Eine verspätete Antragstellung kann eine persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Uns geht es um die Sanierung im laufenden Betrieb, damit die Belegschaft gehalten und die Substanz Ihres Unternehmens bewahrt werden kann. Je eher Sie das Gespräch suchen, desto mehr Wege stehen für eine tragfähige Lösung noch offen.

Geschäftsführer in Bremen, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Bremen zu uns kommen

01

Auftragszyklen in der Luft- und Raumfahrt

Zulieferer der Luft- und Raumfahrt im Raum Bremen arbeiten in langen Programmzyklen mit hoher Vorfinanzierung. Wird ein Programm verschoben oder gekürzt, bleiben Entwicklungskosten und aufgebaute Kapazitäten ungedeckt. Da einzelne Aufträge einen großen Teil des Umsatzes ausmachen, kann schon eine Verzögerung eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO auslösen.

02

Welthandel und Hafenkonjunktur

Speditionen und Umschlagbetriebe an den bremischen Häfen reagieren unmittelbar auf Schwankungen im Welthandel. Sinkende Umschlagmengen oder verlängerte Zahlungsziele großer Reedereien treffen auf hohe Fixkosten für Flächen und Gerät. Bricht ein bedeutender Kunde weg, entsteht eine Liquiditätslücke, die den laufenden Betrieb rasch gefährdet.

03

Energie- und Rohstoffkosten in der Stahlerzeugung

Energieintensive Betriebe wie die Stahlerzeugung an der Weser tragen einen erheblichen Kostenblock aus Strom und Rohstoffen. Steigen diese Preise, während der Weltmarktpreis für Stahl unter Druck steht, kippt die Marge in kurzer Zeit. Ohne Anpassung der Finanzierung droht eine Unterdeckung, die vorhandene Reserven aufzehrt.

04

Projektrisiken in der Windenergie

Hersteller und Dienstleister der Windenergie hängen an Ausschreibungen und Förderbedingungen, die sich politisch verändern. Verzögern sich Projekte oder geraten Kalkulationen durch gestiegene Kosten ins Minus, fehlt Liquidität für bereits begonnene Aufträge. Gerade projektgetriebene Betriebe geraten so trotz voller Auftragsbücher in Zahlungsschwierigkeiten.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Bremen

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Bremen ist das Amtsgericht Bremen das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Bremen unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Bremen unter Druck

Ein Zulieferbetrieb aus der bremischen Luft- und Raumfahrt hat für ein Großprogramm in Vorleistung investiert. Als der Hauptkunde die Abnahme um mehrere Monate verschiebt, fehlt der eingeplante Mittelzufluss. Löhne und Leasingraten laufen weiter, der Kontokorrent ist ausgeschöpft, und fällige Lieferantenrechnungen bleiben offen. Als auch eine Steuerzahlung nicht mehr fristgerecht geleistet werden kann, liegt Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO nahe. Für die Geschäftsführung beginnt die Antragsfrist des § 15a InsO, und zugleich droht eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Zunächst erstellen wir eine tagesgenaue Liquiditätsplanung, um den Eintritt der Insolvenzreife sicher zu bestimmen. Darauf aufbauend entsteht eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11, die die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells prüft. Ergibt sich eine positive Perspektive, bereiten wir für das Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO vor. Die Geschäftsführung behält dabei die Leitung und setzt die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters fort. So bleiben Programmzusagen und eingespieltes Personal erhalten, während die Verbindlichkeiten über einen Insolvenzplan geordnet werden.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Bremen?

Unser Kanzleisitz liegt in München, von dort aus betreuen wir Mandate im gesamten Bundesgebiet. Unternehmen im Raum Bremen begleiten wir überregional und digital, sodass ein großer Teil der Zusammenarbeit ortsunabhängig gelingt. Ist Ihre Anwesenheit vor Ort gefragt, etwa bei Bankterminen oder Gläubigerverhandlungen, reisen wir zu Ihnen an die Weser. Neben der Stadt Bremen betreuen wir Betriebe in Bremerhaven sowie im niedersächsischen Umland des Bremer Beckens. Auch bei internationalen Verflechtungen, wie sie im Hafen- und Außenhandel häufig sind, begleiten wir Sie innerhalb der DACH-Region durchgehend.

Insolvenzberatung im Umland von Bremen
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Bremen

Welches Insolvenzgericht ist für Bremer Unternehmen zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Bremen ist das Amtsgericht Bremen als Insolvenzgericht zuständig. Sie finden es unter der Anschrift Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen. Dort werden Anträge auf ein Regel- oder Eigenverwaltungsverfahren gestellt und geprüft. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, der sich am Sitz der Geschäftsleitung orientiert.
Fallen für die Erstberatung Gebühren an?
Nein. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst mit einem vereinbarten Mandat und richten sich nach dessen Umfang und Dringlichkeit. Vor jedem kostenpflichtigen Schritt erläutern wir Ihnen den zu erwartenden Aufwand, sodass Sie die Ausgaben jederzeit überblicken.
Unterstützen Sie auch Selbständige und Geschäftsführer kleiner Betriebe?
Ja. Wir begleiten Einzelunternehmer ebenso wie Geschäftsführer von Gesellschaften jeder Größe im Bremer Raum. Bei einer GmbH kommt der rechtzeitigen Antragstellung nach § 15a InsO besondere Bedeutung zu, weil die Geschäftsführung persönlich in der Verantwortung steht. Wir prüfen Ihre Lage und empfehlen die passende Verfahrensart.
Wie lange zieht sich ein Insolvenzverfahren hin?
Das hängt von der Größe und Struktur des Betriebs ab. Ein auf Sanierung gerichtetes Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren steuert oft binnen weniger Monate auf einen Insolvenzplan zu. Ein Regelverfahren zur Verwertung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, vor allem wenn umfangreiches Vermögen zu verwerten ist.
Wie viel Zeit bleibt mir bei Zahlungsunfähigkeit?
Nur wenig. Nach § 15a InsO müssen Sie bei Zahlungsunfähigkeit spätestens binnen drei Wochen und bei Überschuldung spätestens binnen sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Diese Höchstfristen dürfen Sie nur ausschöpfen, solange eine ernsthafte Aussicht auf Beseitigung besteht. Frühe Beratung eröffnet Wege zur Sanierung, die später verschlossen sind.
Beraten Sie auch ohne eigenes Büro in Bremen?
Ja. Von München aus betreuen wir Mandate in Bremen, in Bremerhaven und im niedersächsischen Umland. Der Großteil der Arbeit läuft digital und telefonisch, was Ihnen Zeit und Wege erspart. Für Termine mit Banken oder Gläubigern kommen wir bei Bedarf persönlich zu Ihnen.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.