Insolvenzberatung

Zwangsversteigerungen in Deutschland: Aktuelle Zahlen und Statistiken

Zwangsversteigerungen von Immobilien gelten als spätes, aber deutliches Warnsignal für die Lage am Immobilienmarkt und in vielen Haushalten. Nach dem Ende der Niedrigzinsphase und mehreren Jahren mit steigenden Insolvenzzahlen nimmt die Zahl der versteigerten Objekte wieder spürbar zu. Dieser Beitrag bündelt die aktuellsten belastbaren Zahlen zu Zwangsversteigerungen in Deutschland. Die maßgebliche Datenquelle ist die Argetra […]

Avatar-FotoGerrit|14. Juli 2026|4 Min Lesezeit

Zwangsversteigerungen von Immobilien gelten als spätes, aber deutliches Warnsignal für die Lage am Immobilienmarkt und in vielen Haushalten. Nach dem Ende der Niedrigzinsphase und mehreren Jahren mit steigenden Insolvenzzahlen nimmt die Zahl der versteigerten Objekte wieder spürbar zu.

Dieser Beitrag bündelt die aktuellsten belastbaren Zahlen zu Zwangsversteigerungen in Deutschland. Die maßgebliche Datenquelle ist die Argetra GmbH, die dafür die Veröffentlichungen nahezu aller rund 500 Amtsgerichte auswertet (Argetra). Alle zentralen Angaben sind verlinkt.

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es in Deutschland?

Im Jahr 2025 kamen bundesweit 14.082 Immobilien zwangsweise unter den Hammer (Argetra). Die Zahl der anberaumten Versteigerungstermine stieg damit um 4,7 Prozent gegenüber den 13.445 Terminen des Vorjahres.

Die wirtschaftliche Größenordnung zeigt sich am Verkehrswert der betroffenen Objekte. Der Gesamtwert der 2025 zur Versteigerung angesetzten Immobilien stieg um 10,7 Prozent auf rund 4,76 Milliarden Euro (Marktanalyse).

Wie viele Immobilien werden pro Tag zwangsversteigert?

Rechnerisch wurden 2025 rund 39 Immobilien pro Kalendertag zur Zwangsversteigerung angesetzt (14.082 geteilt durch 365 Tage). Da sich die Termine auf die Werktage konzentrieren, liegt die tatsächliche Zahl an einem einzelnen Gerichtstag höher.

Wie entwickelt sich die Anzahl der Zwangsversteigerungen seit 2022?

Seit 2022 zeigt die Entwicklung nach einem Tiefpunkt wieder klar nach oben. Auf einen Rückgang im Jahr 2022 folgten drei Jahre mit steigenden Zahlen, zuletzt mit einem beschleunigten Anstieg (Argetra). Die folgende Übersicht zeigt die anberaumten Versteigerungstermine.

Jahr Versteigerungstermine Veränderung
2022 rund 12.000 −8,3 %
2023 rund 12.300 +2,1 %
2024 13.445 +9,0 %
2025 14.082 +4,7 %
2026 (Prognose) über 15.000 rund +6,5 %
Anberaumte Zwangsversteigerungstermine in Deutschland, Quelle: Argetra.

Der Tiefpunkt lag im Jahr 2022, danach setzte eine Trendwende ein. Das Niveau von 2025 liegt bereits deutlich über dem der Vorpandemiejahre und nähert sich der Marke von 15.000 Objekten.

Wie ist die Entwicklung im Jahr 2026?

Der Anstieg hat sich 2026 weiter beschleunigt. Im ersten Halbjahr 2026 wurden 7.845 Immobilien zur Zwangsversteigerung angesetzt, ein Plus von 8,4 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 (Argetra). Der Verkehrswert dieser Objekte stieg um 16,5 Prozent auf rund 2,59 Milliarden Euro.

Der durchschnittliche Verkehrswert je Objekt kletterte im ersten Halbjahr 2026 auf 330.852 Euro, nach 307.679 Euro ein Jahr zuvor. Das deutet darauf hin, dass zunehmend höherwertige Immobilien betroffen sind.

Welche Immobilien werden am häufigsten zwangsversteigert?

Der Großteil der Zwangsversteigerungen betrifft Wohnimmobilien. Rund 70 Prozent aller versteigerten Objekte waren 2025 Wohnimmobilien (Marktanalyse). Die Verteilung nach Objektart sah so aus:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: 49,9 Prozent
  • Eigentumswohnungen: 19,9 Prozent
  • Gewerbeobjekte, Grundstücke und sonstige Immobilien: rund 30 Prozent

Damit sind private Wohnimmobilien mit Abstand am häufigsten betroffen. Im ersten Halbjahr 2026 stieg der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser weiter auf 50,5 Prozent, der Anteil der Eigentumswohnungen auf 20,6 Prozent.

Wie hoch ist der durchschnittliche Verkehrswert?

Der durchschnittliche Verkehrswert einer zwangsversteigerten Immobilie lag 2025 bundesweit bei 337.839 Euro (Marktanalyse). Zwischen den Bundesländern bestehen dabei erhebliche Unterschiede.

  • Berlin: durchschnittlich mehr als 1,3 Millionen Euro je Objekt
  • Hamburg: rund 1,1 Millionen Euro je Objekt
  • Thüringen: rund 100.000 Euro je Objekt

Die Spanne spiegelt die regional sehr unterschiedlichen Immobilienpreise wider. In den Stadtstaaten führen bereits einzelne hochwertige Objekte zu hohen Durchschnittswerten.

In welchen Bundesländern gibt es die meisten Zwangsversteigerungen?

Gemessen an der Zahl der Termine je 100.000 Haushalte ist Thüringen am stärksten betroffen. Bundesweit entfielen 2025 im Schnitt 34 Versteigerungstermine auf 100.000 Haushalte, in Thüringen waren es 60 und damit mehr als doppelt so viele wie in Bayern mit 27 (Marktanalyse).

Ostdeutsche Länder und strukturschwächere Regionen weisen tendenziell höhere Quoten auf, während wirtschaftsstarke Flächenländer wie Bayern niedrigere Werte zeigen.

Warum steigt die Zahl der Zwangsversteigerungen?

Hinter dem Anstieg steht ein Bündel wirtschaftlicher Belastungen. Argetra nennt als wesentliche Ursachen für die beschleunigte Zunahme folgende Faktoren (Argetra):

  • ein anhaltend schwaches konjunkturelles Umfeld
  • stagnierende reale Kaufkraft der privaten Haushalte
  • fortdauernde geopolitische Unsicherheiten
  • kontinuierlich steigende Insolvenzzahlen

Als zusätzlicher Treiber gilt das Auslaufen der zehnjährigen Zinsbindungen aus der Niedrigzinsphase. Wer eine Anschlussfinanzierung zu deutlich höheren Zinsen benötigt, kann in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Häufig steht am Ende einer Unternehmenskrise auch die Verwertung von Immobilien, weshalb eine frühzeitige fachkundige Begleitung die Handlungsspielräume erweitert.

Bis zu welchem Gebot kann eine Immobilie zwangsversteigert werden?

Das Gesetz schützt Eigentümer und Gläubiger über zwei Wertgrenzen, die sich am Verkehrswert orientieren. Bleibt das höchste Gebot unter der Hälfte des Verkehrswerts, muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden (§ 85a ZVG). Diese sogenannte 5/10-Grenze gilt allerdings nur im ersten Versteigerungstermin.

Erreicht das Höchstgebot nicht sieben Zehntel des Verkehrswerts, kann ein Gläubiger, der bei diesem Gebot leer ausginge, die Versagung des Zuschlags beantragen (§ 74a ZVG). Das gesamte Verfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz und wird durch das zuständige Amtsgericht angeordnet (§ 15 ZVG).

Für betroffene Eigentümer und Gläubiger bleibt die zentrale Erkenntnis dieser Statistiken gleich: Je früher eine drohende Zahlungskrise erkannt wird, desto eher lässt sich eine Zwangsversteigerung noch abwenden.

Dr. Furch & Partner Wirtschaftsberatung ist ein betriebswirtschaftliches Beratungsunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, insbesondere Rechtsberatung, Vertragsgestaltung, die Vertretung gegenüber Gerichten und Behörden sowie die Strafverteidigung, erbringen ausschließlich die von uns eingebundenen, unabhängigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das anwaltliche Mandat kommt unmittelbar zwischen Ihnen und der Anwältin oder dem Anwalt zustande.