Insolvenzberatung Osnabrück

Insolvenzberatung in Osnabrück

Wenn im Großraum Osnabrück ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage gerät, entscheiden oft wenige Tage über den Fortbestand. Die enge Verzahnung der örtlichen Automobilzulieferer mit den großen Herstellern macht die Betriebe anfällig für Auftragseinbrüche, die sich schnell in eine Zahlungsunfähigkeit übersetzen. Für Geschäftsführer beginnt dann die Frist des § 15a InsO zu laufen. Wer frühzeitig fachlichen Rat einholt, gewinnt Handlungsspielraum und kann eine geordnete Sanierung vorbereiten, bevor der Antrag beim Amtsgericht Osnabrück zwingend wird. Wir begleiten Sie durch diese Phase mit klarer Einschätzung und belastbaren Zahlen.

Insolvenzberatung in Osnabrück
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Osnabrück zuständig?

Für Unternehmen mit Sitz im Bereich Osnabrück ist das Amtsgericht Osnabrück als Insolvenzgericht zuständig. Sie erreichen es unter der Anschrift Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück. Dort wird über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden, und dort werden Anträge auf Regelinsolvenz ebenso wie auf Eigenverwaltung geprüft. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, der sich in der Regel nach dem Sitz der Geschäftsleitung richtet. Der allgemeine Gerichtsstand nach den §§ 12 ff. ZPO bleibt davon unberührt und betrifft die zivilrechtliche Auseinandersetzung, während das Insolvenzgericht ausschließlich das Verfahren der Sanierung oder Abwicklung führt. Eine frühzeitige Klärung der Zuständigkeit erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Osnabrück
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Osnabrück

Die Wirtschaft im Raum Osnabrück ruht stark auf der Fahrzeug- und Automobilzulieferindustrie. Daneben prägen der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Kupfer- und Metallverarbeitung den Standort. Eine leistungsfähige Logistikbranche verbindet diese Betriebe mit ihren Märkten, getragen von einem breiten industriellen Mittelstand. Jede Branche bringt eigene Krisenmuster mit sich. Wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihrer Lage am nächsten kommt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Osnabrück+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Osnabrück ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Osnabrück, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Osnabrück?

Das erste Gespräch bei Dr. Furch und Partner ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Ausgangslage und ordnen ein, wie dringend gehandelt werden muss. Weitere Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und der Dringlichkeit der Lage, etwa danach, ob eine Fortbestehensprognose zu erstellen oder ein Eigenverwaltungsantrag vorzubereiten ist. Vor jeder kostenpflichtigen Tätigkeit erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Zu unterscheiden ist unsere Arbeit von der öffentlichen Schuldnerberatung, die sich ausschließlich an überschuldete Privatpersonen richtet und Unternehmen sowie deren Geschäftsleitung in Fragen der Unternehmensinsolvenz nicht begleitet.

Insolvenzberatung Osnabrück, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Osnabrück gedacht?

Wir wenden uns an Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Osnabrück, die eine Krise frühzeitig in den Griff bekommen wollen. Gerade Leitungsorgane einer GmbH tragen nach § 15a InsO eine persönliche Verantwortung, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Wird diese Pflicht verletzt, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Unser Anliegen ist die Sanierung im laufenden Betrieb, damit die Belegschaft gehalten und Kundenbeziehungen bewahrt werden können und das Unternehmen aus eigener Kraft wieder tragfähig wird. Je früher Sie uns einbinden, desto größer ist der Spielraum für eine geordnete Lösung.

Geschäftsführer in Osnabrück, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Osnabrück zu uns kommen

01

Abhängigkeit von wenigen Großabnehmern

Viele Zulieferbetriebe im Osnabrücker Umland hängen an wenigen großen Herstellern. Verschiebt ein Abnehmer seine Abrufe oder wechselt die Plattform, bricht kurzfristig ein erheblicher Teil des Umsatzes weg. Fixkosten und Vorfinanzierung laufen weiter, während die Liquidität schrumpft. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO kann so binnen weniger Wochen entstehen.

02

Transformation im Antriebsstrang

Der Wandel vom Verbrenner zur Elektromobilität trifft metallverarbeitende Zulieferer besonders. Bauteile für klassische Antriebe verlieren an Bedeutung, während Investitionen in neue Fertigung Kapital binden. Gerät die Umstellung ins Stocken, geraten Ertrag und Finanzierung zugleich unter Druck. Ohne belastbare Fortbestehensprognose wird eine Anschlussfinanzierung kaum zu erhalten sein.

03

Kupferpreis und Energiekosten als Belastung

Betriebe der Kupfer- und Metallverarbeitung reagieren empfindlich auf Rohstoff- und Energiepreise. Schwankt der Kupferpreis oder steigen die Energiekosten, schmilzt die Marge in einem an sich gesunden Betrieb. Werden Preissteigerungen nicht rechtzeitig an Kunden weitergegeben, entsteht eine Unterdeckung, die stille Reserven aufzehrt und die Zahlungsfähigkeit gefährdet.

04

Logistik unter Kosten- und Wettbewerbsdruck

Speditionen und Logistiker rund um Osnabrück arbeiten in einem Markt mit knappen Margen. Steigende Personal- und Kraftstoffkosten treffen auf Kunden, die auf feste Frachtraten bestehen. Fällt ein großer Auftraggeber aus oder verlängern sich Zahlungsziele, entsteht schnell eine Liquiditätslücke, die den Fuhrpark und laufende Leasingraten nicht mehr deckt.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Osnabrück

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Osnabrück ist das Amtsgericht Osnabrück das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Osnabrück unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Osnabrück unter Druck

Ein mittelständischer Automobilzulieferer aus dem Osnabrücker Umland verliert innerhalb eines Quartals zwei wichtige Abrufe seines Hauptkunden. Die Löhne sind noch gedeckt, doch Lieferantenrechnungen bleiben zunehmend offen, und der Kontokorrent ist ausgereizt. Als eine fällige Sozialversicherung nicht mehr fristgerecht überwiesen werden kann, liegt Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO nahe. Damit beginnt für die Geschäftsführung die Antragsfrist des § 15a InsO zu laufen. Zugleich droht bei verspäteten Zahlungen eine persönliche Haftung nach § 15b InsO für Leistungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife erbracht wurden.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Gemeinsam erstellen wir zunächst eine belastbare Liquiditätsplanung über die kommenden Wochen, um den genauen Zeitpunkt der Insolvenzreife zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entsteht eine Fortbestehensprognose nach den Maßstäben des IDW S 11. Zeigt sich eine tragfähige Perspektive, bereiten wir einen Antrag auf Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO beim Amtsgericht Osnabrück vor. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt und steuert die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. So lassen sich Kundenbeziehungen und Fertigung erhalten, während die Verbindlichkeiten geordnet zurückgeführt werden.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Osnabrück?

Unser Sitz ist in München, von wo aus wir Mandate bundesweit betreuen. Für Unternehmen im Raum Osnabrück arbeiten wir überregional und digital, sodass viele Schritte ortsunabhängig und ohne Zeitverlust erfolgen. Wo es die Lage erfordert, kommen wir für Termine vor Ort zu Ihnen, etwa zu Bankgesprächen oder Verhandlungen mit Gläubigern. Neben der Stadt Osnabrück begleiten wir Betriebe in den umliegenden Landkreisen des Osnabrücker Landes und im angrenzenden Emsland. Auch grenzüberschreitende Konstellationen im deutschsprachigen Raum sind uns vertraut, sodass Sie bei Verflechtungen innerhalb der DACH-Region eine durchgehende Begleitung erhalten.

Insolvenzberatung im Umland von Osnabrück
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Osnabrück

Welches Insolvenzgericht ist für Unternehmen aus Osnabrück zuständig?
Für Unternehmen mit Sitz in Osnabrück und im näheren Umland ist das Amtsgericht Osnabrück als Insolvenzgericht zuständig. Sie finden es unter der Anschrift Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück. Dort werden Anträge auf Eröffnung eines Regel- oder Eigenverwaltungsverfahrens gestellt und geprüft. Für die Zuständigkeit kommt es auf den Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an.
Was kostet die Beratung durch Ihre Kanzlei?
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam ein Mandat vereinbaren, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit richten. Vor jedem kostenpflichtigen Schritt erhalten Sie eine klare Einschätzung des Aufwands, sodass Sie jederzeit die Kontrolle über die entstehenden Honorare behalten.
Gilt Ihr Angebot auch für Selbständige und kleine GmbH?
Ja. Wir begleiten sowohl Einzelunternehmer und Selbständige als auch Geschäftsführer kleiner und mittlerer Gesellschaften im Raum Osnabrück. Gerade bei einer GmbH ist die rechtzeitige Antragstellung nach § 15a InsO entscheidend, da die Geschäftsführung persönlich haftet. Wir prüfen Ihre Lage und zeigen auf, welche Verfahrensart zu Ihrem Betrieb passt.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Die Dauer hängt von Größe und Komplexität des Betriebs ab. Ein Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren zur Sanierung ist häufig binnen einiger Monate auf einen Insolvenzplan ausgerichtet. Ein Regelverfahren zur Abwicklung kann sich über mehrere Jahre erstrecken, insbesondere wenn Vermögen zu verwerten oder Anfechtungen zu prüfen sind.
Wie schnell muss ich bei Zahlungsunfähigkeit handeln?
Sehr schnell. Bei Zahlungsunfähigkeit haben Sie nach § 15a InsO höchstens drei Wochen Zeit, bei Überschuldung höchstens sechs Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Fristen dürfen nicht ausgereizt werden, wenn keine Aussicht auf Beseitigung besteht. Wer früher fachlichen Rat sucht, kann eine Sanierung noch aktiv gestalten.
Beraten Sie auch, obwohl Sie kein Büro in Osnabrück haben?
Ja. Von unserem Sitz in München aus betreuen wir Mandanten im gesamten Osnabrücker Land und in den angrenzenden Landkreisen. Der überwiegende Teil der Zusammenarbeit erfolgt digital und telefonisch, was Wege und Zeit spart. Für wichtige Termine mit Banken oder Gläubigern reisen wir zu Ihnen an.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.