Insolvenzberatung in Aschaffenburg
Wenn ein Unternehmen im Großraum Aschaffenburg in eine Krise gerät, entscheidet die Geschwindigkeit über den Handlungsspielraum. Als Insolvenzberatung für Geschäftsführer und Gesellschafter begleiten wir Unternehmen in Aschaffenburg von der ersten Liquiditätslücke nach § 18 InsO bis zum tragfähigen Verfahrensweg. Überregional und diskret, mit klarem Blick auf das, was in Ihrem Fall wirtschaftlich machbar ist.
Welches Insolvenzgericht ist für Aschaffenburg zuständig?
Für Insolvenzverfahren von Unternehmen mit Sitz in Aschaffenburg ist das Amtsgericht Aschaffenburg als Insolvenzgericht zuständig. Es führt die Verfahren am Standort Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners, also in der Regel der Sitz des Unternehmens. Wer frühzeitig berät, kann die Weichen stellen, bevor ein Antrag beim Amtsgericht Aschaffenburg überhaupt zwingend wird. Genau in dieser frühen Phase entsteht der größte Gestaltungsspielraum.

Insolvenzberatung für den Großraum Aschaffenburg
Aschaffenburg am bayerischen Untermain ist von Industrie, Logistik und einem robusten Mittelstand geprägt. Wählen Sie einen Schwerpunkt, um zu sehen, wie wir vor Ort unterstützen.
Fortbestehensprognose nach IDW S 11+
Die Fortbestehensprognose ist das zentrale Beweismittel gegen den Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Wir erstellen sie mit testierfähiger Liquiditätsplanung über den laufenden und den folgenden Geschäftszyklus. Für Unternehmen mit internationaler Lieferkette berücksichtigen wir dabei auch Währungs- und Covenant-Effekte aus bestehenden Kreditverträgen.
Sanierungskonzept nach IDW S 6+
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 belegt die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens und ist die Grundlage für Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wir erarbeiten das Leitbild des sanierten Unternehmens, den Maßnahmenplan und die integrierte Planung, sodass das Konzept einer bankseitigen und gerichtlichen Prüfung standhält.
StaRUG-Restrukturierungsrahmen+
Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen offensteht, und begleiten den Restrukturierungsplan bis zur gerichtlichen Bestätigung.
Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg+
Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. InsO lässt die Geschäftsführung im Amt und ermöglicht eine Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters. Am Amtsgericht Aschaffenburg ist dieser Weg fest etabliert. Wir bereiten den Antrag so vor, dass er nicht am fehlenden Liquiditätsnachweis scheitert.
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO+
Das Schutzschirmverfahren steht nur bei drohender, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Es verschafft dem Unternehmen unter gerichtlichem Schutz Zeit, ein Sanierungskonzept vorzubereiten. Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert diesen Weg. Deshalb prüfen wir früh, ob er für Ihr Unternehmen noch erreichbar ist.
Geschäftsführerhaftung nach § 15a und § 15b InsO+
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haften Geschäftsführer persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen oder nach Eintritt der Insolvenzreife verbotene Zahlungen leisten. Wir sichern die Haftungsvermeidung durch prüffähige Dokumentation und klare Handlungsanweisungen ab dem ersten Tag der Mandatierung ab.
Gläubiger- und Bankenkommunikation+
In der Krise entscheidet die Kommunikation mit den Kreditgebern über den Handlungsspielraum. Wir übernehmen die Verhandlungen über Stillhalten und Sanierungsbeiträge und verschaffen dem Unternehmen so die nötige Zeit für eine geordnete Lösung.

Was kostet eine Insolvenzberatung in Aschaffenburg?
Das erste Gespräch zur Einordnung Ihrer Lage ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Weg festlegen, entstehen Kosten, die sich nach Umfang und Dringlichkeit des Mandats richten und vorab transparent besprochen werden. Wichtig zur Abgrenzung. Die kostenlose öffentliche Schuldner- und Insolvenzberatung in Aschaffenburg richtet sich an Privatpersonen. Für Unternehmen und ihre Geschäftsführer ist eine spezialisierte Beratung erforderlich, die Haftungsrisiken und Verfahrenswege fundiert bewertet. Genau darauf sind wir ausgerichtet.

Für wen ist die Insolvenzberatung in Aschaffenburg gedacht?
Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter von Unternehmen im Großraum Aschaffenburg, vom inhabergeführten Mittelständler bis zur Konzerntochter. Im Mittelpunkt stehen die Antragspflicht nach § 15a InsO, die persönliche Haftung der Organe und die Sanierung im laufenden Betrieb. Für die private Überschuldung von Verbrauchern sind spezialisierte öffentliche Stellen der richtige Ansprechpartner. Unsere Arbeit beginnt dort, wo unternehmerische Verantwortung und Haftung ins Spiel kommen.

Womit Unternehmen aus Aschaffenburg zu uns kommen
Die Frist nach § 15a InsO läuft
Die Antragspflicht entsteht ohne formale Feststellung, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv vorliegt. Geschäftsführer brauchen dann binnen Stunden eine belastbare Einschätzung, ob noch eine positive Fortbestehensprognose darstellbar ist. Wir liefern diese Einschätzung mit prüffähiger Dokumentation und sichern die Verteidigungslinie gegen spätere Vorwürfe.
Die Hausbank kündigt die Kreditlinie
Wenn die Hausbank die Linie fällig stellt, entsteht binnen Tagen eine Deckungslücke. Wir verhandeln mit den Kreditgebern über Stillhalten und prüfen zugleich, ob ein geordnetes Verfahren den Wert des Unternehmens besser schützt als ein ungesteuerter Abbruch.
Ein Großkunde bricht weg
Gerade in der eng verflochtenen Wirtschaft rund um Aschaffenburg kann der Verlust eines einzigen Rahmenvertrags eine Kettenreaktion auslösen. Wir quantifizieren die Lücke, ordnen die Handlungsoptionen und zeigen, welcher Verfahrensweg die Substanz erhält.
Der Steuerberater rät zum Insolvenzantrag
Ein Antrag ist selten alternativlos. Häufig ist die Lage rechtlich anders zu bewerten, als sie auf den ersten Blick wirkt. Wir prüfen unabhängig, ob eine außergerichtliche Sanierung oder eine Eigenverwaltung der bessere Weg ist, bevor ein Regelverfahren eingeleitet wird.
Wie läuft die Insolvenzberatung bei uns ab?
Erste Einschätzung in 48 Stunden
Im Erstgespräch sichten wir Liquiditätsstand und kritische Verträge. Innerhalb von 48 Stunden liegt eine erste Einschätzung zur Antragspflicht und zum möglichen Verfahrensweg vor. In dieser Phase empfehlen wir ausschließlich masseneutrale Maßnahmen, um spätere Anfechtungsrisiken zu vermeiden.
Zahlungsfähigkeit und Prognose prüfen
Wir erstellen eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung und eine integrierte Mehrjahresplanung. Parallel entsteht die Fortbestehensprognose nach IDW S 11 als tragfähige Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Den Verfahrensweg wählen
Auf Basis der Daten entscheiden wir gemeinsam, ob eine außergerichtliche Sanierung, der Restrukturierungsrahmen nach StaRUG oder ein gerichtliches Verfahren der richtige Weg ist. Für Verfahren aus Aschaffenburg ist das Amtsgericht Aschaffenburg das zuständige Insolvenzgericht.
Umsetzen und begleiten
Wir verhandeln mit Gläubigern und Banken, bereiten die notwendigen Anträge vor und begleiten das Verfahren bis zur Stabilisierung. Die rechtliche Umsetzung im gerichtlichen Verfahren übernehmen wir gemeinsam mit den von uns eingebundenen Rechtsanwälten. Sie behalten während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner.
Vom akuten Druck zur Stabilisierung
Mittelständler aus dem Raum Aschaffenburg unter Druck
Ein mittelständischer Maschinenbauer aus der Region verliert einen Rahmenvertrag und gerät binnen weniger Wochen in eine Liquiditätslücke. Die Hausbank signalisiert, die Linie nicht zu verlängern. Die Geschäftsführung sieht sich mit der Antragspflicht nach § 15a InsO konfrontiert und fürchtet die persönliche Haftung nach § 15b InsO.
Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz
Wir erstellen binnen weniger Tage eine prüffähige Liquiditätsplanung und eine positive Fortbestehensprognose. Auf dieser Basis beantragen wir die Eigenverwaltung am zuständigen Gericht. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, die Sanierung läuft unter Aufsicht eines Sachwalters, und die Substanz des Unternehmens bleibt erhalten.
Begleiten Sie auch Unternehmen im Umland von Aschaffenburg?
Ja. Wir sind nicht an ein Büro vor Ort gebunden, sondern arbeiten überregional und digital. Persönliche Termine ergänzen die Zusammenarbeit, wenn die Situation es erfordert. So begleiten wir Mandate in Aschaffenburg ebenso wie in den umliegenden Landkreisen. Ein fester Ansprechpartner koordiniert dabei auch grenzüberschreitende Verfahren in der DACH-Region.

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Beraten Sie auch Unternehmen ohne eigenes Büro vor Ort in Aschaffenburg?
„Insolvenznähe ist kein Stigma, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, rettet substanzielle Werte. Wer es verstreichen lässt, verliert die Gestaltungshoheit.“
Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat
Insolvenzberatung in Ihrer Region
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