Insolvenzberatung Augsburg

Insolvenzberatung in Augsburg

Wenn ein Unternehmen im Großraum Augsburg in eine Krise gerät, entscheidet die Geschwindigkeit über den Handlungsspielraum. Als Insolvenzberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter begleiten wir Unternehmen in Augsburg von der ersten Liquiditätslücke nach § 18 InsO bis zum tragfähigen Verfahrensweg. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was in Ihrem Fall wirtschaftlich machbar ist.

Insolvenzberatung in Augsburg
Zuständigkeit

Welches Insolvenzgericht ist für Augsburg zuständig?

Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Augsburg ist das Amtsgericht Augsburg als Insolvenzgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners, also in der Regel der Sitz des Unternehmens. Wer frühzeitig berät, kann die Weichen stellen, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Augsburg überhaupt zwingend wird. Genau in dieser frühen Phase entsteht der größte Gestaltungsspielraum.

Amtsgericht Augsburg, zuständiges Insolvenzgericht
Wirtschaftsraum

Insolvenzberatung für den Großraum Augsburg

Augsburg verbindet traditionsreichen Maschinenbau mit Umwelt- und Faserverbundtechnik und ist damit stark und zugleich empfindlich für Nachfrageschwankungen. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.

Fortbestehensprognose nach IDW S 11+

Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.

Sanierungskonzept nach IDW S 6+

Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.

StaRUG-Restrukturierungsrahmen+

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.

Eigenverwaltung am Amtsgericht Augsburg+

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Augsburg ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+

Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.

Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.

Gläubiger- und Bankenkommunikation+

In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Wirtschaftsstandort Augsburg, Insolvenzberatung
Kosten

Was kostet eine Insolvenzberatung in Augsburg?

Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Wichtig zur Abgrenzung. Die kostenlose öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatung in Augsburg richtet sich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführer ist eine spezialisierte Beratung erforderlich, die Haftungsrisiken und Verfahrenswege fundiert bewertet. Genau darauf sind wir ausgerichtet.

Insolvenzberatung Augsburg, vertrauliches Beratungsgespräch
Zielgruppe

Für wen ist die Insolvenzberatung in Augsburg gedacht?

Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Augsburg, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Antragspflicht nach § 15a InsO, die persönliche Haftung der Organe und die Sanierung im laufenden Betrieb. Für die private Überschuldung von Verbrauchern sind spezialisierte öffentliche Stellen der richtige Ansprechpartner. Unsere Arbeit beginnt dort, wo unternehmerische Verantwortung und Haftung ins Spiel kommen.

Geschäftsführer in Augsburg, Insolvenzberatung
Anliegen

Womit Unternehmen aus Augsburg zu uns kommen

01

Die Frist nach § 15a InsO läuft

Die Antragspflicht entsteht ohne formale Feststellung, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorliegt. Geschäftsführer brauchen dann binnen Stunden eine belastbare Einschätzung, ob noch eine positive Fortbestehensprognose darstellbar ist. Wir liefern diese Einschätzung mit prüffähiger Dokumentation und sichern die Verteidigungslinie gegen spätere Vorwürfe.

02

Die Hausbank kündigt die Kreditlinie

Wenn die Hausbank die Linie fällig stellt, entsteht binnen Tagen eine Deckungslücke. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Stillhalten und prüfen zugleich, ob ein geordnetes Verfahren den Wert des Unternehmens besser schützt als ein ungesteuerter Abbruch.

03

Ein Großkunde bricht weg

Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Augsburg kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und zeigen, welcher Verfahrensweg die Substanz erhält.

04

Der Steuerberater rät zum Insolvenzantrag

Ein Antrag ist selten alternativlos. Häufig ist die Lage rechtlich anders zu bewerten, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wir prüfen unabhängig, ob eine außergerichtliche Sanierung oder eine Eigenverwaltung der bessere Weg ist, bevor ein Regelverfahren eingeleitet wird.

In der Region

Insolvenzberatung im Großraum Augsburg

3 Insolvenzgerichte in der Region
48 h bis zur ersten Einschätzung
DACH grenzüberschreitend begleitet
Ablauf

Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?

01

Erste Einschätzung in 48 Stunden

Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen, um spätere Anfechtungsrisiken zu vermeiden.

02

Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen

Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.

03

Den Verfahrensweg wählen

Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Augsburg ist das Amtsgericht Augsburg das zuständige Insolvenzgericht.

04

Umsetzen und begleiten

Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.

Fallbeispiel

Vom akuten Druck zur Stabilisierung

Mittelständler aus dem Raum Augsburg unter Druck
Ausgangslage

Mittelständler aus dem Raum Augsburg unter Druck

Ein mittelständischer Maschinenbauer aus der Region verliert einen Rahmenvertrag und gerät binnen weniger Wochen in eine Liquiditätslücke. Die Hausbank signalisiert, die Linie nicht zu verlängern. Die Geschäftsführung sieht sich mit der Antragspflicht nach § 15a InsO konfrontiert und fürchtet die persönliche Haftung nach § 15b InsO.

Unser Ansatz

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz

Wir erstellen binnen weniger Tage eine prüffähige Liquiditätsplanung und eine positive Fortbestehensprognose. Auf dieser Basis beantragen wir die Eigenverwaltung am zuständigen Gericht. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, die Sanierung läuft unter Aufsicht eines Sachwalters, und die Substanz des Unternehmens bleibt erhalten.

Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Reichweite

Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Augsburg?

Ja. Wir sind nicht an ein Büro vor Ort gebunden, sondern arbeiten überregional und digital. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Mandate in Augsburg ebenso wie in den umliegenden Landkreisen. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Verfahren in der DACH-Region.

Insolvenzberatung im Umland von Augsburg
Ratgeber

Weiterführende Fachbeiträge zur Insolvenzberatung

Häufige Fragen

Antworten für Unternehmen aus Augsburg

Welches Gericht ist für ein Insolvenzverfahren in Augsburg zuständig?
Zuständig ist das Amtsgericht Augsburg als Insolvenzgericht, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg. Es bearbeitet Regelinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren für Unternehmen, deren allgemeiner Gerichtsstand in Augsburg liegt.
Was kostet eine Insolvenzberatung für Unternehmen in Augsburg?
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten hängen von Umfang und Dringlichkeit ab und werden vorab transparent besprochen. Die kostenlose öffentliche Schuldnerberatung in Augsburg richtet sich dagegen an Privatpersonen, nicht an Unternehmen.
Gilt das Angebot auch für GmbH-Geschäftsführer und Selbständige in Augsburg?
Ja. Wir beraten Kapitalgesellschaften wie die GmbH ebenso wie haftende Selbständige und Personengesellschaften. Gerade für GmbH-Geschäftsführer ist die frühzeitige Prüfung der Antragspflicht nach § 15a InsO entscheidend, um die persönliche Haftung zu begrenzen.
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Das hängt vom gewählten Verfahrensweg ab. Eine Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren kann innerhalb weniger Monate zu einer Stabilisierung führen, ein Regelverfahren dauert oft länger. Entscheidend ist, wie früh die Beratung beginnt.
Wie schnell sollten Geschäftsführer in Augsburg bei einer Krise reagieren?
So früh wie möglich. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greift die Antragspflicht nach § 15a InsO mit Fristen von drei beziehungsweise sechs Wochen. Wer vorher berät, hält sich Sanierungswege wie die Eigenverwaltung offen, die nach Fristablauf oft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Beraten Sie auch Unternehmen ohne eigenes Büro vor Ort in Augsburg?
Ja. Wir arbeiten überregional und digital und kommen bei Bedarf zu persönlichen Terminen nach Augsburg. Neben der Stadt betreuen wir auch Mandate in den umliegenden Landkreisen.

„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

Regionen

Insolvenzberatung in Ihrer Region

Wir begleiten Unternehmen in ganz Bayern und in den angrenzenden Wirtschaftsräumen. Wählen Sie Ihren Standort für Details zum zuständigen Insolvenzgericht und zur Vorgehensweise vor Ort.

Großraum München

Schwaben und Ostbayern

Franken

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Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.