Mandanten

Für KMU und Mittelstand

Sie fuehren ein mittelstaendisches Unternehmen mit Werken in Deutschland Oesterreich oder der Schweiz. Lieferketten reissen. Banken kuerzen Linien. Ein Grosskunde verschiebt Zahlungsziele. Wir uebernehmen das Steuer wenn die Lage kippt und halten Ihren Betrieb handlungsfaehig auch ueber Grenzen hinweg.

KMU und Mittelstand
Konkret

Was bekommen Sie von uns?

Mittelstaendische Industrie und familiengefuehrte KMU operieren heute selten in einer einzigen Jurisdiktion. Ein deutscher Maschinenbauer mit Vertriebs-GmbH in Wien und Servicegesellschaft in Zuerich faellt bei einer Krise sofort in drei Rechtskreise: InsO und StaRUG in Deutschland. IO und ReO in Oesterreich. SchKG und das Sanierungsrecht im OR für die Schweiz. Dazu die EUInsVO 2015/848 wenn das COMI verlagert werden soll. Wir koordinieren diese Verfahren nicht parallel sondern als eine Strategie. Konkret heisst das: Liquiditaetsplanung auf 13-Wochen-Basis. Verhandlung mit Hausbanken Warenkreditversicherern und Factoring-Partnern. Eigenverwaltung oder Schutzschirm vorbereiten wenn die Sanierung im Going Concern moeglich ist. Distressed M&A wenn ein Carve-out Liquiditaet bringt. Und wenn der Inhaber persoenlich haftet oder gebuergt hat ziehen wir die privaten Folgen sofort mit ein. Das ist der Unterschied zur reinen Rechtsberatung.

KMU und Mittelstand
Themen

Womit wir KMU und Mittelstand besonders unterstützen

Aufgeteilt nach typischen Beratungssituationen für diese Mandantengruppe.

Krisenfrueherkennung nach § 1 StaRUG+

Die Geschäftsleitung trifft seit 2021 eine eigenstaendige Pflicht zur Krisenfrueherkennung. Wir implementieren ein belastbares 24-Monats-Forecast-System integrieren es in die monatliche Berichterstattung an Beirat oder Aufsichtsrat und dokumentieren die Pflichterfuellung. Das schuetzt die Organe vor § 43 GmbHG-Haftung und vor strafrechtlichen Vorwuerfen nach § 15a InsO.

Bankenverhandlung und Sicherheitenpool+

Bei Inanspruchnahme von Konsortialkrediten oder mehreren Hausbanken organisieren wir den Sicherheitenpool moderieren Stillhaltevereinbarungen und verhandeln Waiver für Covenant-Brueche. Wir kennen die Eskalationspfade von Sparkassen Volksbanken Commerzbank und den oesterreichischen Landeshypos und wissen wann ein Insolvenzplan oder eine StaRUG-Restrukturierung das bessere Druckmittel ist.

Eigenverwaltung und Schutzschirm+

Für KMU mit lebensfaehigem Kerngeschaeft ist die Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO oder das Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO meist der schonendere Weg als die Regelinsolvenz. Wir bereiten den Antrag vor stellen das Sanierungskonzept nach IDW S6 auf und begleiten Sie durch die Gläubigerversammlung bis zum bestaetigten Insolvenzplan.

Cross-Border DACH und EUInsVO+

Liegt der Mittelpunkt der hauptsaechlichen Interessen (COMI) tatsaechlich am Satzungssitz oder operativ in einem anderen Mitgliedstaat. Wir pruefen ob ein Hauptverfahren in Deutschland und Sekundaerverfahren in Oesterreich der EU-Tochter oeffnet ob eine Konzernkoordination nach Art. 56 ff. EUInsVO sinnvoll ist und wie Schweizer Tochtergesellschaften ueber Art. 166 IPRG anerkannt werden.

Situationen

In welchen Situationen helfen wir?

01

Tier-1-Lieferant unter Druck der OEM

Ein deutscher Automotive-Zulieferer verliert durch den Wegfall eines Plattformprojekts 40 Prozent Umsatz. Der OEM verlangt gleichzeitig Preisnachlaesse und Pflichtenheft-Aenderungen. Wir verhandeln die Re-Negotiation der Rahmenvertraege parallel zur Sanierungsfinanzierung und halten die Werkzeuge in der bilanziellen Verfuegung. Eigenverwaltung wird Option statt Endstation.

02

Maschinenbauer mit Tochter in Oesterreich und Schweiz

Die deutsche GmbH ist insolvenzreif. Die oesterreichische GmbH zahlt noch. Die Schweizer AG haelt das Servicegeschaeft. Wir koordinieren ein Hauptverfahren am COMI mit Sekundaerverfahren nach EUInsVO 2015/848 und sichern die Schweizer AG ueber Art. 166 IPRG ab. Cross-Border-Cash-Pooling wird vor Anfechtung geschuetzt.

03

Familienunternehmen vor Generationenwechsel

Der Senior moechte uebergeben. Die naechste Generation zoegert weil die Bilanz Altlasten zeigt. Wir trennen die Sanierung der operativen Einheit von der Nachfolge entlasten den Uebernehmer durch einen vorgelagerten Insolvenzplan oder eine StaRUG-Restrukturierung und sichern die Altersversorgung des Seniors ueber eine getrennte Vermoegensstruktur ab.

04

Geschäftsfuehrer in der Haftungsfalle

Sie haben Zahlungen geleistet nachdem Insolvenzgruende vorlagen. § 15b InsO droht. Bankbuergschaften sind faellig. Wir prufen die Insolvenzantragspflicht stundenscharf koordinieren mit der D&O-Versicherung und verteidigen gegen Anfechtungen des Insolvenzverwalters. Im Cross-Border-Fall pruefen wir parallel Haftung nach oesterreichischem § 25 IO und Schweizer Art. 754 OR.

05

Real-Estate-Projekt mit blockierter Anschlussfinanzierung

Ein mittelstaendischer Projektentwickler bekommt die Anschlussfinanzierung für ein Quartiersprojekt nicht. Vorrangglaeubiger drohen mit Verwertung. Wir verhandeln Stillhalteabkommen organisieren Mezzanine-Loesungen oder begleiten eine kontrollierte Verwertung ueber das ZVG-Verfahren. Das Projekt wird nicht zwangsweise auseinandergerissen.

06

Pharma- oder Healthcare-KMU im Lizenzstreit

Ein Generikahersteller verliert einen Patentstreit. Lizenzgebuehren sprengen das Budget. Wir kombinieren wirtschaftsrechtliche Verteidigung mit Liquiditaetssicherung. Bei Vertrieb in DACH und Frankreich pruefen wir parallele Konzernrestrukturierung und Forderungsmanagement gegen Krankenkassen oder PKV-Versicherer um Working Capital zu heben.

Mehrwert

Was haben Sie davon?

01

Senior-Beratung ohne Delegation

Beim Erstgespraech sitzt der Partner am Tisch. Bei der Bankenrunde sitzt der Partner am Tisch. Im Gläubigerausschuss sitzt der Partner am Tisch. Wir haben kein dreistufiges Associate-Modell. KMU brauchen einen verantwortlichen Ansprechpartner der den Fall vom ersten Anruf bis zum bestaetigten Insolvenzplan kennt.

02

DACH-Mandat aus einer Hand

Sie steuern nicht drei Kanzleien in Berlin Wien und Zuerich. Wir uebernehmen die rechtliche und betriebswirtschaftliche Steuerung aus Strasbourg heraus binden lokale Korrespondenten ein wo es Anwaltszwang erfordert und verantworten die Gesamtstrategie. Das spart Reibungsverluste die in Krisen toedlich sind.

03

Operative Erfahrung kein reines Recht

30 Jahre Sanierungspraxis bedeuten dass wir 13-Wochen-Liquiditaetsplanungen lesen Working-Capital-Hebel kennen und mit CFOs auf Augenhoehe ueber Inventory-Days und DSO sprechen. Wir behandeln Ihre Krise nicht als Rechtsfall sondern als betriebswirtschaftlichen Vorgang mit rechtlichem Rahmen.

04

Diskretion auf Hogan-Lovells-Niveau

Sanierung ist Vertrauenssache. Geruechte koennen ein Unternehmen zerstoeren bevor das Konzept steht. Wir verhandeln verschwiegen mit Banken Kunden und Lieferanten arbeiten mit NDA-Strukturen die unsere internationale Mandantschaft im Pharma- und Banking-Sektor von uns gewohnt ist und kommunizieren extern nur abgestimmt.

05

Inhaber und Familie mitgedacht

Bei KMU haftet meist die Inhaberfamilie. Buergschaften Patronatserklaerungen Eigenheime stehen im Risiko. Wir trennen sauber zwischen Unternehmens- und Privatebene koordinieren Restschuldbefreiungsverfahren in DE AT oder CH und schuetzen das Family Office wenn eines existiert vor Durchgriff.

Branchen

In welchen Branchen sind unsere Mandanten?

Automotive Tier-1 und Tier-2

Plattformwechsel und Werkzeugsicherung

Zulieferer der OEM in Bayern Baden-Wuerttemberg Niederoesterreich und am Hochrhein leben von Plattformprojekten mit Laufzeiten von sieben Jahren. Wir verteidigen Werkzeugeigentum verhandeln Re-Pricing und sichern Anlaufkosten ab. Cross-Border-Konzernrestrukturierung wo OEM-Vertraege zwischen DE und CZ verlagert werden.

Maschinen- und Anlagenbau

Auftragsbestand schuetzen Anzahlungen sichern

Mittelstaendische Maschinenbauer mit Kundenanzahlungen brauchen Anzahlungsbuergschaften und Erfuellungsgarantien. Wir verhandeln mit Hermes Atradius und Euler Hermes oesterreichischer OeKB-Linien sichern den Auftragsbestand in der Krise und gestalten Eigentumsvorbehalte international cross-border-fest.

Real Estate und Projektentwicklung

Anschlussfinanzierung und ZVG verhindern

Projektentwickler mit blockierten Mezzanine-Tranchen oder ausstehenden Bautraegervertraegen. Wir verhandeln Stillhaltevereinbarungen mit Senior- und Mezzanine-Gläubigern organisieren Forward-Sales und begleiten wenn noetig kontrollierte Verwertung statt Zwangsversteigerung mit Wertverlust.

Pharma und Healthcare-KMU

Lizenzstreit Rabattvertrag Liquiditaet

Generika Medizinprodukte und Pflegegruppen kaempfen mit Rabattvertraegen Lieferengpassmeldungen und Patentstreitigkeiten. Wir kombinieren wirtschaftsrechtliche Verteidigung mit Forderungsmanagement gegen Kassen und PKV-Versicherer und sichern die ueberlebenswichtige Lieferantenlogistik.

TMT und Software

Recurring Revenue gegen Burn-Rate

SaaS-Mittelstand mit ARR aber zu hoher Burn-Rate. Wir bewerten ARR-Multiples für Distressed M&A verhandeln mit Wachstumsfinanzierern strukturieren Carve-outs einzelner Produktlinien und schuetzen Source-Code und Kundenstaemme vor Verwertung im Insolvenzfall.

Logistik und Spedition

Dieselpreis Margen und CMR-Risiko

Mittelstaendische Spedition mit europaeischem Linienverkehr. Wir verhandeln Treibstoffklauseln pruefen CMR-Haftung gegen Cargo-Versicherer und restrukturieren Fuhrparkfinanzierungen mit DEKRA-Restwert-Gutachten und Sale-and-Lease-Back.

Banking & Capital Markets für KMU

Konsortialkredit und Covenant-Bruch

Wenn Sie als Mittelstaendler in einem Konsortialkredit stehen und Covenants reissen sitzen wir mit Ihnen am Verhandlungstisch der Banken. Wir kennen LMA-Strukturen Waiver-Mechanik und Standstill Agreements aus internationalen Mandaten und uebersetzen sie für den deutschen Mittelstand.

Wofür wir stehen

Unsere Beratung in Zahlen

30+ Jahre Sanierungspraxis
24/7 Erreichbarkeit in der Krise
DACH International aus Strasbourg
100% Mandate Partner-gefuehrt
Vorgehen

So funktioniert die Zusammenarbeit

01

Erstgespraech innerhalb 24 Stunden

Sie rufen an. Wir nehmen ab. Innerhalb eines Werktages findet das Erstgespraech statt persoenlich in Strasbourg per Video oder bei Ihnen im Werk. Wir sichten die wesentlichen Unterlagen: aktueller BWA-Abschluss Liquiditaetsplanung Saldenliste Hauptbankverbindungen Sicherheitenuebersicht. Am Ende dieses Gespraechs wissen Sie ob ein Mandat sinnvoll ist und welche akuten Pflichten Sie als Geschäftsleitung treffen.

02

Lagebeurteilung und Pflichtenpruefung

Wir pruefen Zahlungsunfaehigkeit nach § 17 InsO Ueberschuldung nach § 19 InsO und drohende Zahlungsunfaehigkeit nach § 18 InsO. Im oesterreichischen Spiegel pruefen wir § 66 IO und § 67 IO. Sie erhalten ein schriftliches Memo zur Insolvenzantragspflicht und zur 3-Wochen-Frist. Das ist die juristische Grundlage für alles was danach kommt und schuetzt Sie persoenlich vor Haftung.

03

Strategiewahl und Stakeholder-Mapping

Going Concern oder Distressed M&A. Stille Sanierung StaRUG Schutzschirm Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen auf Basis der Lebensfaehigkeitsprognose nach IDW S6 und einem Stakeholder-Mapping aller Banken Warenkreditversicherer Hauptlieferanten Schluesselkunden und Betriebsrat. Die Strategie wird schriftlich fixiert mit Meilensteinen und Eskalationspunkten.

04

Umsetzung und Verhandlungsfuehrung

Wir verhandeln. Sie fuehren das Unternehmen weiter. In dieser Phase uebernehmen wir die Kommunikation mit Banken Gläubigerausschuss vorlaeufigem Sachwalter Warenkreditversicherern und sofern noetig der Belegschaft. Wir bereiten den Insolvenzplan vor oder die Restrukturierungsvereinbarung nach StaRUG. Sie werden taeglich gebrieft und entscheiden ueber die strategischen Punkte.

05

Bestaetigung und Nachsorge

Nach Bestaetigung des Insolvenzplans durch das Gericht oder nach Abschluss der StaRUG-Restrukturierung begleiten wir die Umsetzung. Covenant-Monitoring gegenueber Banken Reporting an den Gläubigerausschuss Compliance mit Auflagen aus dem Plan. Erst wenn das Unternehmen 12 Monate stabil laeuft und die Sanierungsbescheinigung nach IDW S6 fortgeschrieben ist endet das Mandat regulaer.

Beratung

Welche Beratungsleistungen passen für Sie?

Unternehmenssanierung

Unternehmenssanierung

Für KMU mit lebensfaehigem Kerngeschaeft ist die operative Sanierung im Going Concern fast immer die bessere Option als das Regelverfahren. Wir erstellen das Sanierungskonzept nach IDW S6 verhandeln mit Hausbanken und Warenkreditversicherern und implementieren ein 13-Wochen-Liquiditaetsreporting das auch der Beirat versteht.

Restrukturierung

Restrukturierung

Das StaRUG hat dem deutschen Mittelstand erstmals ein vorinsolvenzliches Sanierungsinstrument gegeben das ohne Insolvenz auskommt. Wir bereiten den Restrukturierungsplan vor steuern die Gläubigerklassen und nutzen die oeffentliche oder nicht-oeffentliche Variante je nach Stakeholder-Landschaft.

Liquiditaetsmanagement

Liquiditaetsmanagement

Cash ist King und in der Krise erst recht. Wir richten 13-Wochen-Forecasts ein heben Working Capital ueber DSO-Verkuerzung Inventory-Reduktion und Lieferantenverhandlung und verhandeln Factoring und ABL-Linien parallel. Das schafft den Zeitkorridor in dem die Sanierung gelingt.

Krisenmanagement

Krisenmanagement

Wenn der Beirat anruft weil der CFO ueberfordert ist uebernehmen wir die operative Krisensteuerung interim. Bankenkommunikation Stakeholder-Mapping Notfall-Kommunikationsplan und Geschäftsleitungsentlastung gegenueber Gesellschaftern aus einer Hand. Senior-Verantwortung ab Tag eins.

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Viele Mittelstaendler verschleppen die Nachfolge bis die Bilanz nicht mehr uebergabefaehig ist. Wir kombinieren Sanierung und Nachfolge: vorgelagerte Restrukturierung uebergabefaehige Bilanz Earn-out-Strukturen oder Familien-Trust in LU oder LI für den Senior. Das macht den Generationenwechsel ueberhaupt erst moeglich.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Krise heisst auch Gesellschafterstreit. Wir gestalten Gesellschaftervereinbarungen die in der Krise tragen verhandeln Kapitalmassnahmen mit § 264a HGB-Bezug und strukturieren GmbH & Co. KG oder AG-Strukturen so dass Mehrheitsentscheidungen auch in der Sanierung tragfaehig bleiben.

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

KMU brauchen einen Generalisten der internationale Lieferketten Vertragsrecht nach CISG und das Zusammenspiel von HGB BGB und auslaendischen Pendants beherrscht. Wir gestalten Rahmenvertraege Eigentumsvorbehalte und Compliance-Strukturen die in der Krise standhalten nicht nur im Gutachten gut aussehen.

Häufige Fragen

Antworten auf häufige Fragen

Ab welcher Unternehmensgroesse arbeiten Sie mit uns?
Wir betreuen Mandanten ab etwa fuenf Millionen Euro Jahresumsatz oder ab dem Punkt an dem die Komplexitaet nicht mehr mit dem Hausanwalt zu bewaeltigen ist. Konkret heisst das: sobald Sie Konsortialkredite mehrere Hausbanken Cross-Border-Tochtergesellschaften oder Warenkreditversicherer im Spiel haben sind wir der richtige Ansprechpartner. Unter fuenf Millionen Euro empfehlen wir gerne spezialisierte Kollegen.
Was kostet eine Sanierungsberatung für einen Mittelstaendler?
Wir arbeiten auf Stundenbasis nach RVG-konformer Honorarvereinbarung. Für ein typisches KMU-Sanierungsmandat von Erstgespraech bis bestaetigtem Insolvenzplan liegen die Honorare je nach Komplexitaet im sechsstelligen Bereich. Erfolgsabhaengige Komponenten sind im Wirtschaftsstrafrecht und der Sanierungsbegleitung in den Grenzen des RVG moeglich. Im Erstgespraech erhalten Sie eine belastbare Honorarrahmung.
Wann muss ich als Geschäftsfuehrer Insolvenzantrag stellen?
Bei Zahlungsunfaehigkeit nach § 17 InsO oder Ueberschuldung nach § 19 InsO innerhalb von drei Wochen. Bei drohender Zahlungsunfaehigkeit nach § 18 InsO besteht ein Wahlrecht. Verspaeten Sie den Antrag drohen § 15a InsO-Strafbarkeit und persoenliche Haftung nach § 15b InsO für Zahlungen nach Insolvenzreife. In Oesterreich ist die Frist nach § 69 IO 60 Tage. Wir pruefen das stundenscharf.
Koennen Sie uns auch bei einer Tochter in Oesterreich oder der Schweiz helfen?
Ja das ist unser Standardfall. Wir koordinieren als deutsche Beratung die Strategie aus Strasbourg heraus binden lokale Korrespondenten in Wien Graz oder Zuerich ein wo Anwaltszwang besteht und verantworten die Gesamtarchitektur. Anerkennung Schweizer Verfahren in DE laeuft ueber Art. 166 IPRG und § 343 InsO. EU-Verfahren ueber die EUInsVO 2015/848 mit Hauptverfahren am COMI und Sekundaerverfahren.
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Insolvenzplan für uns?
Das StaRUG ist vorinsolvenzlich. Sie bleiben uneingeschraenkt Geschäftsfuehrer. Es greift bei drohender Zahlungsunfaehigkeit und schneidet einzelne Gläubigergruppen ohne Eroeffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzplan greift im eroeffneten Verfahren bietet Anfechtungsrechte des Verwalters aber auch starke Schutzmechanismen wie das Aufrechnungsverbot. Welche Variante besser passt entscheidet sich an der Stakeholder-Landschaft und am Geheimhaltungsbedarf.
Haftet meine Frau wenn ich Geschäftsfuehrer und Allein-Gesellschafter bin?
Grundsaetzlich nicht aus der Geschäftsfuehrerstellung. Aber wenn sie mitgebuergt hat für Bankkredite oder als Gesellschafterin im Handelsregister steht greift Haftung durch. Eheguetergemeinschaft Sicherungsuebereignung gemeinsamen Wohneigentums und gemeinsame Kontofuehrung schaffen weitere Angriffspunkte. Wir pruefen die Familienkonstellation systematisch und trennen wo moeglich noch vor Insolvenzantrag rechtssicher.
Verlieren wir bei einer Sanierung unser Familienunternehmen an Investoren?
Nein wenn die Sanierung im Going Concern gelingt. Eigenverwaltung StaRUG und Schutzschirm sind genau dafür da das Unternehmen in Eigentuemerhand zu halten. Distressed M&A wird nur dann zur Option wenn die operative Sanierung scheitert oder Liquiditaet nur ueber den Verkauf einer Sparte zu beschaffen ist. Wir kaempfen für den Erhalt der Familienkontrolle solange er betriebswirtschaftlich vertretbar ist.
Wie schnell koennen Sie mit der Arbeit beginnen?
Erstgespraech innerhalb eines Werktages. Lagebeurteilung mit schriftlichem Pflichtenmemo innerhalb 72 Stunden. Strategiepapier mit Stakeholder-Mapping und Meilensteinplan innerhalb 10 Werktagen. Bei akuter Insolvenzreife arbeiten wir am gleichen Tag. Unsere Senior-Partner halten dafür aktiv Kapazitaeten frei. Das ist Teil unseres Selbstverstaendnisses als Krisenberater für den Mittelstand.

„Wer als Mittelstaendler in die Krise geraet braucht keinen Berater der Gutachten schreibt. Er braucht jemanden der am Verhandlungstisch sitzt wenn die Hausbank Druck macht und der die Familie mitdenkt wenn der Inhaber gebuergt hat.“

Dr. Volker Furch, Gründer und Aufsichtsrat

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