Insolvenzberatung

Insolvenz bei der Galeria: Wie konnte es zur vierten Pleite kommen?

Vier Insolvenzanträge in sechs Jahren, 83 verbliebene Filialen und rund 12.000 Beschäftigte, die um ihre Stellen bangen: Die Galeria-Insolvenz 2026 ist kein Betriebsunfall, sondern das vorläufige Ende eines langen Niedergangs.

Dr. Furch & PartnerGerrit Furch|9. Oktober 2026|12 Min Lesezeit

Galeria Wie konnte es zur vierten Pleite kommen?

Am 2. Oktober 2026 meldete Deutschlands letzte große Warenhauskette zum vierten Mal binnen sechs Jahren Insolvenz an. Aus 172 Warenhäusern wurden 83. Aus 12.800 Beschäftigten werden voraussichtlich deutlich weniger. Und aus einem Schutzschirmverfahren wurde diesmal ein Regelinsolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen verliert.

Die Tagesschau berichtete am 2. Oktober 2026 unter dem Titel „Kaufhauskette Galeria taumelt in die vierte Insolvenz“, dass die Galeria S.à r.l. & Co. KG beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt habe. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen solle vorerst weiterlaufen. Was das für Beschäftigte, Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet, hängt an einer Reihe rechtlicher Weichenstellungen, die noch nicht abschließend entschieden sind.

Warum ist Galeria im Jahr 2026 zum vierten Mal insolvent?

Die Wurzeln der aktuellen Krise reichen weit zurück. Im Frühjahr 2020 zwang die COVID-19-Pandemie Galeria Karstadt Kaufhof zur Schließung aller Filialen. Das Unternehmen suchte Anfang April 2020 Schutz in einem Schutzschirmverfahren vor dem Amtsgericht Essen, wie rbb24 berichtete. Das war der Auftakt einer Serie, die sich seitdem nicht unterbrochen hat.

Strukturell war die Lage schon vor der Pandemie schwierig. Tagesschau und WDR verweisen in ihren Chronologien darauf, dass die Konkurrenz des Online-Handels, der Wandel im Konsumverhalten und hohe Kosten in Innenstadtlagen das Geschäftsmodell des klassischen Warenhauses seit Jahren unter Druck setzten. Die Pandemie beschleunigte diesen Prozess, heilte ihn aber nicht.

Signa-Kollaps als externer Auslöser im Jahr 2024

Die dritte Insolvenz im Januar 2024 hatte einen konkreten externen Auslöser. Die Signa-Holding des österreichischen Unternehmers René Benko geriet Ende 2023 selbst in die Insolvenz. Signa hatte im Rahmen des zweiten Insolvenzplans 200 Millionen Euro Sanierungsgelder in mehreren Tranchen bis 2025 zugesagt, von denen 50 Millionen Euro bereits im Februar 2023 hätten fließen sollen. Diese Mittel standen nicht wie vereinbart zur Verfügung, wie rbb24 und das Handelsblatt berichten. Der finanzielle Rahmen für die Sanierung brach damit von außen weg.

Mietrückstände und eine Kreditlinie, die nicht reichte

Vor der vierten Insolvenz im Jahr 2026 traten Liquiditätsprobleme und Mietrückstände in den Vordergrund. Der General-Anzeiger Bonn berichtet, dass mehrere Vermieter bereits im April 2026 ausbleibende Mietzahlungen gemeldet hatten. Im Juni 2026 erhielt Galeria eine neue Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro von der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers, durch die Ware besichert und an einen dreijährigen Sanierungsplan geknüpft. Auch das reichte nicht aus, um einen vierten Insolvenzantrag zu verhindern.

Was unterscheidet das Regelinsolvenzverfahren 2026 von den früheren Schutzschirmverfahren?

Die Verfahrensart ist diesmal eine andere. In den Jahren 2020 und 2022/2023 wurde Galeria jeweils über ein Schutzschirmverfahren mit anschließender Eigenverwaltung saniert. Das bedeutete: Die Geschäftsführung blieb im Amt, erarbeitete unter Aufsicht eines Sachwalters einen Insolvenzplan und behielt die operative Kontrolle. Das Amtsgericht Essen bestellte in beiden Fällen Dr. Frank Kebekus als Sachwalter.

Im vierten Verfahren im Jahr 2026 ist das anders. Das Handelsblatt präzisierte am 5. Oktober 2026 im Beitrag „Galeria: Insolvenzantrag vom Gericht zugelassen“, dass es sich nach Angaben des Amtsgerichts Düsseldorf ausdrücklich um ein Regelinsolvenzverfahren handelt. Im Regelinsolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den Insolvenzverwalter über. Die Geschäftsführung verliert damit die eigenständige Kontrolle über das Unternehmen. Unternehmen, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden, können durch eine frühzeitige Insolvenzberatung klären lassen, welches Verfahren für ihre Situation in Frage kommt und welche Handlungsoptionen noch bestehen.

Zuständiges Gericht ist nicht mehr das Amtsgericht Essen, sondern das Amtsgericht Düsseldorf, wohin der Unternehmenssitz im Zuge des Eigentümerwechsels von 2024 verlegt worden war. Das Aktenzeichen lautet 502 IN 258/26, wie Nürnberger Nachrichten und Badische Zeitung unter Bezugnahme auf das Portal Insolvenzbekanntmachungen.de berichten.

Wer ist Frank Kebekus und welche Befugnisse hat er jetzt?

Frank Kebekus ist kein Unbekannter in diesem Verfahren. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt begleitete bereits die Insolvenzverfahren von 2020 und 2022/2023 als Sachwalter. Als Sachwalter überwacht man, ohne selbst zu verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter im vierten Verfahren ist seine Rolle eine grundlegend andere.

Das Handelsblatt hält fest, dass Kebekus nun ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen von Galeria einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Tagesschau berichtet, dass er laut Gerichtsbeschluss die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt, während die Geschäfte vorerst weitergeführt werden können. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt damit beim Verwalter, nicht mehr bei der bisherigen Unternehmensführung.

Was bedeutet die fortlaufende Planüberwachung aus dem Verfahren 2024?

Das dritte Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Essen endete Ende Juli 2024 mit der Aufhebung des Verfahrens. Die anschließende Planüberwachung läuft jedoch weiter. Das Amtsgericht Essen hat sie bislang nicht aufgehoben, wie Nürnberger Nachrichten, Badische Zeitung und General-Anzeiger Bonn übereinstimmend berichten.

Planüberwachung ist ein Instrument der Insolvenzordnung, das sicherstellen soll, dass die im bestätigten Insolvenzplan vereinbarten Zahlungen und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden. Solange sie läuft, gilt der ursprüngliche Insolvenzfall rechtlich als noch nicht vollständig abgeschlossen. Das hat unmittelbare Folgen für die Frage des Insolvenzgeldes, auf die weiter unten eingegangen wird.

Wie hat sich das Filialnetz von Galeria seit 2020 verändert?

Jede Insolvenzrunde hinterließ ein kleineres Unternehmen. Vor der ersten Insolvenz im Jahr 2020 betrieb Galeria Karstadt Kaufhof laut rbb24 noch 172 Warenhäuser. Der erste Insolvenzplan sah die Schließung von 62 dieser Häuser vor. Im zweiten Verfahren 2022/2023 war die Ausgangsbasis auf 129 Filialen geschrumpft, von denen laut WDR 47 und laut Tagesschau 41 geschlossen werden sollten. Beide Quellen nennen ähnliche Größenordnungen, weichen bei der exakten Zahl voneinander ab.

Für das dritte Verfahren im Jahr 2024 berichtet der WDR, dass zu diesem Zeitpunkt noch 92 Filialen und 12.800 Mitarbeitende vorhanden waren. Die Strategie der neuen Eigentümer NRDC und Bernd Beetz sah die Fortführung von 76 Standorten vor, 16 sollten geschlossen werden. Im Oktober 2026 betreibt Galeria 83 Warenhäuser. Wie sich die Differenz zu den geplanten 76 Standorten erklärt, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht abschließend klären.

Die folgende Tabelle fasst die in den Quellen ausdrücklich genannten Filialzahlen zusammen, ohne rechnerische Ableitungen, die nicht durch mindestens eine Quelle bestätigt sind:

Verfahren / Zeitpunkt Filialzahl laut Quelle Geplante Schließungen Quelle
Vor erster Insolvenz 2020 172 Warenhäuser 62 Schließungen geplant rbb24
Zweites Verfahren 2022/2023 129 Filialen 41 (Tagesschau) bis 47 (WDR) Tagesschau, WDR
Drittes Verfahren 2024 (Antrag) 92 Filialen 16 Schließungen, Ziel: 76 Standorte WDR, Handelsblatt
Viertes Verfahren 2026 (Antrag) 83 Filialen offen Tagesschau, Handelsblatt, WDR

Welche Filialen sind im Jahr 2026 noch geöffnet?

Zum Zeitpunkt des vierten Insolvenzantrags betreibt Galeria 83 Warenhäuser. Der Geschäftsbetrieb soll nach übereinstimmenden Berichten von Tagesschau, Handelsblatt und WDR vorerst weiterlaufen. Konkrete Schließungsentscheidungen für einzelne Standorte sind aus den vorliegenden Quellen nicht verifizierbar.

Im Juli 2026 hatte Galeria laut General-Anzeiger Bonn und WDR angekündigt, 33 Warenhäuser auf den Prüfstand zu stellen und mit Vermietern über Mietkonditionen zu verhandeln. Welche Standorte dabei gesichert oder aufgegeben wurden, wird in den Berichten nicht dokumentiert. Dass wenige Monate später ein Insolvenzantrag folgte, legt nahe, dass diese Verhandlungen das wirtschaftliche Problem nicht gelöst haben.

Wer sind die Eigentümer von Galeria und wie kam es zum Eigentümerwechsel?

Bis zur dritten Insolvenz gehörte Galeria Karstadt Kaufhof zur Signa-Gruppe des österreichischen Unternehmers René Benko. Mit dem Zusammenbruch der Signa-Holding Ende 2023 endete diese Eigentümerstruktur. Im April 2024 kündigten die US-Investmentgesellschaft NRDC unter Richard Baker und die Beteiligungsgesellschaft BB Kapital SA des deutschen Unternehmers Bernd Beetz an, die Kaufhauskette übernehmen zu wollen. Tagesschau, WDR, Badische Zeitung, Nürnberger Nachrichten und General-Anzeiger Bonn berichten übereinstimmend, dass Galeria seit Sommer 2024 diesen beiden Investoren gehört.

Ab Juli 2024 firmierte das Unternehmen nur noch unter dem Namen „Galeria“. Die Bezeichnungen „Karstadt“ und „Kaufhof“ verschwanden aus dem Firmennamen. Gleichzeitig wurde der Unternehmenssitz von Essen nach Düsseldorf verlegt. Die operative Gesellschaft firmiert seither als Galeria S.à r.l. & Co. KG, die im Oktober 2026 den vierten Insolvenzantrag stellte.

Gordon Brothers trat im Juni 2026 als Kreditgeber hinzu. Die US-Investmentgesellschaft stellte eine Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro bereit, besichert durch die Warenbestände von Galeria und geknüpft an einen dreijährigen Sanierungsplan mit weiteren geplanten Schließungen. NRDC und BB Kapital SA blieben Eigentümer der Gesellschaft, während Gordon Brothers als besicherter Gläubiger mit Zugriff auf Warenbestände fungierte.

Was bedeutet die Insolvenz 2026 für die rund 12.000 Beschäftigten?

Die rund 12.000 Beschäftigten in den 83 Filialen wurden am Vormittag des Antragstages, dem 2. Oktober 2026, informiert. Das berichtet der General-Anzeiger Bonn. Im dritten Verfahren im Jahr 2024 gab es noch 12.800 Beschäftigte, von denen laut WDR 1.400 entlassen werden sollten. Die Zahl der Betroffenen hat sich zwischen dem dritten und vierten Verfahren also nur geringfügig verändert, während das Filialnetz von 92 auf 83 Häuser schrumpfte.

Ob und wie viele Arbeitsplätze durch das vierte Verfahren verloren gehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Die vorliegenden Quellen enthalten keine belastbaren Angaben zu konkreten Schließungsentscheidungen oder Sozialplänen. Jede Prognose dazu wäre Spekulation.

Erhalten die Beschäftigten Insolvenzgeld?

Diese Frage ist rechtlich komplex und bislang unbeantwortet. In früheren Verfahren zahlte die Bundesagentur für Arbeit den Galeria-Beschäftigten drei Monate Insolvenzgeld, wie rbb24 berichtet. Im vierten Verfahren ist das fraglich.

Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit erklärte bereits im Juni 2026, wie General-Anzeiger Bonn, Nürnberger Nachrichten und Badische Zeitung berichten: „Befindet sich ein Unternehmen weiterhin in der Planüberwachung, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Insolvenzfalles dürfe nicht mehr fortbestehen.“ Das Amtsgericht Essen hat die Planüberwachung aus dem Verfahren von 2024 bislang nicht aufgehoben. Der Anspruch auf Insolvenzgeld bleibt damit zum Zeitpunkt der Berichterstattung ungeklärt.

Was bedeutet die Galeria-Insolvenz 2026 für Gläubiger und Geschäftspartner?

Galeria-Gläubiger haben in früheren Verfahren auf Forderungen in Milliardenhöhe verzichtet. Im zweiten Insolvenzverfahren 2022/2023 verzichteten die Gläubiger laut Tagesschau auf Kredite in Höhe von 1,3 Milliarden Euro, was den Großteil der damaligen Galeria-Schulden darstellte. Der WDR schreibt, dass die Gläubiger in diesem Verfahren auf mehr als eine Milliarde Euro verzichteten. In jedem Verfahren wurden Filialen geschlossen und Arbeitsplätze abgebaut, während Gläubiger Forderungen in Milliardenhöhe erließen, wie ein weiterer WDR-Bericht festhält.

Gordon Brothers ist als besicherter Kreditgeber mit dinglichem Zugriff auf die Warenbestände eine besondere Gläubigerposition. Vermieter hatten bereits im April 2026 ausbleibende Mietzahlungen gemeldet. Ob und in welchem Umfang sie im vierten Verfahren auf Forderungen verzichten müssen, ist aus den vorliegenden Quellen nicht verifizierbar.

Welche Auswirkungen hat die Planüberwachung auf Altgläubiger?

Die Planüberwachung aus dem Verfahren von 2024 läuft weiter, während das vierte Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das schafft eine rechtlich ungewöhnliche Situation: Altgläubiger verfolgen noch Ansprüche aus dem bestätigten Insolvenzplan des dritten Verfahrens, während gleichzeitig ein neues Verfahren für dasselbe Unternehmen eingeleitet wird.

Die rechtliche Abgrenzung von Alt- und Neugläubigeransprüchen ist komplex. Die herangezogenen Medienberichte behandeln diese Frage nur kursorisch. Eine vertiefte juristische Einordnung erfordert Zugang zu den Originalplanunterlagen und den Gerichtsbeschlüssen des Amtsgerichts Essen, die hier nicht vorliegen. Jede weitergehende Aussage dazu wäre Spekulation.

Welche wirtschaftlichen Ursachen haben die vier Insolvenzen ausgelöst?

Keine der vier Insolvenzen hat eine einzige Ursache. Jede Runde hatte einen unmittelbaren Auslöser und einen strukturellen Hintergrund, der sich durch alle Verfahren zieht.

Die erste Insolvenz im Jahr 2020 wurde durch die pandemiebedingte Schließung aller Filialen ausgelöst. Dahinter lag bereits die strukturelle Schwäche des stationären Warenhaushandels gegenüber dem wachsenden Online-Handel. Im zweiten Verfahren 2022/2023 folgte die nächste Insolvenz, obwohl das Unternehmen das erste Verfahren erfolgreich abgeschlossen hatte. Im Jahr 2024 war es der Zusammenbruch der Signa-Gruppe, der die zugesagten Sanierungsgelder ausfallen ließ. Im Jahr 2026 schließlich reichten weder Mietverhandlungen noch eine Kreditlinie von 160 Millionen Euro aus, um die Liquiditätsprobleme dauerhaft zu lösen.

Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Auslöser je Verfahren, wie sie aus den herangezogenen Quellen belegt sind:

  • Erste Insolvenz 2020: Pandemiebedingte Schließung aller Filialen, drohende Zahlungsunfähigkeit (Quelle: rbb24)
  • Zweite Insolvenz 2022/2023: Anhaltende strukturelle Schwäche, erneuter Liquiditätsbedarf (Quelle: WDR, Tagesschau)
  • Dritte Insolvenz 2024: Insolvenz der Signa-Holding, Ausbleiben von 200 Millionen Euro zugesagter Sanierungsgelder (Quelle: rbb24, Handelsblatt)
  • Vierte Insolvenz 2026: Mietrückstände ab April 2026, Liquiditätsprobleme trotz 160-Millionen-Kreditlinie von Gordon Brothers (Quelle: General-Anzeiger Bonn)
Dr. Volker Furch
Fachlich geprüft

Diesen Beitrag hat Dr. Volker Furch inhaltlich und fachlich geprüft. Rechtsgrundlagen, Zahlen und Beispiele sind sauber aufgearbeitet und mit den zugrunde liegenden Quellen abgeglichen. Unsere redaktionellen Richtlinien

Häufige Fragen zur Galeria-Insolvenz 2026

Welche Filialen von Galeria bleiben nach der Insolvenz 2026 bestehen?

Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags am 2. Oktober 2026 betreibt Galeria 83 Warenhäuser, deren Geschäftsbetrieb vorerst weiterlaufen soll. Welche Standorte langfristig erhalten bleiben, ist aus den vorliegenden Quellen nicht verifizierbar. Im Juli 2026 standen laut General-Anzeiger Bonn und WDR 33 Häuser auf dem Prüfstand. Konkrete Schließungsentscheidungen wurden in den Berichten nicht dokumentiert.

Ist die Galeria-Kundenkarte noch gültig?

Zu dieser Frage enthalten die ausgewerteten Quellen keine belastbaren Informationen. Da der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen vorerst weiterläuft, ist ein Normalbetrieb zunächst möglich. Für verbindliche Auskünfte zu Kundenkarten und Gutscheinen sollten Betroffene direkt bei Galeria oder beim vorläufigen Insolvenzverwalter Frank Kebekus nachfragen.

Wie lange kann ich Artikel bei Galeria umtauschen?

Auch diese Frage lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht beantworten. Im laufenden Geschäftsbetrieb gelten zunächst die üblichen gesetzlichen Regelungen. Da ein vorläufiges Insolvenzverfahren läuft, können sich Konditionen kurzfristig ändern. Verbindliche Auskunft erteilt der vorläufige Insolvenzverwalter.

Erhalten Galeria-Beschäftigte Insolvenzgeld?

Die Frage ist rechtlich ungeklärt. Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit erklärte bereits im Juni 2026, dass bei fortbestehender Planüberwachung aus dem Verfahren von 2024 mit hoher Wahrscheinlichkeit kein erneutes Insolvenzgeld gezahlt werden kann. Das Amtsgericht Essen hat die Planüberwachung bislang nicht aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.

Wie hoch ist der Umsatz von Galeria Karstadt Kaufhof?

Konkrete Umsatzzahlen sind aus den hier ausgewerteten Quellen nicht verifizierbar. Die Tagesschau erwähnt lediglich, dass die verbliebenen Filialen zuletzt einen operativen Gewinn von 70 Millionen Euro erwirtschaftet hatten, während der Gesamtkonzern dennoch in den roten Zahlen blieb. Für belastbare Umsatzangaben wären veröffentlichte Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen dem Regelinsolvenzverfahren 2026 und den früheren Schutzschirmverfahren?

Im Schutzschirmverfahren und der anschließenden Eigenverwaltung der Jahre 2020 und 2022/2023 blieb die Geschäftsführung im Amt und behielt die operative Kontrolle, überwacht von einem Sachwalter. Im Regelinsolvenzverfahren im Jahr 2026 geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Frank Kebekus über. Er ist laut Handelsblatt ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Geschäftsführung verliert damit die eigenständige Kontrolle über das Unternehmen.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.
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