Insolvenzberatung Freiburg im Breisgau

Insolvenzberatung in Freiburg im Breisgau

Im Wirtschaftsraum Freiburg treffen Krisen oft Branchen, die stark von Förderpolitik und Saison abhängen. Ein Solartechnikbetrieb, dem nach einer Förderkürzung Aufträge wegbrechen, oder ein Tourismusanbieter nach einer schwachen Saison spürt die Lücke rasch in der Kasse. Sobald fällige Verbindlichkeiten die Mittel übersteigen, greift die Antragspflicht nach § 15a InsO. Wir begleiten Unternehmer im Breisgau durch diese Phase, ordnen die Optionen zwischen vorübergehender Zahlungsstockung und drohender Zahlungsunfähigkeit und achten darauf, dass Fristen gewahrt bleiben und persönliche Haftung nicht entsteht.

Insolvenzberatung in Freiburg im Breisgau
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Freiburg im Breisgau zuständig?

Für Insolvenzverfahren mit Bezug zu Freiburg im Breisgau ist das Amtsgericht Freiburg als Insolvenzgericht zuständig, ansässig am Holzmarkt 2, 79098 Freiburg im Breisgau. Örtlich maßgeblich ist der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, bei einem in der Stadt oder im Umland betriebenen Unternehmen also regelmäßig der Ort des tatsächlichen Geschäftsbetriebs. Fehlt ein solcher Mittelpunkt, greift der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners. Der Eröffnungsantrag wird bei diesem Insolvenzgericht eingereicht, das über Eröffnung, vorläufige Sicherungsmaßnahmen und die Bestellung eines Verwalters oder Sachwalters entscheidet. Wir bereiten die Unterlagen so auf, dass die Kammer die wirtschaftliche Lage rasch und ohne Rückfragen nachvollziehen kann.

Zuständiges Insolvenzgericht für Verfahren aus Freiburg im Breisgau
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau ist ein Zentrum der Solar- und Umwelttechnik und beherbergt mehrere Forschungsinstitute im Bereich erneuerbare Energien. Prägend sind außerdem die Gesundheitsbranche rund um die Universitätsklinik sowie Tourismus und Weinbau am Rand des Schwarzwalds. Diese Mischung aus förderabhängiger Technik und saisonalem Geschäft bestimmt die typischen Krisenverläufe und gibt vor, welcher Sanierungsschwerpunkt im Einzelfall trägt.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Freiburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Freiburg ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Freiburg im Breisgau, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Freiburg im Breisgau?

Das erste Orientierungsgespräch bieten wir kostenlos und unverbindlich an. Wir klären darin, wie akut Ihre Lage ist und welche Schritte anstehen. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats, etwa nach der Saisonabhängigkeit des Geschäfts und der Zahl der Gläubiger. Vor jeder Beauftragung erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung. Zu beachten ist die Abgrenzung zur öffentlichen Schuldnerberatung: Diese unterstützt Privatpersonen und behandelt keine Unternehmensinsolvenzen. Für Solar-, Tourismus- und Gesundheitsbetriebe im Breisgau ist die betriebswirtschaftliche und insolvenzrechtliche Begleitung eine eigenständige Leistung mit eigenem Kostenrahmen.

Insolvenzberatung Freiburg im Breisgau, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Freiburg im Breisgau gedacht?

Angesprochen sind Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Freiburg, vom Solartechnikbetrieb über das Hotel bis zum Zulieferer der Universitätsklinik. Zeichnet sich Zahlungsunfähigkeit ab, verlangt § 15a InsO eine fristgerechte Reaktion der Leitung. Wer zu spät handelt, haftet persönlich und riskiert strafrechtliche Konsequenzen. Gerade bei förderabhängigen und saisonalen Geschäftsmodellen bewahrt eine Sanierung im laufenden Betrieb die eingespielten Teams und die Marktstellung. Auch Gesellschafter, die eingebrachtes Kapital gefährdet sehen, erhalten eine sachliche Einordnung ihrer Rechte und Pflichten.

Geschäftsführer in Freiburg im Breisgau, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Freiburg im Breisgau zu uns kommen

01

Förderkürzungen treffen die Solarbranche

Hersteller und Installateure von Solartechnik im Breisgau planen ihre Auftragsbücher entlang staatlicher Förderprogramme. Ändert sich die Förderung kurzfristig, brechen geplante Projekte weg, während Vorräte und Personal bereits vorgehalten werden. Diese Verschiebung kann eine Liquiditätslücke öffnen. Eine belastbare Liquiditätsplanung zeigt, ab wann drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO in Betracht kommt.

02

Saisonabhängigkeit in Tourismus und Gastgewerbe

Hotels, Gastronomie und Anbieter im Schwarzwaldtourismus erwirtschaften große Teile ihres Umsatzes in wenigen Monaten. Eine schwache Saison oder ausbleibende Gäste lassen die Einnahmen einbrechen, während Fixkosten das ganze Jahr bestehen. Ohne Rücklagen entsteht rasch Druck. Eine Fortbestehensprognose nach IDW S 11 klärt, ob die kommende Saison die Fortführung trägt.

03

Kapitalbindung in Umwelttechnik und Forschung

Junge Umwelttechnikfirmen aus dem Freiburger Forschungsumfeld investieren früh in Entwicklung und Anlagen, bevor tragfähige Umsätze fließen. Verzögert sich die Markteinführung oder eine Fördermittelzusage, gerät die Vorfinanzierung ins Wanken. Ein strukturiertes Sanierungskonzept nach IDW S 6 kann den Weg aus dieser Finanzierungslücke aufzeigen.

04

Haftungsrisiko bei laufenden Zahlungen im Klinikumfeld

Dienstleister und Zulieferer der Gesundheitsbranche bedienen fortlaufend Löhne und Verträge, auch wenn Zahlungen ihrer Auftraggeber stocken. Ist die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten, können solche Zahlungen dem Verbot des § 15b InsO widersprechen und die Geschäftsführung persönlich belasten. Die Grenze zwischen erlaubter und unzulässiger Zahlung muss früh gezogen werden.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Freiburg im Breisgau

48 h bis zur ersten Einschätzung
§ 15a Antragspflicht im Blick
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Freiburg im Breisgau ist das Amtsgericht Freiburg das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Freiburg im Breisgau unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Freiburg im Breisgau unter Druck

Ein Freiburger Solartechnikbetrieb mit eigenem Montageteam hatte seine Kapazitäten auf ein staatliches Förderprogramm ausgerichtet. Als die Förderung überraschend gekürzt wurde, stornierten mehrere Kunden ihre Projekte, während Material und Personal bereits gebunden waren. Innerhalb weniger Wochen reichten die Mittel nicht mehr für fällige Lieferantenrechnungen und Löhne. Der Geschäftsführer stand vor der Frage, ob die Antragspflicht nach § 15a InsO ausgelöst war, und sorgte sich um seine persönliche Haftung für weiter geleistete Zahlungen nach § 15b InsO.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir erstellten zunächst eine prüffähige Liquiditätsplanung, um den Zeitpunkt einer möglichen Zahlungsunfähigkeit genau zu bestimmen. Auf dieser Grundlage entstand eine Fortbestehensprognose, die den weiterhin nachgefragten Teil des Geschäfts jenseits der gekürzten Förderung bewertete. Da tragfähige Perspektiven bestanden, bereiteten wir eine Eigenverwaltung am Amtsgericht Freiburg vor. Die Geschäftsführung blieb im Amt, hielt das Montageteam zusammen und richtete das Angebot auf förderunabhängige Projekte aus, während offene Verbindlichkeiten im Verfahren geordnet wurden. So blieb der Betrieb am Markt.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Freiburg im Breisgau?

Von unserem Sitz in München aus arbeiten wir überregional und weitgehend digital, was Betrieben im Breisgau schnelle Reaktionszeiten ohne feste Bürostruktur vor Ort verschafft. Unterlagen und Planungen tauschen wir über gesicherte digitale Wege aus, sodass binnen weniger Tage eine erste Einschätzung vorliegt. Erfordert es die Situation, kommen wir für Termine nach Freiburg, etwa zur Abstimmung mit Banken, Förderstellen oder dem Insolvenzgericht. Betreut werden nicht nur das Stadtgebiet, sondern auch die umliegenden Landkreise am Südrand des Schwarzwalds sowie die weitere DACH-Region im Dreiländereck.

Insolvenzberatung im Umland von Freiburg im Breisgau
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Freiburg im Breisgau

Welches Insolvenzgericht ist für ein Unternehmen aus Freiburg zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Freiburg als Insolvenzgericht am Holzmarkt 2, 79098 Freiburg im Breisgau. Dort reichen Sie den Eröffnungsantrag ein, wenn der Mittelpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Stadt oder im Umland liegt. Das Gericht entscheidet über die Eröffnung, ordnet Sicherungsmaßnahmen an und bestellt einen Verwalter oder Sachwalter.
Welche Kosten entstehen bei der Begleitung eines Freiburger Betriebs?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Der weitere Aufwand richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit, etwa nach der Saisonabhängigkeit und der Gläubigerzahl. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung, damit die finanzielle Belastung von Beginn an kalkulierbar bleibt.
Gilt die Antragspflicht auch für Selbständige und GmbH-Geschäftsführer im Breisgau?
Bei einer GmbH greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit Fristen von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Selbständige Gastronomen oder Handwerker ohne Haftungsbeschränkung unterliegen dieser Pflicht nicht, tragen aber das volle persönliche Vermögensrisiko und sollten ebenso zügig reagieren.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren für einen Betrieb im Raum Freiburg?
Eine feste Dauer lässt sich nicht nennen, da Gläubigerzahl, Verfahrensart und die Werthaltigkeit der Vermögenswerte den Verlauf bestimmen. Eine Eigenverwaltung mit tragfähigem Sanierungskonzept kann binnen Monaten zur Fortführung führen, während saisonabhängige Verfahren stärker vom Geschäftsjahr geprägt sind.
Warum ist schnelles Handeln bei drohender Zahlungsunfähigkeit so wichtig?
Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beginnt die Frist des § 15a InsO. Wird sie versäumt, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen. Bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO stehen Sanierungswege offen, die später verschlossen sind. Je früher die Prüfung beginnt, desto größer bleibt der Handlungsspielraum.
Beraten Sie auch Unternehmen aus dem Umland von Freiburg ohne Büro vor Ort?
Ja, wir arbeiten von München aus überregional und digital, sodass keine Niederlassung im Breisgau erforderlich ist. Für Betriebe aus Freiburg und den umliegenden Landkreisen übernehmen wir die vollständige Vorbereitung aus der Ferne und reisen bei Bedarf für Gespräche mit Banken, Förderstellen oder dem Insolvenzgericht an.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Furch und Partner

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.